Corporate Tax - PwC
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Die Umbuchung auf ein Einzelkonto führt<br />
zur Umqualifizierung der potentiellen Widmung<br />
eigener Aktien in definitiv gewidmete<br />
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Aktien. Erst mit dieser Umbuchung steht die<br />
Sechsjahresfrist still, welche im Zeitpunkt<br />
des Rückkaufs zu laufen begonnen hat.<br />
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c. Nachträgliche Widmung – kein<br />
Fristenstillstand<br />
Die Eidgenössische Steuerverwaltung<br />
präzisiert den ursprünglichen kausalen<br />
Zusammenhang in der Hinsicht, dass<br />
dieser bei nachträglich (nach Rückkauf)<br />
entstehenden Verpflichtungen aus Wandel-<br />
oder Optionsanleihen oder aus einem<br />
Mitarbeiterbeteiligungsplan nur gegeben ist,<br />
wenn die Beteiligungsrechte beim Rückkauf<br />
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Steuerfolgen beim Unternehmen<br />
Werden Schranken oder Haltefristen überschritten,<br />
wird die Verrechnungssteuer ausgelöst.<br />
Verrechnungssteuer ist grundsätzlich auf<br />
der Differenz zwischen Nominalwert und<br />
Kaufpreis der Aktien geschuldet. Schuldnerin<br />
der Verrechnungssteuer ist die Gesellschaft<br />
oder Genossenschaft, welche die eigenen<br />
Beteiligungsrechte erworben hat.<br />
Grundsätzlich ist die Verrechnungssteuer auf<br />
den Empfänger der steuerbaren Leistung,<br />
also den Verkäufer der Aktien, zu überwälzen.<br />
Hier beginnen in der Praxis oftmals die<br />
Schwierigkeiten; z.B.:<br />
auf ein Sammelkonto gebucht worden sind.<br />
Nur unter dieser Voraussetzung qualifizieren<br />
die Beteiligungsrechte als potentielles Widmungssubstrat<br />
und können durch spätere<br />
Umbuchung auf ein Einzelkonto definitiv<br />
gewidmet werden. Eine nachträgliche<br />
Widmung ohne vorgängige Buchung auf<br />
ein separates Sammelkonto ist daher aus<br />
steuerlicher Sicht unzulässig. In diesem Fall<br />
wird der Fristenstillstand nicht gewährt.<br />
Dem Verkäufer wurde im Zeitpunkt des<br />
Erwerbs der eigenen Aktien der volle<br />
Erwerbspreis bezahlt. Die Steuerfolgen<br />
treten aber erst später – nach Ablauf der<br />
Sechsjahresfrist – ein.<br />
Der Verkäufer ist nicht bekannt, weil<br />
sich die Gesellschaft z.B. an der Börse<br />
eigene Aktien beschafft hat.<br />
Der Wohnsitz des Verkäufers ist nicht<br />
bekannt. Möglicherweise ist er ins Ausland<br />
gezogen.