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Weisungen Schweizer Cup - Swiss Basketball

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<strong>Weisungen</strong> <strong>Schweizer</strong> <strong>Cup</strong><br />

1. Allgemeines<br />

a) Zum <strong>Schweizer</strong> <strong>Cup</strong> gehört ein Wanderpokal. Die Trophäe kann nicht zum Eigentum eines<br />

Vereins werden.<br />

b) Der Sieger behält den <strong>Cup</strong> für ein Jahr und ist für ihn verantwortlich. Er muss die Trophäe<br />

spätestens 6 Wochen vor dem nächsten <strong>Cup</strong>final dem Sekretariat von <strong>Swiss</strong> <strong>Basketball</strong><br />

zurückgeben.<br />

c) Die Gravierung des Siegernamens der vorherigen Austragung wird auf Kosten von <strong>Swiss</strong><br />

<strong>Basketball</strong> nach Rückgabe ans Sekretariat vorgenommen.<br />

d) Der Siegerverein kommt für die Kosten des Versands der Trophäe vor dem nächsten Final ans<br />

Sekretariat von <strong>Swiss</strong> <strong>Basketball</strong> auf.<br />

e) Die Nichtrückgabe der Trophäe innerhalb der vorgeschriebenen Frist hat eine Busse (siehe Art.<br />

der vorliegenden <strong>Weisungen</strong>) zur Folge.<br />

f) Die Finalisten erhalten eine Erinnerungsmedaille.<br />

2. Verantwortungen<br />

a) Der Organisator des Finals des <strong>Schweizer</strong> <strong>Cup</strong>s stellt ein Organisationskomitee zusammen, das<br />

sich in der Regel aus einem Präsidenten, einem Vertreter des Zentralvorstandes von <strong>Swiss</strong><br />

<strong>Basketball</strong>, dem Direktor der LNBA, einem Direktionsmitglied von <strong>Swiss</strong> <strong>Basketball</strong>, sowie je<br />

einem Vertreter der Herren- und der Damenvereine zusammensetzt.<br />

b) Die Mitglieder dieses Vorstandes werden von seinem Präsidenten ernannt.<br />

c) Dieser Vorstand sollte ab Beginn der Organisationsphase des Wettkampfes regelmässig<br />

zusammenkommen, und zwar genügend oft, um eine gute Kontrolle zu garantieren.<br />

d) Die Mannschaften der Finalisten werden, sobald sie bekannt sind, für alle die Veranstaltung direkt<br />

betreffenden Organisationsfragen, in das Komitee eingeschlossen. Falls dies nötig sein sollte,<br />

können bereits im Voraus die Halbfinalisten zu einer Informationssitzung hinzugezogen werden.<br />

3. Werberechte<br />

a) Im Rahmen der Vereinbarungen von <strong>Swiss</strong> <strong>Basketball</strong> mit seinen Hauptsponsoren sind die<br />

Vereine formell verpflichtet mit <strong>Swiss</strong> <strong>Basketball</strong> zusammenzuarbeiten, und die Anweisungen<br />

hinsichtlich der Identifizierung der Sponsoren von <strong>Swiss</strong> <strong>Basketball</strong> auf der Ausrüstung der<br />

Spieler, in der Sporthalle selbst, oder für jegliche andere Marketingmassnahmen zu befolgen.<br />

b) Fragen in Bezug auf die Konkurrenz zwischen den Sponsoren der Vereine und jenen von <strong>Swiss</strong><br />

<strong>Basketball</strong> werden mit den betroffenen Parteien besprochen. Die Vereine werden bevorteilt, wenn<br />

es um bedeutende Sponsoren geht, die zum Zeitpunkt der Verhandlungen mit <strong>Swiss</strong> <strong>Basketball</strong><br />

bereits mit dem Verein verbunden sind.<br />

c) Der Aufdruck von Werbung auf der Ausrüstung der Spieler ist in den Artikeln 10 bis 18 der<br />

