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Testat Simba Berichtswesen (Werteversorgung) vom ... - conexum.de

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6 Bescheinigung über die Durchführung einer Softwareprüfung<br />

An die gesetzlichen Vertreter <strong>de</strong>r <strong>Simba</strong> Computer Systeme GmbH, Ostfil<strong>de</strong>rn:<br />

Die <strong>Simba</strong> Computer Systeme GmbH, Ostfil<strong>de</strong>rn hat uns mit Datum <strong>vom</strong> 16. Juli 2012<br />

beauftragt, eine Prüfung <strong>de</strong>r<br />

vorzunehmen.<br />

-9-<br />

<strong>Werteversorgung</strong> <strong>de</strong>s Softwareprodukts<br />

<strong>Simba</strong> WiN-ner „Berichtsmodul“<br />

Version 2012 (2.12.70)<br />

Die gesetzlichen Vertreter <strong>de</strong>r Gesellschaft sind für das Softwareprodukt und die Planung,<br />

Durchführung und Überwachung <strong>de</strong>r Softwareentwicklung verantwortlich. Diese Verantwortung<br />

wird durch unsere Prüfung nicht berührt. Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage <strong>de</strong>r von uns<br />

durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über die <strong>Werteversorgung</strong> <strong>de</strong>s Berichtsmoduls<br />

abzugeben.<br />

Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung <strong>de</strong>s IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung von<br />

Softwareprodukten (IDW PS 880) durchgeführt. Danach ist die Softwareprüfung so zu planen<br />

und durchzuführen, dass mit hinreichen<strong>de</strong>r Sicherheit beurteilt wer<strong>de</strong>n kann, ob das<br />

Softwareprodukt bei sachgerechter Anwendung eine <strong>de</strong>n Grundsätzen ordnungsmäßiger<br />

Buchführung entsprechen<strong>de</strong> Rechnungslegung ermöglicht und <strong>de</strong>n auftragsgemäß zugrun<strong>de</strong><br />

gelegten Kriterien entspricht. Dies umfasst unsere Beurteilung, ob die Kriterien durch die<br />

Verarbeitungsfunktionen und durch das programminterne Kontrollsystem angemessen<br />

umgesetzt sind, sowie ob eine aussagefähige Verfahrensdokumentation vorliegt. Die<br />

Wirksamkeit <strong>de</strong>r Programmfunktionen wird anhand von Testfällen beurteilt.<br />

Unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß folgen<strong>de</strong> Kriterien zugrun<strong>de</strong> gelegt:<br />

• Ordnungsmäßigkeits-, Sicherheits- und Kontrollanfor<strong>de</strong>rungen gemäß IDW RS FAIT 1<br />

• das Schreiben <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sfinanzministers (BMF) <strong>vom</strong> 7. November 1995 zu <strong>de</strong>n<br />

„Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssystemen“ (GoBS),<br />

• das BMF-Schreiben <strong>vom</strong> 16. Juli 2001 zu <strong>de</strong>n „Grundsätzen <strong>de</strong>s Datenzugriffs und <strong>de</strong>r<br />

Prüfbarkeit digitaler Unterlagen“ (GDPdU),<br />

• die gesetzlichen Vorschriften <strong>de</strong>s Han<strong>de</strong>ls- und Steuerrechts (§§ 238 ff. HGB sowie §§<br />

140 - 148 AO),<br />

• die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB),<br />

• <strong>de</strong>r IDW Prüfungsstandard „Abschlussprüfung bei Einsatz von Informationstechnologie“<br />

(IDW PS 330).


-10-<br />

Da Softwareprodukte an die Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Einsatzgebiets angepasst wer<strong>de</strong>n, kann sich<br />

unser Urteil ausschließlich darauf beziehen, dass das Softwareprodukt bei sachgerechter<br />

Anwendung ermöglicht, <strong>de</strong>n Kriterien zu entsprechen.<br />

Wir sind <strong>de</strong>r Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere<br />

Beurteilung bil<strong>de</strong>t.<br />

Nach unserer Beurteilung aufgrund <strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ermöglicht<br />

die von uns geprüfte <strong>Werteversorgung</strong> <strong>de</strong>s Berichtsmoduls mit <strong>de</strong>n Werten <strong>de</strong>s Moduls<br />

Finanzbuchführung bei sachgerechter Anwendung eine vollständige und richtige Wertebasis als<br />

notwendige Voraussetzung einer ordnungsmäßigen Berichterstattung und entspricht <strong>de</strong>n<br />

vorstehend aufgeführten Kriterien.<br />

Wir erteilen diese Bescheinigung auf Grundlage <strong>de</strong>s mit <strong>de</strong>r <strong>Simba</strong> Computer Systeme GmbH<br />

geschlossenen Auftrags, <strong>de</strong>m, auch mit Wirkung gegenüber Dritten, die beiliegen<strong>de</strong>n<br />

Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />

<strong>vom</strong> 1. Januar 2002 mit <strong>de</strong>r Maßgabe zugrun<strong>de</strong> liegen, dass die darin enthaltenen<br />

Haftungshöchstgrenzen allen Personen gegenüber, die diese Bescheinigung mit unserer<br />

vorherigen Zustimmung erhalten haben, gemeinschaftlich besteht.<br />

Bruchsal, <strong>de</strong>n 18. Juli 2012<br />

Benz & Gunzenhäuser<br />

Partnerschaft<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Benz<br />

Wirtschaftsprüfer<br />

Gunzenhäuser<br />

Wirtschaftsprüfer

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