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Isabel Bur

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Präsentation<br />

Spitexverband Zürich<br />

28. Juni 2012


Ablauf<br />

- Anstellungsmodus Studierende<br />

- Vereinbarung ZAG und Institutionen<br />

- Rahmenbedingungen für Institutionen<br />

- Lernprozessbegleitung Praxis<br />

- Unterstützung durch das ZAG<br />

13. August 2012<br />

1


Anstellungsmodus Studierende Pflege<br />

HF, allgemein<br />

- Die Anstellungsbedingungen sind zwischen der Praxisinstitution und den<br />

Studierenden in einem Vertrag geregelt. Die Organisation der Arbeitswelt<br />

Gesundheit Zürich, OdA G ZH, vergleiche (www.oda-g-zh.ch) stellt eine<br />

Mustervereinbarung zur Verfügung.<br />

- Die Studierenden erhalten vom ZAG eine Eintrittsbestätigung.<br />

13. August 2012<br />

2


Anstellungsmodus Studierende Pflege<br />

HF, Möglichkeiten<br />

- dreijährige Anstellung durch den Betrieb.<br />

- zweijährige Anstellung durch den Betrieb, allenfalls mit<br />

Vertragspartnerinnen/Vertragspartnern oder Koordination durch das ZAG.<br />

- einjährige Anstellung durch das ZAG.<br />

Das ZAG koordiniert das Procedere der Praktikumseinteilung für alle<br />

drei Praktika zu Beginn der Ausbildung.<br />

- Grundlage der Praktikumseinteilung sind der Rahmenlehrplan (RLP),<br />

14.07.2011, das Dokument „Kriterien Praktikumszuteilung“ und das Dokument<br />

„Ablauf der Zuteilung Praktikums-/Studienplätze“.<br />

13. August 2012<br />

3


Anstellungsmoduls Studierende Pflege<br />

HF, Lohnmodalitäten<br />

- Die Studierenden werden durch den Anstellungsbetrieb monatlich entschädigt.<br />

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Regelung der Organisation<br />

der Arbeitswelt Gesundheit Zürich, OdA G ZH, vergleiche www.oda-g-zh.ch<br />

„Lohnempfehlungen, Stand 23.01.2012“). Oder nach den Lohnmodalitäten der<br />

jeweiligen Institution.<br />

- Lohn 1. Ausbildungsjahr: Fr. 1‘048.70<br />

- Lohn 2. Ausbildungsjahr: Fr. 1‘136.20<br />

- Lohn 3. Ausbildungsjahr: Fr. 1‘311.00<br />

13. August 2012<br />

4


Anstellungsmodus Studierende Pflege<br />

HF berufsbegleitend<br />

- Die Studierenden stehen mit der Praxisinstitution in einem Anstellungsverhältnis<br />

von mindestens 50% und arbeiten in allen Schichten.<br />

- Die Anstellungsbedingungen sind zwischen der Praxisinstitution und den<br />

Studierenden in einem Vertrag geregelt.<br />

- Die Studierenden haben vom ZAG eine Eintrittsbestätigung.<br />

- Die Studierenden werden durch den Anstellungsbetrieb monatlich entschädigt.<br />

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Regelung der Organisation<br />

der Arbeitswelt Gesundheit Zürich, OdA G ZH, (vergleiche ww.oda-g-zh.ch<br />

„Lohnempfehlungen, Stand 23.01.2012“), oder nach den Lohnmodalitäten der<br />

jeweiligen Institution.<br />

13. August 2012<br />

5


Vereinbarung ZAG – Institutionen Pflege<br />

HF<br />

- Die Vereinbarung regelt den Praktikumseinsatz von Studierenden am Zentrum<br />

für Ausbildung im Gesundheitswesen Kanton Zürich (ZAG) und dem<br />

Praktikumsbetrieb während dem Praktikumseinsatz.<br />

- Die Vereinbarung ist übergeordnet formuliert und ist nicht auf die jeweiligen<br />

Studierenden bezogen.<br />

- Die Vereinbarungspartner verpflichten sich zur Zusammenarbeit bei der<br />

Ausbildung der Studierenden. Das ZAG trägt die Gesamtverantwortung für die<br />

Ausbildung.<br />

- Pro Institution braucht es eine Vereinbarung.<br />

- Die Vereinbarung kann erst nach einem Besuch der Verantwortlichen<br />

Zusammenarbeit Institutionen ZAG in der Praxisinstitution ausgestellt werden.<br />

13. August 2012<br />

6


Vereinbarung ZAG – Institutionen Pflege<br />

HF berufsbegleitend 1<br />

- Die Vereinbarung regelt den Praktikumseinsatz von Studierenden am Zentrum<br />

für Ausbildung im Gesundheitswesen Kanton Zürich (ZAG) und dem<br />

Praktikumsbetrieb während dem Praktikumseinsatz.<br />

- Die Vereinbarung ist übergeordnet formuliert und ist nicht auf die jeweiligen<br />

