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22 junge wirtschaft wien<br />
Selbständig<br />
und krank - was tun?<br />
kleine unternehmen, insbesondere einzelunternehmen, leben von der<br />
arbeits- und entscheidungskraft ihres inhabers. ist dieser krank, kann das für<br />
das unternehmen verheerende folgen haben. Wie kann man sich also dagegen<br />
absichern?<br />
Für Arbeiter und Angestellte gibt es im<br />
Krankheitsfall für einige Zeit eine gesetzlich<br />
festgelegte Entgeltfortzahlung.<br />
Darüber hinaus zahlt die Krankenkasse<br />
überwiegend die ärztliche Betreuung.<br />
Bei selbständig Erwerbstätigen ist die<br />
Sachlage etwas anders:<br />
gesetzliche<br />
PflichtVersicherung<br />
Auch für selbständig Erwerbstätige gibt<br />
es eine Versicherungspflicht. Allerdings<br />
handelt es sich nicht um ein einheitliches<br />
System, sondern es hängt von<br />
der Art der Tätigkeit ab, welcher Versicherung<br />
(und damit welchen Regelungen)<br />
man angehört. Inhaber einer<br />
Gewerbeberechtigung und Selbständige,<br />
die keiner anderen Pflichtversicherung<br />
angehören, unterliegen dem Gewerblichen<br />
Sozialversicherungsgesetz (GSVG).<br />
Inhaber eines land- oder forstwirtschaftlichen<br />
Betriebes sowie Bauern<br />
unterliegen dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz<br />
(BSVG) und bestimmte<br />
Freiberufler (Ärzte, Apotheker) dem<br />
Freiberuflichen Sozialversicherungsgesetz<br />
(FSVG). Zusätzlich gibt es bei<br />
manchen Standesberufen eigene Versicherungen<br />
von der jeweiligen Kammer<br />
aus (z.B. Rechtsanwälte). Diese Zersplitterung<br />
bringt es mit sich, dass es zur<br />
Mehrfachversicherung kommen kann.<br />
In fast allen Fällen kann der Antrag<br />
gestellt werden, von der Beitragspflicht<br />
einer Versicherung entbunden zu werden.<br />
Ist der selbständig Erwerbstätige krank,<br />
erhält er je nach Versicherungsart ein<br />
Tagegeld, das als Einkommensers<strong>at</strong>z<br />
dienen soll, und gewisse ärztliche Leistungen<br />
werden (allerdings meist nach<br />
text: Wolfgang sieh<br />
Abzug eines Selbstbehaltes) übernommen.<br />
Wem das zu wenig ist, der sollte<br />
zusätzlich eine priv<strong>at</strong>e Krankenversicherung<br />
abschließen.<br />
Nicht ersetzen kann dies aber die T<strong>at</strong>sache,<br />
dass im Fall einer wirklich schweren<br />
Krankheit das Unternehmen „stillsteht“,<br />
weil der Unternehmer nicht oder<br />
nur begrenzt handlungsfähig ist. Das<br />
kann f<strong>at</strong>ale Folgen haben. Es besteht<br />
nicht nur die Gefahr, dass ein Kunde<br />
einen Auftrag zurückzieht. Auch der<br />
gute Ruf als zuverlässiger und rascher<br />
Lieferer der geforderten Leistung kann<br />
in Mitleidenschaft gezogen werden und<br />
sich noch auf die künftige Auftragslage<br />
neg<strong>at</strong>iv auswirken.<br />
Vertreter Bestellen<br />
Aus versicherungstechnischer Sicht gibt<br />
es für dieses Problem keine Lösung. Ein<br />
Unternehmer sollte sich daher schon zu<br />
Beginn der Unternehmensgründung darüber<br />
im Klaren sein, wie sein Geschäft<br />
weitergeführt werden kann, wenn er für<br />
einige Zeit ausfällt.<br />
Dem Fall des handlungsunfähigen Unternehmens<br />
kann mit der Bestellung<br />
eines Prokuristen vorgegriffen werden.<br />
Eine Prokura ist eine Vollmacht, die<br />
den Prokuristen berechtigt, innerhalb<br />
eines gesetzlich abgesteckten Rahmens<br />
Handlungen zu setzen, die das Unternehmen<br />
dem Dritten (Vertragspartner)<br />
gegenüber direkt verpflichten. Dieser<br />
Handlungsspielraum kann im Innenverhältnis<br />
durch eine vertragliche Vereinbarung<br />
beschränkt werden. Wer nicht<br />
will, dass der von ihm eingesetzte Prokurist<br />
jederzeit ohne Rücksprache nach<br />
außen auftritt, kann den Vertrag mit<br />
ihm derart gestalten, dass nur gewisse<br />
Handlungen von ihm durchgeführt werden<br />
dürfen. Beispielsweise könnte auch<br />
vereinbart werden, dass sich der Prokurist<br />
– sofern der Unternehmer nicht<br />
so schwer krank ist, dass er nicht ansprechbar<br />
ist – erst eine pauschale Zustimmung<br />
holen muss, um für das Unternehmen<br />
tätig zu werden und dass er<br />
umfangreiche Berichtspflichten h<strong>at</strong>. So<br />
h<strong>at</strong> der Unternehmer einen Überblick<br />
darüber, was während seiner Abwesenheit<br />
geschieht, muss sich jedoch nicht<br />
um alle Angelegenheiten persönlich<br />
kümmern.<br />
BetrieBsunterBrechungs-<br />
Versicherung<br />
Zusätzlich empfiehlt es sich, eine Betriebsunterbrechungsversicherungabzuschließen.<br />
Da Einzelunternehmer<br />
keine Mitarbeiter haben, die für sie im<br />
Krankheitsfall die Arbeit übernehmen<br />
könnten, ist dies für sie von besonderer<br />
Bedeutung. Die meisten Versicherungsunternehmen<br />
bieten eine solche<br />
Versicherung an. Die Konditionen können<br />
jedoch sehr unterschiedlich sein,<br />
weswegen unbedingt Vergleichsangebote<br />
eingeholt werden sollten. Viele<br />
Angebote enthalten eine Abdeckung<br />
der Fixkosten während eines Betriebsstillstandes<br />
(Miete, Mitarbeitergehalt).<br />
Je nach Versicherung werden gegen<br />
Zahlung einer höheren Prämie weitere<br />
Zus<strong>at</strong>zleistungen angeboten, so etwa<br />
die Versicherung eines Gewinnentgangs.<br />
BetrieBshilfe<br />
Für Mitglieder der <strong>Wirtschaftskammer</strong><br />
gibt es bei Erfüllung gewisser Voraussetzungen<br />
(etwa nur max. fünf Mitarbeiter)<br />
die Möglichkeit, Betriebshilfe