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Formular zur Führerscheinkontrolle als PDF - Flotte.de

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1.) Angaben zum Fahrer<br />

2.) Angaben zum Führerschein / <strong>zur</strong> Fahrerlaubnis<br />

3.)<br />

4.)<br />

Name<br />

ggf. Zusatz Firma<br />

<strong>Führerscheinkontrolle</strong><br />

Nachweisbogen für Fahrzeughalter und Fuhrparkleiter<br />

Straße / Haus-Nr. PLZ / Wohnort<br />

Telefon tagsüber<br />

Gültiger Führerschein vorgelegt? Ja Nein<br />

Führerscheinnummer (Listennummer)<br />

Klasse (n) (A, B ...)<br />

Ausstellungsdatum<br />

Ausstellungsort<br />

Ausstellen<strong>de</strong> Behör<strong>de</strong>/ Name <strong>de</strong>s Ausstellers<br />

Führerschein gültig bis(Datum bzw. unbefristet)<br />

Beschränkungen/ Schlüsselzahl<br />

Der vorstehend näher bezeichnete Führerschein wur<strong>de</strong> vom Fuhrparkleiter/ Beauftragten <strong>de</strong>s Unternehmens,<br />

Herrn/Frau am persönlich eingesehen.<br />

Dokumentation <strong>de</strong>s Fuhrparkmanagements: Bei <strong>de</strong>r erstmaligen Kontrolle <strong>de</strong>s Führerscheins soll eine<br />

Fotokopie <strong>de</strong>r Fahrerlaubnis (<strong>de</strong>s Original-Führerscheins) angefertigt wer<strong>de</strong>n. Bei je<strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n<br />

Kontrolle wird <strong>de</strong>r Führerschein mit dieser Kopie verglichen.<br />

Eine Fotokopie <strong>de</strong>s Führerscheins wur<strong>de</strong> zu <strong>de</strong>n Akten <strong>de</strong>s Fuhrparkmanagements genommen: Ja / Nein<br />

Der Fahrer wird im Führerschein eingetragene Auflagen o<strong>de</strong>r Beschränkungen beachten. Er bestätigt mit seiner<br />

Unterschrift, über die umseitigen einschlägigen Bestimmungen aus StVG, StVO und StVZO belehrt wor<strong>de</strong>n zu sein.<br />

- 1 -<br />

Vorname<br />

E-Mail<br />

www.fl otte.<strong>de</strong><br />

© by <strong>Flotte</strong> Medien GmbH


Der Fahrer verpflichtet sich hiermit, <strong>de</strong>n Verlust und/o<strong>de</strong>r die Entziehung <strong>de</strong>s Führerscheins bzw. <strong>de</strong>r Fahrerlaubnis<br />

unverzüglich bei <strong>de</strong>r Fuhrparkleitung anzuzeigen.<br />

Ort/ Datum, <strong>de</strong>n<br />

Unterschrift Fuhrparkleitung Unterschrift Fahrer<br />

Nachweis <strong>de</strong>r regelmäßigen Kontrolle: nach einem Urteil <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sgerichtshofs (BGH VRS 34, 354) muss<br />

die Überprüfung <strong>de</strong>r Fahrerlaubnis zweimal jährlich durch Einsichtnahme in <strong>de</strong>n Original-Führerschein erfolgen:<br />

Datum Fuhrparkleiter Unterschrift Fahrer / Mitarbeiter Unterschrift Bemerkung /nächste Kontrolle am<br />

Hinweise <strong>zur</strong> Halterhaftung und <strong>zur</strong> <strong>Führerscheinkontrolle</strong><br />

Auf Grund <strong>de</strong>r nachstehen<strong>de</strong>n gesetzlichen Regelungen liegt die Haftung beim Fahren ohne Führerschein in <strong>de</strong>r Verantwortung <strong>de</strong>s Fahrzeughalters. Die in<br />

diesem Rahmen notwendige Kontrolle <strong>de</strong>s Führerscheins unterliegt daher nicht <strong>de</strong>m Datenschutz, auch wenn persönliche Daten (wie z.B. das Geburtsdatum <strong>de</strong>s<br />

