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Niederschrift<br />
über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates<br />
des Marktes <strong>Ippesheim</strong><br />
im Sitzungssaal in <strong>Ippesheim</strong> am Mittwoch, dem 07.12.2011, 20.30 Uhr<br />
Vorsitzender: 1. Bürgermeisterin Dr. Doris Klose-Violette<br />
Schriftführer:<br />
Anwesend:<br />
Entschuldigt: - / -<br />
1. Bürgermeisterin Dr. Doris Klose-Violette<br />
2. Bürgermeister Hermann Wießner<br />
3. Bürgermeister Hans Lilli<br />
Gemeinderat Wilhelm Bullmer<br />
Gemeinderat Helmut Dehner<br />
Gemeinderat Ernst Dürr<br />
Gemeinderat Werner Franz<br />
Gemeinderat Roland Hegwein<br />
Gemeinderat Leonhard Hügelschäfer<br />
Gemeinderat Volker Lehrieder<br />
Gemeinderat Helmut Schießl<br />
Gemeinderat Karl Schmidt<br />
Gemeinderat Willi Stöcker<br />
Vor Eintritt in die Beratung über die Tagesordnung, wird von der Vorsitzenden festgestellt, dass zur<br />
Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und dass der Gemeinderat beschlussfähig ist.
Lfd. Nr.<br />
297/<br />
11<br />
298/<br />
11<br />
Seite<br />
Verwaltungshaushaltsplan 2012<br />
1. Entwurf<br />
Beschluss<br />
Herr Schmidt, VG Uffenheim, stellt den 1. Entwurf des Verwaltungshaushaltes<br />
2012 vor.<br />
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);<br />
- Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans<br />
(FNP) des Marktes <strong>Ippesheim</strong><br />
- Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplans<br />
für den Bereich nördlich des Zweckverbandsgebietes GOLLIPP<br />
Zur planungsrechtlichen Sicherstellung der vorausschauenden Weiterentwicklung<br />
der gewerblichen Entwicklung des Zweckverbandsgebietes<br />
GOLLIPP im nördlich angrenzenden Bereich, werden die Änderung des Flächennutzungsplans<br />
und die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.<br />
In den Bebauungsplan wären insbesondere die Grundstücke FlNr. 687, 704,<br />
705, 706, 707, 708, 709, Gemarkung Herrnberchtheim, einzubeziehen.<br />
Darüber hinaus wird empfohlen, in Bezug auf eine sinnvolle Gesamtbetrachtung<br />
der künftig möglichen Erschließung an den Zweckverband heranzutreten,<br />
für das Gebiet nördlich des Rasthofes unter Einbeziehung der Grundstücke<br />
FlNr. 692, 695, 696, 697/1, 698, 699, 699/1 und 700 ebenfalls einen<br />
Bebauungsplan aufzustellen.<br />
Dadurch kann die zukunftsfähige Weiterentwicklung des Zweckverbandes<br />
rechtzeitig sichergestellt und angegangen werden.<br />
Entscheidung des Marktgemeinderates <strong>Ippesheim</strong> in der Sitzung am<br />
07. Dezember 2011<br />
------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />
Nach kurzer Aussprache wird die Notwendigkeit der aufgezeigten Flächennutzungsplanänderung<br />
anerkannt und auf Antrag der Vorsitzenden der Einleitung<br />
des Verfahrens zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans zugestimmt.<br />
Des Weiteren beschließt der Gemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden, das<br />
Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 8 „GOLLIPP Nord“ für<br />
den Bereich der Grundstücke FlNr. 687, 704, 705, 706, 707, 708 und 709<br />
einzuleiten.<br />
Abstimmungsergebnis<br />
13 : 0<br />
13 : 0
Lfd. Nr.<br />
299/<br />
11<br />
300/<br />
11<br />
Seite<br />
Beschluss<br />
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);<br />
− Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans<br />
(FNP des Marktes <strong>Ippesheim</strong>)<br />
− Grundsatzbeschluss städtebaulicher Vertrag für die Abwicklung der<br />
städtebaulichen Planungen<br />
Nach verschiedenen Informationsveranstaltungen durch Herrn Vorlaufer,<br />
