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Niederschrift<br />

über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates<br />

des Marktes <strong>Ippesheim</strong><br />

im Sitzungssaal in <strong>Ippesheim</strong> am Mittwoch, dem 07.12.2011, 20.30 Uhr<br />

Vorsitzender: 1. Bürgermeisterin Dr. Doris Klose-Violette<br />

Schriftführer:<br />

Anwesend:<br />

Entschuldigt: - / -<br />

1. Bürgermeisterin Dr. Doris Klose-Violette<br />

2. Bürgermeister Hermann Wießner<br />

3. Bürgermeister Hans Lilli<br />

Gemeinderat Wilhelm Bullmer<br />

Gemeinderat Helmut Dehner<br />

Gemeinderat Ernst Dürr<br />

Gemeinderat Werner Franz<br />

Gemeinderat Roland Hegwein<br />

Gemeinderat Leonhard Hügelschäfer<br />

Gemeinderat Volker Lehrieder<br />

Gemeinderat Helmut Schießl<br />

Gemeinderat Karl Schmidt<br />

Gemeinderat Willi Stöcker<br />

Vor Eintritt in die Beratung über die Tagesordnung, wird von der Vorsitzenden festgestellt, dass zur<br />

Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und dass der Gemeinderat beschlussfähig ist.


Lfd. Nr.<br />

297/<br />

11<br />

298/<br />

11<br />

Seite<br />

Verwaltungshaushaltsplan 2012<br />

1. Entwurf<br />

Beschluss<br />

Herr Schmidt, VG Uffenheim, stellt den 1. Entwurf des Verwaltungshaushaltes<br />

2012 vor.<br />

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);<br />

- Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans<br />

(FNP) des Marktes <strong>Ippesheim</strong><br />

- Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplans<br />

für den Bereich nördlich des Zweckverbandsgebietes GOLLIPP<br />

Zur planungsrechtlichen Sicherstellung der vorausschauenden Weiterentwicklung<br />

der gewerblichen Entwicklung des Zweckverbandsgebietes<br />

GOLLIPP im nördlich angrenzenden Bereich, werden die Änderung des Flächennutzungsplans<br />

und die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.<br />

In den Bebauungsplan wären insbesondere die Grundstücke FlNr. 687, 704,<br />

705, 706, 707, 708, 709, Gemarkung Herrnberchtheim, einzubeziehen.<br />

Darüber hinaus wird empfohlen, in Bezug auf eine sinnvolle Gesamtbetrachtung<br />

der künftig möglichen Erschließung an den Zweckverband heranzutreten,<br />

für das Gebiet nördlich des Rasthofes unter Einbeziehung der Grundstücke<br />

FlNr. 692, 695, 696, 697/1, 698, 699, 699/1 und 700 ebenfalls einen<br />

Bebauungsplan aufzustellen.<br />

Dadurch kann die zukunftsfähige Weiterentwicklung des Zweckverbandes<br />

rechtzeitig sichergestellt und angegangen werden.<br />

Entscheidung des Marktgemeinderates <strong>Ippesheim</strong> in der Sitzung am<br />

07. Dezember 2011<br />

------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Nach kurzer Aussprache wird die Notwendigkeit der aufgezeigten Flächennutzungsplanänderung<br />

anerkannt und auf Antrag der Vorsitzenden der Einleitung<br />

des Verfahrens zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans zugestimmt.<br />

Des Weiteren beschließt der Gemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden, das<br />

Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 8 „GOLLIPP Nord“ für<br />

den Bereich der Grundstücke FlNr. 687, 704, 705, 706, 707, 708 und 709<br />

einzuleiten.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

13 : 0<br />

13 : 0


Lfd. Nr.<br />

299/<br />

11<br />

300/<br />

11<br />

Seite<br />

Beschluss<br />

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);<br />

− Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans<br />

(FNP des Marktes <strong>Ippesheim</strong>)<br />

− Grundsatzbeschluss städtebaulicher Vertrag für die Abwicklung der<br />

städtebaulichen Planungen<br />

Nach verschiedenen Informationsveranstaltungen durch Herrn Vorlaufer,<br />

zeigt sich erhebliches Interesse an der Errichtung von zwei Bürgerwindkraftanlagen<br />

