Formular zur Führerscheinkontrolle als PDF - Flotte.de
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1.) Angaben zum Fahrer<br />
2.) Angaben zum Führerschein / <strong>zur</strong> Fahrerlaubnis<br />
3.)<br />
4.)<br />
Name<br />
ggf. Zusatz Firma<br />
<strong>Führerscheinkontrolle</strong><br />
Nachweisbogen für Fahrzeughalter und Fuhrparkleiter<br />
Straße / Haus-Nr. PLZ / Wohnort<br />
Telefon tagsüber<br />
Gültiger Führerschein vorgelegt? Ja Nein<br />
Führerscheinnummer (Listennummer)<br />
Klasse (n) (A, B ...)<br />
Ausstellungsdatum<br />
Ausstellungsort<br />
Ausstellen<strong>de</strong> Behör<strong>de</strong>/ Name <strong>de</strong>s Ausstellers<br />
Führerschein gültig bis(Datum bzw. unbefristet)<br />
Beschränkungen/ Schlüsselzahl<br />
Der vorstehend näher bezeichnete Führerschein wur<strong>de</strong> vom Fuhrparkleiter/ Beauftragten <strong>de</strong>s Unternehmens,<br />
Herrn/Frau am persönlich eingesehen.<br />
Dokumentation <strong>de</strong>s Fuhrparkmanagements: Bei <strong>de</strong>r erstmaligen Kontrolle <strong>de</strong>s Führerscheins soll eine<br />
Fotokopie <strong>de</strong>r Fahrerlaubnis (<strong>de</strong>s Original-Führerscheins) angefertigt wer<strong>de</strong>n. Bei je<strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n<br />
Kontrolle wird <strong>de</strong>r Führerschein mit dieser Kopie verglichen.<br />
Eine Fotokopie <strong>de</strong>s Führerscheins wur<strong>de</strong> zu <strong>de</strong>n Akten <strong>de</strong>s Fuhrparkmanagements genommen: Ja / Nein<br />
Der Fahrer wird im Führerschein eingetragene Auflagen o<strong>de</strong>r Beschränkungen beachten. Er bestätigt mit seiner<br />
Unterschrift, über die umseitigen einschlägigen Bestimmungen aus StVG, StVO und StVZO belehrt wor<strong>de</strong>n zu sein.<br />
- 1 -<br />
Vorname<br />
E-Mail<br />
www.fl otte.<strong>de</strong><br />
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Der Fahrer verpflichtet sich hiermit, <strong>de</strong>n Verlust und/o<strong>de</strong>r die Entziehung <strong>de</strong>s Führerscheins bzw. <strong>de</strong>r Fahrerlaubnis<br />
unverzüglich bei <strong>de</strong>r Fuhrparkleitung anzuzeigen.<br />
Ort/ Datum, <strong>de</strong>n<br />
Unterschrift Fuhrparkleitung Unterschrift Fahrer<br />
Nachweis <strong>de</strong>r regelmäßigen Kontrolle: nach einem Urteil <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sgerichtshofs (BGH VRS 34, 354) muss<br />
die Überprüfung <strong>de</strong>r Fahrerlaubnis zweimal jährlich durch Einsichtnahme in <strong>de</strong>n Original-Führerschein erfolgen:<br />
Datum Fuhrparkleiter Unterschrift Fahrer / Mitarbeiter Unterschrift Bemerkung /nächste Kontrolle am<br />
Hinweise <strong>zur</strong> Halterhaftung und <strong>zur</strong> <strong>Führerscheinkontrolle</strong><br />
Auf Grund <strong>de</strong>r nachstehen<strong>de</strong>n gesetzlichen Regelungen liegt die Haftung beim Fahren ohne Führerschein in <strong>de</strong>r Verantwortung <strong>de</strong>s Fahrzeughalters. Die in<br />
diesem Rahmen notwendige Kontrolle <strong>de</strong>s Führerscheins unterliegt daher nicht <strong>de</strong>m Datenschutz, auch wenn persönliche Daten (wie z.B. das Geburtsdatum <strong>de</strong>s<br />
Fahrers etc.) <strong>de</strong>m Fuhrparkleiter bzw. <strong>de</strong>m einzelnen Fuhrparkmanager bekannt wer<strong>de</strong>n.<br />
Insbeson<strong>de</strong>re bei Neueinstellungen muss durch <strong>de</strong>n Halter bzw. das Fuhrparkmanagement sichergestellt wer<strong>de</strong>n, dass <strong>de</strong>r neue Mitarbeiter bzw. die neue<br />