Fahrers etc.) <strong>de</strong>m Fuhrparkleiter bzw. <strong>de</strong>m einzelnen Fuhrparkmanager bekannt wer<strong>de</strong>n.<br />

Insbeson<strong>de</strong>re bei Neueinstellungen muss durch <strong>de</strong>n Halter bzw. das Fuhrparkmanagement sichergestellt wer<strong>de</strong>n, dass <strong>de</strong>r neue Mitarbeiter bzw. die neue<br />

Mitarbeiterin im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Dabei sollte die Fahrerlaubnis kontrolliert, kopiert und in die Akten <strong>de</strong>s Fuhrparkmanagements bzw.<br />

und/o<strong>de</strong>r in die Personalakte gelegt wer<strong>de</strong>n. Die Verantwortung für das Führen <strong>de</strong>r Kontroll-Liste, <strong>de</strong>ren Vollständigkeit sowie die Aufbewahrung dieser Dokumente<br />

liegt beim Fuhrparkmanagement. Grundsätzlich kann die Führerschein-Kontrolle sowohl innerhalb <strong>de</strong>s eigenen Unternehmens <strong>als</strong> auch extern an an<strong>de</strong>re<br />

Unternehmen <strong>de</strong>legiert wer<strong>de</strong>n. Wichtig ist dabei: auch in <strong>de</strong>n Fällen <strong>de</strong>r Delegation <strong>de</strong>r Halterverantwortung ist <strong>de</strong>r Fahrzeughalter gefor<strong>de</strong>rt, die Personen, auf<br />

die er seine Pflichten <strong>de</strong>legiert, hinsichtlich einer ordnungsgemäßen Durchführung <strong>de</strong>r <strong>Führerscheinkontrolle</strong>n in zeitlichen Abstän<strong>de</strong>n selbst zu überprüfen. Die<br />

Übertragung <strong>de</strong>r Kontrollpflichten an Dritte schützt <strong>de</strong>n Fahrzeughalter nicht vor einer möglichen Eigenhaftung.<br />

Bei <strong>de</strong>r erstmaligen Kontrolle sollte eine Kopie <strong>de</strong>s Original-Führerscheins angefertigt wer<strong>de</strong>n. Sofern Mitarbeiter <strong>de</strong>m Kopieren ihres Führerscheines nicht<br />

zustimmen, kann die Kontrolle durch Erfassung <strong>de</strong>r wichtigsten Führerscheindaten (Führerschein- bzw. Listennummer, Ausstellungsbehör<strong>de</strong>, Name <strong>de</strong>s Ausstellers,<br />

siehe <strong>Formular</strong> Seite 1) durchgeführt wer<strong>de</strong>n. Anschließend müssen sowohl <strong>de</strong>r Mitarbeiter/die Mitarbeiterin <strong>als</strong> Führerscheininhaber(in), <strong>als</strong> auch die Kontrollperson<br />

die Übereinstimmung <strong>de</strong>r Daten per Unterschrift bestätigen. Auf diese Weise kann vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n, dass Mitarbeiter nach einem Führerscheinverlust einen<br />

alten, nicht mehr gültigen Führerschein vorzeigen.<br />

Achtung: Die Zuordnung von Führerscheinkopien zu <strong>de</strong>n Personalunterlagen unterliegt datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Es ist dafür zu sorgen, dass nur<br />

berechtigte Personen (Personalmitarbeiter, Fuhrparkmanager bzw. damit beauftragte Personen) Einsicht erhalten.<br />

Wenn <strong>de</strong>r Dienstwagennutzer trotz Auffor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Kontrolle Kontrolle <strong>de</strong>s Führerscheins nicht nachkommt, muss <strong>de</strong>r Fuhrparkmanager unverzüglich reagieren. Letztes<br />

Mittel ist hierbei <strong>de</strong>r Dienstwagenentzug durch <strong>de</strong>n Arbeitgeber.<br />