<strong>Weisungen</strong> DL209 der LNBA für die Herrenteams und DLF409 für die Damenteams geregelt.<br />

Diese <strong>Weisungen</strong> gelten ebenfalls für die Mannschaften, die an den Regionalmeisterschaften<br />

teilnehmen.<br />

<strong>Weisungen</strong> <strong>Schweizer</strong> <strong>Cup</strong> Damen und Herren – gültig ab 11. Juli 2013 Seite 1 von 7


<strong>Weisungen</strong> <strong>Schweizer</strong> <strong>Cup</strong><br />

4. Finanzen<br />

a) Anmeldegebühr<br />

1) Die teilnehmenden Vereine müssen ihre Anmeldegebühr innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt<br />

der von der Rechnungsstelle von <strong>Swiss</strong> <strong>Basketball</strong> erstellten Rechnung begleichen. Die<br />

Nichteinhaltung dieser Frist hat eine Busse zur Folge.<br />

2) Im Prinzip erstellt die Rechnungsstelle von <strong>Swiss</strong> <strong>Basketball</strong> nach jeder Runde eine<br />

Rechnung.<br />

3) Die Anmeldegebühr wird wie folgt festgelegt:<br />

Herren Frauen<br />

1/128 Finals: 0.-- 0.--<br />

1/64 Finals: 50.-- 0.--<br />

1/32 Finals: 100.-- 40.--<br />

1/16 Finals: 200.-- 90.--<br />

1/8 Finals: 250.-- 110.--<br />

1/4 Finals: 500.-- 140.--<br />

1/2 Finals: 800.-- 170.--<br />

Final: 0.-- 0.—<br />

b) Aufteilung der Organisationskosten<br />

1) Vorrunde<br />

a) Die Heimmannschaft übernimmt die gesamten Organisationskosten der Begegnung, die<br />

Schiedsrichterauslagen inbegriffen.<br />

b) Der Ertrag der Eintrittsgelder steht ihm vollständig zu.<br />

c) Die Gastmannschaft übernimmt ihre Reise- und eventuell ihre Übernachtungskosten.<br />

2) Hauptrunde<br />

a) Die Heimmannschaft übernimmt die gesamten Organisationskosten der Begegnung, die<br />

Schiedsrichterauslagen inbegriffen.<br />

b) Die Gastmannschaft übernimmt ihre Reise- und eventuell ihre Übernachtungskosten.<br />

c) 1) Der Ertrag der Eintrittsgelder wird je zur Hälfte unter den beiden Vereinen aufgeteilt.<br />

2) Der Tarif eines Eintrittsbillets sollte identisch sein mit dem Tarif, den die<br />

Heimmannschaft im Rahmen der Meisterschaft, an der sie teilnimmt, handhabt.<br />

3) Jeder der beiden Mannschaften erhält 24 Freikarten für das jeweilige Spiel<br />

(12 Spieler und 12 Betreuer).<br />

4) Die definitive Finanzabrechnung muss in der Halbzeit der Begegnung zwischen den<br />

Verantwortlichen der beiden Vereine stattfinden. Die Anzahl der Frei-Eintritte<br />

(Abonnemente, VIP, usw.) müssen auf der Abrechnung aufgeführt sein.<br />

5) Die Gastmannschaft erhält unverzüglich den ihr zustehenden Betrag.<br />

6) Der Vertreter der Gastmannschaft hat die Möglichkeit, die Anzahl der verkauften<br />

Billete zu kontrollieren und dem Verkauf beizuwohnen. Im Fall von Uneinigkeit fällt der<br />

Zentralvorstand von <strong>Swiss</strong> <strong>Basketball</strong> einen definitiven Entscheid.<br />

<strong>Weisungen</strong> <strong>Schweizer</strong> <strong>Cup</strong> Damen und Herren – gültig ab 11. Juli 2013 Seite 2 von 7