Mitarbeiterin im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Dabei sollte die Fahrerlaubnis kontrolliert, kopiert und in die Akten <strong>de</strong>s Fuhrparkmanagements bzw.<br />
und/o<strong>de</strong>r in die Personalakte gelegt wer<strong>de</strong>n. Die Verantwortung für das Führen <strong>de</strong>r Kontroll-Liste, <strong>de</strong>ren Vollständigkeit sowie die Aufbewahrung dieser Dokumente<br />
liegt beim Fuhrparkmanagement. Grundsätzlich kann die Führerschein-Kontrolle sowohl innerhalb <strong>de</strong>s eigenen Unternehmens <strong>als</strong> auch extern an an<strong>de</strong>re<br />
Unternehmen <strong>de</strong>legiert wer<strong>de</strong>n. Wichtig ist dabei: auch in <strong>de</strong>n Fällen <strong>de</strong>r Delegation <strong>de</strong>r Halterverantwortung ist <strong>de</strong>r Fahrzeughalter gefor<strong>de</strong>rt, die Personen, auf<br />
die er seine Pflichten <strong>de</strong>legiert, hinsichtlich einer ordnungsgemäßen Durchführung <strong>de</strong>r <strong>Führerscheinkontrolle</strong>n in zeitlichen Abstän<strong>de</strong>n selbst zu überprüfen. Die<br />
Übertragung <strong>de</strong>r Kontrollpflichten an Dritte schützt <strong>de</strong>n Fahrzeughalter nicht vor einer möglichen Eigenhaftung.<br />
Bei <strong>de</strong>r erstmaligen Kontrolle sollte eine Kopie <strong>de</strong>s Original-Führerscheins angefertigt wer<strong>de</strong>n. Sofern Mitarbeiter <strong>de</strong>m Kopieren ihres Führerscheines nicht<br />
zustimmen, kann die Kontrolle durch Erfassung <strong>de</strong>r wichtigsten Führerscheindaten (Führerschein- bzw. Listennummer, Ausstellungsbehör<strong>de</strong>, Name <strong>de</strong>s Ausstellers,<br />
siehe <strong>Formular</strong> Seite 1) durchgeführt wer<strong>de</strong>n. Anschließend müssen sowohl <strong>de</strong>r Mitarbeiter/die Mitarbeiterin <strong>als</strong> Führerscheininhaber(in), <strong>als</strong> auch die Kontrollperson<br />
die Übereinstimmung <strong>de</strong>r Daten per Unterschrift bestätigen. Auf diese Weise kann vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n, dass Mitarbeiter nach einem Führerscheinverlust einen<br />
alten, nicht mehr gültigen Führerschein vorzeigen.<br />
Achtung: Die Zuordnung von Führerscheinkopien zu <strong>de</strong>n Personalunterlagen unterliegt datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Es ist dafür zu sorgen, dass nur<br />
berechtigte Personen (Personalmitarbeiter, Fuhrparkmanager bzw. damit beauftragte Personen) Einsicht erhalten.<br />
Wenn <strong>de</strong>r Dienstwagennutzer trotz Auffor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Kontrolle Kontrolle <strong>de</strong>s Führerscheins nicht nachkommt, muss <strong>de</strong>r Fuhrparkmanager unverzüglich reagieren. Letztes<br />
Mittel ist hierbei <strong>de</strong>r Dienstwagenentzug durch <strong>de</strong>n Arbeitgeber.<br />
- 2 -<br />
<strong>Flotte</strong> Medien GmbH, Theaterstraße 22, 53111 Bonn<br />
Tel. 0228/ 28 62 94 10, Fax 0228/ 28 62 92 29, post@fl otte.<strong>de</strong>, www.fl otte.<strong>de</strong><br />
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Maßgebliche Bestimmungen <strong>de</strong>s Straßenverkehrsrechts:<br />
Auszug aus <strong>de</strong>m Straßenverkehrsgesetz (StVG)<br />
§ 2 StVG: Fahrerlaubnis und Führerschein (Auszug):<br />
(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf <strong>de</strong>r Erlaubnis<br />