zeigt sich erhebliches Interesse an der Errichtung von zwei Bürgerwindkraftanlagen<br />
(WKA) auf der Gemarkung Herrnberchtheim.<br />
Zur Verwirklichung des Vorhabens ist die Änderung des Flächennutzungsplans<br />
dahingehend erforderlich, dass das gesamte Gemeindegebiet hinsichtlich<br />
Konzentrationszonen Windkraft zu untersuchen ist und eine Konzentrationszone<br />
für den Standort der geplanten WKA’s auszuweisen wäre. Die ursprüngliche<br />
Standortanalyse vom 26.09.2003 kann zugrunde gelegt, überprüft<br />
und bedarfsgerecht fortgeschrieben werden.<br />
Nachdem das geplante Vorhaben eine städtebauliche Planung zur Änderung<br />
des Flächennutzungsplans erfordert, diese planungsrechtlichen Voraussetzungen<br />
ausschließlich im Interesse des Antragstellers liegen, kann der Markt<br />
die Zulässigkeit der Planung i.R. der Planungshoheit eigenverantwortlich<br />
regeln und die Vorgaben bestimmen.<br />
Nach § 11 BauGB kann i.R. eines städtebaulichen Vertrages u. a. die Kostenübernahme<br />
durch den Vorhabenträger für die städtebaulichen Planungsleistungen<br />
(Änderung des Flächennutzungsplans) vereinbart werden. In diesem<br />
Fall bleibt der Markt <strong>Ippesheim</strong> Herr des Verfahrens.<br />
Sofern der Markt die Errichtung der Bürgerwindräder am angefragten Standort<br />
befürwortet wird seitens der Verwaltung empfohlen, die planungsrechtlichen<br />
Voraussetzungen aufgrund eines städtebaulichen Vertrages zu schaffen.<br />
Für diesen Fall wird weiter empfohlen, das Verfahren zur 2. Änderung<br />
des Flächennutzungsplans einzuleiten und den Aufstellungsbeschluss zu<br />
fassen.<br />
Entscheidung des Marktgemeinderates <strong>Ippesheim</strong> in der Sitzung am<br />
07. Dezember 2011<br />
------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />
Auf Antrag der Vorsitzenden beschließt der Gemeinderat, dem Abschluss<br />
eines städtebaulichen Vertrages unter der Vorgabe der Verfahrensträgerschaft<br />
des Marktes und der Kostenträgerschaft des Vorhabenträgers zuzustimmen.<br />
Weiter beschließt der Gemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden, das Verfahren<br />
zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans (Aufstellungsbeschluss) für<br />
den Bereich nördlich der Kreisstraße NEA 45 und östlich der Autobahn zur<br />
Ausweisung einer Konzentrationszone Windkraft, einzuleiten.<br />
Abstimmungsergebnis<br />
13 : 0<br />
13 : 0
Lfd. Nr.<br />
301/<br />
11<br />
302/<br />
11<br />
303/<br />
11<br />
Seite<br />
Beschluss<br />
Regionalplan der Region Westmittelfranken<br />
Aufnahme der Fläche für die zwei Bürgerwindkraftanlagen<br />
Herrnberchtheim<br />
Entscheidung des Marktgemeinderates in seiner Sitzung am 07.12.11:<br />
Der Marktgemeinderat beschließt die Fläche für die beiden geplanten Windkraftanlagen<br />
in Herrnberchtheim als Vorrangfläche beim Regionalen Planungsverband<br />
anzumelden.<br />
Bauantrag Nr. 389/11 – Errichtung eines Wohnhauses<br />
mit Garage, Flur-Nr. 76 u. 78, Gemarkung Bullenheim<br />
Oben näher bezeichneter Bauantrag (Eingang 29.11.2011) liegt zur Einsichtnahme<br />
auf.<br />
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.<br />
Entscheidung des Marktgemeinderates in seiner Sitzung am 07.12.11:<br />
Nach Beratung stimmt der Marktgemeinderat dem Bauantrag zu.<br />
Es wird ausdrücklich begrüßt, dass Bebauungsflächen im Ortskern genutzt<br />
werden und darüber hinaus die Siedlungsstruktur abgerundet wird.<br />
Bauvoranfrage – Neubau eines Einfamilienwohnhauses,<br />
Flur-Nr. 1386, Gemarkung Bullenheim<br />
Oben näher bezeichnete Bauvoranfrage (Eingang 07.12.2011) liegt zur Einsichtnahme<br />
auf.<br />
Lt. Herrn Preininger, VG Uffenheim, kann dieser Voranfrage stattgegeben<br />
