Preis- und Leistungsverzeichnis - Sparkasse KölnBonn
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Stand: 15. August 2013<br />
Entgeltregelung<br />
Zielland 0 = Share 1 = Our<br />
zzgl. zu Share-Entgelte<br />
- zzgl. Courtage bei Zahlungen in<br />
einer anderen Währung als der<br />
Kontowährung<br />
0,25 ‰<br />
mindestens 2,50 EUR,<br />
max 52,00 EUR<br />
- Zahlung per Orderscheck 2,50 EUR<br />
- Target / Eilt-Spesen 12,50 EUR<br />
Repairkosten (Klärung von<br />
Fehlern im K<strong>und</strong>enauftrag)<br />
10,00 EUR<br />
- zusätzliche K<strong>und</strong>enweisungen 5,00 EUR<br />
Fremde Gebühren anderer Banken werden an den K<strong>und</strong>en weitergegeben.<br />
c) Wertstellung<br />
Die Wertstellung erfolgt am Buchungstag.<br />
d) Sonstige Entgelte<br />
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung 5,50 EUR<br />
eines Überweisungsauftrages<br />
Nachforschungsaufträge siehe Nachforschungen<br />
A 8.2<br />
2.2.2 Überweisungsgutschriften<br />
a) Entgeltpflichtiger<br />
Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat,<br />
bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden <strong>und</strong> dessen<br />
Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich:<br />
■ 0: Zahler <strong>und</strong> Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem<br />
Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE)<br />
■ 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR)<br />
■ 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN)<br />
Hinweis:<br />
Bei der Entgeltregelung "0" können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister <strong>und</strong><br />
den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag<br />
gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.<br />
Bei der Entgeltregelung "2" können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom<br />
Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.<br />
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