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Beschlüsse - Ippesheim

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Lfd. Nr.<br />

Seite<br />

Beschluss<br />

Abstimmungsergebnis<br />

BOS-Digitalfunk, Beschaffung von Endgeräten für die FFW<br />

Der federführende Kommandant Georg Pfeuffer informiert zum Sachstand.<br />

Er führt aus, dass die Anschaffung der Funkgeräte in dem förderfähigen<br />

Umfang, wie von Herrn Egermeier, LRA NEA, SG Öffentliche Sicherheit und<br />

Ordnung, vorgeschlagen durchaus sinnvoll ist.<br />

Angeschafft werden sollen:<br />

1 Gerät für das LF 8 Herrnberchtheim<br />

5 Geräte FFW Herrnberchtheim<br />

2 Geräte FFW Bullenheim<br />

2 Geräte FFW <strong>Ippesheim</strong><br />

Geschätzte Brutto-Kosten nach Abzug des Zuschusses 6.400 €.<br />

Hierin sind die Kosten für den Geräteinbau in das LF nicht enthalten; von<br />

weiteren 1.000 € ist auszugehen.<br />

Kommandant Pfeuffer empfiehlt, dass die Funkausrüstung aller drei Wehren<br />

kompatibel sein und somit die Anschaffung auch zeitgleich erfolgen sollte.<br />

Der Marktgemeinderat nimmt die Empfehlungen zustimmend zur Kenntnis.<br />

367/<br />

12<br />

Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an<br />

Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2013<br />

Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Ladenschlussgesetzes (LadSchlG) müssen<br />

Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen geschlossen sein.<br />

Abweichend von dieser Vorschrift dürfen Verkaufsstellen nach § 14 Lad-<br />

SchlG aus Anlass von Messen, Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen<br />

(Kirchweihfesten) an jährlich vier Sonn- und Feiertagen für fünf zusammenhängende<br />

Stunden geöffnet sein.<br />

Hierzu muss der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Ippesheim</strong> eine Verordnung<br />

erlassen, die im Entwurf vorliegt.<br />

Entscheidung des Gemeinderates in der Sitzung am 07.11.2012:<br />

Der Gemeinderat beschließt, die Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen<br />

an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2013 in der vorliegenden<br />

Form zu erlassen.<br />

Diese Verordnung ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.<br />

10 : 0


Lfd. Nr.<br />

Seite<br />

Beschluss<br />

Abstimmungsergebnis<br />

368/<br />

12<br />

Antrag auf Verlängerung des Fischereipachtvertrages<br />

betr. Iffbach, Gem. Bullenheim, Flur-Nr. 696, vom Wehr<br />

bei der Rothmühle bis Gemarkungsgrenze Wässerndorf<br />

Der bestehende Pachtvertrag endete am 30.09.2012.<br />

Am 16.10.2012 stellte Klaus Fidyka, zusammen mit Dieter Esser Pächter,<br />

mündlich den Antrag auf Pachtverlängerung zu unveränderten Konditionen,<br />

d. h.: Pachtzeit 7 Jahre, Pachtzins 50 € jährlich.<br />

Entscheidung des Marktgemeinderates in seiner Sitzung am 07.11.12:<br />

Nach eingehender Beratung stimmt der Marktgemeinderat dem Antrag auf<br />

Pachtverlängerung zu.<br />

10 : 0<br />

Anschaffung eines neuen Druckers für die Gemeindekanzlei<br />

Die Vorsitzende informiert: Der alte Drucker wurde im Juli 2008 angeschafft,<br />

Kosten ca. 90 €. Eine Überprüfung in der Werkstatt hat ergeben, dass der<br />

Druckerkopf defekt ist, eine Reparatur ist unrentabel.<br />

Zwischenzeitlich wurde ein neuer Drucker beschafft, Kosten ca. 110 €.<br />

Übernahme der neu zu gestaltenden Wiesbachquelle Bullenheim<br />

Eine Skizze zur geplanten Gestaltung wird vorgestellt.<br />

Die Erklärung zur Übernahme wird verlesen.<br />

Eine Kopie ist Bestandteil der Niederschrift.


