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Landkreisbote Nr. 04 vom 17.04.2013 - Landkreis Sächsische ...

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für die Errichtung und den Betrieb einer BHKW-Anlage (1,883<br />

MW Feuerungswärmeleistung) auf dem Flurstück 1019/14 der<br />

Gemarkung Neustadt eingereicht.<br />

Das Gesamtvorhaben ist unter <strong>Nr</strong>. 1.3.1 Spalte 2 (S) der Anlage<br />

1 zum UVPG einzuordnen und somit eine standortbezogenen<br />

Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c Satz 2 UVPG durchzuführen.<br />

Diese Vorprüfung wurde entsprechend den in der Anlage 2 <strong>Nr</strong>.<br />

2 zum UVPG aufgeführten Kriterien durchgeführt.<br />

Gemäß § 3 a UVPG wird hiermit öffentlich bekannt gegeben,<br />

dass entsprechend dem Ergebnis der standortbezogenen Vorprüfung<br />

des Einzellfalls für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung<br />

zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

besteht.<br />

Das Vorhaben kann nach Einschätzung des Landratsamtes des<br />

<strong>Landkreis</strong>es <strong>Sächsische</strong> Schweiz-Osterzgebirge aufgrund überschlägiger<br />

Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage<br />

2 <strong>Nr</strong>. 2 UVPG aufgeführten Kriterien sowie landesspezifischer<br />

Standortgegebenheiten keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen<br />

haben, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen<br />

wären.<br />

Gemäß § 3 a Satz 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbstständig<br />

anfechtbar. Die Screening-Unterlagen sind der Öffentlichkeit<br />

nach den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes beim<br />

Landratsamt des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Sächsische</strong> Schweiz-Osterzgebirge,<br />

Referat Immissionsschutz, zugänglich.<br />

Dr. Hertzog Dippoldiswalde, den 15.03.2013<br />

Abteilungsleiterin<br />

Öffentliche Zustellungen<br />

von Verwaltungsakten nach § 10<br />

Verwaltungszustellungsgesetz<br />

Herrn<br />

Daniel Eckhardt<br />

zuletzt wohnhaft: Lange Straße 4, 01796 Pirna<br />

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes<br />

ist eine Ordnungsverfügung nach § 25 Fahrzeug-Zulassungsverordnung<br />

(FZV) <strong>vom</strong> 18.03.2013 gemäß § 4 <strong>Sächsische</strong>m<br />

Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in<br />

Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz<br />

(VwZG) zuzustellen (Az.: 113.555/gnauck/PIR-EQ43).<br />

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Ordnungsverfügung<br />

nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.<br />

Herr Daniel Eckhardt oder ein bevollmächtigter Vertreter können<br />

die betreffende Ordnungsverfügung im Landratsamt des<br />

<strong>Landkreis</strong>es <strong>Sächsische</strong> Schweiz-Osterzgebirge, Abteilung<br />

Ordnung, Referat Ausländer und Verkehr (Zulassungsstelle),<br />

Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.<br />

Herrn<br />

Mario Bürger<br />

zuletzt wohnhaft: Copitz, Liebethaler Straße 5, 01796 Pirna<br />

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes<br />

ist eine Ordnungsverfügung nach § 25 Fahrzeug-Zulassungsverordnung<br />

(FZV) <strong>vom</strong> 14.03.2013 gemäß § 4 <strong>Sächsische</strong>m<br />

Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in<br />

Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz<br />

(VwZG) zuzustellen (Az.: 113.555/schumann/PIR-MB564).<br />

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Ordnungsverfügung<br />

nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.<br />

Herr Mario Bürger oder ein bevollmächtigter Vertreter können<br />

die betreffende Ordnungsverfügung im Landratsamt des<br />

<strong>Landkreis</strong>es <strong>Sächsische</strong> Schweiz-Osterzgebirge, Abteilung<br />

