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Die Verletzlichkeit der "Informationsgesellschaft" - KOBRA

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19 Gestaltungsvorschläge<br />

Hypothetizität können aber, wie wir gesehen haben, IuK-Systeme gar nicht gerecht werden.<br />

Dennoch zwingt sie allen Beteiligten das inhumane "Gesetz <strong>der</strong> Irrtumslosigkeit"<br />

auf. 4 Fehler darf sich niemand mehr erlauben. Kann von <strong>der</strong> Verläßlichkeit eines Sicherungssystems<br />

das Eintreten einer Katastrophe abhängen, dürfen we<strong>der</strong> die Technik versagen,<br />

noch Softwarefehler auftreten, noch eine Personenüberprüfung einen Terroristen<br />

übersehen. Das hohe Gefährdungspotential zwingt dazu, alles an <strong>der</strong> Vermeidung des<br />

Ernstfalls auszurichten. <strong>Die</strong> Spielräume werden eng, die Verhältnisse rigide, es bleibt nur<br />

noch die "Einbahnstraße harter Gewißheit". 5 Gelingt dieser Kraftakt eine gewisse Zeit,<br />

nährt er nur die Illusion, mit noch besserer Sicherheitstechnik auch noch größere Gefährdungen<br />

wagen zu können.<br />

Wirkliche Sicherheit gibt es dagegen nur dort, wo 'absolute' Sicherheit erst gar nicht<br />

gefragt ist. 6 Sicherheit ist nur zu erzielen, wenn das unvermeidbare Quantum 'Unsicherheit'<br />

keine katastrophalen Schäden bewirkt. <strong>Die</strong> bessere Sicherungsstrategie ist daher,<br />

Verhältnisse zu schaffen, in denen ein Irrtum keine verheerenden Folgen hat. Es kommt<br />

also darauf an, durch passive Sicherungsmaßnahmen das Schadenspotential zu reduzieren<br />

o<strong>der</strong> die Möglichkeiten katastrophaler Schadensentwicklungen zu unterbinden. Gelingt<br />

dies, werden viele aktive Sicherungsmaßnahmen überflüssig. Ist es möglich, aus<br />

Versuch und Irrtum wie<strong>der</strong> zu lernen, haben auch Freiheit und Demokratie wie<strong>der</strong> bessere<br />

Chancen. Viele Maßnahmen <strong>der</strong> Prävention, <strong>der</strong> Arbeitsüberwachung und <strong>der</strong> Personenüberprüfungen<br />

verlieren dann ihre Rechtfertigung.<br />

Wir möchten aus <strong>der</strong> bisherigen Untersuchung einige Empfehlungen ableiten, dieses<br />

Gestaltungsziel zu erreichen. Sie sind nicht ohne kontraproduktive Effekte, nicht ohne<br />

finanzielle o<strong>der</strong> organisatorische Nachteile. Sie lösen das <strong>Verletzlichkeit</strong>sproblem nicht<br />

vollständig. Aber sie könnten die ersten Schritte auf dem Weg in die richtige Richtung<br />

sein. Sie sind in jede Abwägung <strong>der</strong> Interessen, die für o<strong>der</strong> gegen eine bestimmte soziotechnische<br />

Alternative streiten, einzubeziehen.<br />

(1) Der Ausschluß von Schäden und die Reduzierung von Schadensfolgen haben<br />

Vorrang vor Maßnahmen zur Verhin<strong>der</strong>ung von Fehlern und mißbräuchlichen<br />

Aktionen.<br />

Vorrangiges Ziel jedes Sicherungssystems hat zu sein, den Sicherungszwang <strong>der</strong> IuK-<br />

Technik zu vermeiden o<strong>der</strong> zu verringern, nicht aber ihn optimal zu erfüllen. Wenn ein<br />

bestimmter Schaden gar nicht eintreten kann, ist dies immer sicherer als je<strong>der</strong> Versuch,<br />

ihn durch zusätzliche Maßnahmen zu verhin<strong>der</strong>n. Schadensmin<strong>der</strong>nde Maßnahmen<br />

können nicht wie aktive Sicherungsmaßnahmen durch Verläßlichkeitsprobleme in Frage<br />

4 Beck 71.<br />

5 Guggenberger 13.<br />

6 S. auch Guggenberger 24.<br />

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