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Seite 6 Der Windacher<br />

Kastanien im Schlosspark<br />

Bei <strong>de</strong>n Baumpflegemaßnahmen im Frühjahr<br />

dieses Jahres wur<strong>de</strong> festgestellt, dass<br />

die Standfestigkeit bei zwei Kastanien im<br />

Schlosspark, Nähe Eingangstür Rathaus,<br />

stark gefähr<strong>de</strong>t ist. Der Gemein<strong><strong>de</strong>r</strong>at hat<br />

daraufhin beschlossen, Gutachten über<br />

<strong>de</strong>n Gesundheitszustand <strong><strong>de</strong>r</strong> Bäume einzuholen.<br />

Diese Gutachten belegen nun, dass die<br />

Standfestigkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Bäume nicht mehr<br />

gegeben ist und da<strong>mit</strong> die Gemein<strong>de</strong> die<br />

Verkehrssicherheit <strong><strong>de</strong>r</strong> Kastanien nicht<br />

gewährleisten kann. Die Bäume müssen<br />

lei<strong><strong>de</strong>r</strong> gefällt wer<strong>de</strong>n. Im kommen<strong>de</strong>n<br />

Herbst wer<strong>de</strong>n hierfür Ersatzpflanzungen<br />

vorgenommen.<br />

Gemein<strong><strong>de</strong>r</strong>atswahlen in Windach<br />

Presseerklärung<br />

Im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> amtlichen Wahlprüfung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gemein<strong>de</strong>wahlen in Windach wur<strong>de</strong> festgestellt,<br />

dass im Stimmbezirk 3 - Windach<br />

West - Stimmzettel vom Wahlvorstand zu<br />

Inh. Brigitte Dellinger<br />

Der Bürgermeister berichtet<br />

unrecht als ungültig behan<strong>de</strong>lt wur<strong>de</strong>n.<br />

Bei diesen Stimmzetteln waren zwei<br />

Wahlvorschläge in <strong><strong>de</strong>r</strong> Kopfleiste angekreuzt,<br />

daneben wur<strong>de</strong>n aber Einzelstimmen<br />

vergeben.<br />

In diesen Fällen sind nach <strong>de</strong>m Grundsatz<br />

<strong>de</strong>s Vorrangs <strong><strong>de</strong>r</strong> Einzelstimmen vor <strong>de</strong>m<br />

Listenkreuz die Einzelstimmvergaben zu<br />

werten. Die richtige Bewertung führte<br />

beim Wahlvorschlag „Freie Wählergemeinschaft<br />

„Schöffelding“ zu einem<br />

Wechsel <strong><strong>de</strong>r</strong> gewählten Bewerber.<br />

Vom Landratsamt wur<strong>de</strong> <strong>mit</strong> Bescheid<br />

vom 28.4.2008 eine entsprechen<strong>de</strong> Berichtigung<br />

<strong>de</strong>s Wahlergebnisses vorgenommen.<br />

Ein betroffener Bewerber hat das Landratsamt<br />

darauf hingewiesen, dass im<br />

Stimmbezirk 3 Stimmzettel eines Wählers<br />

zugelassen wur<strong>de</strong>n, <strong><strong>de</strong>r</strong> nicht stimmberechtigt<br />

war. Eine sofortige Nachprüfung<br />

bestätigte diese Behauptung.<br />

Der betroffene Wähler war innerhalb <strong>de</strong>s<br />

Landkreises umgezogen und nur für die<br />

Landkreiswahlen wahlberechtigt. Ihm<br />

wur<strong>de</strong>n trotz<strong>de</strong>m auch die Stimmzettel für<br />

Bürgermeister- und Gemein<strong><strong>de</strong>r</strong>atswahlen<br />

Münchener Straße 17<br />

86949 Windach<br />

Tel.: 08193 / 8759<br />

Öffnungszeiten:<br />

von 11.00 Uhr bis 19.00 Uhr<br />

Mittwoch u.Donnerstag<br />

geschlossen<br />

ausgehändigt, die er auch in die Wahlurne<br />

legte, bevor <strong><strong>de</strong>r</strong> Irrtum bemerkt wur<strong>de</strong>.<br />

Im Gegensatz zur Bürgermeisterwahl hat<br />

dieser Fehler mögliche Auswirkungen auf<br />

die Gemein<strong><strong>de</strong>r</strong>atswahlen.<br />

Da <strong><strong>de</strong>r</strong> Unterschied bei <strong>de</strong>n Wählerstimmen<br />

zwischen zwei Bewerbern auf <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Liste „Freie Wählergemeinschaft Schöffelding“<br />

nur zwei Stimmen betrug und<br />

zwei Listennachfolger auf <strong>de</strong>m Wahlvorschlag<br />

„Freie Wähler Windach e.V“<br />

sogar gleiche Stimmenzahl haben, ist die<br />

rechtswidrige Zulassung dieses Wählers<br />

geeignet, das Wahlergebnis zu verdunkeln.<br />

Eine Berichtigung dieses Fehlers ist<br />

nicht möglich.<br />

Daher ist nach Auffassung <strong>de</strong>s Landratsamtes<br />

die Gemein<strong><strong>de</strong>r</strong>atswahl für ungültig<br />

zu erklären. Die Entscheidung wird<br />

nach eingehen<strong><strong>de</strong>r</strong> Prüfung <strong>de</strong>s Sachverhaltes<br />

Anfang nächster Woche getroffen.<br />

Ob dabei eine Nachwahl auf <strong>de</strong>n betroffenen<br />

Stimmbezirk begrenzt wer<strong>de</strong>n kann,<br />

steht <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit noch nicht fest.<br />

Ihr Walter Graf<br />

1. Bürgermeister<br />

hausgemachter<br />

Kuchen<br />

und Mittagstisch<br />

(auch zum Mitnehmen)<br />

Schöffelding Steinebach Windach Hechenwang

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