Bericht des gemeinsamen Vertreters G&P GmbH ... - SolarWorld AG
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Stand 29. Juli 2013<br />
GÜNTHER & PARTNER<br />
<strong>Bericht</strong> <strong>des</strong> <strong>gemeinsamen</strong> <strong>Vertreters</strong><br />
G&P <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
für die Anleihegläubiger der<br />
6,125 % Schuldverschreibung 2010/2017<br />
der <strong>SolarWorld</strong> Aktiengesellschaft, Bonn,<br />
im Gesamtnennwert von EUR 400.000.000,00<br />
(ISIN XS0478864225, WKN A1CR73)<br />
G&P <strong>GmbH</strong> & Co. KG • Theatinerstr. 36 • D-80333 München • Telefon +49 (0)89 15 98 98-17 • Fax +49 (0)89 15 98 98-22<br />
email: solarworld@guentherpartner.com • Geschäftsführer: Frank Günther, Alain Fux
Inhaltsverzeichnis<br />
1. Dokumentenliste ................................................................................................................. 3<br />
2. Disclaimer/ Haftungsausschluss......................................................................................... 4<br />
3. <strong>Bericht</strong> ................................................................................................................................. 6<br />
3.1. Rolle und Aufgabe <strong>des</strong> <strong>gemeinsamen</strong> <strong>Vertreters</strong> ............................................................... 6<br />
3.2. Ausgangssituation und Notwendigkeit der Restrukturierung ............................................. 7<br />
3.3. Finanzkennzahlen............................................................................................................... 9<br />
3.3.1. Marktannahmen .................................................................................................................. 9<br />
3.3.2. Umsatzplanung ................................................................................................................. 10<br />
3.3.3. Kostenplanung .................................................................................................................. 10<br />
3.3.4. Sensitivitäten .................................................................................................................... 10<br />
3.3.5. Liquiditätsentwicklung ....................................................................................................... 11<br />
3.3.6. Zusammenfassung Finanzkennzahlen ............................................................................. 11<br />
3.4. Zerschlagungsszenario .................................................................................................... 12<br />
3.5. Behandlung der Anleihegläubiger der 6,125% Schuldverschreibung 2010/2017 im<br />
Restrukturierungskonzept ................................................................................................. 13<br />
3.5.1. Angebot im Restrukturierungskonzept für die Anleihegläubiger 2010/2017 .................... 13<br />
3.5.2. Die Behandlung der Anleihe 2011/2016 ........................................................................... 14<br />
3.5.3. Die Behandlung von Schuldscheindarlehensgläubigern .................................................. 17<br />
3.5.4. Die Behandlung <strong>des</strong> EIB Darlehens ................................................................................. 20<br />
3.5.5. Behandlung von sonstigen Gläubigern ............................................................................ 21<br />
3.6. Wesentliche Risiken im Zusammenhang mit der Restrukturierung ................................. 21<br />
3.6.1. Wesentliche Abweichung von dem Businessplan ............................................................ 21<br />
3.6.2. Risiken aus Abnahmeverpflichtungen aus Lieferantenverträgen ..................................... 22<br />
3.6.3. Ausbleiben der Investoren ................................................................................................ 23<br />
3.6.4. Super-Senior-Darlehen ..................................................................................................... 23<br />
3.6.5. Differenzhaftung ............................................................................................................... 23<br />
3.6.6. Zeitraum bis Closing ......................................................................................................... 23<br />
3.7. Tätigkeit der <strong>gemeinsamen</strong> Vertreter ............................................................................... 24<br />
Seite 1 von 26
3.7.1. Bisherige Tätigkeit der <strong>gemeinsamen</strong> Vertreter ............................................................... 24<br />
3.7.2. Zukünftige Tätigkeit der <strong>gemeinsamen</strong> Vertreter ............................................................. 24<br />
3.8. Ablauf und offene Fragen der Ausgestaltung ................................................................... 25<br />
3.9. Handlungsoptionen, Empfehlung für eine Entscheidung ................................................. 26<br />
Seite 2 von 26
1. Dokumentenliste<br />
Wesentliche Unterlagen:<br />
• Einladung zu den zweiten Gläubigerversammlungen zum Restrukturierungskonzept der<br />
Anleihen ISIN: XS0641270045 // WKN: A1H3W6 (2011/2016) sowie ISIN: XS0478864225 //<br />
WKN A1CR73 (2010/2017)<br />
• Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 7. August 2013 der <strong>SolarWorld</strong> <strong>AG</strong><br />
• Informationsmemorandum für die Inhaber der 6,375 % Schuldverschreibung 2011/2016 sowie<br />
die Inhaber der 6,125 % Schuldverschreibung 2010/2017 der <strong>SolarWorld</strong> Aktiengesellschaft,<br />
Bonn<br />
• Ungeprüfter und vorläufiger Konzernabschluss der <strong>SolarWorld</strong> <strong>AG</strong> nach IFRS für das<br />
Geschäftsjahr 2012<br />
• Ungeprüfter und vorläufiger Konzernabschluss der <strong>SolarWorld</strong> <strong>AG</strong> nach IFRS für das<br />
1. Quartal 2013<br />
• Sanierungsgutachten<br />
• <strong>SolarWorld</strong> Fortschreibung <strong>des</strong> Entwurfs eines Sanierungsgutachtens vom<br />
1. Februar 2013 auf Basis <strong>des</strong> aktuellen Stan<strong>des</strong> der<br />
Refinanzierungsverhandlungen sowie <strong>des</strong> Re-Forecast für 2013 (Stand 26. Juni<br />
2013)<br />
• <strong>SolarWorld</strong> Einschätzung der laufenden Refinanzierungsverhandlungen auf<br />
Grundlage der Ergebnisse in Q1-2013 hinsichtlich einer Sanierungsaussage;<br />
Ergänzte Fassung vom 7. Juni 2013<br />