<strong>Weisungen</strong> <strong>Schweizer</strong> <strong>Cup</strong><br />

c) Schiedsrichter Kosten<br />

Bei einem Schiedsrichter Aufgebot durch die CFA wird der folgende Forfait verrechnet:<br />

• LNAM vs LNAM : CHF 1800.-<br />

• LNAM vs LNBM : CHF 900.-<br />

• LNBM vs LNBM : CHF 760.-<br />

• LNAM vs 1LNM : CHF 750.-<br />

• LNBM vs 1LNM : CHF 650.-<br />

• 1LNM vs 1LNM : CHF 540.-<br />

• LNAF vs LNAF : CHF 670.-<br />

• LNAF vs LNBF : CHF 470.-<br />

• LNBF vs LNBF : CHF 270.-<br />

Für die <strong>Cup</strong>runden welche die CFA nicht Aufbietet, werden die Schiedsrichter Kosten dem Verein<br />

durch den DRA (gemäss kantonalem Tarif) verrechnet.<br />

3) Final<br />

Die Organisationsbedingungen werden in einer Vereinbarung zwischen <strong>Swiss</strong> <strong>Basketball</strong> und<br />

dem Organisator festgelegt. Eine Kopie dieses Dokuments wird an die LNBA, bzw. die<br />

Kommission der Damen-Nationalligen (CLNF) geschickt.<br />

5. Teilnahme<br />

a) Es gilt die Liste der Mitgliedvereine der Nationalligen, die am 15. Juli der laufenden Saison regulär<br />

angemeldet sind.<br />

b) Für die Vereine aus Regionalligen ist die Anmeldefrist auf den 15. Juli der laufenden Saison<br />

festgesetzt.<br />

6. Austragungsmodus – Auslosung<br />

a) Die Auslosung findet mindestens 20 Tage vor dem vereinbarten Datum der 1. Runde statt. Für die<br />

nachfolgenden Runden findet die Auslosung am Montag in der Woche nach dem offiziellen<br />

Spielplan-Datum statt. Das Ergebnis der Auslosung wird den Teilnehmern unmittelbar mitgeteilt.<br />

b) Während der Vorrunde (bis und mit dem 1/16 Final) finden die Auslosungen so statt, dass die<br />

geographische Lage der teilnehmenden Vereine berücksichtigt wird, damit Derbys möglich sind.<br />

c) Laut Artikel 6k des <strong>Schweizer</strong> <strong>Cup</strong>-Reglementes haben die Vereine aus den unteren Ligen bis zu<br />

den Viertelfinals Heimrecht. Mit Einverständnis der betroffenen Vereine kann dieses Recht<br />

innerhalb der in den <strong>Weisungen</strong> festgelegten Frist umgekehrt werden.<br />

<strong>Weisungen</strong> <strong>Schweizer</strong> <strong>Cup</strong> Damen und Herren – gültig ab 11. Juli 2013 Seite 3 von 7


<strong>Weisungen</strong> <strong>Schweizer</strong> <strong>Cup</strong><br />

d) Die Begegnungen müssen zwingend an dem im Spielplan festgelegten Datum stattfinden. In<br />

Ausnahmefällen und mit dem Einverständnis beider Klubs kann bis und mit dem ½-Final ein Spiel<br />

jedoch auch innerhalb der Kalenderwoche des festgelegten Spielplan-Datums stattfinden.<br />

(Beispiel 2010 : wenn das offizielle Datum auf den Samstag 23. Oktober 2010 fixiert ist, kann sich<br />

die Begegnung während der Woche 42 abspielen, d.h. vom Montag 18.10. bis Sonntag 24.10.)<br />

Die Wochen sind auf dem Spielplan aufgeführt. Wenn sich die beiden Klubs nicht einigen können,<br />

wird <strong>Swiss</strong> <strong>Basketball</strong> den Match auf das im Spielplan festgelegte Datum ansetzen.<br />

e) Falls die Heimmannschaft keine Spielhalle zur Verfügung hat, findet das Spiel beim Gegner statt.<br />

