Probenahme und -vorbereitung Vorbereiten von Proben - ViBiNeT
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<strong><strong>Proben</strong>ahme</strong> <strong>und</strong> -<strong>vorbereitung</strong><br />
© 2003 Hochschule Niederrhein<br />
Autor: Prof. Dr. Rudi Voller<br />
Stand: 23.05.2003<br />
Seite 2 / 5<br />
Für alle derartigen <strong><strong>Proben</strong>ahme</strong>n <strong>und</strong> deren Prüfung gelten Fristen. Für offene Mängel gilt der<br />
Gr<strong>und</strong>satz: unverzügliche Prüfung <strong>und</strong> gegebenenfalls Rüge mit dem Ziel der<br />
Vertragserfüllung/Gewährleistung nach HGB §§ 377, 378. Die Vereinbarung gemäß dem<br />
Deutschen Garnkontrakt lautet: "Beanstandungen können nur binnen zwei Wochen nach<br />
Eintreffen am Bestimmungsort gerügt werden <strong>und</strong> zwar nur, soweit mit der Verarbeitung noch<br />
nicht begonnen worden ist". Die Untersuchungen müssen mit fachmännischer Sorgfalt<br />
durchgeführt werden, das heißt, Auswahl der <strong>Proben</strong> nach dem Zufallprinzip, Prüfung nach DIN<br />
53, DIN 40080, <strong>und</strong> deren Dokumentation muss beachtet werden. Beim Verdacht auf<br />
Abweichungen muss der Prüfumfang erweitert werden <strong>und</strong> zusätzliche Prüfungen können<br />
angezeigt sein, um Gewissheit über die Qualitätslage zu haben. Hilfreich sind auch<br />
Rücksprachen mit dem Lieferanten, mit der Produktionsabteilung, oder ein Vergleich mit<br />
Prüfzertifikaten.<br />
Für versteckte Mängel gelten längere Rügefristen, da sie meist nicht sofort feststellbar sind,<br />
sondern trotz ordnungsgemäßer Prüfergebnisse erst bei der Verarbeitung. Nach dem<br />
Deutschen Garnkontrakt sind beispielsweise hier 4,5 Monate vorgesehen. Auch wenn<br />
Kulanzregelungen häufig sind, sollte man sich darauf nicht verlassen. Deshalb ist es notwendig,<br />
dass auf der Prüfanweisung der entsprechende Hinweis vermerkt ist (Gewährleistungsfrist, die<br />
<strong>von</strong> Unternehmen zu Unternehmen verschieden ist).<br />
Beispiele für offene Mängel: Falsche Farbe, fehlende Fadenreserve, Garn statt Zwirn, 20 tex<br />
Garnfeinheit statt 25 tex, Baumwolle/Viskose Mischgarn 67/33 statt 50/50.<br />
Beispiel für versteckten Mangel: 1000 kg Kettgarn PES/Bw 67/33, 30 tex Copsaufmachung<br />
enthalten 5 Cops im Mischungsverhältnis 50/50. Der Fehler wurde nach dem Einfärben<br />
entdeckt <strong>und</strong> anhand der Knoten eindeutig zugeordnet.<br />
Prüfungen sollen Risiken reduzieren. Die große Verantwortung der Qualitätssicherung/<br />
Laboranten ergibt sich aus den Folgen fehlerhafter oder ungenügender Prüfung. Gerade an<br />
Spezialisten werden hohe Erwartungen gestellt. Deshalb hierzu Beispiele für falsche Handlungsweisen:<br />
- Fahrlässigkeit: Außerachtlassung der erforderlichen Sorgfalt (betriebsübliche Handlung<br />
oder Betriebsblindheit entschuldigen nicht, wenn feststeht, mehr Sorgfalt wäre<br />
erforderlich gewesen).<br />
- Leichte Fahrlässigkeit: Einem Fachmann darf dies nicht passieren, denn er hätte das<br />
Problem/die Gefahr sehen können.<br />
- Grobe Fahrlässigkeit: Nichtbeachtung desjenigen, was im gegebenen Fall hätte<br />
einleuchten müssen; das hätte der Fachmann sehen müssen.<br />
Insbesondere das Produkthaftungsgesetz birgt viele Risiken, die nur durch ein Qualitätssicherungssystem<br />
(ISO 9002) <strong>und</strong> durch fachk<strong>und</strong>ige Beratung/Information minimiert werden können;<br />
denn der Produzent muss beweisen, dass ihn keine Schuld trifft. Hierbei werden strenge<br />
Anforderungen an die Dokumentation gestellt. Maßstab für die Sorgfalt ist der höchste Stand<br />
der Technik. Der Hersteller haftet 10 Jahre nach Inverkehrbringen. Die verschuldungsunabhängige<br />
Haftung besteht z. B. auch für Instruktions- <strong>und</strong> Produktbeobachtungsfehler, Herstell- <strong>und</strong><br />
Fabrikationsfehler.