Studierenden bezogen.<br />

- Die Vereinbarungspartner verpflichten sich zur Zusammenarbeit bei der<br />

Ausbildung der Studierenden. Das ZAG trägt die Gesamtverantwortung für die<br />

Ausbildung.<br />

- Pro Institution braucht es eine Vereinbarung.<br />

13. August 2012<br />

7


Vereinbarung ZAG – Institutionen Pflege<br />

HF berufsbegleitend 2<br />

- Nach Erhalt der Eintrittsbestätigung nimmt die Verantwortliche Zusammenarbeit<br />

Institutionen ZAG mit den Verantwortlichen der Institutionen Kontakt auf.<br />

- Die Vereinbarung kann erst nach einem Besuch der Verantwortlichen<br />

Institutionen ZAG in der Praxisinstitution ausgestellt werden.<br />

- Studierende die vorher die Ausbildung starten sind bis zur Unterzeichnung der<br />

Vereinbarung nicht definitiv aufgenommen.<br />

- Studierende brauchen eine Direktanstellung in der Praxisinstitution um am ZAG<br />

aufgenommen zu werden. Praktikumsplätze werden nicht durch das ZAG<br />

geplant.<br />

13. August 2012<br />

8


Rahmenbedingungen Pflege HF und<br />

Pflege HF berufsbegleitend 1<br />

- Grundlage ist der Rahmenlehrplan Pflege HF 14.7.2011<br />

- Ausbildungskonzept für die praktische Ausbildung<br />

- Berufsbildnerin/Berufsbildner:<br />

- mit Abschluss als dipl. Pflegefachfrau/Pflegefachmann HF oder einer<br />

gleichwertigen Ausbildung im Arbeitsfeld der Pflege<br />

- Berufserfahrung im Arbeitsfeld Pflege<br />

- Pädagogische Qualifikation von 100 Lernstunden<br />

13. August 2012<br />

9


Rahmenbedingungen Pflege HF und<br />

Pflege HF berufsbegleitend 2<br />

- Ausbildungsverantwortliche:<br />

- mit Abschluss als dipl. Pflegefachfrau/Pflegefachmann HF oder einer<br />

gleichwertigen Ausbildung im Arbeitsfeld der Pflege<br />

- mindestens 2 Jahre Berufserfahrung im Fachgebiet<br />

- Pädagogische Qualifikation von 600 Lernstunden<br />

13. August 2012<br />

10


Lernprozessbegleitung Praxis Pflege HF<br />

- Lernprozessbegleitung allgemein<br />

- Eine Qualifikationen pro Ausbildungsjahr / Praxissemester<br />

- Es müssen jeweils 2/3 der zu erreichenden Kompetenzen erreicht sein.<br />

- Jedes Praxissemester kann 1x wiederholt werden.<br />

- Lernbereich Training und Transfer (LTT) Praxis, 10% der praktischen<br />

Ausbildung.<br />

13. August 2012<br />

11


Lernprozessbegleitung Praxis Pflege HF<br />

berufsbegleitend 1<br />

- Lernprozessbegleitung allgemein<br />

- Zwei Qualifikationen pro praktischer Ausbildung<br />

- 1. Qualifikation in der Mitte der Ausbildung mit 17 vorher festgelegten<br />

Kompetenzen.<br />

- Ist die Praktikumsqualifikation ungenügend, entscheidet das ZAG in<br />

Absprach mit der Institution und Promotionskommission über den<br />

Zeitrahmen der Verlängerung.<br />

- 2. Qualifikation am Ende der Ausbildung umfasst alle Kompetenzen.<br />

- Ist die Praktikumsqualifikation ungenügend, entscheidet das ZAG in<br />

Absprache mit dem ZAG und der Promotionskommission über den<br />

Zeitrahmen der Verlängerung.<br />

13. August 2012<br />

12


Lernprozessbegleitung Pflege HF<br />

berufsbegleitend 2<br />

- Die an der Ausbildung beteiligten Personen legen gemeinsam die zu<br />

erreichenden Kompetenzen im Fremdpraktikum fest. Diese Beurteilung fliesst<br />

unabhängig vom Zeitraum des stattfindenden Praktikums in die 1. oder 2.<br />

Qualifikation ein.<br />

- Lernbereich Training und Transfer (LTT) Praxis, 10% der praktischen<br />

Ausbildung.<br />

13. August 2012<br />

13


Unterstützung der Praxis durch das ZAG<br />

in der Pflege HF und Pflege HF<br />

berufsbegleitend<br />

- Individuelle Unterstützung nach Absprache<br />

- Zur Verfügung stellen der wichtigsten Dokumente online<br />

- Regelmässige Treffen am ZAG für die Praxis<br />

- Nach Bedarf Treffen in den Institutionen zu gewählten Themen der Praxis<br />

- Informationsbriefe mit wichtigsten Informationen<br />

- Nach Bedarf Kurzworkshops zu gewünschten Themen der Praxis<br />

13. August 2012<br />

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