(WKA) auf der Gemarkung Herrnberchtheim.<br />

Zur Verwirklichung des Vorhabens ist die Änderung des Flächennutzungsplans<br />

dahingehend erforderlich, dass das gesamte Gemeindegebiet hinsichtlich<br />

Konzentrationszonen Windkraft zu untersuchen ist und eine Konzentrationszone<br />

für den Standort der geplanten WKA’s auszuweisen wäre. Die ursprüngliche<br />

Standortanalyse vom 26.09.2003 kann zugrunde gelegt, überprüft<br />

und bedarfsgerecht fortgeschrieben werden.<br />

Nachdem das geplante Vorhaben eine städtebauliche Planung zur Änderung<br />

des Flächennutzungsplans erfordert, diese planungsrechtlichen Voraussetzungen<br />

ausschließlich im Interesse des Antragstellers liegen, kann der Markt<br />

die Zulässigkeit der Planung i.R. der Planungshoheit eigenverantwortlich<br />

regeln und die Vorgaben bestimmen.<br />

Nach § 11 BauGB kann i.R. eines städtebaulichen Vertrages u. a. die Kostenübernahme<br />

durch den Vorhabenträger für die städtebaulichen Planungsleistungen<br />

(Änderung des Flächennutzungsplans) vereinbart werden. In diesem<br />

Fall bleibt der Markt <strong>Ippesheim</strong> Herr des Verfahrens.<br />

Sofern der Markt die Errichtung der Bürgerwindräder am angefragten Standort<br />

befürwortet wird seitens der Verwaltung empfohlen, die planungsrechtlichen<br />

Voraussetzungen aufgrund eines städtebaulichen Vertrages zu schaffen.<br />

Für diesen Fall wird weiter empfohlen, das Verfahren zur 2. Änderung<br />

des Flächennutzungsplans einzuleiten und den Aufstellungsbeschluss zu<br />

fassen.<br />

Entscheidung des Marktgemeinderates <strong>Ippesheim</strong> in der Sitzung am<br />

07. Dezember 2011<br />

------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Auf Antrag der Vorsitzenden beschließt der Gemeinderat, dem Abschluss<br />

eines städtebaulichen Vertrages unter der Vorgabe der Verfahrensträgerschaft<br />

des Marktes und der Kostenträgerschaft des Vorhabenträgers zuzustimmen.<br />

Weiter beschließt der Gemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden, das Verfahren<br />

zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans (Aufstellungsbeschluss) für<br />

den Bereich nördlich der Kreisstraße NEA 45 und östlich der Autobahn zur<br />

Ausweisung einer Konzentrationszone Windkraft, einzuleiten.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

13 : 0<br />

13 : 0


Lfd. Nr.<br />

301/<br />

11<br />

302/<br />

11<br />

303/<br />

11<br />

Seite<br />

Beschluss<br />

Regionalplan der Region Westmittelfranken<br />

Aufnahme der Fläche für die zwei Bürgerwindkraftanlagen<br />

Herrnberchtheim<br />

Entscheidung des Marktgemeinderates in seiner Sitzung am 07.12.11:<br />

Der Marktgemeinderat beschließt die Fläche für die beiden geplanten Windkraftanlagen<br />

in Herrnberchtheim als Vorrangfläche beim Regionalen Planungsverband<br />

anzumelden.<br />

Bauantrag Nr. 389/11 – Errichtung eines Wohnhauses<br />

mit Garage, Flur-Nr. 76 u. 78, Gemarkung Bullenheim<br />

Oben näher bezeichneter Bauantrag (Eingang 29.11.2011) liegt zur Einsichtnahme<br />

auf.<br />

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.<br />

Entscheidung des Marktgemeinderates in seiner Sitzung am 07.12.11:<br />

Nach Beratung stimmt der Marktgemeinderat dem Bauantrag zu.<br />

Es wird ausdrücklich begrüßt, dass Bebauungsflächen im Ortskern genutzt<br />

werden und darüber hinaus die Siedlungsstruktur abgerundet wird.<br />

Bauvoranfrage – Neubau eines Einfamilienwohnhauses,<br />

Flur-Nr. 1386, Gemarkung Bullenheim<br />

Oben näher bezeichnete Bauvoranfrage (Eingang 07.12.2011) liegt zur Einsichtnahme<br />

auf.<br />

Lt. Herrn Preininger, VG Uffenheim, kann dieser Voranfrage stattgegeben<br />

werden, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt sind und vorbehaltlich<br />

einer entsprechenden Erschließungsvereinbarung.<br />

Lt. Herrn Popp, LRA NEA – Bad Windsheim, liegt das Grundstück im Außenbereich.<br />