• Entwurf <strong>SolarWorld</strong> Sanierungsgutachten (gem. IDW ES6 n.F.) (Stand 1. Februar<br />
2013)<br />
• Ausführliches Gespräch mit Gutachter am 22. Juli 2013<br />
• Gutachterliche Stellungnahme zur Ermittlung <strong>des</strong> Unternehmenswerts der <strong>SolarWorld</strong> <strong>AG</strong>,<br />
Bonn, sowie zum Zeitwert einzelner Forderungen gegenüber der <strong>SolarWorld</strong> <strong>AG</strong>, Bonn zum<br />
Bewertungsstichtag 7. August 2013 (IDW S1)<br />
• Ausführliches Gespräch mit Gutachter am 22. Juli 2013<br />
• Entwurf Termsheet für die finanzielle Restrukturierung der <strong>SolarWorld</strong> <strong>AG</strong> vom 12. Juni 2013<br />
Seite 3 von 26
• Entwurf Restrukturierungsvereinbarung <strong>SolarWorld</strong> <strong>AG</strong> vom 25. Mai 2013<br />
• Entwurf New „Facilities Agreement for SOLARWORLD AKTIENGESELLSCHAFT“ (Stand<br />
10. Juli 2013)<br />
• Görg Präsentation: <strong>SolarWorld</strong> <strong>AG</strong> – All-Lenders-Meeting Liquidationsstatus (Stand<br />
1. Februar 2013)<br />
• Houlihan Lokey Präsentation: Solarworld Restructuring (Stand 12. Juni 2013)<br />
2. Disclaimer/ Haftungsausschluss<br />
Dieser erste <strong>Bericht</strong> dient der Information der Gläubiger der Anleihe und stellt keine<br />
Anlageempfehlung dar. Er soll die Gläubiger in die Lage versetzen, eine eigene Entscheidung<br />
hinsichtlich Annahme oder Ablehnung <strong>des</strong> Restrukturierungskonzepts zu treffen. Dieser <strong>Bericht</strong> wird<br />
durch weitere Ausführungen auf den anstehenden Gläubigerversammlungen ergänzt werden.<br />
Das zur Abstimmung gestellte Restrukturierungskonzept ist ohne Mitwirkung der <strong>gemeinsamen</strong><br />
Vertreter zustande gekommen. Die <strong>gemeinsamen</strong> Vertreter wurden erst zu einem Zeitpunkt gewählt,<br />
als das Restrukturierungskonzept über das am 05./06.08.2013 abgestimmt werden soll, bereits in<br />
allen wesentlichen Grundzügen fixiert war. Von Seiten der Gesellschaft wurde den <strong>gemeinsamen</strong><br />
Vertretern auf Anfrage erklärt, dass Änderungen an dem Restrukturierungskonzept wegen der damit<br />
verbundenen zeitlichen Verzögerung das Insolvenzrisiko erheblich erhöhen und daher grundsätzlich<br />
nicht mehr vorgenommen werden können.<br />
Die <strong>gemeinsamen</strong> Vertreter hätten gerne auf weitere nichtöffentliche Informationen in diesem <strong>Bericht</strong><br />
Bezug genommen und die wesentlichen Kennzahlen der Sanierung für die Zukunft in diesem <strong>Bericht</strong><br />
dargestellt. Eine weitergehende Bezugnahme wurde von der Gesellschaft und deren Beratern jedoch<br />
unter Verweis auf unternehmerische Geheimhaltungsinteressen gegenüber Wettbewerbern<br />
abgelehnt. Die <strong>gemeinsamen</strong> Vertreter sind durch sog. Vertraulichkeitsvereinbarungen und Release<br />
Letter insofern zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die <strong>gemeinsamen</strong> Vertreter haben sich dafür<br />
eingesetzt, den Anleihegläubigern weitergehende Informationen zugänglich zu machen. Die<br />
Gesellschaft ist dem insoweit nachgekommen, als das nun eine gutachterliche Stellungnahme (sog.<br />
„IDW S1“) zur Ermittlung <strong>des</strong> Unternehmenswertes der <strong>SolarWorld</strong> <strong>AG</strong> sowie zum Zeitwert einzelner<br />
Forderungen gegenüber der <strong>SolarWorld</strong> <strong>AG</strong> zum Bewertungsstichtag 07.08.2013 gegen<br />
Unterzeichnung eines Release Letter bei der Gesellschaft von jedem Gläubiger angefordert werden<br />
kann.<br />
Das diesem <strong>Bericht</strong> zu Grunde liegende Sanierungskonzept basiert weitgehend auf<br />
zukunftsorientierten Informationen, die entsprechenden Unsicherheiten unterliegen. Selbst wenn die<br />
den Planrechnungen zu Grunde liegenden Prämissen und Schätzungen zu einem großen Teil<br />
Seite 4 von 26
eintreten, können die tatsächlichen Ergebnisse von den Planrechnungen erheblich abweichen. Der<br />
Solarmarkt stellt sich als äußerst volatil dar, so dass die diesem <strong>Bericht</strong> zu Grunde liegenden<br />
Annahmen hohen Unsicherheiten unterliegen. Insbesondere da eine Umsetzung <strong>des</strong><br />
Restrukturierungskonzepts erst nach „Closing“ und somit nach Ansicht der Gesellschaft<br />
vorrausichtlich nicht vor Anfang 2014 erfolgen kann, bestehen erhebliche Unsicherheiten über den<br />
Eintritt der Annahmen.<br />
Die Haftung der gesetzlichen Vertreter ist durch die Beschlüsse der Gläubigerversammlungen vom<br />
08. und 09. Juli 2013 auf grobe Fahrlässigkeit und Verschulden beschränkt, wobei die Ersatzpflicht<br />
<strong>des</strong> jeweiligen <strong>gemeinsamen</strong> <strong>Vertreters</strong> bei grob fahrlässigem Verhalten auf eine Million Euro<br />
beschränkt ist.<br />
Seite 5 von 26
3. <strong>Bericht</strong><br />
3.1. Rolle und Aufgabe <strong>des</strong> <strong>gemeinsamen</strong> <strong>Vertreters</strong><br />
Die Rolle <strong>des</strong> <strong>gemeinsamen</strong> <strong>Vertreters</strong> beruht auf dem Schuldverschreibungsgesetz 2009, das<br />
vorsieht, dass die Gläubiger von nach deutschem Recht begebenen inhaltsgleichen<br />
Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungen) einen <strong>gemeinsamen</strong><br />
Vertreter wählen dürfen, vorausgesetzt Gläubiger, deren Schuldverschreibungen zusammen fünf<br />
Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen erreichen, berufen eine Gläubigerversammlung<br />
ein oder lassen diese von dem Schuldner einberufen, um einen <strong>gemeinsamen</strong> Vertreter zu wählen.<br />
Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e. V. (die „SdK“) hat die <strong>SolarWorld</strong> <strong>AG</strong> am 29. April<br />
2013 aufgefordert, eine Gläubigerversammlung der Anleihegläubiger einzuberufen, um von der<br />
Gläubigerversammlung einen <strong>gemeinsamen</strong> Vertreter für alle Anleihegläubiger bestellen zu lassen.<br />
Diesem Verlangen der SdK ist die <strong>SolarWorld</strong> <strong>AG</strong> durch die Gläubigerversammlungen am 22., bzw.<br />
23. Mai 2013 nachgekommen. Die Gläubigerversammlungen am 22., bzw. 23. Mai 2013 waren<br />
jedoch nicht beschlussfähig, da die anwesenden Anleihegläubiger wertmäßig weniger als die Hälfte<br />
der ausstehenden Schuldverschreibungen vertraten.<br />
Die zweiten Gläubigerversammlungen am 8. und 9. Juli 2013 waren ohne Quoren beschlussfähig. In<br />
diesen Versammlungen wurde am 8. Juli 2013 Herr Rechtsanwalt Alexander Elsmann zum<br />