- 2 -<br />

<strong>Flotte</strong> Medien GmbH, Theaterstraße 22, 53111 Bonn<br />

Tel. 0228/ 28 62 94 10, Fax 0228/ 28 62 92 29, post@fl otte.<strong>de</strong>, www.fl otte.<strong>de</strong><br />

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Maßgebliche Bestimmungen <strong>de</strong>s Straßenverkehrsrechts:<br />

Auszug aus <strong>de</strong>m Straßenverkehrsgesetz (StVG)<br />

§ 2 StVG: Fahrerlaubnis und Führerschein (Auszug):<br />

(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf <strong>de</strong>r Erlaubnis<br />

(Fahrerlaubnis) <strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong> (Fahrerlaubnisbehör<strong>de</strong>). Die<br />

Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. Sie ist durch eine amtliche<br />

Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen.<br />

§ 21 StVG: „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ (Auszug):<br />

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr o<strong>de</strong>r mit Geldstrafe wird bestraft, wer<br />

1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erfor<strong>de</strong>rliche Fahrerlaubnis<br />

nicht hat o<strong>de</strong>r ihm das Führen <strong>de</strong>s Fahrzeugs nach § 44 <strong>de</strong>s Strafgesetzbuchs<br />

o<strong>de</strong>r nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, o<strong>de</strong>r<br />

2. <strong>als</strong> Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet o<strong>de</strong>r zulässt, dass jemand das<br />

Fahrzeug führt, <strong>de</strong>r die dazu erfor<strong>de</strong>rliche Fahrerlaubnis nicht hat o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m<br />

das Führen <strong>de</strong>s Fahrzeugs nach § 44 <strong>de</strong>s Strafgesetzbuchs o<strong>de</strong>r nach § 25 dieses<br />

Gesetzes verboten ist.<br />

(3) In <strong>de</strong>n Fällen <strong>de</strong>s Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat<br />

bezieht, eingezogen wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r Täter<br />

1. das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen o<strong>de</strong>r das<br />

Führen <strong>de</strong>s Fahrzeugs nach § 44 <strong>de</strong>s Strafgesetzbuchs o<strong>de</strong>r nach § 25 dieses<br />

Gesetzes verboten war o<strong>de</strong>r obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 <strong>de</strong>s<br />

Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,<br />

2. <strong>als</strong> Halter <strong>de</strong>s Fahrzeugs angeordnet o<strong>de</strong>r zugelassen hat, dass jemand das<br />

Fahrzeug führte, <strong>de</strong>m die Fahrerlaubnis entzogen o<strong>de</strong>r das Führen <strong>de</strong>s Fahrzeugs<br />

nach § 44 <strong>de</strong>s Strafgesetzbuchs o<strong>de</strong>r nach § 25 dieses Gesetzes verboten war<br />

o<strong>de</strong>r gegen <strong>de</strong>n eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 <strong>de</strong>s Strafgesetzbuchs<br />

angeordnet war, o<strong>de</strong>r<br />

3. ...<br />

Auszug aus <strong>de</strong>r Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO):<br />

§ 31 StVZO: Verantwortung für <strong>de</strong>n Betrieb <strong>de</strong>r Fahrzeuge<br />

(2) Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen o<strong>de</strong>r zulassen, wenn<br />

ihm bekannt ist o<strong>de</strong>r bekannt sein muss, dass <strong>de</strong>r Führer nicht <strong>zur</strong> selbständigen<br />

Leitung geeignet o<strong>de</strong>r das Fahrzeug, <strong>de</strong>r Zug, das Gespann, die Ladung o<strong>de</strong>r<br />