(Fahrerlaubnis) <strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong> (Fahrerlaubnisbehör<strong>de</strong>). Die<br />
Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. Sie ist durch eine amtliche<br />
Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen.<br />
§ 21 StVG: „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ (Auszug):<br />
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr o<strong>de</strong>r mit Geldstrafe wird bestraft, wer<br />
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erfor<strong>de</strong>rliche Fahrerlaubnis<br />
nicht hat o<strong>de</strong>r ihm das Führen <strong>de</strong>s Fahrzeugs nach § 44 <strong>de</strong>s Strafgesetzbuchs<br />
o<strong>de</strong>r nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, o<strong>de</strong>r<br />
2. <strong>als</strong> Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet o<strong>de</strong>r zulässt, dass jemand das<br />
Fahrzeug führt, <strong>de</strong>r die dazu erfor<strong>de</strong>rliche Fahrerlaubnis nicht hat o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m<br />
das Führen <strong>de</strong>s Fahrzeugs nach § 44 <strong>de</strong>s Strafgesetzbuchs o<strong>de</strong>r nach § 25 dieses<br />
Gesetzes verboten ist.<br />
(3) In <strong>de</strong>n Fällen <strong>de</strong>s Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat<br />
bezieht, eingezogen wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r Täter<br />
1. das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen o<strong>de</strong>r das<br />
Führen <strong>de</strong>s Fahrzeugs nach § 44 <strong>de</strong>s Strafgesetzbuchs o<strong>de</strong>r nach § 25 dieses<br />
Gesetzes verboten war o<strong>de</strong>r obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 <strong>de</strong>s<br />
Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,<br />
2. <strong>als</strong> Halter <strong>de</strong>s Fahrzeugs angeordnet o<strong>de</strong>r zugelassen hat, dass jemand das<br />
Fahrzeug führte, <strong>de</strong>m die Fahrerlaubnis entzogen o<strong>de</strong>r das Führen <strong>de</strong>s Fahrzeugs<br />
nach § 44 <strong>de</strong>s Strafgesetzbuchs o<strong>de</strong>r nach § 25 dieses Gesetzes verboten war<br />
o<strong>de</strong>r gegen <strong>de</strong>n eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 <strong>de</strong>s Strafgesetzbuchs<br />
angeordnet war, o<strong>de</strong>r<br />
3. ...<br />
Auszug aus <strong>de</strong>r Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO):<br />
§ 31 StVZO: Verantwortung für <strong>de</strong>n Betrieb <strong>de</strong>r Fahrzeuge<br />
(2) Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen o<strong>de</strong>r zulassen, wenn<br />
ihm bekannt ist o<strong>de</strong>r bekannt sein muss, dass <strong>de</strong>r Führer nicht <strong>zur</strong> selbständigen<br />
Leitung geeignet o<strong>de</strong>r das Fahrzeug, <strong>de</strong>r Zug, das Gespann, die Ladung o<strong>de</strong>r<br />
01 Sehhilfe und/o<strong>de</strong>r Augenschutz wenn durch ärztliches<br />
Gutachten ausdrücklich gefor<strong>de</strong>rt:<br />
01.01 Brille<br />
01.02 Kontaktlinsen<br />
01.03 Schutzbrille<br />
02 Hörhilfe/Kommunikationshilfe<br />
03 Prothese/Orthese <strong>de</strong>r Gliedmaßen<br />
05 Fahrbeschränkung aus medizinischen Grün<strong>de</strong>n<br />
05.01 Nur bei Tageslicht<br />
05.04 Beschränkt auf eine höchstzulässige Geschwindigkeit von<br />
nicht mehr <strong>als</strong> ... km/h<br />
- 3 -<br />