Lfd. Nr.<br />

Seite<br />

Beschluss<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Schafscheune Bullenheim<br />

Auf den Beschluss (Nr. 366/12) vom 10.10.2012 „Antrag auf Aufschub des<br />

Vollzuges des Abrissbeschlusses der Schafscheune Bullenheim“ wird verwiesen.<br />

Am 12.10.2012 informierte die Antragstellerin die Vorsitzende telefonisch<br />

davon, dass der Antrag zurückgenommen wird.<br />

Mit E-Mail vom 25.10.2012 wird dies schriftlich bestätigt und begründet.<br />

Die Vorsitzende verliest die E-Mail; eine Kopie derselben ist Bestandteil der<br />

Niederschrift.<br />

Der Nachbar und die Winzergemeinschaft sowie die Zimmerei Pehl sind<br />

über den anstehenden Abriss bereits informiert; Abrissbeginn ist für die erste<br />

Woche im Dezember 2012 angesetzt.


Lfd. Nr.<br />

Seite<br />

Beschluss<br />

Abstimmungsergebnis<br />

369/<br />

12<br />

Antrag auf Aussetzung des Beschlusses Nr. 263/11<br />

vom 15.06.2011 – Nutzung des Verbindungsweges<br />

Industriestraße / Gießgraben- und Sohlweg<br />

Am 11.10.2012 überreichen Marktgemeinderat Wilhelm Bullmer und Herr<br />

Kurt Schneider die Unterschriftenlisten zu folgendem Antrag:<br />

„Antrag an die Gemeinde zum Beschluß 263/11<br />

In 2011/12 hat sich gezeigt das die Anlieferung von, für die Biogasanlage<br />

über die B13 läuft. Auch die Abfuhr von Substrat erfolgte bis auf wenige<br />

Ausnahmen über die B13. Herr Döppert von der Firma Schmack hat zugesichert<br />

das auswertige Abfuhr von Gärresten über die B13 fahren. Die bestehnden<br />

Schäden an der Teerstraßen rühren laut Auskunft von Herrn Walter<br />

(Flurbereinigung Ansbach) vom teils zu schwachen Unterbau.<br />

Die derzeitige Verkehrsbelässtigung ist unserer Meinung nach erträglich.<br />

Deshalb sollte der Beschluß vorerst ausgesetzt werden, um die weiteren<br />

Entwicklungen abzuwarten, weil viele Gemeindebürger die Firma Claas als<br />

Werkstatt nutzen, die Pkw/ Schlepper bei der Esso Tankstelle tanken, Ortsbürger<br />

zum teils mehrmals täglich den Weg nutzen um zu Ihrer Arbeitsstelle<br />

zu kommen, als Zufahrt an die landwirtschaftlich genutzten Grundstücke<br />

nutzen<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Die Unterzeichner“<br />

55 Unterschriften (ungeprüft) wurden geleistet.<br />

Die Vorsitzende weist darauf hin, dass beantragt wird, den Beschluss vorerst<br />

auszusetzen und dass hierüber abzustimmen sei.<br />

Entscheidung des Marktgemeinderates in seiner Sitzung am 07.11.12:<br />

Nach eingehender Beratung und sorgfältiger Abwägung lässt die Vorsitzende<br />

über den Antrag abstimmen mit folgendem Ergebnis:<br />

Der Antrag findet also keine Mehrheit und ist somit abgelehnt.<br />

5 : 5


Lfd. Nr.<br />

Seite<br />

Beschluss<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Temporäre Sperrung des öffentlichen Weges Flur-Nr. 166, Gemarkung<br />

Herrnberchtheim<br />

Am 05.11.2012 zeigt der Bauherr des Wohnhausneubaus, Flur-Nr. 315/1,<br />

an, dass für die Dauer der Baustelleneinrichtung, das ist ab sofort bis Februar<br />

2013, der öffentliche Weg nicht befahren werden kann.<br />

Die Zufahrt in die Flur ist durch andere Wege gesichert.<br />

Die Zufahrt zum Carport auf dem Nachbargrundstück Flur-Nr. 167 ist gewährleistet.<br />

Der Marktgemeinderat nimmt dies zustimmend zur Kenntnis.<br />

370/<br />

12<br />

Bauvoranfrage – Anbau an das bestehende Wohnhaus,<br />

Flur-Nr. 202, Gemarkung Herrnberchtheim<br />

Panentwürfe zu obiger Voranfrage (Eingang 07.11.2012) liegen zur Einsichtnahme<br />

auf.<br />

Entscheidung des Marktgemeinderates in seiner Sitzung am 07.11.12:<br />

Nach Inaugenscheinnahme und Erörterung stimmt der Marktgemeinderat<br />

der Bauvoranfrage vorbehaltlich der endgültigen Planung zu.<br />

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