<strong>gemeinsamen</strong> Vertreter der 6,375% Schuldverschreibung 2011/2016 der <strong>SolarWorld</strong><br />
Aktiengesellschaft, Bonn im Gesamtnennwert von EUR 150.000.000,00 (ISIN XS0641270045, WKN<br />
A1H3W6) und am 9. Juli 2013 die G&P <strong>GmbH</strong> & Co. KG zum <strong>gemeinsamen</strong> Vertreter der 6,125%<br />
Schuldverschreibung 2010/2017 der <strong>SolarWorld</strong> Aktiengesellschaft, Bonn im Gesamtnennwert von<br />
EUR 400.000.000,00 (ISIN XS0478864225, WKN A1CR73) gewählt.<br />
Der jeweilige gemeinsame Vertreter hat die folgenden gesetzlichen Aufgaben und Befugnisse:<br />
• <strong>Bericht</strong>spflicht,<br />
• Recht zur Einberufung einer Gläubigerversammlung (verbunden mit dem Recht zum<br />
Versammlungsvorsitz und zur Abstimmungsleitung),<br />
• Recht auf jegliche Informationen, die es den Anleihegläubigern ermöglichen, eine richtige<br />
Entscheidung im Hinblick auf die vom Schuldner vorgeschlagene Änderung von<br />
Anleihebedingungen zu treffen, und<br />
• Exklusives Recht zur Geltendmachung von Gläubigerrechten im Fall der Insolvenz.<br />
Der jeweilige gemeinsame Vertreter ist aufgrund der Beschlüsse der zweiten<br />
Gläubigerversammlungen nicht ermächtigt, Maßnahmen gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 1 bis 10 SchVG<br />
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zuzustimmen, d.h. Maßnahmen, die Mehrheitsbeschlüsse der Gläubiger vorsehen, z.B. zur Änderung<br />
der Hauptforderung.<br />
Die <strong>gemeinsamen</strong> Vertreter sehen ihre Aufgabe in dem vorliegenden Prozess darin, den<br />
Anleihegläubigern eine qualifizierte Meinung zum erarbeiteten Restrukturierungskonzept zu<br />
ermöglichen, Verhandlungsspielräume zu identifizieren und im Interesse der jeweiligen<br />
Anleihegläubiger zu nutzen.<br />
In den noch offenen Ausgestaltungsfragen zur Umsetzung der Restrukturierung, insbesondere bei<br />
den Regelungen zum Umtausch der bestehenden Anleihe in die neue Anleihe und Aktien werden die<br />
<strong>gemeinsamen</strong> Vertreter aktiv die Interessen der Anleihegläubiger vertreten.<br />
3.2. Ausgangssituation und Notwendigkeit der Restrukturierung<br />
Nachdem die <strong>SolarWorld</strong>-Gruppe noch in 2010 ihre bisher höchsten Umsatzerlöse erzielen konnte,<br />
verschlechterte sich im Verlauf <strong>des</strong> Jahres 2011 die wirtschaftliche Entwicklung der <strong>SolarWorld</strong>-<br />
Gruppe. Insbesondere Überkapazitäten und die aggressive Preispolitik chinesischer Anbieter führten<br />
zu einer dramatischen Preisreduktion für Silizium, Wafer, Zellen und Module. Hinzu kam eine starke<br />
politische Verunsicherung durch die Kürzung der Solarförderung in Form von Einspeisevergütungen<br />
in Europa. Auf die insgesamt instabile wirtschaftliche Entwicklung reagierte die Gesellschaft mit<br />
Umstrukturierungs- und Sparmaßnahmen. Dem einsetzenden, signifikanten Preisverfall konnte<br />
zunächst noch durch Nutzung bestehender Kosten und Effizienzvorteile, die gegenüber anderen<br />
integrierten Premiumherstellern bestanden, begegnet werden. Das Konzernergebnis 2011 war<br />
gleichwohl insbesondere infolge von erforderlichen Wertberichtigungen auf das Sachanlage- und<br />
Vorratsvermögen negativ.<br />
Das Jahr 2012 war ein weiteres Krisenjahr für die gesamte Solarindustrie. Überkapazitäten und ein<br />
weiterer Preisverfall von mehr als 40% führten bei fast allen inländischen Solarunternehmen zu<br />
Jahresfehlbeträgen und in vielen Fällen sogar in die Insolvenz. Auch die Geschäftslage der<br />
<strong>SolarWorld</strong>-Gruppe hat sich im Laufe <strong>des</strong> Jahres 2012 dramatisch verschlechtert. Der sich rapide<br />
fortsetzende Preisdruck auf der Verkaufsseite seit Mitte 2012 führte zu Verlusten im operativen<br />
Geschäft. Der Absatz von Wafern ging erheblich zurück. Der Absatz von Bausätzen und Modulen<br />
blieb zwar stabil, reichte aber bei Weitem nicht aus, um den Preisrückgang von rund 40% zu<br />
kompensieren. Zudem mussten weitere materielle Wertberichtigungen von Vorräten und<br />
außerplanmäßige Wertminderungen für das Sachanlagevermögen und die immateriellen<br />
Vermögenswerte vorgenommen werden.<br />
Die Gesellschaft reagierte auf die schwierige Marktlage seit 2011 und begann, Kostensenkungs- bzw.<br />
Effizienzsteigerungsmaßnahmen zu identifizieren und umzusetzen. Aufgrund <strong>des</strong> dynamischen<br />
Verfalls der Absatzpreise konnte allein durch diese Maßnahmen die Kostenstruktur der <strong>SolarWorld</strong>-<br />
Gruppe jedoch nicht mit hinreichender Geschwindigkeit an die sich laufend verschlechternden<br />
Marktbedingungen angepasst werden. Der anhaltende Margendruck verstärkt sich bis heute durch<br />
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erhebliche Überkapazitäten im Markt. Gründe hierfür sind einerseits die aggressive Marktbearbeitung<br />
asiatischer Wettbewerber und andererseits ein Angebotsüberhang aufgrund von Abverkäufen von<br />
Herstellern, die sich durch Insolvenzen oder Geschäftsaufgabe vom Solarmarkt zurückziehen<br />
müssen.<br />
Die beschriebene Marktentwicklung hat dazu geführt, dass sich die liquiden Mittel der Gruppe auf<br />
€224 Mio. verringerten. Die <strong>SolarWorld</strong> <strong>AG</strong> wies im HGB-Einzelabschluss 2012 ein negatives<br />
Eigenkapital von €38,3 Mio. aus. Der Vorstand hat daraufhin eine außerordentliche<br />
Hauptversammlung zur Anzeige über den Verlust der Hälfte <strong>des</strong> Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1<br />
AktG einberufen, die am 11. Juli 2013 stattfand.<br />
Die unten dargestellte Graphik verdeutlicht, dass die derzeitige Finanzierungsstruktur <strong>des</strong> Konzerns<br />
nicht tragfähig ist und die anstehenden vertraglichen Darlehenstilgungen nicht geleistet werden<br />
können.<br />
EUR Mio.<br />
1,000<br />
900<br />
800<br />
700<br />
600<br />
500<br />
400<br />
300<br />
200<br />
100<br />
0<br />
€ 224 Mio.<br />
€ 931 Mio.<br />
€ 58 Mio.<br />
€ 265 Mio.<br />
€ 45 Mio.<br />
€ 184 Mio.<br />
€ 609 Mio.<br />
2012 2012 2013 2014 2015 2016 2017<br />
Liquide Mittel Finanzverbindlichkeiten Fälligkeit vor Restrukturierung (inkl. Zinslast)<br />
Quelle: Präsentation <strong>des</strong> Finanzvorstands Philipp Koecke im Rahmen der Gläubigerversammlungen am 8./9. Juli 2013<br />
Um die Gesellschaft bis 2015 wieder renditefähig und „bankable“ zu machen ist zusätzlich zu der<br />
beschriebenen operativen Restrukturierung eine finanzielle Restrukturierung mit dem Ziel, eine<br />
nachhaltige Kapitalstruktur für die Gesellschaft zu schaffen, notwendig.<br />