Da sich keine größeren Stallungen in der Nähe befinden, kann<br />

die Bebauung als genehmigungsfähig erachtet werden.<br />

Entscheidung des Marktgemeinderates in seiner Sitzung am 07.12.11:<br />

Nach Beratung stimmt der Marktgemeinderat der Voranfrage zu.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

13 : 0<br />

13 : 0<br />

13 : 0


Lfd. Nr.<br />

304/<br />

11<br />

Seite<br />

Beschluss<br />

Antrag auf Errichtung eines Verteilerkastens für Stromanschluss,<br />

Flur-Nr. 1364/3, Gemarkung <strong>Ippesheim</strong> (Mühlenstraße)<br />

Der Antragsteller (mündlicher Antrag) beabsichtigt auf Betriebsgebäuden<br />

des Hofgrundstücks Flur-Nr. 102 eine Photovoltaikanlage zu errichten. Die<br />

Einspeisung soll in die Versorgungsleitung der N-ERGIE in der Mühlenstraße<br />

erfolgen. Hierzu soll ein Verteilerkasten auf öffentlichem Grund (Flur-Nr.<br />

1364/3) errichtet werden.<br />

Im Gegenzug bietet der Antragsteller an, dass zum Zweck der Unterhaltung<br />

des Baches sein Grundstück entschädigungslos befahren werden kann.<br />

Dies soll durch eine Vereinbarung, die vom geschäftsführenden Beamten zu<br />

fertigen ist, festgelegt werden.<br />

Es soll sichergestellt sein, dass bei Widerruf der Duldung des Antragstellers<br />

auch die Duldung seitens der Gemeinde hinfällig ist.<br />

Antrag auf Übernahme der Asphaltkosten,<br />

Flur-Nr. 252/8, Gemarkung Bullenheim<br />

Am 11.10.2011 stellte Hermann Viertel mündlich oben näher bezeichneten<br />

Antrag.<br />

Er beantragt im Einzelnen einen Materialzuschuss in Höhe von 300 €; die<br />

Arbeiten wolle er zusammen mit seinem Schwager ausführen.<br />

Am 26.11.2011 nahmen die Bullenheimer Gemeinderäte die Situation vor<br />

Ort in Augenschein. Dabei wurde festgestellt, dass die Straße im gesamten<br />

Verlauf des Grundstücks des Antragstellers in das schmale Bankett entwässert.<br />

Der Antragsteller will diesen Streifen asphaltieren, um eine Durchfeuchtung<br />

seines neu errichteten Wohnhauses zu vermeiden.<br />

Entscheidung des Marktgemeinderates in seiner Sitzung am 07.12.11:<br />

Nach eingehender Beratung beschließt der Marktgemeinderat dem Antragsteller<br />

für das Asphaltieren einen einmaligen Zuschuss in Höhe von<br />

300 € zu gewähren. Die Auszahlung erfolgt erst nach fachgerechter Ausführung<br />

der Arbeiten.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

13 : 0


Lfd. Nr.<br />

305/<br />

11<br />

306/<br />

11<br />

Seite<br />

Beschluss<br />

Neue Hausnummerierung OT Herrnberchtheim – Änderungsbescheide<br />

Kenntnisnahme und Zustimmung<br />

In Abänderung des Beschlusses (Nr. 141/10) vom 03.03.2010 wurden zwischenzeitlich<br />

acht Änderungsbescheide zugestellt.<br />

Betroffen sind die Hausnummern (neu) 20 bis 32 einschl. Der Marktgemeinderat<br />

nimmt Einsicht in den aufgelegten Plan.<br />

Die Änderung war notwendig um die konsequente Durchnummerierung mit<br />

geraden Nummern auf der rechten bzw. ungeraden auf der linken Straßenseite<br />

fortzuführen.<br />

Entscheidung des Marktgemeinderates in seiner Sitzung am 07.12.11:<br />

Der Marktgemeinderat nimmt die Änderungen zustimmend zur Kenntnis.<br />

Neue Hausnummerierung OT Bullenheim – Änderungsbescheide<br />

Erörterung und Zustimmung<br />

In Abänderung des Beschlusses (Nr. 142/10) vom 03.03.2010 werden folgende<br />

Änderungsbescheide notwendig:<br />

statt 114 (neu) 134<br />

statt 126 (neu) 138<br />

statt 193 (neu) 195<br />

Der Plan liegt zur Einsichtnahme auf.<br />

Die Änderungen sind sinnvoll, da zwischenzeitlich zwei Bauvorhaben geplant<br />

wurden, die auf diese Weise in die konsequente Durchnummerierung<br />

eingebunden werden können.<br />

Entscheidung des Marktgemeinderates in seiner Sitzung am 07.12.11:<br />

Der Marktgemeinderat stimmt den Änderungen zu.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

