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Kundenanschreiben für bAV-Kunden - Standard Life

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<strong>Standard</strong> <strong>Life</strong> ⋅ Lyoner Straße 15 ⋅ 60528 Frankfurt<br />

VVG-Reform – Änderung Ihrer Versicherungsbedingungen<br />

Versicherungsschein Nr.: xxxxxxxx<br />

Sehr geehrte(r) Frau/Herr Mustermann,<br />

<strong>Standard</strong> <strong>Life</strong> Versicherung<br />

Lyoner Straße 15<br />

60528 Frankfurt/Main<br />

Telefon: 0180 2 214747<br />

Fax: 069 66572-110<br />

www.standardlife.de<br />

kundenservice@standardlife.de<br />

September/Oktober 2008<br />

um den Verbraucherschutz zu erhöhen und das Produktangebot <strong>für</strong> <strong>Kunden</strong> transparenter zu<br />

gestalten ist das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zum 01.01.2008 grundlegend überarbeitet<br />

worden.<br />

Für Verträge, die wie Ihrer bis zum 31.12.2007 abgeschlossen wurden (sogenannte Altverträge), gilt<br />

in der Regel bis zum 31.12.2008 das VVG in der bis dahin geltenden Fassung. Ab dem 01.01.2009<br />

gilt jedoch auch <strong>für</strong> Altverträge grundsätzlich das reformierte Gesetz.<br />

Was bedeutet das <strong>für</strong> Ihre <strong>Standard</strong> <strong>Life</strong>-Versicherung?<br />

Grundsätzlich gelten die Versicherungsbedingungen, die Ihrem Vertrag zugrunde liegen, auch ab<br />

dem 01.01.2009. Zum Teil entsprechen sie jedoch nicht mehr dem aktuellen VVG. Der Gesetzgeber<br />

ermöglicht es uns diese Versicherungsbedingungen der neuen Rechtslage anzupassen. Von<br />

dieser Möglichkeit haben wir in dem aus der Anlage ersichtlichen Umfang Gebrauch gemacht. Die<br />

neuen Regelungen sind <strong>für</strong> Sie grundsätzlich vorteilhafter als die bisherigen. Im Übrigen gelten ab<br />

dem 01.01.2009 die <strong>für</strong> Sie in der Regel günstigeren Regelungen des neuen VVG <strong>für</strong> Ihren<br />

Versicherungsvertrag.<br />

Die zu Ihrem Vertrag geänderten Versicherungsbedingungen entnehmen Sie bitte der Anlage.<br />

Damit die Änderungen <strong>für</strong> Sie übersichtlicher sind, haben wir die einzelnen Bedingungen ihrer<br />

ursprünglichen Fassung jeweils gegenübergestellt. Änderungen sind durch Unterstreichungen<br />

gekennzeichnet. Die neuen Regelungen ergänzen oder ersetzen die bisherigen ab dem 01.01.2009.<br />

Der Wortlaut der in der Gegenüberstellung nicht aufgeführten Paragraphen Ihrer Versicherungsbedingungen<br />

bleibt unverändert. Der beigefügten Liste können Sie entnehmen, <strong>für</strong> welchen<br />

Versicherungsvertrag die jeweiligen Gegenüberstellungen gelten. Für den Fall, dass Ihren<br />

Versicherungsverträgen unterschiedliche Bedingungswerke zugrunde liegen, erhalten Sie<br />

gegebenenfalls mehrere Schreiben. Bitte bewahren Sie diese wichtigen Dokumente zusammen mit<br />

Ihrem Versicherungsschein auf.<br />

Über die in der Gegenüberstellung dargestellten Änderungen hinaus geben wir Ihnen im<br />

Folgenden nicht abschließende Hinweise zu den Regelungen des neuen VVG, die Ihren<br />

Versicherungsvertrag betreffen:


Anzeigepflicht<br />

Nach dem neuen VVG hat der Versicherungsnehmer bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die<br />

ihm bekannten Gefahrumstände, die <strong>für</strong> den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem<br />

vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform<br />

gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen. Erfolgt dies nicht, kann der Versicherer bei Vorliegen der<br />

gesetzlichen Voraussetzungen innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen vom<br />

Versicherungsvertrag zurücktreten, ihn kündigen oder anpassen.<br />

Wegfall der Klagefrist<br />

Bisher wurde der Versicherer von seiner Leistungspflicht frei, wenn er die Versicherungsleistung<br />

abgelehnt und der Versicherungsnehmer nicht innerhalb der vom Versicherer gesetzten Klagefrist<br />

von sechs Monaten Klage erhoben hat. Diese Regelung hat der Gesetzgeber ersatzlos gestrichen.<br />

Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren nach § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuchs<br />

(BGB) in drei Jahren.<br />

Gerichtsstand<br />

Neu ist ebenfalls, dass <strong>für</strong> Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung<br />

auch das Gericht örtlich zuständig ist, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der<br />

Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt<br />

hat. Der Gerichtsstand am Ort der gewerblichen Niederlassung oder des Wohnsitzes des<br />

Versicherungsvertreters (so genannter Gerichtsstand der Agentur) ist entfallen.<br />

Haben Sie noch Fragen? Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Vermittler. Gerne helfen<br />

auch wir Ihnen telefonisch von Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter<br />

0180 2 214747 <strong>für</strong> € 0,06 pro Anruf aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, ggf. davon<br />

abweichender Tarif aus den Mobilfunknetzen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Bertram Valentin<br />

Managing Director<br />

Anlage<br />

Druckstücknummer Synopse<br />

<strong>Standard</strong> <strong>Life</strong> Versicherung<br />

Zweigniederlassung Deutschland der <strong>Standard</strong> <strong>Life</strong> Assurance Limited Rechtsform: Limited Company<br />

Hauptbevollmächtigter: Bertram Valentin Vorstand: Lord Blackwell (Vorsitzender) Sandy Crombie Kent Atkinson<br />

Bankverbindung: Deutsche Bank Frankfurt Nr. 176818302 BLZ 500 700 10 John Gill Nathan Parnaby Evelyn Bourke Frank Kirwan<br />

UST-ID Nr. DE 259249623 Ray Greenshields Steve Melcher Keith Morris David Nish Anne Gunther<br />

Reg.G.Nr. HRB 41297 Sitz: Edinburgh (Schottland) Register-Nr. SC286833 Paul Matthews Peter Joshi

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