werden, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt sind und vorbehaltlich<br />
einer entsprechenden Erschließungsvereinbarung.<br />
Lt. Herrn Popp, LRA NEA – Bad Windsheim, liegt das Grundstück im Außenbereich.<br />
Da sich keine größeren Stallungen in der Nähe befinden, kann<br />
die Bebauung als genehmigungsfähig erachtet werden.<br />
Entscheidung des Marktgemeinderates in seiner Sitzung am 07.12.11:<br />
Nach Beratung stimmt der Marktgemeinderat der Voranfrage zu.<br />
Abstimmungsergebnis<br />
13 : 0<br />
13 : 0<br />
13 : 0
Lfd. Nr.<br />
304/<br />
11<br />
Seite<br />
Beschluss<br />
Antrag auf Errichtung eines Verteilerkastens für Stromanschluss,<br />
Flur-Nr. 1364/3, Gemarkung <strong>Ippesheim</strong> (Mühlenstraße)<br />
Der Antragsteller (mündlicher Antrag) beabsichtigt auf Betriebsgebäuden<br />
des Hofgrundstücks Flur-Nr. 102 eine Photovoltaikanlage zu errichten. Die<br />
Einspeisung soll in die Versorgungsleitung der N-ERGIE in der Mühlenstraße<br />
erfolgen. Hierzu soll ein Verteilerkasten auf öffentlichem Grund (Flur-Nr.<br />
1364/3) errichtet werden.<br />
Im Gegenzug bietet der Antragsteller an, dass zum Zweck der Unterhaltung<br />
des Baches sein Grundstück entschädigungslos befahren werden kann.<br />
Dies soll durch eine Vereinbarung, die vom geschäftsführenden Beamten zu<br />
fertigen ist, festgelegt werden.<br />
Es soll sichergestellt sein, dass bei Widerruf der Duldung des Antragstellers<br />
auch die Duldung seitens der Gemeinde hinfällig ist.<br />
Antrag auf Übernahme der Asphaltkosten,<br />
Flur-Nr. 252/8, Gemarkung Bullenheim<br />
Am 11.10.2011 stellte Hermann Viertel mündlich oben näher bezeichneten<br />
Antrag.<br />
Er beantragt im Einzelnen einen Materialzuschuss in Höhe von 300 €; die<br />
Arbeiten wolle er zusammen mit seinem Schwager ausführen.<br />
Am 26.11.2011 nahmen die Bullenheimer Gemeinderäte die Situation vor<br />
Ort in Augenschein. Dabei wurde festgestellt, dass die Straße im gesamten<br />
Verlauf des Grundstücks des Antragstellers in das schmale Bankett entwässert.<br />
Der Antragsteller will diesen Streifen asphaltieren, um eine Durchfeuchtung<br />
seines neu errichteten Wohnhauses zu vermeiden.<br />
Entscheidung des Marktgemeinderates in seiner Sitzung am 07.12.11:<br />
Nach eingehender Beratung beschließt der Marktgemeinderat dem Antragsteller<br />
für das Asphaltieren einen einmaligen Zuschuss in Höhe von<br />
300 € zu gewähren. Die Auszahlung erfolgt erst nach fachgerechter Ausführung<br />
der Arbeiten.<br />
Abstimmungsergebnis<br />
13 : 0
Lfd. Nr.<br />
305/<br />
11<br />
306/<br />
11<br />
Seite<br />
Beschluss<br />
Neue Hausnummerierung OT Herrnberchtheim – Änderungsbescheide<br />
Kenntnisnahme und Zustimmung<br />
In Abänderung des Beschlusses (Nr. 141/10) vom 03.03.2010 wurden zwischenzeitlich<br />
acht Änderungsbescheide zugestellt.<br />
Betroffen sind die Hausnummern (neu) 20 bis 32 einschl. Der Marktgemeinderat<br />
nimmt Einsicht in den aufgelegten Plan.<br />
Die Änderung war notwendig um die konsequente Durchnummerierung mit<br />
geraden Nummern auf der rechten bzw. ungeraden auf der linken Straßenseite<br />
fortzuführen.<br />
Entscheidung des Marktgemeinderates in seiner Sitzung am 07.12.11:<br />
Der Marktgemeinderat nimmt die Änderungen zustimmend zur Kenntnis.<br />
Neue Hausnummerierung OT Bullenheim – Änderungsbescheide<br />
Erörterung und Zustimmung<br />
In Abänderung des Beschlusses (Nr. 142/10) vom 03.03.2010 werden folgende<br />
Änderungsbescheide notwendig:<br />
statt 114 (neu) 134<br />
statt 126 (neu) 138<br />
statt 193 (neu) 195<br />
Der Plan liegt zur Einsichtnahme auf.<br />
Die Änderungen sind sinnvoll, da zwischenzeitlich zwei Bauvorhaben geplant<br />
wurden, die auf diese Weise in die konsequente Durchnummerierung<br />