die Besetzung nicht vorschriftsmäßig ist o<strong>de</strong>r dass die Verkehrssicherheit <strong>de</strong>s<br />
Fahrzeugs durch die Ladung o<strong>de</strong>r die Besetzung lei<strong>de</strong>t.<br />
Auszug aus <strong>de</strong>r Straßenverkehrsordnung (StVO):<br />
§ 23 StVO Sonstige Pflichten <strong>de</strong>s Fahrzeugführers<br />
(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör<br />
nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Zustand <strong>de</strong>s<br />
Fahrzeugs beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n. Er muss dafür sorgen, dass das Fahrzeug,<br />
<strong>de</strong>r Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig<br />
sind und dass die Verkehrssicherheit <strong>de</strong>s Fahrzeugs durch die Ladung o<strong>de</strong>r die<br />
Besetzung nicht lei<strong>de</strong>t. Er muss auch dafür sorgen, dass die vorgeschriebenen<br />
Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen<br />
müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrä<strong>de</strong>rn auch<br />
am Tag vorhan<strong>de</strong>n und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten<br />
ist, dass sich das Fahrzeug noch im Verkehr befin<strong>de</strong>n wird, wenn Beleuchtung<br />
nötig ist (§ 17 Abs. 1).<br />
(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- o<strong>de</strong>r Autotelefons<br />
untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Hörer <strong>de</strong>s Autotelefons<br />
aufnimmt o<strong>de</strong>r hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei<br />
Kraftfahrzeugen <strong>de</strong>r Motor ausgeschaltet ist.<br />
(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät<br />
zu betreiben o<strong>de</strong>r betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist,<br />
Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen o<strong>de</strong>r zu stören. Das gilt<br />
insbeson<strong>de</strong>re für Geräte <strong>zur</strong> Störung o<strong>de</strong>r Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen<br />
(Radarwarn- o<strong>de</strong>r Laserstörgeräte).<br />
(2) Der Fahrzeugführer muss das Fahrzeug, <strong>de</strong>n Zug o<strong>de</strong>r das Gespann auf <strong>de</strong>m<br />
kürzesten Weg aus <strong>de</strong>m Verkehr ziehen, falls unterwegs auftreten<strong>de</strong> Mängel,<br />
welche die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigen, nicht <strong>als</strong>bald<br />
beseitigt wer<strong>de</strong>n; dagegen dürfen Krafträ<strong>de</strong>r und Fahrrä<strong>de</strong>r dann geschoben<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
(3) Radfahrer und Führer von Krafträ<strong>de</strong>rn dürfen sich nicht an Fahrzeuge<br />
anhängen. Sie dürfen nicht freihändig fahren. Die Füße dürfen sie nur dann<br />
von <strong>de</strong>n Pedalen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Fußrasten nehmen, wenn <strong>de</strong>r Straßenzustand das<br />
erfor<strong>de</strong>rt.<br />
Auswahl <strong>de</strong>r wichtigsten Schlüsselzahlen für Beschränkungen (vgl. FeV Anlage 9 zu § 25 Abs.3):<br />
www.fl otte.<strong>de</strong><br />
10 Angepasste Schaltung<br />
15 Angepasste Kupplung<br />
20 Angepasste Bremsmechanismen<br />
40 Angepasste Lenkung<br />
50 Nur ein bestimmtes Fahrzeug (Fahrzeugi<strong>de</strong>ntifizierungsnummer)<br />
51 Nur ein bestimmtes Fahrzeug (amtliches Kennzeichen)<br />
78 Nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe<br />
104 Muss ein gültiges ärztliches Attest mitführen<br />
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