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Zivile Konfliktverhütung und menschliche Sicherheit - Deutsche ...

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gends die volle Gleichberechtigung von<br />

Mädchen <strong>und</strong> Frauen verwirklicht sei. Der<br />

Sonderberichterstatter über das Recht auf<br />

Nahrung, Jean Ziegler, bezweifelte, dass<br />

die Ziele der Millenniums-Erklärung erreicht<br />

würden. Ziegler kritisierte die Welthandelsorganisation<br />

<strong>und</strong> die Agrarsubventionen<br />

<strong>und</strong> befürwortete Normen für<br />

transnationale Konzerne. Arjun Sengupta,<br />

unabhängiger Experte zu extremer Armut,<br />

plädierte für internationale Unterstützung<br />

an arme Staaten, wies aber am Beispiel<br />

der USA darauf hin, dass extreme Armut<br />

nicht am Pro-Kopf-Einkommen festzumachen<br />

sei. Rodolfo Stavenhagen, der Berichterstatter<br />

zu indigenen Bevölkerungsgruppen,<br />

stellte seinen Bericht über Neuseeland<br />

vor <strong>und</strong> wies auf die Problematik<br />

des Menschenrechtsschutzes im Zusammenhang<br />

mit der Ausbeutung von Bodenschätzen<br />

hin. Er wünschte sich zudem eine<br />

eigene Arbeitsgruppe des Menschenrechtsrats,<br />

um die Beteiligung der Betroffenen<br />

zu verbessern. Der Sonderbeauftragte<br />

zu Menschenrechten <strong>und</strong> transnationalen<br />

Unternehmen John Ruggie versprach<br />

eine Übersicht zu den vorhandenen Standards.<br />

Im Dialog wurden die Rolle von<br />

Staatsunternehmen, die Folgen von Fusionen<br />

<strong>und</strong> die Frage der Mittäterschaft nachgefragt.<br />

Arbeitsgruppen<br />

Stephen Toope von der Arbeitsgruppe zur<br />

Frage des Verschwindenlassens von Personen<br />

sagte, wenn bei nichtstaatlichen Akteuren<br />

eine Zusammenarbeit mit der Regierung<br />

nachgewiesen werden könne, sei<br />

die Regierung verantwortlich zu machen,<br />

bei bewaffneten Rebellen sei es schwieriger,<br />

eine Bezugsgr<strong>und</strong>lage zu finden. Leila<br />

Zerrougai von der Arbeitgruppe für willkürliche<br />

Verhaftungen wies auf die zunehmende<br />

Tendenz hin, Menschen lange Zeit<br />

in Untersuchungshaft zu halten. Eine Gruppe<br />

von fünf Sonderberichterstattern hatte<br />

seit dem Jahr 2004 an die USA den Antrag<br />

auf Einreise <strong>und</strong> Besuch des Lagers<br />

Guantánamo gestellt. Die Berichterstatter<br />

stellen fest, dass in allen thematischen<br />

Bereichen die Menschenrechte verletzt<br />

werden. Geheime Gefangenenflüge <strong>und</strong><br />

Haftzentren erfüllten den Tatbestand des<br />

Verschwindenlassens. Da das Wissen nicht<br />

zugänglich gemacht werde, gebe es aber<br />

keine Möglichkeit der öffentlichen Überprüfung.<br />

Es gab weiterhin Berichte zum<br />

Recht auf Ges<strong>und</strong>heit, zu rassischer Dis-<br />

Aus dem Bereich der Vereinten Nationen | Sozialfragen <strong>und</strong> Menschenrechte<br />