Ordnung, Referat Ausländer und Verkehr (Zulassungsstelle),<br />

Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.<br />

Herrn<br />

Ramzan Gatsaev<br />

zuletzt wohnhaft: Moshna 49a, 05840 Brwinow (Polen)<br />

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes<br />

ist eine Verwarnung nach § 4 Abs. 3 <strong>Nr</strong>. 1 Straßenverkehrsgesetz<br />

(StVG) und § 41 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) <strong>vom</strong> 20.02.2013<br />

gemäß § 4 <strong>Sächsische</strong>m Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz<br />

(SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz<br />

(VwZG) zuzustellen (Az.: 113.334.1-27/13-<br />

1220/ne).<br />

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Verwarnung<br />

nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.<br />

Herr Ramzan Gatsaev oder ein bevollmächtigter Vertreter können<br />

die betreffende Verwarnung im Landratsamt des <strong>Landkreis</strong>es<br />

<strong>Sächsische</strong> Schweiz-Osterzgebirge, Abteilung Ordnung, Referat<br />

Ausländer und Verkehr (Zulassungsstelle), Schloßhof 2/4, 01796<br />

Pirna einsehen.<br />

Herrn<br />

Maik Hönicke<br />

zuletzt wohnhaft: Lauterbachstraße 4, 01796 Pirna<br />

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes<br />

ist ein Bescheid nach § 3 Abs. 1 und 2 Straßenverkehrsgesetz<br />

(StVG) und § 46 Abs. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) <strong>vom</strong><br />

28.02.2013 gemäß § 4 <strong>Sächsische</strong>m Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz<br />

(SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs.<br />

2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Az.:<br />

113.323-12/13-1220 hi).<br />

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach<br />

§ 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.<br />

Herr Maik Hönicke oder ein bevollmächtigter Vertreter können<br />

den betreffenden Bescheid im Landratsamt des <strong>Landkreis</strong>es<br />

<strong>Sächsische</strong> Schweiz-Osterzgebirge, Abteilung Ordnung, Referat<br />

Ausländer und Verkehr (Zulassungsstelle), Schloßhof 2/4, 01796<br />

Pirna einsehen.<br />

Herrn<br />

Jens Müller<br />

zuletzt wohnhaft: Dohnaische Straße 52, 01796 Pirna<br />

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes<br />

ist ein Bescheid nach § 3 Abs. 1 und 2 Straßenverkehrsgesetz<br />

(StVG) und § 46 Abs. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) <strong>vom</strong><br />

07.03.2013 gemäß § 4 <strong>Sächsische</strong>m Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz<br />

(SächsVwVfZG) in Verbindung mit §<br />

10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen<br />

(Az.: 113.323-16/13-1220 hi).<br />

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach<br />

§ 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.<br />

Herr Jens Müller oder ein bevollmächtigter Vertreter können<br />

den betreffenden Bescheid im Landratsamt des <strong>Landkreis</strong>es<br />

<strong>Sächsische</strong> Schweiz-Osterzgebirge, Abteilung Ordnung, Referat<br />

Ausländer und Verkehr (Zulassungsstelle), Schloßhof 2/4, 01796<br />

Pirna einsehen.<br />

Herrn<br />

Andre Kielmann<br />

zuletzt wohnhaft: Hänichen, Dresdner Straße 6, 01728 Bannewitz<br />

- zurzeit unbekannten Aufenthaltes<br />

ist ein Bescheid nach § 29 Abs. 7 Straßenverkehrs-Zulassungs-<br />

Ordnung (StVZO) gemäß § 4 <strong>Sächsische</strong>m Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz<br />

(SächsVwVfZG) in Verbindung mit<br />

§ 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen<br />

(Az.: 113.557/gruetzner/ PIR-QZ93).<br />

Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach<br />

§ 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.<br />

Herr Andre Kielmann oder ein bevollmächtigter Vertreter können<br />

den betreffenden Bescheid im Landratsamt des <strong>Landkreis</strong>es<br />

<strong>Sächsische</strong> Schweiz-Osterzgebirge, Abteilung Ordnung, Referat<br />

