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Preis- und Leistungsverzeichnis - Sparkasse KölnBonn

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Stand: 15. August 2013<br />

Entgeltregelung<br />

Zielland 0 = Share 1 = Our<br />

zzgl. zu Share-Entgelte<br />

- zzgl. Courtage bei Zahlungen in<br />

einer anderen Währung als der<br />

Kontowährung<br />

0,25 ‰<br />

mindestens 2,50 EUR,<br />

max 52,00 EUR<br />

- Zahlung per Orderscheck 2,50 EUR<br />

- Target / Eilt-Spesen 12,50 EUR<br />

Repairkosten (Klärung von<br />

Fehlern im K<strong>und</strong>enauftrag)<br />

10,00 EUR<br />

- zusätzliche K<strong>und</strong>enweisungen 5,00 EUR<br />

Fremde Gebühren anderer Banken werden an den K<strong>und</strong>en weitergegeben.<br />

c) Wertstellung<br />

Die Wertstellung erfolgt am Buchungstag.<br />

d) Sonstige Entgelte<br />

Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung 5,50 EUR<br />

eines Überweisungsauftrages<br />

Nachforschungsaufträge siehe Nachforschungen<br />

A 8.2<br />

2.2.2 Überweisungsgutschriften<br />

a) Entgeltpflichtiger<br />

Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat,<br />

bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden <strong>und</strong> dessen<br />

Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich:<br />

■ 0: Zahler <strong>und</strong> Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem<br />

Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE)<br />

■ 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR)<br />

■ 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN)<br />

Hinweis:<br />

Bei der Entgeltregelung "0" können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister <strong>und</strong><br />

den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag<br />

gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.<br />

Bei der Entgeltregelung "2" können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom<br />

Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.<br />

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