23.10.2012 Aufrufe

0712öb Stl Bplan 21 Goebel - Schlussbekanntmachung - Attendorn

0712öb Stl Bplan 21 Goebel - Schlussbekanntmachung - Attendorn

0712öb Stl Bplan 21 Goebel - Schlussbekanntmachung - Attendorn

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

2<br />

Sachverhalts geltend gemacht worden sind. S. 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § <strong>21</strong>4<br />

(2a) beachtlich sind.<br />

C. Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Nordrhein-<br />

Westfalen (GO NRW) kann gegen Satzungen nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung<br />

nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,<br />

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren<br />

wurde nicht durchgeführt,<br />

b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,<br />

c) der Bürgermeister hat den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vorher beanstandet<br />

oder<br />

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt <strong>Attendorn</strong> vorher gerügt und<br />

dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel<br />

ergibt.<br />

7. Bekanntmachungsanordnung<br />

Der von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt <strong>Attendorn</strong> am 14.07.2010 als Satzung beschlossene<br />

vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. <strong>21</strong> „Betriebsleiterwohnhaus Pension <strong>Goebel</strong>“<br />

einschließlich Begründung und Umweltbericht, das Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />

Nr. <strong>21</strong> „Betriebsleiterwohnhaus Pension <strong>Goebel</strong>“, Ort und Zeit der Bereithaltung des<br />

genannten vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der Begründung sowie die gesetzlich vorgeschriebenen<br />

Hinweise nach dem BauGB und der GO NRW werden hiermit öffentlich bekannt<br />

gemacht.<br />

Diese Bekanntmachung tritt gemäß § 10 (3) S. 5 BauGB an die Stelle der sonst für Satzungen<br />

vorgeschriebenen Veröffentlichung.<br />

<strong>Attendorn</strong>, 28.07.2010<br />

Der Bürgermeister<br />

i. V.<br />

(Graumann)<br />

Beigeordneter

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!