Vorbereitet sein - Basler Kantonalbank
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zungen zur Rückforderung (Recht<br />
zur Nutzung, inländischer Wohnsitz<br />
oder Aufenthalt, Deklarationspflicht)<br />
erfüllt. Der Anspruch jedes Erben<br />
bemisst sich nach <strong>sein</strong>er Quote an<br />
der Erbschaft. Der Antrag ist von den<br />
anspruchsberechtigten Erben gemeinsam<br />
durch sie selbst oder durch<br />
einen gemeinsamen Vertreter bei der<br />
am Veranlagungsort des Erblassers<br />
zuständigen Steuerbehörde einzureichen,<br />
und zwar mit dem Formular<br />
S-167 (im Original mit je einem<br />
Doppel für jeden Kanton, in dem zur<br />
Erbengemeinschaft gehörende Erben<br />
steuerpflichtig sind). Gehören zur<br />
Erbmasse amerikanische Aktien und<br />
Obligationen und ist ihr Ertrag um<br />
den zusätzlichen Steuerrückbehalt<br />
USA gekürzt worden, so kann dieser<br />
mit Formular R-US 167 «Ergänzungsblatt<br />
USA zum Erbenantrag S-167»<br />
zurückverlangt werden. Wenn nur ein<br />
einzelner Erbe den Nachlass erhält<br />
oder alle Erben im Kanton Basel-<br />
Stadt wohnen, kann die Verrechnungssteuer<br />
mit der persönlichen<br />
Steuererklärung der Erben anteilsmässig<br />
zurückgefordert werden. Der<br />
Anspruch auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer<br />
erlischt, wenn der<br />
16<br />
Antrag nicht innert dreier Jahre nach<br />
Ablauf des Kalenderjahres, in dem<br />
die steuerbare Leistung fällig geworden<br />
ist, gestellt wird. Die beiden<br />
obgenannten Formulare können von<br />
der Website der Steuerverwaltung<br />
Basel-Stadt heruntergeladen werden.<br />
Allfällige Rückerstattungsansprüche<br />
der im Ausland domizilierten Erben<br />
haben diese an ihrem Wohnort<br />
geltend zu machen.<br />
Der Übergang des Vermögens des<br />
Verstorbenen auf <strong>sein</strong>e Erben löst<br />
allenfalls eine Erbschaftssteuer aus.<br />
Diese Steuerpflicht jedes einzelnen<br />
Erben – und nicht der Erbengemeinschaft<br />
– entsteht somit per Todestag<br />
des Erblassers. Die Erbschaftssteuer<br />
ist kantonal geregelt. Das am letzten<br />
Wohnsitz des Erblassers geltende<br />
Steuergesetz ist massgebend für die<br />
Erhebung der Erbschaftssteuer im<br />
Falle beweglichen Vermögens; demgegenüber<br />
kommt beim Vorliegen<br />
unbeweglicher Vermögenswerte das<br />
Steuergesetz am Ort der gelegenen<br />
Sache zur Anwendung. In Basel-Stadt<br />
besteht gänzliche Steuerbefreiung für<br />
den überlebenden Ehegatten, den<br />
eingetragenen Partner, die Nach-