Die Gastmannschaft wird also zur Heimmannschaft (siehe Art.4.b)<br />

f) Die Heimmannschaften teilen dem Sekretariat von <strong>Swiss</strong> <strong>Basketball</strong> innerhalb von 5 Tagen nach<br />

Erhalt der offiziellen Mitteilung der Auslosung und in Einvernehmen mit dem Gegner, das Datum,<br />

die Uhrzeit und den Ort der Begegnung mit. Sollte die Gastmannschaft ihr Einverständnis<br />

verweigern, teilt die Heimmannschaft dies dem Sekretariat von <strong>Swiss</strong> <strong>Basketball</strong> mit.<br />

g) Nur die Direktion von <strong>Swiss</strong> <strong>Basketball</strong> kann ein offizielles Spielplan-Datum ändern, wenn es bei<br />

den Klubs, die im Europacup mitmachen, zu Datums-Ueberschneidungen kommt.<br />

7. Technische Regelungen<br />

a) Kürung des Siegers<br />

1) Alle Begegnungen müssen mit dem Sieg einer der beiden Mannschaften beendet werden.<br />

2 ) Im Fall eines Unentschiedens am Ende der regulären Spielzeit werden so viele Verlängerun-<br />

gen von jeweils 5 Minuten ausgetragen, wie es braucht, um eine Mannschaft für die nächste<br />

Runde zu qualifizieren oder um den Sieger des <strong>Schweizer</strong> <strong>Cup</strong>s zu küren.<br />

b) Offiziellentisch<br />

1) Der Offiziellentisch muss gemäss den <strong>Weisungen</strong> der nationalen Schiedsrichterkommission<br />

(CFA) organisiert werden.<br />

2) Ab der Hauptrunde (1/8. Finals) muss das offizielle Matchblatt von <strong>Swiss</strong> <strong>Basketball</strong><br />

verwendet werden.<br />

3) Alle Tischoffiziellen müssen bei <strong>Swiss</strong> <strong>Basketball</strong> lizenziert sein.<br />

4) Ab Beginn des Wettkampfes müssen 3 Personen am Offiziellentisch sein.<br />

Der Anschreiber wird von der Gastmannschaft gestellt, der Zeitnehmer und der<br />

Verantwortliche der 24" von der Heimmannschaft. Während der Vorrunde kann die Heim-<br />

mannschaft, sofern diese auf regionalem Niveau spielt, in Bezug auf die 24 Sekunden<br />

(Anlage und Offzieller) eine Ausnahmebewilligung bei der Direktion von <strong>Swiss</strong> <strong>Basketball</strong><br />

beantragen. Das Gesuch dazu muss schriftlich bis spät. 1 Woche vor dem Spieldatum<br />

gestellt und muss vom Wettkampf-Organisator genehmigt werden.<br />

5) Die Vereine der Nationalligen sind verpflichtet, Tischoffizielle zu stellen, welche die<br />

nationale Anerkennung haben.<br />

Die Vereine der Regionalligen sind berechtigt, Tischoffizielle zu stellen, welche eine<br />

regionale Anerkennung haben.<br />

<strong>Weisungen</strong> <strong>Schweizer</strong> <strong>Cup</strong> Damen und Herren – gültig ab 11. Juli 2013 Seite 4 von 7


<strong>Weisungen</strong> <strong>Schweizer</strong> <strong>Cup</strong><br />

8. Administrative Regelungen<br />

a) Homologierung der Begegnungen<br />

1) Ab dem Eintritt von Vereinen der Nationalligen in den Wettbewerb (1/64.), erfolgt die<br />

Homologierung in Koordination mit der LNBA und der Kommission der Damen-Nationalligen<br />

(CLNF).<br />

b) Homologierung der Hallen<br />

1) Bei Begegnungen, in denen sich Vereine der gleichen Liga gegenüberstehen, müssen die<br />

Homologierungsbedingungen der betroffenen Liga erfüllt sein.<br />

2) Jede Ausnahmebewilligung, welche die LNBA, beziehungsweise die Kommission der Damen-<br />