Ausländer und Verkehr (Zulassungsstelle), Hüttenstraße 14,<br />

01705 Freital einsehen.<br />

Hinweis:<br />

Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigungen werden die o. g.<br />

Dokumente öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt<br />

werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.<br />

Abteilung Ordnung<br />

Bekanntmachungen<br />

Stellenausschreibung<br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Sächsische</strong> Schweiz-Osterzgebirge schreibt<br />

folgende Stellen zur Besetzung aus:<br />

Hygieneinspektorin/<br />

Hygieneinspektor<br />

bzw.<br />

Fachkraft für Hygieneüberwachung<br />

mit 40 Wochenstunden ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt<br />

zu besetzen.<br />

Der Arbeitsort ist Pirna.<br />

Das Aufgabengebiet umfasst das gesamte Spektrum<br />

Hygieneüberwachung/Infektionsschutz, der Schwerpunkt<br />

liegt auf nachfolgend aufgeführten Arbeitsinhalten:<br />

• Überwachung von medizinischen Einrichtungen<br />

(z. B. Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen,<br />

Alten- und Pflegeheimen, Arzt- und Zahnarztpraxen),<br />

• Überwachung der Wasserversorgungsanlagen gemäß<br />

Trinkwasserverordnung, Wasser für die Öffentlichkeit in<br />

medizinischen Einrichtungen,<br />

• Überwachung des Schwimm- und Badewassers, Wasser<br />

für die Öffentlichkeit in medizinischen Einrichtungen,<br />

• Tuberkuloseberatung,<br />

• hygienische Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen,<br />

Einrichtungen mit gewerblichen Tätigkeiten am Menschen<br />

im Bereich der Körper- und Schönheitspflege.<br />

An die Bewerberin/den Bewerber werden folgende Anforderungen<br />

gestellt:<br />

• Abschluss als Hygieneinspektorin/Hygieneinspektor,<br />

Fachkraft für Hygieneüberwachung,<br />

• fachspezifische Rechtskenntnisse, Kenntnis technischer<br />

Regelwerke und Leitlinien,<br />

• Kenntnisse im Verwaltungsrecht und Bescheidtechnik,<br />

• gute PC-Kenntnisse,<br />

• Flexibilität, Selbständigkeit, Belastbarkeit, Teamfähigkeit,<br />

• Führerschein und Fahrpraxis, Bereitschaft zur Nutzung des<br />

eigenen PKW für dienstliche Zwecke<br />

(Wegstreckenentschädigung nach dem <strong>Sächsische</strong>n<br />

Reisekostengesetz),<br />

• Teilnahme an den Rufbereitschaftsdiensten der Abteilung<br />

Gesundheit.<br />

Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 8 TVöD bewertet.<br />

Frauen werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.<br />

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei<br />

gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.<br />

Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (handgeschriebenes<br />

Bewerbungsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Kopien<br />

von beruflichen Abschlüssen, Referenzen, Beurteilungen,<br />

Zeugnissen) senden Sie bitte bis zum 30.<strong>04</strong>.2013 (nicht per<br />

E-Mail) an den<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Sächsische</strong> Schweiz-Osterzgebirge<br />

Landratsamt<br />

Geschäftsbereich 1<br />

Abteilung Zentrales<br />

Frau Mende<br />

Schloßhof 2/4<br />

01796 Pirna<br />

Später eingehende Bewerbungen oder unvollständige<br />

Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Wir<br />

bitten um Verständnis, dass angesichts der Vielzahl<br />

eingehender Bewerbungen keine Eingangsbestätigungen<br />

oder Zwischenstandsinformationen an die Bewerber versendet<br />

werden können. Es erfolgt keine Rücksendung von Bewerbungsunterlagen<br />

ohne frankierten Rückumschlag. Kosten,<br />

die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden<br />

nicht erstattet.<br />

Seite 11 <strong><strong>Landkreis</strong>bote</strong> <strong>Sächsische</strong> Schweiz-Osterzgebirge | 17. April 2013

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