Die von der Gesellschaft angestrebte und im Wesentlichen mit den Schuldscheindarlehensgläubigern<br />
sowie der Europäische Investitionsbank („EIB“) verhandelte finanzielle Restrukturierung sieht einen<br />
Kapitalschnitt mit anschließender Kapitalerhöhung unter Umwandlung eines großen Teils der<br />
Finanzverbindlichkeiten (ca. 55 %) in Eigenkapital vor. Insgesamt wird damit eine Entlastung der<br />
bilanziellen Passivseite (inkl. aufgelaufener Zinsen) und korrespondierende Stärkung der<br />
Konzerneigenkapitalposition in Höhe von rund €504,2 Mio. sowie eine nachhaltige Reduktion <strong>des</strong><br />
Seite 8 von 26
Finanzierungsaufwan<strong>des</strong> und damit Entlastung sowohl der Ergebnis- (Zins) als auch<br />
Liquiditätssituation (Zins und Tilgung) umgesetzt. Im Gegenzug für den anteiligen Verzicht erhalten<br />
die Gläubiger 95% der Aktien der Gesellschaft. Das Konzept sieht weiterhin vor, dass die Gläubiger<br />
einen großen Teil der durch die Umwandlung erhaltenen Aktien an Herrn Dr.-Ing. E. h. Frank Asbeck<br />
(19,5%) und die Qatar Solar S.P.C. mit Sitz in Doha, Qatar (29%) verkaufen, um diese langfristig an<br />
die Gesellschaft zu binden. Der Veräußerungserlös aus diesem Aktienverkauf wird an die Gläubiger<br />
ausgeschüttet.<br />
Zusätzlich ist es angestrebt, dass Qatar Solar S.P.C. eine neue, vorrangig besicherte Kreditlinie in<br />
Höhe von €50,0 Mio. stellt, um die Liquidität der Gesellschaft zu verbessern.<br />
3.3. Finanzkennzahlen<br />
Am 1. Februar 2013 wurde ein erster Entwurf eines Sanierungsgutachtens gem. IDW ES6 von einer<br />
internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstellt. Basierend auf diesem Gutachten gab es am<br />
07. Juni 2013 und am 26. Juni 2013 Ergänzungen, die sowohl die Q1 2013 Finanzdaten und den<br />
Fortschritt der Restrukturierungsverhandlungen widerspiegeln. Das Sanierungsgutachten ist auf dem<br />
vom Management erstellten Business Plan 2013-2015 aufgebaut und beinhaltet Plausibilisierungen<br />
und Sensitivitäten. Eine finale Version <strong>des</strong> Sanierungsgutachtens wird für den Zeitpunkt <strong>des</strong> Closings<br />
erstellt werden.<br />
3.3.1. Marktannahmen<br />
Der Businessplan geht von einem Gesamtmarktwachstum (C<strong>AG</strong>R) von 2012-2015 im niedrigen<br />
einstelligen Bereich aus. Insbesondere einige der Kernmärkte von <strong>SolarWorld</strong> wie Frankreich,<br />
Deutschland und Italien verzeichnen einen deutlichen Marktrückgang. Der Marktrückgang in den<br />
bestehenden Märkten soll durch Fokussierung auf weitere Europäische Märkte (Österreich, Schweiz,<br />
UK, Benelux), Lateinamerika und Japan kompensiert werden. Diese Annahme wird auch durch<br />
andere Marktstudien gestützt.<br />
Zusätzlich will <strong>SolarWorld</strong> sich verstärkt auf das Projektgeschäft konzentrieren, um den<br />
Absatzrückgang im europäischen commerical und residential Bereich auszugleichen. Insgesamt plant<br />
die Gesellschaft nach deutlichen Verlusten von Marktanteilen in den letzten Jahren wieder leichte<br />
Marktanteilsgewinne.<br />
Aufgrund <strong>des</strong> Konsolidierungsprozesses der PV-Industrie geht das Unternehmen von einer<br />
Stabilisierung der Modulpreise ab 2014 auf einem niedrigen Niveau aus. Weiterhin wird unterstellt,<br />
dass <strong>SolarWorld</strong> seine Position als einer der Technologieführer der Branche verteidigen kann und<br />
sich z.B. durch Module mit höherer Leistung und damit verbundenen niedrigeren relativen Kosten<br />
(€/Wp) einen Wettbewerbsvorteil erarbeiten kann.<br />
Seite 9 von 26
3.3.2. Umsatzplanung<br />
Der Markt zeigt sich aufgrund <strong>des</strong> öffentlichen Restrukturierungsprozesses stark verunsichert.<br />
Insbesondere im Projektgeschäft, für das derzeit kaum Projektfinanzierung erhältlich ist, sind im<br />
Sanierungsgutachten Umsatzeinbußen in 2013 unterstellt. Das Management hält trotz der<br />
Veränderungen der Rahmenbedingungen in 2013 an den Planumsätzen für die Jahre 2014 und 2015<br />
fest.<br />
Die aktuelle Planung für 2013 geht auf Basis der jüngsten Entwicklungen nun davon aus, dass die<br />
ursprünglich geplanten Preise für 2013 nicht erzielt werden können und Absatzmengen sich von dem<br />
höhermargigen Sunkit-Business in das niedrigermargige Modulgeschäft verschieben. Das<br />
Management erwartet, diese Verschiebung ab 2014 wieder rückgängig machen zu können und<br />
zusätzliches Wachstum durch das Projektgeschäft zu generieren. Ab 2014 erwartet das Management<br />
wieder leichtes Wachstum in Deutschland. Auch in allen anderen Kernmärkten, bis auf Italien,<br />
erwartet das Management weiteres Absatzpotential. Die Annahmen scheinen ambitioniert und der<br />
Sanierungsgutachter hat in seiner Betrachtung einen konservativeren Marktwachstumsansatz<br />
gewählt.<br />
<strong>SolarWorld</strong> unterstellt eine Bodenbildung <strong>des</strong> Preisverfalls sowohl für Sunkits als auch Module in<br />
2013 und eine leichte Preissteigerung ab 2014 für beide Produkte (Management Case).<br />
Aus diesen Annahmen resultiert im Management Case ein operativer Turnaround (auf EBITDA Basis)<br />
der Gesellschaft in 2014 und eine EBITDA Marge auf einem vergleichbaren Niveau zur Vorkrisenzeit.<br />
3.3.3. Kostenplanung<br />
Das Management hat aufgrund der erkennbaren Marktverschlechterung in 2012 mit operativen<br />
Restrukturierungsmaßnahmen, insbesondere in den Bereichen Einkauf, Produktion und Personal<br />
begonnen, die laut Aussage <strong>des</strong> Managements auch weitestgehend im Zeitplan liegen und über die<br />
Planungsperiode einen kumulierten Cash Effekt im mittleren dreistelligen Millionen Euro Bereich<br />
beitragen sollen.<br />
3.3.4. Sensitivitäten<br />
Der Gutachter hat in dem Sanierungsgutachten die Planungen <strong>des</strong> Managements kritisch überprüft<br />
und zum Teil nicht unerhebliche Anpassungen für sein Sensitivitätsszenario vorgenommen. Die<br />
Anpassungen sind im Wesentlichen Mengen- und Preisanpassungen und deren Folgekosten auf<br />
Herstellungskosten und Umlaufvermögen, Verzögerungen in der Umsetzung der operativen<br />
Restrukturierungsannahmen und Folgeeffekte. Insbesondere die Umsätze im Projektgeschäft wurden<br />
als ambitioniert eingestuft, da keine konkrete Projektpipeline mangels Projektfinanzierung derzeit<br />
aufgebaut werden kann. Es wird aber davon ausgegangen, dass in der finalen Version <strong>des</strong><br />
Sanierungsgutachtens eine bessere Abschätzung <strong>des</strong> Projektgeschäfts und der Pipeline für 2014<br />