Nationalligen (CLNF) am Auslosungstag der Begegnung erteilt, gilt während der ganzen<br />

Dauer des Wettkampfes.<br />

c) Qualifikation der Spieler<br />

1) Für die Partnerschaft zwischen Vereinen, die im Bereich der Ausbildung junger<br />

Spieler eng zusammenarbeiten, gelten die Bestimmungen der Reglemente RL 108 der<br />

LNBA für die Herrenteams und RLF 415 für die Frauenteams, insbesondere Art. 12.<br />

2) Die Teilnahme ausländischer Spieler am <strong>Schweizer</strong> <strong>Cup</strong> ändert nicht die Bedingungen der<br />

Teilnahme an den regulären Meisterschaften der Klubs der unteren Ligen.<br />

3) Die Spieler der Spielkategorie Junioren U19 dürfen im <strong>Schweizer</strong> <strong>Cup</strong> spielen. Spieler der<br />

Spielkategorie U16 welche eine Ausnahmebewilligung der Nationalliga haben – gemäss Art.<br />

2.1.1 Lizenzreglement – sind ebenfalls befugt im <strong>Schweizer</strong> <strong>Cup</strong> mitzuspielen.<br />

d) Absage eines Spiels<br />

1) Während der Vorphase (bis und mit 1/16 Final):<br />

die Fälle werden von der Direktion von <strong>Swiss</strong> <strong>Basketball</strong> sofern der Antrag auf Verschiebung<br />

48 Stunden vor dem offiziellen Spielbeginn des betreffenden Spiels eingegangen ist.<br />

2) Während der Hauptphase (ab dem 1/8 Final)<br />

Wenn eine Mannschaft Opfer einer ansteckenden Krankheit oder eines kollektiven Unfalls<br />

wird und mindestens 4 Stammspieler (Spieler die schon auf dem Matchblatt in den regionalen<br />

oder nationalen Meisterschaften eingeschrieben waren) betroffen sind, kann der Verein bei<br />

der Direktion von <strong>Swiss</strong> <strong>Basketball</strong> ausserordentliche Verschiebungsmassnahmen verlangen.<br />

Folgende Voraussetzungen müssen eingehalten werden:<br />

a) das schriftliche Gesuch muss begründet im minimum 48 Stunden vor dem offiziellen<br />

Spielbeginn des betroffenen Spiels an die Direktion von <strong>Swiss</strong> <strong>Basketball</strong> eingereicht werden.<br />

b) das Gesuch muss von einem Arztzeugnis für jeden kranken Spieler begleitet sein mit<br />

Angabe der Unfähigkeitsdauer.<br />

c) Das Gesuch muss ein Ausweichdatum in den auf das vorgesehene Spiel folgenden 7<br />

Tagen beinhalten. Die Direktion von <strong>Swiss</strong> <strong>Basketball</strong> behält sich das Recht vor die<br />

Begegnungsreihenfolge umzukehren, wenn ein Klub keine Halle in diesen 7 Tagen zur<br />

Verfügung hat. Das definitive Ersatzdatum wird von der Direktion von <strong>Swiss</strong> <strong>Basketball</strong><br />

entscheiden. Dieser Entscheid ist endgültig.<br />

Beim Fall einer Spielverschiebung in den oben erwähnten Bedingungen hat der Antragsteller<br />

Klub alle Kosten dieser Verschiebung zu tragen (administrative Kosten von <strong>Swiss</strong> <strong>Basketball</strong>,<br />

Kosten der CFA, Organisationskosten des Gegners, etc.). Dem Gegner wird eine Frist von 10<br />

Tagen gegeben um seinen Kostenplan, mit Belegen und Begründung, der Direktion von <strong>Swiss</strong><br />

<strong>Basketball</strong> zu unterbreiten, die danach entscheidet welche Kosten zu begleichen sind.<br />

