Landkreisbote Nr. 04 vom 17.04.2013 - Landkreis Sächsische ...
Landkreisbote Nr. 04 vom 17.04.2013 - Landkreis Sächsische ...
Landkreisbote Nr. 04 vom 17.04.2013 - Landkreis Sächsische ...
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für die Errichtung und den Betrieb einer BHKW-Anlage (1,883<br />
MW Feuerungswärmeleistung) auf dem Flurstück 1019/14 der<br />
Gemarkung Neustadt eingereicht.<br />
Das Gesamtvorhaben ist unter <strong>Nr</strong>. 1.3.1 Spalte 2 (S) der Anlage<br />
1 zum UVPG einzuordnen und somit eine standortbezogenen<br />
Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c Satz 2 UVPG durchzuführen.<br />
Diese Vorprüfung wurde entsprechend den in der Anlage 2 <strong>Nr</strong>.<br />
2 zum UVPG aufgeführten Kriterien durchgeführt.<br />
Gemäß § 3 a UVPG wird hiermit öffentlich bekannt gegeben,<br />
dass entsprechend dem Ergebnis der standortbezogenen Vorprüfung<br />
des Einzellfalls für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung<br />
zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
besteht.<br />
Das Vorhaben kann nach Einschätzung des Landratsamtes des<br />
<strong>Landkreis</strong>es <strong>Sächsische</strong> Schweiz-Osterzgebirge aufgrund überschlägiger<br />
Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage<br />
2 <strong>Nr</strong>. 2 UVPG aufgeführten Kriterien sowie landesspezifischer<br />
Standortgegebenheiten keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen<br />
haben, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen<br />
wären.<br />
Gemäß § 3 a Satz 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbstständig<br />
anfechtbar. Die Screening-Unterlagen sind der Öffentlichkeit<br />
nach den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes beim<br />
Landratsamt des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Sächsische</strong> Schweiz-Osterzgebirge,<br />
Referat Immissionsschutz, zugänglich.<br />
Dr. Hertzog Dippoldiswalde, den 15.03.2013<br />
Abteilungsleiterin<br />
Öffentliche Zustellungen<br />
von Verwaltungsakten nach § 10<br />
Verwaltungszustellungsgesetz<br />
Herrn<br />
Daniel Eckhardt<br />
zuletzt wohnhaft: Lange Straße 4, 01796 Pirna<br />
- zurzeit unbekannten Aufenthaltes<br />
ist eine Ordnungsverfügung nach § 25 Fahrzeug-Zulassungsverordnung<br />
(FZV) <strong>vom</strong> 18.03.2013 gemäß § 4 <strong>Sächsische</strong>m<br />
Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in<br />
Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz<br />
(VwZG) zuzustellen (Az.: 113.555/gnauck/PIR-EQ43).<br />
Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Ordnungsverfügung<br />
nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.<br />
Herr Daniel Eckhardt oder ein bevollmächtigter Vertreter können<br />
die betreffende Ordnungsverfügung im Landratsamt des<br />
<strong>Landkreis</strong>es <strong>Sächsische</strong> Schweiz-Osterzgebirge, Abteilung<br />
Ordnung, Referat Ausländer und Verkehr (Zulassungsstelle),<br />
Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.<br />
Herrn<br />
Mario Bürger<br />
zuletzt wohnhaft: Copitz, Liebethaler Straße 5, 01796 Pirna<br />
- zurzeit unbekannten Aufenthaltes<br />
ist eine Ordnungsverfügung nach § 25 Fahrzeug-Zulassungsverordnung<br />
(FZV) <strong>vom</strong> 14.03.2013 gemäß § 4 <strong>Sächsische</strong>m<br />
Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in<br />
Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz<br />
(VwZG) zuzustellen (Az.: 113.555/schumann/PIR-MB564).<br />
Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Ordnungsverfügung<br />
nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.<br />
Herr Mario Bürger oder ein bevollmächtigter Vertreter können<br />
die betreffende Ordnungsverfügung im Landratsamt des<br />
<strong>Landkreis</strong>es <strong>Sächsische</strong> Schweiz-Osterzgebirge, Abteilung<br />
