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22 junge wirtschaft wien<br />

Selbständig<br />

und krank - was tun?<br />

kleine unternehmen, insbesondere einzelunternehmen, leben von der<br />

arbeits- und entscheidungskraft ihres inhabers. ist dieser krank, kann das für<br />

das unternehmen verheerende folgen haben. Wie kann man sich also dagegen<br />

absichern?<br />

Für Arbeiter und Angestellte gibt es im<br />

Krankheitsfall für einige Zeit eine gesetzlich<br />

festgelegte Entgeltfortzahlung.<br />

Darüber hinaus zahlt die Krankenkasse<br />

überwiegend die ärztliche Betreuung.<br />

Bei selbständig Erwerbstätigen ist die<br />

Sachlage etwas anders:<br />

gesetzliche<br />

PflichtVersicherung<br />

Auch für selbständig Erwerbstätige gibt<br />

es eine Versicherungspflicht. Allerdings<br />

handelt es sich nicht um ein einheitliches<br />

System, sondern es hängt von<br />

der Art der Tätigkeit ab, welcher Versicherung<br />

(und damit welchen Regelungen)<br />

man angehört. Inhaber einer<br />

Gewerbeberechtigung und Selbständige,<br />

die keiner anderen Pflichtversicherung<br />

angehören, unterliegen dem Gewerblichen<br />

Sozialversicherungsgesetz (GSVG).<br />

Inhaber eines land- oder forstwirtschaftlichen<br />

Betriebes sowie Bauern<br />

unterliegen dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz<br />

(BSVG) und bestimmte<br />

Freiberufler (Ärzte, Apotheker) dem<br />

Freiberuflichen Sozialversicherungsgesetz<br />

(FSVG). Zusätzlich gibt es bei<br />

manchen Standesberufen eigene Versicherungen<br />

von der jeweiligen Kammer<br />

aus (z.B. Rechtsanwälte). Diese Zersplitterung<br />

bringt es mit sich, dass es zur<br />

Mehrfachversicherung kommen kann.<br />

In fast allen Fällen kann der Antrag<br />

gestellt werden, von der Beitragspflicht<br />

einer Versicherung entbunden zu werden.<br />

Ist der selbständig Erwerbstätige krank,<br />

erhält er je nach Versicherungsart ein<br />

Tagegeld, das als Einkommensers<strong>at</strong>z<br />

dienen soll, und gewisse ärztliche Leistungen<br />

werden (allerdings meist nach<br />

text: Wolfgang sieh<br />

Abzug eines Selbstbehaltes) übernommen.<br />

Wem das zu wenig ist, der sollte<br />

zusätzlich eine priv<strong>at</strong>e Krankenversicherung<br />

abschließen.<br />

Nicht ersetzen kann dies aber die T<strong>at</strong>sache,<br />

dass im Fall einer wirklich schweren<br />

Krankheit das Unternehmen „stillsteht“,<br />

weil der Unternehmer nicht oder<br />

nur begrenzt handlungsfähig ist. Das<br />

kann f<strong>at</strong>ale Folgen haben. Es besteht<br />

nicht nur die Gefahr, dass ein Kunde<br />

einen Auftrag zurückzieht. Auch der<br />

gute Ruf als zuverlässiger und rascher<br />

Lieferer der geforderten Leistung kann<br />

in Mitleidenschaft gezogen werden und<br />

sich noch auf die künftige Auftragslage<br />

neg<strong>at</strong>iv auswirken.<br />

Vertreter Bestellen<br />

Aus versicherungstechnischer Sicht gibt<br />

es für dieses Problem keine Lösung. Ein<br />

Unternehmer sollte sich daher schon zu<br />

Beginn der Unternehmensgründung darüber<br />

im Klaren sein, wie sein Geschäft<br />

weitergeführt werden kann, wenn er für<br />

einige Zeit ausfällt.<br />

Dem Fall des handlungsunfähigen Unternehmens<br />

kann mit der Bestellung<br />

eines Prokuristen vorgegriffen werden.<br />

Eine Prokura ist eine Vollmacht, die<br />

den Prokuristen berechtigt, innerhalb<br />

eines gesetzlich abgesteckten Rahmens<br />

Handlungen zu setzen, die das Unternehmen<br />

dem Dritten (Vertragspartner)<br />

gegenüber direkt verpflichten. Dieser<br />

Handlungsspielraum kann im Innenverhältnis<br />

durch eine vertragliche Vereinbarung<br />

beschränkt werden. Wer nicht<br />

will, dass der von ihm eingesetzte Prokurist<br />

jederzeit ohne Rücksprache nach<br />

außen auftritt, kann den Vertrag mit<br />

ihm derart gestalten, dass nur gewisse<br />

Handlungen von ihm durchgeführt werden<br />

dürfen. Beispielsweise könnte auch<br />

vereinbart werden, dass sich der Prokurist<br />

– sofern der Unternehmer nicht<br />

so schwer krank ist, dass er nicht ansprechbar<br />

ist – erst eine pauschale Zustimmung<br />

holen muss, um für das Unternehmen<br />

tätig zu werden und dass er<br />

umfangreiche Berichtspflichten h<strong>at</strong>. So<br />

h<strong>at</strong> der Unternehmer einen Überblick<br />

darüber, was während seiner Abwesenheit<br />

geschieht, muss sich jedoch nicht<br />

um alle Angelegenheiten persönlich<br />

kümmern.<br />

BetrieBsunterBrechungs-<br />

Versicherung<br />

Zusätzlich empfiehlt es sich, eine Betriebsunterbrechungsversicherungabzuschließen.<br />

Da Einzelunternehmer<br />

keine Mitarbeiter haben, die für sie im<br />

Krankheitsfall die Arbeit übernehmen<br />

könnten, ist dies für sie von besonderer<br />

Bedeutung. Die meisten Versicherungsunternehmen<br />

bieten eine solche<br />

Versicherung an. Die Konditionen können<br />

jedoch sehr unterschiedlich sein,<br />

weswegen unbedingt Vergleichsangebote<br />

eingeholt werden sollten. Viele<br />

Angebote enthalten eine Abdeckung<br />

der Fixkosten während eines Betriebsstillstandes<br />

(Miete, Mitarbeitergehalt).<br />

Je nach Versicherung werden gegen<br />

Zahlung einer höheren Prämie weitere<br />

Zus<strong>at</strong>zleistungen angeboten, so etwa<br />

die Versicherung eines Gewinnentgangs.<br />

BetrieBshilfe<br />

Für Mitglieder der <strong>Wirtschaftskammer</strong><br />

gibt es bei Erfüllung gewisser Voraussetzungen<br />

(etwa nur max. fünf Mitarbeiter)<br />

die Möglichkeit, Betriebshilfe

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