Seite 10 von 26
vorgenommen werden kann. Der Gutachter hat auch weitere Kosteneinsparungspotentiale ab 2015<br />
identifiziert, die positiv in das Sensitivitätsszenario eingeflossen sind.<br />
In beiden Szenarien (Management Case und Sensitivitätsszenario) wird der Turnaround in 2014<br />
erreicht, wobei das Umsatzwachstum und die EBITDA Marge im Sensitivitätsszenario deutlich<br />
niedriger ausfallen als in dem Management Plan.<br />
3.3.5. Liquiditätsentwicklung<br />
Das Management plant insgesamt einen leicht negativen Cashflow für 2013. Die negativen operativen<br />
Cashflows und die Cashflows aus Investitionen und Finanzierung sollen im Wesentlichen durch eine<br />
deutliche Verbesserung <strong>des</strong> Umlaufvermögens verbessert werden. Insbesondere die geplante<br />
Reduzierung <strong>des</strong> Bestands an fertigen- und unfertigen Erzeugnisse erscheint optimistisch.<br />
Es ist festzuhalten, dass in der Planungsperiode bis 2015 sowohl im Management Plan als auch in<br />
dem Sensitivitätsszenario die obligatorischen Barkomponenten-Rückzahlungen unter den neuen<br />
Anleihebedingungen geleistet werden können, bzw. im Management Plan durch den cash sweep<br />
Mechanismus zum Teil sogar früher ausgezahlt werden können.<br />
Für 2016 liegt keine Business Planung vor, somit ist aus dem Business Plan nicht erkennbar, ob und<br />
wie die letzte Tilgung (vor der Endfälligkeit) geleistet werden kann.<br />
3.3.6. Zusammenfassung Finanzkennzahlen<br />
Die Planungsannahmen scheinen plausibel zu sein, sind allerdings insbesondere im Management<br />
Case ambitioniert und mit deutlichen operativen Risiken behaftet. Das erheblich konservativere<br />
Sensitivitätsszenario <strong>des</strong> Gutachters bietet unserer Meinung nach in Summe eine realistische<br />
Einschätzung im Hinblick auf die Beurteilung der Sanierungsfähigkeit.<br />
Insgesamt stellt der Gutachter fest, dass - falls sich die beteiligten Parteien auf das vorliegende<br />
Restrukturierungskonzept einigen und dieses auch in zeitlicher Hinsicht konzeptgemäß und<br />
steuerneutral umgesetzt werden kann - auch in dem unterstellten konservativeren<br />
Sensitivitätsszenario aus heutiger Sicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit die<br />
Sanierungsfähigkeit der <strong>SolarWorld</strong> <strong>AG</strong> bestätigt werden kann. Zum Erreichen der Sanierung ist die<br />
Renditefähigkeit (EBT) in den Jahren 2016ff noch zu steigern, aber die bis 2015 erreichte<br />
Bilanzstruktur sollte eine angemessene (branchenübliche) EK-Ausstattung darstellen, mit der die<br />
Kreditwürdigkeit wieder hergestellt und die Durchführung von Projektgeschäft möglich sein sollte.<br />
Seite 11 von 26
3.4. Zerschlagungsszenario<br />
Die Gesellschaft hat von ihrem rechtlichen Berater eine Berechnung <strong>des</strong> Zerschlagungswertes der<br />
<strong>SolarWorld</strong> <strong>AG</strong> anfertigen lassen (Liquidationsstatus). Diese Berechnung ist im Februar 2013<br />
basierend auf den vorläufigen Bilanzwerten zum 31.12.2012 angefertigt worden und zielt darauf ab,<br />
die Aktiva und Passiva der Gesellschaft dahingehend zu analysieren, welchen Wert sie bei einer<br />
Einstellung der Geschäftstätigkeit der <strong>SolarWorld</strong> Gruppe und anschließender Verwertung durch<br />
einen oder mehrere Insolvenzverwalter sowie nach Abzug etwaiger Drittrechte (z.B.<br />
Eigentumsvorbehalte) hätten. Die wesentlichen Vermögensgegenstände der <strong>SolarWorld</strong> <strong>AG</strong> sind<br />
neben einem Cash-Pool die Finanzbeteiligungen an der Tochtergesellschaft in den USA und dem<br />
Produktionsstandort Freiberg. Beide Beteiligungen würden ohne die zentralen Tätigkeiten, die durch<br />
die Konzernmutter erbracht werden, einen deutlichen Wertverlust erleiden. Auch andere<br />
Vermögensgegenstände wie Vorräte oder Sachanlagen würden aufgrund der spezifischen Art und<br />
<strong>des</strong> momentanen Marktumfelds keinen zufriedenstellenden Kaufpreis erzielen.<br />
Auf der Passivseite hingegen würden die Forderungen, die die Gläubiger in einer Insolvenz beim<br />
Insolvenzverwalter anmelden, wohl nur geringfügig unter den bilanzierten Verbindlichkeiten liegen,<br />
d.h. die Vermögensgegenstände würden nicht ausreichen, um die Forderungen zu bedienen. Im<br />
Ergebnis ergibt sich bei dieser Betrachtung eine (unter verschiedenen Annahmen) „kalkulatorische<br />
Insolvenzquote einschließlich Risiken“ i.H.v. ca. 7,5 %. In 2013 hat sich die Liquidität weiter<br />
verringert, so dass bei gleichen Annahmen (ceteris paribus) die kalkulatorische Insolvenzquote aktuell<br />
unter der im Februar 2013 ermittelten Quote von ca. 7,5% liegen dürfte.<br />
Dabei ist bereits berücksichtigt, dass in Folge einer Insolvenz der <strong>SolarWorld</strong> <strong>AG</strong> auch<br />
Tochtergesellschaften Insolvenz anmelden werden. Da zwischen einigen Tochtergesellschaften und<br />
der <strong>SolarWorld</strong> <strong>AG</strong> Ergebnisabführungsverträge bestehen, könnten aus den Insolvenzen der<br />
Tochtergesellschaften weitere Verbindlichkeiten die Insolvenzquote auf Ebene der <strong>SolarWorld</strong> <strong>AG</strong><br />
negativ beeinflussen.<br />
In dem Liquidationsstatus sind in diesem Zusammenhang Abnahmeverpflichtungen gegenüber<br />
Siliziumherstellern berücksichtigt. Diese Verpflichtungen stammen aus langlaufenden<br />
Abnahmeverpflichtungen der Deutschen Solar, die zu Zeiten geschlossen wurden, als die<br />
Siliziumversorgung im Photovoltaikmarkt unsicher war und mit weiterem Wachstum gerechnet wurde.<br />
Die Verträge sind sowohl dem Abnahmevolumen als auch dem Preis nach nicht mehr marktgerecht.<br />
In dem Liquidationsstatus wurden erhebliche Verbindlichkeiten aus diesen Verträgen im Fall einer<br />
Insolvenz der Tochtergesellschaft Deutsche Solar berücksichtigt. In diesem Zusammenhang ist<br />
bemerkenswert, dass diese Risiken im Sanierungsfall (Going-Concern-Prämisse) laut Gesellschaft<br />
vermieden werden können und hierfür in der Vergangenheit gebildete Drohverlustrückstellungen<br />
aufgelöst wurden.<br />
Seite 12 von 26
Dieser Betrachtung liegen die rechtlichen Gutachten von zwei Rechtsanwaltskanzleien zu Grunde,<br />
die mögliche Ansprüche aus den Abnahmeverpflichtungen dem Grunde und der Höhe nach negieren,<br />
da diese im Wesentlichen von der Nichtigkeit der den Abnahmeverpflichtungen zu Grunde liegenden<br />
Verträge ausgehen. Da auch in der jüngeren Vergangenheit mit den meisten Lieferanten die Verträge<br />
