Testat Simba Berichtswesen (Werteversorgung) vom ... - conexum.de
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6 Bescheinigung über die Durchführung einer Softwareprüfung<br />
An die gesetzlichen Vertreter <strong>de</strong>r <strong>Simba</strong> Computer Systeme GmbH, Ostfil<strong>de</strong>rn:<br />
Die <strong>Simba</strong> Computer Systeme GmbH, Ostfil<strong>de</strong>rn hat uns mit Datum <strong>vom</strong> 16. Juli 2012<br />
beauftragt, eine Prüfung <strong>de</strong>r<br />
vorzunehmen.<br />
-9-<br />
<strong>Werteversorgung</strong> <strong>de</strong>s Softwareprodukts<br />
<strong>Simba</strong> WiN-ner „Berichtsmodul“<br />
Version 2012 (2.12.70)<br />
Die gesetzlichen Vertreter <strong>de</strong>r Gesellschaft sind für das Softwareprodukt und die Planung,<br />
Durchführung und Überwachung <strong>de</strong>r Softwareentwicklung verantwortlich. Diese Verantwortung<br />
wird durch unsere Prüfung nicht berührt. Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage <strong>de</strong>r von uns<br />
durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über die <strong>Werteversorgung</strong> <strong>de</strong>s Berichtsmoduls<br />
abzugeben.<br />
Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung <strong>de</strong>s IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung von<br />
Softwareprodukten (IDW PS 880) durchgeführt. Danach ist die Softwareprüfung so zu planen<br />
und durchzuführen, dass mit hinreichen<strong>de</strong>r Sicherheit beurteilt wer<strong>de</strong>n kann, ob das<br />
Softwareprodukt bei sachgerechter Anwendung eine <strong>de</strong>n Grundsätzen ordnungsmäßiger<br />
Buchführung entsprechen<strong>de</strong> Rechnungslegung ermöglicht und <strong>de</strong>n auftragsgemäß zugrun<strong>de</strong><br />
gelegten Kriterien entspricht. Dies umfasst unsere Beurteilung, ob die Kriterien durch die<br />
Verarbeitungsfunktionen und durch das programminterne Kontrollsystem angemessen<br />
umgesetzt sind, sowie ob eine aussagefähige Verfahrensdokumentation vorliegt. Die<br />
Wirksamkeit <strong>de</strong>r Programmfunktionen wird anhand von Testfällen beurteilt.<br />
Unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß folgen<strong>de</strong> Kriterien zugrun<strong>de</strong> gelegt:<br />
• Ordnungsmäßigkeits-, Sicherheits- und Kontrollanfor<strong>de</strong>rungen gemäß IDW RS FAIT 1<br />
• das Schreiben <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sfinanzministers (BMF) <strong>vom</strong> 7. November 1995 zu <strong>de</strong>n<br />
„Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssystemen“ (GoBS),<br />
• das BMF-Schreiben <strong>vom</strong> 16. Juli 2001 zu <strong>de</strong>n „Grundsätzen <strong>de</strong>s Datenzugriffs und <strong>de</strong>r<br />
Prüfbarkeit digitaler Unterlagen“ (GDPdU),<br />
• die gesetzlichen Vorschriften <strong>de</strong>s Han<strong>de</strong>ls- und Steuerrechts (§§ 238 ff. HGB sowie §§<br />
140 - 148 AO),<br />
• die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB),<br />
• <strong>de</strong>r IDW Prüfungsstandard „Abschlussprüfung bei Einsatz von Informationstechnologie“<br />
(IDW PS 330).
-10-<br />
Da Softwareprodukte an die Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Einsatzgebiets angepasst wer<strong>de</strong>n, kann sich<br />
unser Urteil ausschließlich darauf beziehen, dass das Softwareprodukt bei sachgerechter<br />
Anwendung ermöglicht, <strong>de</strong>n Kriterien zu entsprechen.<br />
Wir sind <strong>de</strong>r Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere<br />
Beurteilung bil<strong>de</strong>t.<br />
Nach unserer Beurteilung aufgrund <strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ermöglicht<br />
die von uns geprüfte <strong>Werteversorgung</strong> <strong>de</strong>s Berichtsmoduls mit <strong>de</strong>n Werten <strong>de</strong>s Moduls<br />
Finanzbuchführung bei sachgerechter Anwendung eine vollständige und richtige Wertebasis als<br />
notwendige Voraussetzung einer ordnungsmäßigen Berichterstattung und entspricht <strong>de</strong>n<br />
vorstehend aufgeführten Kriterien.<br />
Wir erteilen diese Bescheinigung auf Grundlage <strong>de</strong>s mit <strong>de</strong>r <strong>Simba</strong> Computer Systeme GmbH<br />
geschlossenen Auftrags, <strong>de</strong>m, auch mit Wirkung gegenüber Dritten, die beiliegen<strong>de</strong>n<br />
Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />
<strong>vom</strong> 1. Januar 2002 mit <strong>de</strong>r Maßgabe zugrun<strong>de</strong> liegen, dass die darin enthaltenen<br />
Haftungshöchstgrenzen allen Personen gegenüber, die diese Bescheinigung mit unserer<br />
vorherigen Zustimmung erhalten haben, gemeinschaftlich besteht.<br />
Bruchsal, <strong>de</strong>n 18. Juli 2012<br />
Benz & Gunzenhäuser<br />
Partnerschaft<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Benz<br />
Wirtschaftsprüfer<br />
Gunzenhäuser<br />
Wirtschaftsprüfer