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Vorbereitet sein - Basler Kantonalbank

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zungen zur Rückforderung (Recht<br />

zur Nutzung, inländischer Wohnsitz<br />

oder Aufenthalt, Deklarationspflicht)<br />

erfüllt. Der Anspruch jedes Erben<br />

bemisst sich nach <strong>sein</strong>er Quote an<br />

der Erbschaft. Der Antrag ist von den<br />

anspruchsberechtigten Erben gemeinsam<br />

durch sie selbst oder durch<br />

einen gemeinsamen Vertreter bei der<br />

am Veranlagungsort des Erblassers<br />

zuständigen Steuerbehörde einzureichen,<br />

und zwar mit dem Formular<br />

S-167 (im Original mit je einem<br />

Doppel für jeden Kanton, in dem zur<br />

Erbengemeinschaft gehörende Erben<br />

steuerpflichtig sind). Gehören zur<br />

Erbmasse amerikanische Aktien und<br />

Obligationen und ist ihr Ertrag um<br />

den zusätzlichen Steuerrückbehalt<br />

USA gekürzt worden, so kann dieser<br />

mit Formular R-US 167 «Ergänzungsblatt<br />

USA zum Erbenantrag S-167»<br />

zurückverlangt werden. Wenn nur ein<br />

einzelner Erbe den Nachlass erhält<br />

oder alle Erben im Kanton Basel-<br />

Stadt wohnen, kann die Verrechnungssteuer<br />

mit der persönlichen<br />

Steuererklärung der Erben anteilsmässig<br />

zurückgefordert werden. Der<br />

Anspruch auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer<br />

erlischt, wenn der<br />

16<br />

Antrag nicht innert dreier Jahre nach<br />

Ablauf des Kalenderjahres, in dem<br />

die steuerbare Leistung fällig geworden<br />

ist, gestellt wird. Die beiden<br />

obgenannten Formulare können von<br />

der Website der Steuerverwaltung<br />

Basel-Stadt heruntergeladen werden.<br />

Allfällige Rückerstattungsansprüche<br />

der im Ausland domizilierten Erben<br />

haben diese an ihrem Wohnort<br />

geltend zu machen.<br />

Der Übergang des Vermögens des<br />

Verstorbenen auf <strong>sein</strong>e Erben löst<br />

allenfalls eine Erbschaftssteuer aus.<br />

Diese Steuerpflicht jedes einzelnen<br />

Erben – und nicht der Erbengemeinschaft<br />

– entsteht somit per Todestag<br />

des Erblassers. Die Erbschaftssteuer<br />

ist kantonal geregelt. Das am letzten<br />

Wohnsitz des Erblassers geltende<br />

Steuergesetz ist massgebend für die<br />

Erhebung der Erbschaftssteuer im<br />

Falle beweglichen Vermögens; demgegenüber<br />

kommt beim Vorliegen<br />

unbeweglicher Vermögenswerte das<br />

Steuergesetz am Ort der gelegenen<br />

Sache zur Anwendung. In Basel-Stadt<br />

besteht gänzliche Steuerbefreiung für<br />

den überlebenden Ehegatten, den<br />

eingetragenen Partner, die Nach-

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