In allen Fällen, inklusive den nicht vorhergesehenen, hat die Direktion von <strong>Swiss</strong> <strong>Basketball</strong><br />

die Kompetenz über eine allfällige Verschiebung des Spiels zu entscheiden. Der Entscheid ist<br />

endgültig.<br />

<strong>Weisungen</strong> <strong>Schweizer</strong> <strong>Cup</strong> Damen und Herren – gültig ab 11. Juli 2013 Seite 5 von 7


<strong>Weisungen</strong> <strong>Schweizer</strong> <strong>Cup</strong><br />

e) Forfait<br />

1) Wenn eine Mannschaft, die regulär aufgeboten wurde, nicht zum Spiel erscheint, gilt das Spiel<br />

als forfait verloren. Das Resultat wird mit 20 – 0 homologiert.<br />

2) Vor- und Hauptrunden<br />

a) Im Falle der Abwesenheit einer regulär aufgebotenen Mannschaft und eines durch<br />

den Homologator offiziell ausgesprochenen Forfaits, kann der Gegenwert von 50% der<br />

Rückerstattung der verkauften Eintrittskarten als Anteil der gerechtfertigten Auslagen der<br />

Heimmannschaft betrachtet werden.<br />

b) Die zurückerhaltenen Eintrittskarten gelten als offizielles Beweismittel.<br />

3) Final des <strong>Schweizer</strong> <strong>Cup</strong>s<br />

a) Zusätzlich zu den anderen Organisationskosten steht <strong>Swiss</strong> <strong>Basketball</strong> bei Abwesenheit<br />

einer regulär aufgebotenen Mannschaft im Final der Gegenwert von 100% der<br />

Rückerstattung der verkauften Eintrittskarten zu.<br />

b) Die zurückerhaltenen Eintrittskarten gelten als offizielles Beweismittel.<br />

f) Proteste<br />

1) Die Mannschaften, die am <strong>Schweizer</strong> <strong>Cup</strong> teilnehmen, unterstehen im Protest- oder Streitfall<br />

folgenden <strong>Weisungen</strong>.<br />

- In Abweichung der Art. 29 – 32 des Rechtspflegereglementes von <strong>Swiss</strong> <strong>Basketball</strong>,<br />

ernennt die Direktion von <strong>Swiss</strong> <strong>Basketball</strong> eine Ad-hoc-Kommission, welche ausnahms-<br />

weise in Protest- oder Streitfällen, die während der <strong>Cup</strong>finals auftreten könnten,<br />

entscheidet.<br />

- Diese Kommission entscheidet innert kürzester Frist auf Platz während des Anlasses.<br />

Die Entscheidung wird den Parteien mitgeteilt, es gibt keine Rekursmöglichkeit.<br />

2) Für den Final setzt sich die Kommission ad hoc wie folgt zusammen:<br />

- ein Jurist, Vertreter von <strong>Swiss</strong> <strong>Basketball</strong><br />

- ein von der CFA delegierter Vertreter<br />

- der Direktor der LNBA<br />

3) Es dürfen auch Stellvertreter ernannt werden.<br />

g) Statistiken<br />

1) Für die Nationalligaklubs gilt in Bezug auf die Statistiken Artikel 5 der <strong>Weisungen</strong> der Nationalliga<br />

(DL210 für die Herren, DLF410 für die Damen).<br />

2) In den Finals werden die Statistiken durch das OK organisiert.<br />

h) Übermittlung der Resultate<br />

1) Die Heimmannschaft teilt das Spielergebnis sofort nach Ende der Begegnung per Telefon<br />

der Sportinformation (022 919 78 78) mit.<br />

2) Die Heimmannschaft muss ausserdem das Resultat der Begegnung dem Sekretariat von<br />

<strong>Swiss</strong> <strong>Basketball</strong> per Fax (026 469 06 10) oder per e-mail (info@swissbasketball.ch ) mit-<br />

teilen, und zwar vor 12 Uhr am Tag nach der Begegnung.<br />

3) Das Matchblatt muss zwingend am Tag nach der Begegnung von der Heimmannschaft per<br />