anders „gelebt“ und dem Volumen und dem Preis nach den aktuellen Marktentwicklungen angepasst<br />
wurden, geht die Geschäftsleitung von einer einvernehmlichen wirtschaftlichen Regelung mit den<br />
Lieferanten aus.<br />
Würden diese von den Lieferanten anzumeldenden Forderungen von einem Insolvenzverwalter<br />
wirksam bestritten werden, könnte sich die Insolvenzquote für die übrigen unbesicherten Gläubiger<br />
der <strong>SolarWorld</strong> <strong>AG</strong> rein rechnerisch unter Umständen um bis zu ca. 10 % erhöhen.<br />
3.5. Behandlung der Anleihegläubiger der 6,125%<br />
Schuldverschreibung 2010/2017 im Restrukturierungskonzept<br />
3.5.1. Angebot im Restrukturierungskonzept für die Anleihegläubiger<br />
2010/2017<br />
Das Restrukturierungskonzept sieht vor, dass die bisherige 6,125% Schuldverschreibung 2010/2017<br />
auf eine Abwicklungsstelle übertragen und in die Gesellschaft eingebracht wird. Die Anleihegläubiger<br />
erhalten im Gegenzug einen Erwerbsanspruch auf Schuldverschreibungen einer neuen Anleihe und<br />
neue Aktien. Alle im Folgenden genannten Beträge und Zahlen unterstellen ein Szenario, in dem die<br />
<strong>SolarWorld</strong> Aktiengesellschaft im August die fällige Zinszahlung der Anleihe 2010/2016 nachzahlt.<br />
1. Neue Anleihe mit Auszahlungen<br />
Die Gläubiger der 2010/2017 Anleihe erhalten je Anleihe mit Nominalwert von €1.000,00 eine neue<br />
Anleihe in Höhe von €451,73 (Anleihewert neu) nominal. Die neue Anleihe soll zum Handel an einem<br />
organisierten Markt zugelassen werden.<br />
Ein Teil (ca. 27%) dieses neuen Anleihewertes soll bis Juni 2016 in vier vertraglich festgelegten<br />
Rückzahlungen an die Anleihegläubiger zurückgezahlt werden. Die Höhe und der Zeitpunkt der<br />
Tilgungszahlungen sind dabei wie folgt:<br />
€35,77 nach Vollzug der Restrukturierung (Closing)<br />
€34,46 am 30. Juni 2014<br />
€22,03 am 30. September 2015<br />
€28,92 am 30. Juni 2016<br />
Seite 13 von 26
Die weiteren 73% <strong>des</strong> Anleihewertes (€330,55) werden 5 Jahre nach Vollzug der Restrukturierung<br />
(Closing) endfällig zurückgeführt.<br />
Der jeweils noch ausstehende Nennbetrag dieser neuen Anleihe wird verzinst. Die Zinsen sind<br />
vierteljährlich nachschüssig zum Ende eines Kalenderquartals zu zahlen. Der Zinssatz der neuen<br />
Anleihe beträgt 3-Monats-EURIBOR (min<strong>des</strong>tens aber 1% p.a.) zzgl. 5% Marge p.a.<br />
Der Gesellschaft steht darüber hinaus zu jedem Zinszahlungstermin ein Wahlrecht zu. Sie kann sich<br />
bei jeder Zinszahlung entscheiden einen Teil der Zinsen (3%-Punkte) oder die gesamten Zinsen nicht<br />
zu zahlen. Wird ein Teil (3%-Punkte) oder die gesamten Zinsen nicht gezahlt, so steigt die Zinsmarge<br />
von 5% auf 7% bzw. sogar 9% (bei Nichtzahlung der gesamten Zinsen). Die nicht ausgezahlten<br />
Zinsbeträge werden kapitalisiert und sind endfällig rückzahlbar.<br />
2. Aktienerwerb<br />
Die Anleihegläubiger der Anleihe 2010/2017 erhalten darüber hinaus die Möglichkeit, im Rahmen<br />
einer Kapitalerhöhung durch Einbringung der bisherigen Anleiheforderungen neue Aktien zu<br />
erwerben (sog. „Debt-to-Equity-Swap“).<br />
Dabei sind zwei Varianten zu unterscheiden.<br />
Kommt es zu dem vorgesehenen Anteilserwerb durch Herrn Dr.-Ing. E. h. Frank Asbeck (bzw. ein mit<br />
ihm verbundenes Unternehmen) und Qatar Solar S.P.C., so erhalten die Anleihegläubiger pro<br />
Altanleihe 6,77 (gerundet) neue Aktien und einen Barbetrag von €53,52 („Variante 1 mit MIP und<br />
NIK“).<br />
Bleibt dieser Anteilserwerb aus, so erhalten die Anleihegläubiger pro Altanleihe 15,23 (gerundet)<br />
neue Aktien und keinen Barbetrag („Variante 2 ohne MIP und NIK“).<br />
MIP bedeutet in diesem Zusammenhang Management-Inzentivierungsplan und NIK Neues-Investor-<br />
Kapital.<br />
Um die o.g. neue Anleihe und die neuen Aktien zu erhalten, müssen die Anleihegläubiger aktiv ihr<br />
Erwerbsrecht für die neue Anleihe und/oder die neuen Aktien ausüben. Soweit die Anleihegläubiger<br />
Erwerbsrechte nicht ausüben, wird die Abwicklungsstelle die betreffenden Aktien bzw. neuen<br />
Anleihen verwerten und den Erlös abzüglich Kosten als Barausgleich an diese Anleihegläubiger<br />
auskehren.<br />
3.5.2. Die Behandlung der Anleihe 2011/2016<br />
Die Anleihe 2011/2016 wird im Grundsatz gleich behandelt wie die Anleihe 2010/2017. Auch die<br />
Gläubiger dieser Anleihe erhalten nach dem Sanierungskonzept Schuldverschreibungen einer neuen<br />
Anleihe, Barauszahlungen und neue Aktien.<br />
Seite 14 von 26
Eine Besonderheit ist die fällige Zinszahlung für diese Anleihe im Juli 2013. Unterstellt die<br />
Anleihegläubiger beider Anleihen und die Aktionäre der <strong>SolarWorld</strong> Aktiengesellschaft stimmen in den<br />
Versammlungen vom 5.-7. August 2013 mit den notwendigen Mehrheiten dem Sanierungskonzept zu,<br />
so wird die fällige Zinszahlung der Anleihe 2011/2016 nachträglich bedient werden. Diese<br />
Zinszahlung auf die alte Anleihe wird bei den Barauszahlungen der neuen Anleihe entsprechend<br />
berücksichtigt. Die neue Anleihe für die Gläubiger der Anleihe 2011/2016 sieht <strong>des</strong>halb geringere<br />
Barauszahlungen vor.<br />
Im Vergleich zur Anleihe 2010/2017 stellen sich die Beträge wie folgt dar:<br />
Anleihe 2010/2017 je Anleihe 2011/2016 je<br />
€1.000,00<br />
€1.000,00<br />
Zinszahlung auf Altanleihe im<br />
August 2013<br />
- €63,75<br />
Nominalwert neue<br />
Schuldverschreibung<br />
€451,73 €439,39<br />
Zinssatz Euribor (min 1%) + Euribor (min 1%) + 5%<br />
5% (Toggle)<br />
(Toggle)<br />
Tilgungszahlung bei Closing €35,77 €0,00<br />
Tilgungszahlung Juni 2014 €34,46 €4,56<br />
Tilgungszahlung Sept. 2015 €22,03 €21,43<br />
Tilgungszahlung Juni 2016 €28,92 €28,13<br />
Endfälliger Restbetrag €330,55 €321,52<br />
Anzahl der Aktien Variante 1<br />
(mit MIP/NIK)<br />
6,77 7,31<br />
Anteil Barausgleich<br />
Aktienverkauf Variante 1<br />
€53,52 €57,84<br />
Anzahl der Aktien Variante 2<br />
(ohne MIP/NIK)<br />
15,23 16,46<br />
Seite 15 von 26
Die Unterschiede in den Beträgen und Zuteilungen basieren auf 3 wesentlichen Faktoren:<br />
1. Die Basis für die Verteilung (Allokation) der neuen Finanzinstrumente (neue Anleihe, neue<br />
Aktien) und für die Auszahlungen ist die Höhe der Schulden der einzelnen Gläubigergruppen<br />
(Anleihe 2016, Anleihe 2017, Schuldscheindarlehen).<br />
Zur Berechnung der Höhe der Schulden werden den Nominalbeträgen der Schulden die<br />
aufgelaufenen, nicht bezahlten Zinsen bis zum 30. September 2013 hinzugefügt. Die<br />