eingebunden werden können.<br />
Entscheidung des Marktgemeinderates in seiner Sitzung am 07.12.11:<br />
Der Marktgemeinderat stimmt den Änderungen zu.<br />
Abstimmungsergebnis<br />
13 : 0<br />
13 : 0
Lfd. Nr.<br />
307/<br />
11<br />
308/<br />
11<br />
Seite<br />
Beschluss<br />
Anschrift Weinparadiesscheune – „Weinparadies 1“<br />
Entscheidung des Marktgemeinderates in seiner Sitzung am 07.12.11:<br />
Nach kurzer Beratung beschließt der Marktgemeinderat, dass die Anschrift<br />
für die Weinparadiesscheune, die anteilig auf Seinsheimer und Bullenheimer<br />
Gemarkung steht, „Weinparadies 1“ lauten soll.<br />
Sitzungssaal – Gardinen und Bilderschienen<br />
Kostenangebot und Vergabe<br />
Es liegt vor ein Angebot der Fa. Gamstätter, Uffenheim, für zwei Gardinenstangen<br />
in Edelstahl, vier Gardinenschals und drei Bilderschienen. Die geschätzten<br />
Kosten inkl. Montage belaufen sich auf 2.138,30 € brutto.<br />
Das Gardinenmaterial hat der Marktgemeinderat in einer der letzten Sitzungen<br />
in Augenschein genommen.<br />
Entscheidung des Marktgemeinderates in seiner Sitzung am 07.12.11:<br />
Nach Beratung beschließt der Marktgemeinderat, den Auftrag gemäß Angebot<br />
an die Fa. Gamstätter zu vergeben.<br />
Abstimmungsergebnis<br />
13 : 0<br />
13 : 0
Lfd. Nr.<br />
309/<br />
11<br />
Seite<br />
Beschluss<br />
BOS-Digitalfunk in Mittelfranken;<br />
Teilnahme am erweiterten Probebetrieb (ePB) ab<br />
Mitte 2013<br />
Mit Schreiben vom 10.11.2011 (Eingang 14.11.2011) bittet das Landratsamt<br />
alle Gemeinden um ihre Erklärung über die Teilnahme am erweiterten Probebetrieb<br />
des BOS-Digitalfunkes.<br />
Der Probebetrieb soll Mitte 2013 beginnen. Durch einen flächendeckenden<br />
Testbetrieb soll sichergestellt werden, dass in allen Gebieten des Landkreises<br />
die angestrebte Funk- und Alarmierungsversorgung gewährleistet ist.<br />
Die Gemeinden sollten bereits im Haushalt 2012 Mittel für diesen Probebetrieb<br />
einplanen.<br />
Am 07.12.2011 erklärt der federführende Kommandant sein Einverständnis<br />
mit der Teilnahmeerklärung.<br />
Entscheidung des Marktgemeinderates in seiner Sitzung am 07.12.11:<br />
Nach Beratung beschließt der Marktgemeinderat die Teilnahme am erweiterten<br />
Probebetrieb des BOS-Digitalfunkes für die Feuerwehren des Markt<br />
<strong>Ippesheim</strong>.<br />
Abstimmungsergebnis<br />
13 : 0
3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur<br />
Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) des Marktes <strong>Ippesheim</strong><br />
Vom 07.12.2011<br />
Aufgrund des Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt <strong>Ippesheim</strong><br />
folgende<br />
3. Satzung<br />
zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur<br />
Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) des Marktes <strong>Ippesheim</strong><br />
§ 1<br />
§ 10 Abs. 3 und 4 erhalten folgende Fassung:<br />
„(3) Die Gebühr beträgt 1,42 € pro cbm entnommenen Wassers.<br />
(4) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler<br />
verwendet, so beträgt die Gebühr 1,42 € pro cbm entnommenen Wassers.“<br />
§ 2<br />
Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2012 in Kraft.<br />
<strong>Ippesheim</strong>, den 07.12.2011<br />
Markt <strong>Ippesheim</strong><br />
Dr. Klose-Violette<br />
1. Bürgermeisterin
3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur<br />
Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) des Marktes <strong>Ippesheim</strong><br />
Vom 07.12.2011<br />
Aufgrund des Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt <strong>Ippesheim</strong><br />
folgende<br />
3. Satzung<br />
zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur<br />
Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) des Marktes <strong>Ippesheim</strong><br />
§ 1<br />
§ 10 Abs. 3 und 4 erhalten folgende Fassung:<br />
„(3) Die Gebühr beträgt 1,42 € pro cbm entnommenen Wassers.<br />
(4) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler<br />
verwendet, so beträgt die Gebühr 1,42 € pro cbm entnommenen Wassers.“<br />
§ 2<br />
Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2012 in Kraft.<br />
<strong>Ippesheim</strong>, den 07.12.2011<br />
Markt <strong>Ippesheim</strong><br />
Dr. Klose-Violette<br />
1. Bürgermeisterin
Lfd. Nr.<br />
295/<br />
11<br />
Seite<br />
Beschluss<br />
Verbrauchsgebühren Abwasser 2012<br />
Herr Schmidt, VG Uffenheim, stellt die Abwasser-Gebührenkalkulation 2012<br />
vor.<br />
Erstmalig wird der sachfremde Aufwand in Höhe von 25 % (Betrag im Jahr<br />
2012: 24.800 €) als Ausgabe auf der Haushaltsstelle Straßenunterhalt erscheinen.<br />
Bei vorausschauender Planung empfiehlt es sich, die Höhe der Abwassergebühren<br />
zu belassen.<br />
Entscheidung des Marktgemeinderates in seiner Sitzung am 07.12.11:<br />
Nach eingehender Beratung beschließt der Marktgemeinderat die Abwassergebühren<br />
in 2012 unverändert zu belassen bei<br />
Verbrauchsgebühr 2,90 €/m³ + Grundgebühr 70 €/Wasseruhr u. Jahr<br />
Abstimmungsergebnis<br />
13 : 0
Lfd. Nr.<br />
296/<br />
11<br />
Seite<br />
Beschluss<br />
Vollzug des Kommunalabgabengesetzes (KAG);<br />
- Erlass der 3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung<br />
zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) des Marktes <strong>Ippesheim</strong><br />
Die derzeitige Verbrauchsgebühr für Wasser beträgt 1,62 € pro cbm (netto)<br />
bei einer gestaffelten jährlichen Grundgebühr von 65,42 € (Qn 2,5), 78,50 €<br />
(Qn 6) und 91,60 € (Qn 10) seit 01.01.2007.<br />
Nachdem die Wasserversorgung als kostenrechnende Einrichtung kostendeckend<br />
zu kalkulieren ist, ergibt sich unter Berücksichtigung des Rechnungsergebnisses<br />
2010, der Kostenentwicklung 2011 und unter Zugrundelegung<br />
des kalkulierten Aufwandes für 2012 folgende<br />
Gebührenkalkulation:<br />
1. Personalkosten 2.800,-- €<br />
2. Unterhaltungskosten 10.800,-- €<br />
3. Wasserbezugskosten 84.000,-- €<br />
4. Verwaltungskostenbeitrag 6.600,-- €<br />
5. kalkulatorische Abschreibung 5.200,-- €<br />
6. kalkulatorische Verzinsung 10.400,-- €<br />
Zwischensumme 119.800,-- €<br />
Abzüglich Erstattung ZV-GOLLIPP<br />
für Wasserlieferung - 18.900,-- €<br />
abzüglich Grundgebührenanteil - 30.000,-- €<br />
Gebührenrelevanter Aufwand 70.900,-- €<br />
Bei einem geschätzten Wasserverkauf von 58.000 cbm p. a. beträgt die kalkulierte<br />
Wassergebühr 1,22 € pro cbm (netto) bei Beibehaltung der gestaffelten<br />
Grundgebühr.<br />
Auf der Grundlage der dargelegten Kalkulation wird die von der Verwaltung<br />
vorbereitete 3. Änderungssatzung vorgelegt und zur Beschlussfassung empfohlen.<br />
Entscheidung des Gemeinderates <strong>Ippesheim</strong> in der Sitzung am<br />
07. Dezember 2011<br />
------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />
Nach eingehender Aussprache und ergänzender Erläuterung mit dem Hinweis<br />
auf eine längerfristige Betrachtung der Aufwandsituation und einer vorausschauenden<br />
Überlegung zu künftigen und derzeit nicht vorhersehbaren<br />
Aufwendungen beschließt der Gemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden, der<br />
3. Änderungssatzung der BGS/WAS mit einer Gebührenreduzierung auf<br />
1,42 € pro cbm mit unveränderter Beibehaltung der Grundgebühr zuzustimmen.<br />
Der Satzungsentwurf bildet einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses<br />
und dieser Niederschrift.<br />
Abstimmungsergebnis<br />
13 : 0