Beschlüsse - Ippesheim
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Lfd. Nr.<br />
Seite<br />
Beschluss<br />
Abstimmungsergebnis<br />
BOS-Digitalfunk, Beschaffung von Endgeräten für die FFW<br />
Der federführende Kommandant Georg Pfeuffer informiert zum Sachstand.<br />
Er führt aus, dass die Anschaffung der Funkgeräte in dem förderfähigen<br />
Umfang, wie von Herrn Egermeier, LRA NEA, SG Öffentliche Sicherheit und<br />
Ordnung, vorgeschlagen durchaus sinnvoll ist.<br />
Angeschafft werden sollen:<br />
1 Gerät für das LF 8 Herrnberchtheim<br />
5 Geräte FFW Herrnberchtheim<br />
2 Geräte FFW Bullenheim<br />
2 Geräte FFW <strong>Ippesheim</strong><br />
Geschätzte Brutto-Kosten nach Abzug des Zuschusses 6.400 €.<br />
Hierin sind die Kosten für den Geräteinbau in das LF nicht enthalten; von<br />
weiteren 1.000 € ist auszugehen.<br />
Kommandant Pfeuffer empfiehlt, dass die Funkausrüstung aller drei Wehren<br />
kompatibel sein und somit die Anschaffung auch zeitgleich erfolgen sollte.<br />
Der Marktgemeinderat nimmt die Empfehlungen zustimmend zur Kenntnis.<br />
367/<br />
12<br />
Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an<br />
Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2013<br />
Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Ladenschlussgesetzes (LadSchlG) müssen<br />
Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen geschlossen sein.<br />
Abweichend von dieser Vorschrift dürfen Verkaufsstellen nach § 14 Lad-<br />
SchlG aus Anlass von Messen, Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen<br />
(Kirchweihfesten) an jährlich vier Sonn- und Feiertagen für fünf zusammenhängende<br />
Stunden geöffnet sein.<br />
Hierzu muss der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Ippesheim</strong> eine Verordnung<br />
erlassen, die im Entwurf vorliegt.<br />
Entscheidung des Gemeinderates in der Sitzung am 07.11.2012:<br />
Der Gemeinderat beschließt, die Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen<br />
an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2013 in der vorliegenden<br />
Form zu erlassen.<br />
Diese Verordnung ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.<br />
10 : 0
Lfd. Nr.<br />
Seite<br />
Beschluss<br />
Abstimmungsergebnis<br />
368/<br />
12<br />
Antrag auf Verlängerung des Fischereipachtvertrages<br />
betr. Iffbach, Gem. Bullenheim, Flur-Nr. 696, vom Wehr<br />
bei der Rothmühle bis Gemarkungsgrenze Wässerndorf<br />
Der bestehende Pachtvertrag endete am 30.09.2012.<br />
Am 16.10.2012 stellte Klaus Fidyka, zusammen mit Dieter Esser Pächter,<br />
mündlich den Antrag auf Pachtverlängerung zu unveränderten Konditionen,<br />
d. h.: Pachtzeit 7 Jahre, Pachtzins 50 € jährlich.<br />
Entscheidung des Marktgemeinderates in seiner Sitzung am 07.11.12:<br />
Nach eingehender Beratung stimmt der Marktgemeinderat dem Antrag auf<br />
Pachtverlängerung zu.<br />
10 : 0<br />
Anschaffung eines neuen Druckers für die Gemeindekanzlei<br />
Die Vorsitzende informiert: Der alte Drucker wurde im Juli 2008 angeschafft,<br />
Kosten ca. 90 €. Eine Überprüfung in der Werkstatt hat ergeben, dass der<br />
Druckerkopf defekt ist, eine Reparatur ist unrentabel.<br />
Zwischenzeitlich wurde ein neuer Drucker beschafft, Kosten ca. 110 €.<br />
Übernahme der neu zu gestaltenden Wiesbachquelle Bullenheim<br />
Eine Skizze zur geplanten Gestaltung wird vorgestellt.<br />
Die Erklärung zur Übernahme wird verlesen.<br />
Eine Kopie ist Bestandteil der Niederschrift.