Zinstermine und die Zinshöhe für die unterschiedlichen Gläubigergruppen waren in der<br />
bisherigen Struktur verschieden. Dies führt für einen gleichen Nominalbetrag (z.B. €1.000,00)<br />
je nach Gläubigergruppe bei Hinzurechnung der nicht gezahlten Zinsen zu unterschiedlichen<br />
Basiswerten für die Allokation der neuen Finanzinstrumente und Auszahlungen.<br />
Zinszahlungen, die vor dem 01.05.2013 erfolgten, werden im Übrigen nicht in die<br />
Verteilung/Umverteilung kalkulatorisch einbezogen.<br />
2. Eine Sonderrolle spielt die im August 2013 geplante Nachzahlung auf fällige Zinsen für die<br />
Anleihe 2010/2016. Um eine Ungleichbehandlung durch die Auszahlung dieses Betrages zu<br />
diesem Zeitpunkt auszugleichen, ist in §1 Abs. 7 der Anleihebedingungen der neuen Anleihe<br />
für die Gläubiger der Anleihe 2010/2016 vorgesehen, dass der Nennbetrag der neuen<br />
Schuldverschreibung um die Zinszahlung reduziert wird. Der reduzierte Nennbetrag führt in<br />
der Folge zu geringeren Barauszahlungen (Tilgungen). Im Ergebnis wird die im August 2013<br />
geplante Nachzahlung der Zinsen also im Wesentlichen durch die Reduktion der folgenden<br />
Barauszahlungen (Tilgungen) der neuen Anleihe ausgeglichen.<br />
3. Bei der Berechnung der zukünftigen Aktienzuteilung wird hingegen auf den Wert <strong>des</strong><br />
Forderungsverzichts abgestellt. Der aufgrund von (2.) reduzierte Nennbetrag für die<br />
Anleihegläubiger der Anleihe 2010/2016 führt <strong>des</strong>halb im Ergebnis zu einem höheren<br />
rechnerischen Verzicht dieser Gläubiger und in der Folge als Ausgleich zu einer höheren<br />
Aktienzuteilung.<br />
Diese drei genannten Punkte sind die wesentlichen Faktoren für die im Detail unterschiedliche<br />
Verteilung der neuen Finanzinstrumente und Auszahlungen wie oben dargestellt.<br />
Die Verteilungsberechnungen sind mathematisch unter Berücksichtigung der o.g. Faktoren<br />
nachvollziehbar. Der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger 2010/2017 sieht <strong>des</strong>halb unter<br />
Berücksichtigung der o.g. Faktoren eine Gleichbehandlung beider Anleihen im Sanierungskonzept im<br />
Wesentlichen als gegeben an. Die Mitwirkungsrechte für beide Anleihegläubigergruppen sind für die<br />
Zukunft ebenfalls gleich ausgestaltet.<br />
Für die Anleihegläubiger der Anleihe 2010/2017 stellt sich der gewählte<br />
Zinsabgrenzungsmechanismus und die Behandlung der Zinszahlung für die Anleihe 2011/2016 aus<br />
Sicht <strong>des</strong> <strong>gemeinsamen</strong> <strong>Vertreters</strong> nicht als nachteilig dar. Hinzuweisen ist sicherlich auf die zeitlich<br />
Seite 16 von 26
unterschiedlichen Auszahlungen und damit auf ein unterschiedliches Risikoprofil. Im –<br />
unwahrscheinlichen, aber nicht vollständig auszuschließenden – Falle eines Scheiterns der<br />
operativen Sanierung nach Closing haben beide Anleihen unterschiedliche Auszahlungen erhalten.<br />
Die Zinszahlung für die Anleihe 2011/2016 führt in den ersten Monaten nach Closing dazu, dass<br />
diese Anleihegläubiger bereits mehr Cash erhalten haben werden. In den folgenden Auszahlungen<br />
wird dieser Effekt dann mittelfristig aufgeholt.<br />
3.5.3. Die Behandlung von Schuldscheindarlehensgläubigern<br />
In 2007 hat die Gesellschaft verschiedene Schuldscheindarlehen begeben, die heute in Höhe von<br />
nominal insgesamt €352 Mio. noch als Verbindlichkeiten der Gesellschaft ausstehen. Die<br />
Schuldscheindarlehen sind unbesichert und stehen im Rang den beiden Anleihen gleich. Die<br />
Schuldscheine werden von Banken und institutionellen Investoren gehalten.<br />
Das vorliegende Sanierungskonzept ist im Wesentlichen ein Ergebnis von Verhandlungen zwischen<br />
der Gesellschaft und den Schuldscheindarlehensgläubigern. Die Anleihegläubiger waren bei der<br />
Entstehung <strong>des</strong> Konzeptes noch nicht vertreten.<br />
Insofern ist es wichtig zu verstehen, dass dennoch auch bei den Schuldscheindarlehen im Grundsatz<br />
der gleiche Mechanismus im Restrukturierungskonzept angewandt wird, der auch für die beiden<br />
Anleihen gilt. Die Schuldscheindarlehensgläubiger wandeln ihren Anspruch in neue Darlehen um.<br />
Diese haben die gleiche Laufzeit und gleiche Verzinsung wie die neuen Anleihen. Ebenso erhalten<br />
sie Barauszahlungen zu den gleichen Terminen wie die Anleihen. Auch der Erwerb von Aktien in dem<br />
Zusammenhang mit dem Verzicht ist in den Grundzügen sehr vergleichbar zu den Anleihen geregelt.<br />
Die Gesellschaft war erkennbar bemüht, eine weitgehende Gleichbehandlung aller unbesicherten<br />
Finanzkreditgläubiger sicherzustellen.<br />
In einigen Punkten sind im Sanierungskonzept jedoch im Ergebnis einige Unterschiede in der<br />
Behandlung der Gläubiger erkennbar. Diese Unterschiede sind zum Teil „technisch“ zu erklären. Die<br />
Schuldscheindarlehen werden in ein Darlehen umgewandelt, die Anleihegläubiger dagegen erhalten<br />
je eine neue Anleihe. Die Begebung dieser neuen Anleihen unterliegt wertpapierrechtlich strengen<br />
Formalkriterien. Andererseits gibt es aber auch einige Punkte, bei denen eine unterschiedliche<br />
Behandlung der Gläubiger nicht durch formale oder technische Argumente zu begründen ist.<br />
Vielmehr sind diese Punkte ein Ergebnis der Verhandlungssituation, bei der die Anleihegläubiger<br />
nicht repräsentiert waren.<br />
Diese Punkte stellen nach Auskunft der Gesellschaft unverrückbare Positionen der<br />
Schuldscheindarlehensgläubiger dar. Die wesentlichen Punkte sind unter der Tabelle näher erläutert.<br />
Soweit diese Positionen konkret Bestandteil <strong>des</strong> veröffentlichten Sanierungskonzeptes sind, so sind<br />
sie nun auch prozessual zwingend und unverrückbar für das Konzept, über das in den Gläubiger- und<br />
Aktionärsversammlungen vom 5.-7. August 2013 abgestimmt werden soll.<br />
Seite 17 von 26
Im Vergleich zu den beiden Anleihen stellt sich die Verteilung bei einem<br />
Schuldscheindarlehensgläubiger im Durchschnitt wie folgt dar:<br />
Anleihe 2010/2017 je Anleihe 2011/2016 je SSD gemittelt je<br />
€1.000,00<br />
€1.000,00<br />
€1.000,00 nominal<br />
Zinszahlung auf €0,00 €63,75 €0,00<br />
Altanleihe<br />
2013<br />
im August<br />
Nominalwert Reinstated €451,73<br />
Debt<br />
€439,39 €451,94<br />
Zinssatz Euribor (min 1%) + 5% Euribor (min 1%) + 5% Euribor (min 1%) + 5%<br />
(Toggle)<br />
(Toggle)<br />
(Toggle)<br />
Tilgungszahlung Closing €35,77 €0,00 €35,78<br />
Restrukturierungsgebühr €8,40<br />
Tilgungszahlung<br />
2014<br />
Juni €34,46 €4,56 €34,48<br />
Tilgungszahlung<br />