kriminierung, zu Migration, einen Bericht<br />

zu religiöser Diffamierung <strong>und</strong> Förderung<br />

der Toleranz, zu Kinderprostitution <strong>und</strong><br />

-pornographie, zu den Folgen von Wirtschaftsreformen<br />

<strong>und</strong> Auslandschulden,<br />

Söldnern, Kindern <strong>und</strong> bewaffneten Konflikten<br />

<strong>und</strong> dem Recht auf Solidarität.<br />

Länderberichterstatter<br />

Die Sonderberichterstatter zu außergerichtlichen<br />

Hinrichtungen, Ges<strong>und</strong>heit,<br />

Binnenvertriebenen <strong>und</strong> angemessenes<br />

Wohnen reisten nach Ende des Krieges in<br />

den Süden Libanons <strong>und</strong> den Norden Israels,<br />

um die Lage der Menschenrechte zu<br />

überprüfen. Ihr Bericht stellte Verletzungen<br />

der Menschenrechte <strong>und</strong> des humanitären<br />

Völkerrechts auf beiden Seiten fest<br />

<strong>und</strong> gibt Empfehlungen. Auch Jean Ziegler<br />

reiste nach Libanon – die Einreise nach<br />

Israel wurde ihm verweigert – <strong>und</strong> legte<br />

einen eigenen Bericht vor. Israel <strong>und</strong> die<br />

USA lehnten die Berichte, die in weiten Teilen<br />

identisch sind, ab. Die Mandatsträger<br />

hätten ihr Mandat überschritten.<br />

Der unabhängige Experte für Somalia<br />

Ghanim Alnajjar sprach angesichts der gegenwärtigen<br />

Zustände eine Frühwarnung<br />

aus. Seiner Einschätzung nach könne es<br />

zu einer wirklich dramatischen Zuspitzung<br />

kommen <strong>und</strong> beklagte die schreckliche Situation<br />

der Binnenvertriebenen, die Lage<br />

in den Gefängnissen, die katastrophalen<br />

Zustände im Justizwesen <strong>und</strong> den florierenden<br />

Menschenhandel. Die Berichterstatterin<br />

zu Sudan Sima Samar appellierte<br />

an die Staatenvertreter, endlich Maßnahmen<br />

zum Schutz der Menschen zu ergreifen.<br />

Sie begrüßte auch, dass der UN-<br />

<strong>Sicherheit</strong>srat den Internationalen Strafgerichtshof<br />

ins Spiel gebracht hatte. Die<br />

Persönliche Beauftragte des Hohen Kommissars<br />

für Menschenrechte Christine Chanet<br />

durfte nicht nach Kuba einreisen. Sie<br />

stellte der Regierung in Sachen Ges<strong>und</strong>heit,<br />

Bildung <strong>und</strong> Maßnahmen gegen die<br />

Diskriminierung von Frauen ein gutes<br />

Zeugnis aus, kritisierte aber das Justizsystem<br />

<strong>und</strong> die Lage in den Gefängnissen.<br />

Die USA verteidigten ihr Embargo. Außerdem<br />

berichtete Sonderberichterstatter John<br />

Dugard über die Lage in den besetzten<br />

palästinensischen Gebieten, der Sonderbeauftragte<br />

Yah Ghai über Kambodscha<br />

<strong>und</strong> der Unabhängige Experte Loius Joinet<br />

zu Haiti. Es gab weiter Berichte zu<br />

Bur<strong>und</strong>i, der Demokratischen Republik<br />

Kongo, Liberia, Myanmar, Nordkorea<br />

<strong>und</strong> Belarus. Iran <strong>und</strong> Usbekistan bleiben<br />

weiterhin im nichtöffentlichen 1503-<br />

Verfahren, Kirgisistan aber kam in das<br />

öffentliche Verfahren.<br />

Die 2. Tagung verlor sich in der Uneinigkeit<br />

der Staaten. Obwohl Anfang der<br />

dritten Woche über 40 Resolutionen vorlagen,<br />

ging es nicht weiter. Der Präsident<br />

wollte zunächst eine so genannte Omnibus-Resolution<br />

verabschieden, die alle<br />

Mandate <strong>und</strong> Berichte kurz ansprechen<br />

<strong>und</strong> mit dem Auftrag weiterer Prüfungen<br />

versehen sollte. Es wurde jedoch selbst<br />

darum gestritten, ob die Mitgliedstaaten<br />

einige ihnen unbequeme Berichte, etwa zu<br />

Libanon, überhaupt offiziell zur Kenntnis<br />

nehmen wollten. Schließlich lud de Alba<br />

die Staaten dazu ein, alle Resolutionsentwürfe<br />

in eine Art ›Inventar-Liste‹ einzubringen.<br />

Aber nicht einmal dafür fand sich<br />

genug Einigkeit. Die gegenseitige Blockade<br />

führte schließlich dazu, dass ein präsidialer<br />

Konsensbeschluss (A/HRC/DEC/2/<br />

102) gefällt wurde, der sich auf das Allernötigste<br />

beschränkte, um den technischen<br />

Ablauf weiter aufrechtzuerhalten:<br />

Entsprechend den Vorgaben der Generalversammlung<br />

wurde eine Arbeitsgruppe<br />

zum geplanten Verfahren der allgemeinen<br />

periodischen Überprüfung der Länder eingerichtet,<br />

sowie eine weitere zur Überprüfung<br />

der Mandate der Sondermechanismen.<br />

Einige lateinamerikanische Länder<br />

äußerten sich sehr enttäuscht über dieses<br />

magere Ergebnis.<br />

Wiederaufnahme der 2. Tagung<br />

Vom 27. bis 29. November 2006 setzte<br />

der Menschenrechtsrat seine 2. Tagung<br />

fort, um unerledigte Dinge zum Abschluss<br />

zu bringen. In der Resolution A/HRC/<br />

RES/2/1 erteilt der Rat einen Arbeitsauftrag<br />

an die Arbeitsgruppe zur Überprüfung<br />

der Mandate der Sondermechanismen.<br />

30 Staaten votierten dafür, die westlichen<br />

Staaten dagegen. Eine ähnliche Spaltung<br />

zeigte sich bei der Resolution A/HRC/<br />

RES/2/3 zu den besetzten Golanhöhen, die<br />

sich gegen administrative Maßnahmen Israels<br />

richtete <strong>und</strong> mit 32 Stimmen bei 14<br />

Enthaltungen angenommen wurde. Im<br />

Konsens wurden verabschiedet: Resolution<br />

A/HRC/RES/2/2 zu extremer Armut<br />

sowie sechs weitere Beschlüsse zu Zugang<br />

zu Wasser (A/HRC/DEC/2/104), Recht<br />

auf Wahrheit (A/HRC/DEC/2/105), Unvereinbarkeit<br />

von Demokratie <strong>und</strong> Rassismus<br />

(A/HRC/DEC/2/106), Zugang zu<br />

VEREINTE NATIONEN 2/2007 77

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