Ordnung, Referat Ausländer und Verkehr (Zulassungsstelle),<br />
Schloßhof 2/4, 01796 Pirna einsehen.<br />
Herrn<br />
Ramzan Gatsaev<br />
zuletzt wohnhaft: Moshna 49a, 05840 Brwinow (Polen)<br />
- zurzeit unbekannten Aufenthaltes<br />
ist eine Verwarnung nach § 4 Abs. 3 <strong>Nr</strong>. 1 Straßenverkehrsgesetz<br />
(StVG) und § 41 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) <strong>vom</strong> 20.02.2013<br />
gemäß § 4 <strong>Sächsische</strong>m Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz<br />
(SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz<br />
(VwZG) zuzustellen (Az.: 113.334.1-27/13-<br />
1220/ne).<br />
Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird diese Verwarnung<br />
nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.<br />
Herr Ramzan Gatsaev oder ein bevollmächtigter Vertreter können<br />
die betreffende Verwarnung im Landratsamt des <strong>Landkreis</strong>es<br />
<strong>Sächsische</strong> Schweiz-Osterzgebirge, Abteilung Ordnung, Referat<br />
Ausländer und Verkehr (Zulassungsstelle), Schloßhof 2/4, 01796<br />
Pirna einsehen.<br />
Herrn<br />
Maik Hönicke<br />
zuletzt wohnhaft: Lauterbachstraße 4, 01796 Pirna<br />
- zurzeit unbekannten Aufenthaltes<br />
ist ein Bescheid nach § 3 Abs. 1 und 2 Straßenverkehrsgesetz<br />
(StVG) und § 46 Abs. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) <strong>vom</strong><br />
28.02.2013 gemäß § 4 <strong>Sächsische</strong>m Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz<br />
(SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs.<br />
2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen (Az.:<br />
113.323-12/13-1220 hi).<br />
Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach<br />
§ 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.<br />
Herr Maik Hönicke oder ein bevollmächtigter Vertreter können<br />
den betreffenden Bescheid im Landratsamt des <strong>Landkreis</strong>es<br />
<strong>Sächsische</strong> Schweiz-Osterzgebirge, Abteilung Ordnung, Referat<br />
Ausländer und Verkehr (Zulassungsstelle), Schloßhof 2/4, 01796<br />
Pirna einsehen.<br />
Herrn<br />
Jens Müller<br />
zuletzt wohnhaft: Dohnaische Straße 52, 01796 Pirna<br />
- zurzeit unbekannten Aufenthaltes<br />
ist ein Bescheid nach § 3 Abs. 1 und 2 Straßenverkehrsgesetz<br />
(StVG) und § 46 Abs. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) <strong>vom</strong><br />
07.03.2013 gemäß § 4 <strong>Sächsische</strong>m Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz<br />
(SächsVwVfZG) in Verbindung mit §<br />
10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen<br />
(Az.: 113.323-16/13-1220 hi).<br />
Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach<br />
§ 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.<br />
Herr Jens Müller oder ein bevollmächtigter Vertreter können<br />
den betreffenden Bescheid im Landratsamt des <strong>Landkreis</strong>es<br />
<strong>Sächsische</strong> Schweiz-Osterzgebirge, Abteilung Ordnung, Referat<br />
Ausländer und Verkehr (Zulassungsstelle), Schloßhof 2/4, 01796<br />
Pirna einsehen.<br />
Herrn<br />
Andre Kielmann<br />
zuletzt wohnhaft: Hänichen, Dresdner Straße 6, 01728 Bannewitz<br />
- zurzeit unbekannten Aufenthaltes<br />
ist ein Bescheid nach § 29 Abs. 7 Straßenverkehrs-Zulassungs-<br />
Ordnung (StVZO) gemäß § 4 <strong>Sächsische</strong>m Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz<br />
(SächsVwVfZG) in Verbindung mit<br />
§ 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zuzustellen<br />
(Az.: 113.557/gruetzner/ PIR-QZ93).<br />
Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird dieser Bescheid nach<br />
§ 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.<br />
Herr Andre Kielmann oder ein bevollmächtigter Vertreter können<br />
den betreffenden Bescheid im Landratsamt des <strong>Landkreis</strong>es<br />