Lfd. Nr.<br />
Seite<br />
Beschluss<br />
Abstimmungsergebnis<br />
Schafscheune Bullenheim<br />
Auf den Beschluss (Nr. 366/12) vom 10.10.2012 „Antrag auf Aufschub des<br />
Vollzuges des Abrissbeschlusses der Schafscheune Bullenheim“ wird verwiesen.<br />
Am 12.10.2012 informierte die Antragstellerin die Vorsitzende telefonisch<br />
davon, dass der Antrag zurückgenommen wird.<br />
Mit E-Mail vom 25.10.2012 wird dies schriftlich bestätigt und begründet.<br />
Die Vorsitzende verliest die E-Mail; eine Kopie derselben ist Bestandteil der<br />
Niederschrift.<br />
Der Nachbar und die Winzergemeinschaft sowie die Zimmerei Pehl sind<br />
über den anstehenden Abriss bereits informiert; Abrissbeginn ist für die erste<br />
Woche im Dezember 2012 angesetzt.
Lfd. Nr.<br />
Seite<br />
Beschluss<br />
Abstimmungsergebnis<br />
369/<br />
12<br />
Antrag auf Aussetzung des Beschlusses Nr. 263/11<br />
vom 15.06.2011 – Nutzung des Verbindungsweges<br />
Industriestraße / Gießgraben- und Sohlweg<br />
Am 11.10.2012 überreichen Marktgemeinderat Wilhelm Bullmer und Herr<br />
Kurt Schneider die Unterschriftenlisten zu folgendem Antrag:<br />
„Antrag an die Gemeinde zum Beschluß 263/11<br />
In 2011/12 hat sich gezeigt das die Anlieferung von, für die Biogasanlage<br />
über die B13 läuft. Auch die Abfuhr von Substrat erfolgte bis auf wenige<br />
Ausnahmen über die B13. Herr Döppert von der Firma Schmack hat zugesichert<br />
das auswertige Abfuhr von Gärresten über die B13 fahren. Die bestehnden<br />
Schäden an der Teerstraßen rühren laut Auskunft von Herrn Walter<br />
(Flurbereinigung Ansbach) vom teils zu schwachen Unterbau.<br />
Die derzeitige Verkehrsbelässtigung ist unserer Meinung nach erträglich.<br />
Deshalb sollte der Beschluß vorerst ausgesetzt werden, um die weiteren<br />
Entwicklungen abzuwarten, weil viele Gemeindebürger die Firma Claas als<br />
Werkstatt nutzen, die Pkw/ Schlepper bei der Esso Tankstelle tanken, Ortsbürger<br />
zum teils mehrmals täglich den Weg nutzen um zu Ihrer Arbeitsstelle<br />
zu kommen, als Zufahrt an die landwirtschaftlich genutzten Grundstücke<br />
nutzen<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Die Unterzeichner“<br />
55 Unterschriften (ungeprüft) wurden geleistet.<br />
Die Vorsitzende weist darauf hin, dass beantragt wird, den Beschluss vorerst<br />
auszusetzen und dass hierüber abzustimmen sei.<br />
Entscheidung des Marktgemeinderates in seiner Sitzung am 07.11.12:<br />
Nach eingehender Beratung und sorgfältiger Abwägung lässt die Vorsitzende<br />
über den Antrag abstimmen mit folgendem Ergebnis:<br />
Der Antrag findet also keine Mehrheit und ist somit abgelehnt.<br />
5 : 5
Lfd. Nr.<br />
Seite<br />
Beschluss<br />
Abstimmungsergebnis<br />
Temporäre Sperrung des öffentlichen Weges Flur-Nr. 166, Gemarkung<br />
Herrnberchtheim<br />
Am 05.11.2012 zeigt der Bauherr des Wohnhausneubaus, Flur-Nr. 315/1,<br />
an, dass für die Dauer der Baustelleneinrichtung, das ist ab sofort bis Februar<br />
2013, der öffentliche Weg nicht befahren werden kann.<br />
Die Zufahrt in die Flur ist durch andere Wege gesichert.<br />
Die Zufahrt zum Carport auf dem Nachbargrundstück Flur-Nr. 167 ist gewährleistet.<br />
Der Marktgemeinderat nimmt dies zustimmend zur Kenntnis.<br />
370/<br />
12<br />
Bauvoranfrage – Anbau an das bestehende Wohnhaus,<br />
Flur-Nr. 202, Gemarkung Herrnberchtheim<br />
Panentwürfe zu obiger Voranfrage (Eingang 07.11.2012) liegen zur Einsichtnahme<br />
auf.<br />
Entscheidung des Marktgemeinderates in seiner Sitzung am 07.11.12:<br />
Nach Inaugenscheinnahme und Erörterung stimmt der Marktgemeinderat<br />
der Bauvoranfrage vorbehaltlich der endgültigen Planung zu.<br />
10 : 0