01 Sehhilfe und/o<strong>de</strong>r Augenschutz wenn durch ärztliches<br />

Gutachten ausdrücklich gefor<strong>de</strong>rt:<br />

01.01 Brille<br />

01.02 Kontaktlinsen<br />

01.03 Schutzbrille<br />

02 Hörhilfe/Kommunikationshilfe<br />

03 Prothese/Orthese <strong>de</strong>r Gliedmaßen<br />

05 Fahrbeschränkung aus medizinischen Grün<strong>de</strong>n<br />

05.01 Nur bei Tageslicht<br />

05.04 Beschränkt auf eine höchstzulässige Geschwindigkeit von<br />

nicht mehr <strong>als</strong> ... km/h<br />

- 3 -<br />

die Besetzung nicht vorschriftsmäßig ist o<strong>de</strong>r dass die Verkehrssicherheit <strong>de</strong>s<br />

Fahrzeugs durch die Ladung o<strong>de</strong>r die Besetzung lei<strong>de</strong>t.<br />

Auszug aus <strong>de</strong>r Straßenverkehrsordnung (StVO):<br />

§ 23 StVO Sonstige Pflichten <strong>de</strong>s Fahrzeugführers<br />

(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör<br />

nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Zustand <strong>de</strong>s<br />

Fahrzeugs beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n. Er muss dafür sorgen, dass das Fahrzeug,<br />

<strong>de</strong>r Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig<br />

sind und dass die Verkehrssicherheit <strong>de</strong>s Fahrzeugs durch die Ladung o<strong>de</strong>r die<br />

Besetzung nicht lei<strong>de</strong>t. Er muss auch dafür sorgen, dass die vorgeschriebenen<br />

Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen<br />

müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrä<strong>de</strong>rn auch<br />

am Tag vorhan<strong>de</strong>n und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten<br />

ist, dass sich das Fahrzeug noch im Verkehr befin<strong>de</strong>n wird, wenn Beleuchtung<br />

nötig ist (§ 17 Abs. 1).<br />

(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- o<strong>de</strong>r Autotelefons<br />

untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Hörer <strong>de</strong>s Autotelefons<br />

aufnimmt o<strong>de</strong>r hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei<br />

Kraftfahrzeugen <strong>de</strong>r Motor ausgeschaltet ist.<br />

(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät<br />

zu betreiben o<strong>de</strong>r betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist,<br />

Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen o<strong>de</strong>r zu stören. Das gilt<br />

insbeson<strong>de</strong>re für Geräte <strong>zur</strong> Störung o<strong>de</strong>r Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen<br />

(Radarwarn- o<strong>de</strong>r Laserstörgeräte).<br />

(2) Der Fahrzeugführer muss das Fahrzeug, <strong>de</strong>n Zug o<strong>de</strong>r das Gespann auf <strong>de</strong>m<br />

kürzesten Weg aus <strong>de</strong>m Verkehr ziehen, falls unterwegs auftreten<strong>de</strong> Mängel,<br />

welche die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigen, nicht <strong>als</strong>bald<br />

beseitigt wer<strong>de</strong>n; dagegen dürfen Krafträ<strong>de</strong>r und Fahrrä<strong>de</strong>r dann geschoben<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

(3) Radfahrer und Führer von Krafträ<strong>de</strong>rn dürfen sich nicht an Fahrzeuge<br />

anhängen. Sie dürfen nicht freihändig fahren. Die Füße dürfen sie nur dann<br />

von <strong>de</strong>n Pedalen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Fußrasten nehmen, wenn <strong>de</strong>r Straßenzustand das<br />

erfor<strong>de</strong>rt.<br />

Auswahl <strong>de</strong>r wichtigsten Schlüsselzahlen für Beschränkungen (vgl. FeV Anlage 9 zu § 25 Abs.3):<br />

www.fl otte.<strong>de</strong><br />

10 Angepasste Schaltung<br />

15 Angepasste Kupplung<br />

20 Angepasste Bremsmechanismen<br />

40 Angepasste Lenkung<br />

50 Nur ein bestimmtes Fahrzeug (Fahrzeugi<strong>de</strong>ntifizierungsnummer)<br />

51 Nur ein bestimmtes Fahrzeug (amtliches Kennzeichen)<br />

78 Nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe<br />

104 Muss ein gültiges ärztliches Attest mitführen<br />

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