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Vortrag Hilfsmittelversorgung - DGM

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Patientenrechtegesetz<br />

● § 13 Abs.3a SGB V: Sollte die Krankenkasse ohne<br />

rechtzeitige Mitteilung einer hinreichenden<br />

Begründung die Bearbeitungsfristen nicht einhalten,<br />

gilt das beantragte Hilfsmittel als genehmigt.<br />

Selbstbeschaffung & Kostenerstattung nach Ablauf<br />

der Frist möglich<br />

● Beschleunigung Bewilligungsverfahren<br />

Krankenkasse: 3 Wochen Zeit für Bescheid, bei<br />

Beteiligung MDK 5 Wochen

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