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Download - Fertighaus Weiss GmbH

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Bevor es losgeht.<br />

Um einen reibungslosen Ablauf Ihres Bauvorhabens gewährleisten<br />

zu können, organisieren wir für Sie gegen gesonderte<br />

Berechnung gerne die folgenden Punkte:<br />

1. Grundstücksfreimachung (Entfernen aller möglichen Hindernisse<br />

an Grundstück, Baugrube und Schwenkbereich des Autokranes)<br />

z.B. Stromleitungen etc.<br />

2. Aushub der Baugrube und Abfuhr von Aushubmaterial.<br />

3. Aushub der Kanal- und Fundamentgräben innerhalb des Hauses.<br />

4. Fundamente in jeder Form.<br />

5. Geometerleistungen, Prüfstatik sofern erforderlich,<br />

besondere Planungsleistungen wie Abbruchgesuch,<br />

Straßenabwicklung usw.<br />

6. Kontrollschacht mit Anschluss an den öffentlichen Kanal.<br />

7. Hausanschlüsse (Gas, Wasser, Abwasser, Strom, Baustrom<br />

einschließlich Baustromverteilerkasten) sowie Verlängerung<br />

von Übergabestation bis Brenner bzw. Wasserbatterie.<br />

8. Lichtschächte, Noppenbahnen als zusätzlichen Sickerschutz.<br />

9. Abwasserhebeanlagen, Rückstaudoppelverschluss,<br />

besondere Entwässerungsformen.<br />

Zusätzliche Abdichtungsmaßnahmen aufgrund örtlicher<br />

Gegebenheiten (Grundwasser, drückendes Wasser).<br />

42<br />

10. Wiederverfüllung der Baugrube (vor der eigentlichen<br />

Hausaufstellung muss der Raum zwischen Böschung und<br />

Kellerwand wieder verfüllt werden).<br />

11. Krankosten, sofern der 40 t Kran beim Kellerbau bzw. der<br />

30 t Kran für die Hausstellung nicht ausreicht.<br />

Schwerlastkräne über den genannten Tonnagen<br />

sind Zusatzleistungen.<br />

Mehraufwand<br />

Wände<br />

UG-Decke<br />

vorhandenes Gelände<br />

Bodenplatte<br />

Bei besonderer Grundstückssituation und bei Hanglagen<br />

geht der erforderliche Mehraufwand (wie oben skizziert)<br />

zu Lasten des Bauherren.<br />

Für alle terminlichen und technischen Abläufe der<br />

einzelnen Gewerke Ihres Bauvorhabens, die in dieser<br />

Baubeschreibung aufgeführt sind, ist Ihr persönlicher<br />

Bauleiter von WEISS der kompetente und<br />

verantwortliche Ansprechpartner.<br />

Bitte beachten Sie jedoch im Interesse eines<br />

reibungslosen Bauablaufes die folgenden Punkte und<br />

klären Sie diese rechtzeitig mit Ihrem Bauleiter ab:<br />

Anfahrt / Kranstandort:<br />

Der Bauherr stellt die Zufahrt für Schwerlastzüge bis 50 t<br />

Gesamtgewicht zur Baugrube und einen geeigneten<br />

Standplatz für einen Autokran bis 50 t direkt an der<br />

Baugrube sicher.<br />

Eventuell erforderliche Straßensperrungen oder<br />

Vorarbeiten gehen zu Lasten des Bauherren.<br />

Gelände:<br />

Voraussetzung für einen reibungslosen Bauablauf bei<br />

Bodenklasse 3-5 ist ein waagerechtes Baugelände auf<br />

Straßenniveau, mit einem Grundwasserspiegel nicht<br />

höher als 50 cm unter dem Fundament bzw. der<br />

Bodenplatte, ohne Hang-, Grund-, Sicker- oder<br />

Schichtwasser.<br />

Die Tragfähigkeit des Baugrundes muss mindestens<br />

200 KN/m 2<br />

aufweisen. Verminderte oder nicht<br />

ausreichende Tragfähigkeit erfordert ein geologisches<br />

Gutachten.<br />

Entspricht das Grundstück nicht den obigen<br />

Voraussetzungen und werden dadurch Baugrundgutachten<br />

und/oder zusätzliche Maßnahmen nach<br />

unseren Angaben notwendig, geht dieser Mehraufwand<br />

zu Lasten des Bauherren.<br />

Empfehlung:<br />

-Einholen von auf der Gemeinde ausliegenden<br />

geologischen Gutachten für das Baugebiet.<br />

-Objektbezogenes Baugrundgutachten für jedes<br />

Bauvorhaben.<br />

Bauabfälle:<br />

Zur Beseitigung der Bauabfälle werden vom Bauherren<br />

ab dem zweiten Bautag in unmittelbarer Nähe der<br />

Baustelle, Müllcontainer mit einem Fassungsvermögen<br />

von ca. 4-6 Kubikmetern bereitgestellt und bei Bedarf<br />

entsorgt.<br />

Umverpackungen werden gemäß der Verordnung über<br />

die Vermeidung von Verpackungsabfällen von den<br />

jeweiligen Handwerkern zurückgenommen.<br />

Bauherrschaft<br />

Bauherrschaft<br />

<strong>Fertighaus</strong> WEISS<br />

Ort<br />

Datum 11/2012<br />

43<br />

Kellererstellung durch den Bauherren:<br />

Grundlage hierfür ist der Nachweis eines qualifizierten<br />

Bauleiters durch den Bauherren.<br />

Die Maßtoleranzen dürfen den zuvor mit der Firma <strong>Fertighaus</strong><br />

WEISS vereinbarten Aussparungsplan für die Kellerdecke<br />

nicht überschreiten.<br />

Der Keller bzw. die Kellerdecke muss ausgeschalt und<br />

ausgeräumt sein.<br />

Eventuell notwendige Maurer-, Putz- und Stemmarbeiten<br />

oder das Vergießen von Ankerlöchern und Aussparungen<br />

erfolgen zu Lasten des Bauherren.<br />

Bodenplatte:<br />

Sollte anstatt eines durch den Bauherren erstellten Kellers<br />

eine Bodenplatte eingesetzt werden, gelten die obigen<br />

Vertragsbedingungen sinngemäß.<br />

Abwicklungstechnik:<br />

Die Bau- und Leistungsbeschreibung ist Bestandteil<br />

des Kaufvertrages.<br />

Nebenabreden bedürfen der Schriftform und müssen vom<br />

Unternehmen bestätigt werden. Eigenleistungen und<br />

Sonderwünsche werden für jeden Bauherren auf Wunsch<br />

gerne ausgearbeitet.<br />

Alle Leistungen werden vor Bauausführung gemeinsam<br />

erfasst.<br />

Änderungen konstruktiver und technischer Art behalten wir<br />

uns im Interesse des Bauherren und der bautechnischen<br />

Weiterentwicklung vor.<br />

Damit ist keine Qualitätsminderung verbunden.<br />

www.fertighaus-weiss.de

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