Aufgabenbuch - Allg. ÖTB Turnverein St. Georgen im Attergau
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Bewertungsgrundlagen Singen und Tanzen <strong>ÖTB</strong> OÖ<br />
1. <strong>Allg</strong>meines<br />
Es tritt die gesamte Mannschaft an.<br />
1.1. Kleidung<br />
Jungturner:<br />
Weißes Hemd oder Pfoad, Lederhose oder schwarze Hose (lang, kurz oder Kniebundhose), einfärbige<br />
<strong>St</strong>utzen und <strong>im</strong> <strong>St</strong>il dazupassendes Schuhwerk.<br />
Jungturnerinnen:<br />
Dirndlkleid, Trachten- (Leinen-) Rock und weiße Bluse, einfärbige <strong>St</strong>rümpfe oder <strong>St</strong>utzen und <strong>im</strong> <strong>St</strong>il<br />
dazupassendes Schuhwerk.<br />
Die Einheitlichkeit der Kleidungsart (z. B. alle Knaben in Lederhose und/oder alle Mädchen <strong>im</strong><br />
Dirndlkleid) innerhalb der Gruppe widerspiegelt zwar die Geschlossenheit der Mannschaft, ist aber<br />
kein Muss!<br />
1.2. Wahl des Kürliedes / Kürtanzes<br />
Kürlied und Kürtanz sind entweder aus dem Lied- bzw. Tanzkatalog zu wählen, oder sie sollen aus<br />
dem bodenständigen Lied- und Tanzgut Oberösterreichs gewählt werden. Kanon und Jodler sind nur<br />
dann als Kürlied zulässig, wenn sie lediglich Teil des Gesamtliedes sind, nicht aber das Lied selbst.<br />
1.3. Bekanntgabe des Kürliedes / Kürtanzes<br />
Kürlied und Kürtanz sind bis zu dem in der Ausschreibung vorgegebenen Termin an die <strong>ÖTB</strong>-OÖ-<br />
Landesgeschäftsstelle unter Angabe des Vereines und der <strong>St</strong>ärkeklasse schriftlich bekannt zu geben.<br />
Die entsprechenden Arbeitsunterlagen sind als Ablichtung vorzulegen. Be<strong>im</strong> Kürlied ist auch die<br />
Anzahl der <strong>St</strong>rophen und die Ein- oder Mehrst<strong>im</strong>migkeit bekannt zu geben.<br />
Das Vorhandensein der Unterlagen ist Voraussetzung für eine Wertung, ansonsten erfolgt keine<br />
Bewertung (0,0 Punkte)!<br />
1.4. Wertungszusammensetzung<br />
Die Wertung besteht aus Grundpunkten und Zusatzpunkten.<br />
1.4.1. Grundpunkte<br />
Sie werden vergeben, wenn alle ausgeschriebenen <strong>St</strong>rophen gesungen bzw. alle ausgeschriebenen<br />
Figuren getanzt werden.<br />
Es wird <strong>im</strong>mer eine festgelegte Punkteanzahl vergeben, Zwischenstufen gibt es nicht.<br />
Die Grundpunkte für das Pflichtlied und den Pflichttanz sind in der Ausschreibung des jeweiligen<br />
Turnfestes festgelegt.<br />
Die Grundpunkte für das Kürlied und den Kürtanz werden spätestens <strong>im</strong> Zuge der<br />
Kampfrichterbesprechung anhand der vorgelegten Unterlagen best<strong>im</strong>mt. Die dafür zu vergebenden<br />
Grundpunkte werden <strong>im</strong> Anschluss an die Kampfrichterbesprechung, auf jeden Fall vor<br />
Wettkampfbeginn, verlautbart.<br />
Als Anhalt für die Einstufung gelten die <strong>im</strong> Tanzkatalog vorgegebenen Beispiele.<br />
1.4.2. Zusatzpunkte<br />
Zusatzpunkte werden anhand des vorgegebenen Wertungsblattes vergeben.<br />
Die Vergabe von Zusatzpunkten erfolgt in 0,5-Punkte-Schritten.<br />
1.4.3. Wertungsblatt<br />
Gewertet wird mit Hilfe des Wertungsblattes. Das Kampfgericht muss aus mindestens 2 Personen<br />
bestehen. Bei einem Viererkampfgericht entfallen die niedrigste und die höchste Wertung (Summe<br />
der Zusatzpunkte).<br />
Weichen die übrig gebliebenen Summen der Zusatzpunkte stark voneinander ab (mehr als 1,5<br />
Punkte), so haben die Kampfrichter ihre Wertung noch einmal zu überdenken.<br />
Ausgabe 2009 Seite 36 von 128