Kulturreferat - RIS
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2.7 Internationale Kulturarbeit<br />
Seite 8 von 11<br />
Angesichts der stetig zunehmenden Internationalisierung auf allen gesellschaftlichen<br />
Ebenen ist die dauerhafte Stärkung des internationalen Kulturaustausches unerlässlich.<br />
Der internationale Austausch ist – wie in anderen gesellschaftlichen Feldern – auch im<br />
Kunst- und Kulturbereich eine wichtige Voraussetzung für Innovation und Weiterentwicklung.<br />
Heute gilt es, die Praxis des wechselseitigen Austausches und internationaler<br />
Kooperation (Koproduktionen) in allen Kunstbereichen nachhaltig zu stärken, um eine<br />
dauerhafte Qualitätsförderung zu erreichen. Bisher sind Projekte häufig unterfinanziert<br />
und gehen zu Lasten angemessener Honorare, Unterbringung, Öffentlichkeitsarbeit<br />
oder gar zu Lasten der Produktion selbst. Etliche internationale Projekte scheitern am<br />
Mangel an Räumen (oder an zu teuren Räumen) sowie an den hohen Lebenshaltungskosten<br />
in München, die vor allem Künstler/innen aus ärmeren Ländern hart treffen,<br />
wenn sie hier zu Gast sind. Das Budget im Bereich „Internationale Kulturarbeit“ in Höhe<br />
von derzeit 53.900,- € sollte daher um € 40.000,- erhöht werden. Diese Summe wird<br />
benötigt für die Förderung des Künstler/innenaustauschs (z.B. in Form von Artist-in-<br />
Residence-Programmen) sowie von internationalen Kooperationsprojekten Münchner<br />
Künstler/innen hier und im Ausland, insbesondere durch Zuschüsse für Reisekosten,<br />
Unterbringungs- und Produktionskosten (Honorare, Material und Materialtransporte,<br />
Räume, Öffentlichkeitsarbeit) und internationale Vernetzung (z.B. Teilnahme an Tagungen,<br />
Festivals, internationalen Workshops, etc.). Vgl. hierzu auch die Beschlussvorlage<br />
„Gesamtkonzept Internationale Kulturarbeit“ in diesem Ausschuss.<br />
3. Finanzierung<br />
Der dauerhafte Mehrbedarf in Höhe von insgesamt € 600.000 ab dem Haushaltsjahr<br />
2009 fortfolgende wird dem <strong>Kulturreferat</strong> aus zentralen Mitteln zur Verfügung gestellt.<br />
Davon sind folgende Haushaltsstellen betroffen:<br />
3410.717.5000.2 Atelierförderung 27.000 €<br />
3410.608.0000.8 Förderung Bildende Kunst 28.000 €<br />
3330.608.1000.5 Förderung Darstellende Kunst 349.000 €<br />
3330.608.0000.5 Förderung Musik (mit Ausnahme<br />
Theatron und Feierwerk) 43.000 €<br />
3330.717.9200.1 Zuschüsse Musikförderung – Feierwerk 40.000 €<br />
3550.608.4500.3 Förderung Theatron 30.000 €<br />
3410.608.6000.2 Förderung Film 25.000 €<br />
3550.608.0000.8 Förderung Literatur 18.000 €<br />
3000.608.5000.9 Förderung Internationale Kulturarbeit 40.000 €<br />
Die Anmeldung des Mehrbedarfs erfolgt zum 1. Nachtragshaushalt 2009 bzw. auf dem<br />
Büroweg.