13 : 0<br />

13 : 0


Lfd. Nr.<br />

307/<br />

11<br />

308/<br />

11<br />

Seite<br />

Beschluss<br />

Anschrift Weinparadiesscheune – „Weinparadies 1“<br />

Entscheidung des Marktgemeinderates in seiner Sitzung am 07.12.11:<br />

Nach kurzer Beratung beschließt der Marktgemeinderat, dass die Anschrift<br />

für die Weinparadiesscheune, die anteilig auf Seinsheimer und Bullenheimer<br />

Gemarkung steht, „Weinparadies 1“ lauten soll.<br />

Sitzungssaal – Gardinen und Bilderschienen<br />

Kostenangebot und Vergabe<br />

Es liegt vor ein Angebot der Fa. Gamstätter, Uffenheim, für zwei Gardinenstangen<br />

in Edelstahl, vier Gardinenschals und drei Bilderschienen. Die geschätzten<br />

Kosten inkl. Montage belaufen sich auf 2.138,30 € brutto.<br />

Das Gardinenmaterial hat der Marktgemeinderat in einer der letzten Sitzungen<br />

in Augenschein genommen.<br />

Entscheidung des Marktgemeinderates in seiner Sitzung am 07.12.11:<br />

Nach Beratung beschließt der Marktgemeinderat, den Auftrag gemäß Angebot<br />

an die Fa. Gamstätter zu vergeben.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

13 : 0<br />

13 : 0


Lfd. Nr.<br />

309/<br />

11<br />

Seite<br />

Beschluss<br />

BOS-Digitalfunk in Mittelfranken;<br />

Teilnahme am erweiterten Probebetrieb (ePB) ab<br />

Mitte 2013<br />

Mit Schreiben vom 10.11.2011 (Eingang 14.11.2011) bittet das Landratsamt<br />

alle Gemeinden um ihre Erklärung über die Teilnahme am erweiterten Probebetrieb<br />

des BOS-Digitalfunkes.<br />

Der Probebetrieb soll Mitte 2013 beginnen. Durch einen flächendeckenden<br />

Testbetrieb soll sichergestellt werden, dass in allen Gebieten des Landkreises<br />

die angestrebte Funk- und Alarmierungsversorgung gewährleistet ist.<br />

Die Gemeinden sollten bereits im Haushalt 2012 Mittel für diesen Probebetrieb<br />

einplanen.<br />

Am 07.12.2011 erklärt der federführende Kommandant sein Einverständnis<br />

mit der Teilnahmeerklärung.<br />

Entscheidung des Marktgemeinderates in seiner Sitzung am 07.12.11:<br />

Nach Beratung beschließt der Marktgemeinderat die Teilnahme am erweiterten<br />

Probebetrieb des BOS-Digitalfunkes für die Feuerwehren des Markt<br />

<strong>Ippesheim</strong>.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

13 : 0


3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur<br />

Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) des Marktes <strong>Ippesheim</strong><br />

Vom 07.12.2011<br />

Aufgrund des Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt <strong>Ippesheim</strong><br />

folgende<br />

3. Satzung<br />

zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur<br />

Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) des Marktes <strong>Ippesheim</strong><br />

§ 1<br />

§ 10 Abs. 3 und 4 erhalten folgende Fassung:<br />

„(3) Die Gebühr beträgt 1,42 € pro cbm entnommenen Wassers.<br />

(4) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler<br />

verwendet, so beträgt die Gebühr 1,42 € pro cbm entnommenen Wassers.“<br />

§ 2<br />

Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2012 in Kraft.<br />

<strong>Ippesheim</strong>, den 07.12.2011<br />

Markt <strong>Ippesheim</strong><br />

Dr. Klose-Violette<br />

1. Bürgermeisterin


3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur<br />

Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) des Marktes <strong>Ippesheim</strong><br />

Vom 07.12.2011<br />

Aufgrund des Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt <strong>Ippesheim</strong><br />

folgende<br />

3. Satzung<br />

zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur<br />

Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) des Marktes <strong>Ippesheim</strong><br />