<strong>Sächsische</strong> Schweiz-Osterzgebirge, Abteilung Ordnung, Referat<br />
Ausländer und Verkehr (Zulassungsstelle), Hüttenstraße 14,<br />
01705 Freital einsehen.<br />
Hinweis:<br />
Durch die Bekanntmachung dieser Benachrichtigungen werden die o. g.<br />
Dokumente öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt<br />
werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.<br />
Abteilung Ordnung<br />
Bekanntmachungen<br />
Stellenausschreibung<br />
Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Sächsische</strong> Schweiz-Osterzgebirge schreibt<br />
folgende Stellen zur Besetzung aus:<br />
Hygieneinspektorin/<br />
Hygieneinspektor<br />
bzw.<br />
Fachkraft für Hygieneüberwachung<br />
mit 40 Wochenstunden ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt<br />
zu besetzen.<br />
Der Arbeitsort ist Pirna.<br />
Das Aufgabengebiet umfasst das gesamte Spektrum<br />
Hygieneüberwachung/Infektionsschutz, der Schwerpunkt<br />
liegt auf nachfolgend aufgeführten Arbeitsinhalten:<br />
• Überwachung von medizinischen Einrichtungen<br />
(z. B. Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen,<br />
Alten- und Pflegeheimen, Arzt- und Zahnarztpraxen),<br />
• Überwachung der Wasserversorgungsanlagen gemäß<br />
Trinkwasserverordnung, Wasser für die Öffentlichkeit in<br />
medizinischen Einrichtungen,<br />
• Überwachung des Schwimm- und Badewassers, Wasser<br />
für die Öffentlichkeit in medizinischen Einrichtungen,<br />
• Tuberkuloseberatung,<br />
• hygienische Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen,<br />
Einrichtungen mit gewerblichen Tätigkeiten am Menschen<br />
im Bereich der Körper- und Schönheitspflege.<br />
An die Bewerberin/den Bewerber werden folgende Anforderungen<br />
gestellt:<br />
• Abschluss als Hygieneinspektorin/Hygieneinspektor,<br />
Fachkraft für Hygieneüberwachung,<br />
• fachspezifische Rechtskenntnisse, Kenntnis technischer<br />
Regelwerke und Leitlinien,<br />
• Kenntnisse im Verwaltungsrecht und Bescheidtechnik,<br />
• gute PC-Kenntnisse,<br />
• Flexibilität, Selbständigkeit, Belastbarkeit, Teamfähigkeit,<br />
• Führerschein und Fahrpraxis, Bereitschaft zur Nutzung des<br />
eigenen PKW für dienstliche Zwecke<br />
(Wegstreckenentschädigung nach dem <strong>Sächsische</strong>n<br />
Reisekostengesetz),<br />
• Teilnahme an den Rufbereitschaftsdiensten der Abteilung<br />
Gesundheit.<br />
Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 8 TVöD bewertet.<br />
Frauen werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.<br />
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei<br />
gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.<br />
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (handgeschriebenes<br />
Bewerbungsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Kopien<br />
von beruflichen Abschlüssen, Referenzen, Beurteilungen,<br />
Zeugnissen) senden Sie bitte bis zum 30.<strong>04</strong>.2013 (nicht per<br />
E-Mail) an den<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Sächsische</strong> Schweiz-Osterzgebirge<br />
Landratsamt<br />
Geschäftsbereich 1<br />
Abteilung Zentrales<br />
Frau Mende<br />
Schloßhof 2/4<br />
01796 Pirna<br />
Später eingehende Bewerbungen oder unvollständige<br />
Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Wir<br />
bitten um Verständnis, dass angesichts der Vielzahl<br />
eingehender Bewerbungen keine Eingangsbestätigungen<br />
oder Zwischenstandsinformationen an die Bewerber versendet<br />
werden können. Es erfolgt keine Rücksendung von Bewerbungsunterlagen<br />
ohne frankierten Rückumschlag. Kosten,<br />
die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden<br />
nicht erstattet.<br />
Seite 11 <strong><strong>Landkreis</strong>bote</strong> <strong>Sächsische</strong> Schweiz-Osterzgebirge | 17. April 2013