A-Post an das Sekretariat von <strong>Swiss</strong> <strong>Basketball</strong> geschickt werden.<br />

<strong>Weisungen</strong> <strong>Schweizer</strong> <strong>Cup</strong> Damen und Herren – gültig ab 11. Juli 2013 Seite 6 von 7


<strong>Weisungen</strong> <strong>Schweizer</strong> <strong>Cup</strong><br />

i) Freie Eintritte für Spieler und Helfer-Staff<br />

1) In allen Spielen der 3 Phasen des <strong>Schweizer</strong> <strong>Cup</strong>s muss die Heimmannschaft der<br />

Gastmannschaft 24 freie Eintritte zur Verfügung stellen, sofern die Heimmannschaft für das<br />

Spiel Eintritt verlangt. Die freien Eintritte müssen spät. 5 Tage vor dem Spiel an die<br />

Gastmannschaft geschickt werden.<br />

2) Bei allen Spielen der Vor- und Hauptrunde, für die Eintritt bezahlt werden muss, erhalten die<br />

nationalen und internationalen Schiedsrichter, die nationalen und internationalen Kommissäre<br />

sowie die Trainer mit Grad 2 und 3 jeweils einen Gratiseintritt für einen Stehplatz.<br />

3) Die Freikarten (laissez-passer) die durch <strong>Swiss</strong> <strong>Basketball</strong> und der LNBA ausgestellt werden,<br />

sind für alle Spiele der Vor- und Hauptrunde gültig.<br />

4) Diese Regelungen gelten nicht für den <strong>Cup</strong>final.<br />

j) Aufgebote der Schiedsrichter und der Tischkommissäre<br />

1) Schiedsrichter<br />

a) Unter Verantwortung der CFA sind die regionalen Vertreter des Schiedsrichterwesens<br />

(DRA) verantwortlich für die Aufgebote der Vorrunden-Begegnungen, die in ihrem Gebiet<br />

stattfinden.<br />

b) Für die Hauptrunde und den Final ist einzig die CFA für die Aufgebote der Schiedsrichter<br />

verantwortlich.<br />

2) Tischkommissäre<br />

a) Ab der Hauptrunde (Achtelfinals) kann <strong>Swiss</strong> <strong>Basketball</strong> die CFA ersuchen,<br />

Tischkommissäre zu ernennen.<br />

b) In der Regel ist bei den Herrenwettbewerben die Anwesenheit eines Tischkommissärs<br />

obligatorisch, wenn zwei Mannschaften aus der NLA aufeinander treffen.<br />

c) Die Anwesenheit eines Tischkommissärs ist obligatorisch für den Herren- und<br />

Frauenfinals.<br />

9. Streitfälle<br />

a) Bei Streitfällen ist der französische Text der vorliegenden <strong>Weisungen</strong> rechtsgültig.<br />

b) Rechtsstreite und in den <strong>Weisungen</strong> nicht vorhergesehene Fälle werden von der Direktion von<br />

<strong>Swiss</strong> <strong>Basketball</strong> entschieden.<br />

10. Schlussbestimmungen<br />

a) Rechtswege<br />

Gegen jeden aufgrund der vorliegenden <strong>Weisungen</strong> erfolgten administrativen Entscheid kann<br />

innerhalb von 10 Tagen nach der Bekanntmachung bei der Rekurskommission von <strong>Swiss</strong><br />

<strong>Basketball</strong> Rekurs eingelegt werden.<br />

b) Inkrafttreten<br />

Diese <strong>Weisungen</strong> wurden vom Zentralvorstand von <strong>Swiss</strong> <strong>Basketball</strong> am 11. Juli 2013 genehmigt. Sie treten<br />

per sofort in Kraft.<br />

<strong>Weisungen</strong> <strong>Schweizer</strong> <strong>Cup</strong> Damen und Herren – gültig ab 11. Juli 2013 Seite 7 von 7

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