§ 1<br />

§ 10 Abs. 3 und 4 erhalten folgende Fassung:<br />

„(3) Die Gebühr beträgt 1,42 € pro cbm entnommenen Wassers.<br />

(4) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler<br />

verwendet, so beträgt die Gebühr 1,42 € pro cbm entnommenen Wassers.“<br />

§ 2<br />

Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2012 in Kraft.<br />

<strong>Ippesheim</strong>, den 07.12.2011<br />

Markt <strong>Ippesheim</strong><br />

Dr. Klose-Violette<br />

1. Bürgermeisterin


Lfd. Nr.<br />

295/<br />

11<br />

Seite<br />

Beschluss<br />

Verbrauchsgebühren Abwasser 2012<br />

Herr Schmidt, VG Uffenheim, stellt die Abwasser-Gebührenkalkulation 2012<br />

vor.<br />

Erstmalig wird der sachfremde Aufwand in Höhe von 25 % (Betrag im Jahr<br />

2012: 24.800 €) als Ausgabe auf der Haushaltsstelle Straßenunterhalt erscheinen.<br />

Bei vorausschauender Planung empfiehlt es sich, die Höhe der Abwassergebühren<br />

zu belassen.<br />

Entscheidung des Marktgemeinderates in seiner Sitzung am 07.12.11:<br />

Nach eingehender Beratung beschließt der Marktgemeinderat die Abwassergebühren<br />

in 2012 unverändert zu belassen bei<br />

Verbrauchsgebühr 2,90 €/m³ + Grundgebühr 70 €/Wasseruhr u. Jahr<br />

Abstimmungsergebnis<br />

13 : 0


Lfd. Nr.<br />

296/<br />

11<br />

Seite<br />

Beschluss<br />

Vollzug des Kommunalabgabengesetzes (KAG);<br />

- Erlass der 3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung<br />

zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) des Marktes <strong>Ippesheim</strong><br />

Die derzeitige Verbrauchsgebühr für Wasser beträgt 1,62 € pro cbm (netto)<br />

bei einer gestaffelten jährlichen Grundgebühr von 65,42 € (Qn 2,5), 78,50 €<br />

(Qn 6) und 91,60 € (Qn 10) seit 01.01.2007.<br />

Nachdem die Wasserversorgung als kostenrechnende Einrichtung kostendeckend<br />

zu kalkulieren ist, ergibt sich unter Berücksichtigung des Rechnungsergebnisses<br />

2010, der Kostenentwicklung 2011 und unter Zugrundelegung<br />

des kalkulierten Aufwandes für 2012 folgende<br />

Gebührenkalkulation:<br />

1. Personalkosten 2.800,-- €<br />

2. Unterhaltungskosten 10.800,-- €<br />

3. Wasserbezugskosten 84.000,-- €<br />

4. Verwaltungskostenbeitrag 6.600,-- €<br />

5. kalkulatorische Abschreibung 5.200,-- €<br />

6. kalkulatorische Verzinsung 10.400,-- €<br />

Zwischensumme 119.800,-- €<br />

Abzüglich Erstattung ZV-GOLLIPP<br />

für Wasserlieferung - 18.900,-- €<br />

abzüglich Grundgebührenanteil - 30.000,-- €<br />

Gebührenrelevanter Aufwand 70.900,-- €<br />

Bei einem geschätzten Wasserverkauf von 58.000 cbm p. a. beträgt die kalkulierte<br />

Wassergebühr 1,22 € pro cbm (netto) bei Beibehaltung der gestaffelten<br />

Grundgebühr.<br />

Auf der Grundlage der dargelegten Kalkulation wird die von der Verwaltung<br />

vorbereitete 3. Änderungssatzung vorgelegt und zur Beschlussfassung empfohlen.<br />

Entscheidung des Gemeinderates <strong>Ippesheim</strong> in der Sitzung am<br />

07. Dezember 2011<br />

------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Nach eingehender Aussprache und ergänzender Erläuterung mit dem Hinweis<br />

auf eine längerfristige Betrachtung der Aufwandsituation und einer vorausschauenden<br />

Überlegung zu künftigen und derzeit nicht vorhersehbaren<br />

Aufwendungen beschließt der Gemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden, der<br />

3. Änderungssatzung der BGS/WAS mit einer Gebührenreduzierung auf<br />

1,42 € pro cbm mit unveränderter Beibehaltung der Grundgebühr zuzustimmen.<br />

Der Satzungsentwurf bildet einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses<br />

und dieser Niederschrift.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

13 : 0

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