2015<br />
Sept. €22,03 €21,43 €22,04<br />
Tilgungszahlung<br />
2016<br />
Juni €28,92 €28,13 €28,93<br />
Endfälliger Restbetrag €330,55 €321,52 €330,71<br />
Anzahl der Aktien 6,77 7,31 8,35<br />
Variante 1 (mit MIP/NIK)<br />
Anteil Barausgleich €53,52 €57,84 €44,31<br />
Aktienverkauf Variante 1<br />
Anzahl der Aktien 15,23 16,46 15,24<br />
Variante<br />
MIP/NIK)<br />
2 (ohne<br />
Der unterschiedliche Nominalbetrag für die Reinstated Debt begründet sich durch die Einbeziehung<br />
der einzelnen jeweils gültigen Zinsen für den Zeitraum bis zum 30.9.2013.<br />
Zwei Punkte, die grundsätzlich bei den Schuldscheindarlehensgläubigern und den Anleihegläubigern<br />
unterschiedlich ausfallen, sind die Restrukturierungsgebühr und die unterschiedliche Teilnahme bei<br />
dem Verkauf von Aktien an Herrn Dr.-Ing. E. h. Frank Asbeck (bzw. ein mit ihm verbundenes<br />
Unternehmen) und Qatar Solar S.P.C.(„MIP/NIK“).<br />
1. Die Schuldscheindarlehensgläubiger erhalten bei Closing eine zusätzliche<br />
Restrukturierungsgebühr in Höhe von etwa 1% <strong>des</strong> Nominalwertes der<br />
Schuldscheindarlehen. Begründet wird dies einerseits durch den monatelangen<br />
Verhandlungsaufwand und internen Aufwand der Banken und institutionellen Investoren für<br />
Seite 18 von 26
den Prozess. Andererseits wird argumentiert, dass die Schuldscheindarlehensgläubiger im<br />
Gegenzug auf die Geltendmachung eines zukünftigen Zinsmargenschadens bei der<br />
Verteilungsberechnung im Rahmen der Verhandlungen verzichtet hätten (sog. Make-Whole<br />
Premium).<br />
Die <strong>gemeinsamen</strong> Vertreter können sich weder dem einen noch dem anderen Argument<br />
vorbehaltlos anschließen. Dennoch nehmen sie zur Kenntnis, dass diese Gebühr<br />
• im Ergebnis Bestandteil <strong>des</strong> ausgehandelten Sanierungskonzeptes ist,<br />
• in Restrukturierungsprozessen für Banken und institutionelle Investoren nicht unüblich ist,<br />
• die Banken und institutionellen Investoren neben ihren Beratern tatsächlich einen hohen<br />
Aufwand in den Verhandlungen und in der Prozessbegleitung hatten, und<br />
• der Höhe der potentiellen Ungleichbehandlung sich auf maximal 1% <strong>des</strong> Nominalwertes<br />
beschränkt.<br />
2. Unterschiedlich für beide Gläubigergruppen sind auch die Regelungen zur verpflichtenden<br />
Teilnahme an Aktienverkäufen (neuer Aktien) im Rahmen <strong>des</strong> MIP/NIK. Für die<br />
Anleihegläubiger ist die Aktienandienung in dem vorgegebenen Umfang bindend. Kommt der<br />
Aktienverkauf (MIP, NIK) zustande, so geben die Anleihegläubiger zwingend zu einem<br />
festgelegten durchschnittlichen Preis (€6,32) einen Teil der ihnen im 1. Schritt zustehenden<br />
Aktien ab.<br />
Die Schuldscheindarlehensgläubiger haben für einen Teil ihrer erhaltenen Aktien einen<br />
abweichenden Mechanismus verhandelt. Sie können einen Teil ihrer Aktien wahlweise<br />
abgeben oder behalten. Das Wahlrecht bezieht sich dabei nicht auf den gesamten pro-rata<br />
anfallenden Aktenanteil <strong>des</strong> MIP/NIK in Höhe von 48,5%, sondern nur auf einen Teil von 9%.<br />
Die Schuldscheindarlehensgläubiger verhalten sich dabei jeweils unterschiedlich. In Summe<br />
geben sie durch diesen Mechanismus pro rata weniger Aktien an MIP/NIK ab. Sie behalten<br />
mehr Aktien und erhalten weniger Barausgleich durch den Aktienverkauf (siehe Tabelle oben,<br />
Variante 1).<br />
Vorteilhaft ist dies für die Schuldscheindarlehensgläubiger vor allem, wenn der Aktienkurs in<br />
Zukunft über dem durchschnittlichen Abgabepreis im Rahmen <strong>des</strong> MIP/NIK von €6,32 liegt. Die<br />
Schuldscheindarlehensgläubiger nehmen also im Durchschnitt ein etwas höheres Risiko, aber<br />
auch ein etwas höheres Wertaufholungspotential in die Zukunft mit.<br />
Die Tatsache, dass hier eine unterschiedliche Konstruktion für den Verkauf der Aktien gewählt<br />
wurde, ist aus Sicht der <strong>gemeinsamen</strong> Vertreter bedauerlich. Wesentlich nachteilig wäre dies<br />
aus Sicht der <strong>gemeinsamen</strong> Vertreter für die Anleihegläubiger aber erst dann, wenn der fixierte<br />
Verkaufspreis beim Aktienverkauf im Rahmen von MIP/NIK erkennbar unterbewertet wäre.<br />
Seite 19 von 26
Im Rahmen der Sanierungstransaktion gibt es aus aktienrechtlichen Gründen ein Gutachten<br />
(IDW S1), das den Wert <strong>des</strong> Unternehmens betrachtet. Folgt man diesem Gutachten so ergibt<br />
sich für den rechnerischen Wert <strong>des</strong> Eigenkapitals der <strong>SolarWorld</strong> Aktiengesellschaft nach<br />
Restrukturierung eine Bandbreite von ca. €55-170 Mio.. Der Erwerb im Rahmen von MIP/NIK<br />
betrifft ca. 48,5% aller Aktien. Bezahlt werden hierfür insgesamt ca. €46 Mio.. Dies entspräche<br />
einer Marktkapitalisierung von ca. €95 Mio..<br />
Unter Berücksichtigung der noch bestehenden Unsicherheiten im Solarbereich und den<br />
operativen Risiken für das Unternehmen gehen die <strong>gemeinsamen</strong> Vertreter nicht davon aus,<br />
dass der gezahlte Kaufpreis in einem deutlichen Missverhältnis zu den Ertragschancen und<br />
Risiken <strong>des</strong> Unternehmens unmittelbar nach Closing steht. Insofern sieht er den ungleichen<br />
Verteilungsmechanismus im Ergebnis nicht als eine wesentliche wirtschaftliche<br />
Ungleichbehandlung an.<br />
Darüber hinaus gibt es im Sanierungskonzept insbesondere nach Closing noch einzelne Rechte für<br />
die Schuldscheindarlehensgläubiger, die über die Mitwirkungsrechte der Anleihegläubiger<br />
hinausgehen. Dies betrifft im Wesentlichen Zustimmungserfordernisse für Anpassungen in der<br />
Restrukturierungsvereinbarung, Zustimmungserfordernisse für Stundungen, Financial Covenants,<br />
Kündigungsrechte und die Zustimmung für eine Erhöhung von zukünftig vorrangigen<br />
Verbindlichkeiten. Unterschiede in Bezug auf Mitwirkungs- und Zustimmungsrechte zwischen<br />
Schuldscheindarlehensgläubigern und Anleihegläubigern gibt es aufgrund der unterschiedlichen<br />
Bedingungen der Finanzinstrumente teilweise auch heute schon in der bestehenden<br />
Finanzierungsstruktur.<br />
3.5.4. Die Behandlung <strong>des</strong> EIB Darlehens<br />
Das Darlehen der Europäischen Investitionsbank beläuft sich nominal auf €52,5 Mio. und wurde im<br />
Oktober 2012 besichert. Im Rahmen der Restrukturierung ist vorgesehen, einen Teil <strong>des</strong> Darlehens in<br />
Höhe von ca. 60% als Finanzverbindlichkeit nach der Restrukturierung fortzuführen, während der<br />
restliche Teil der Forderung (ca. 40%) gegen Ausgabe neuer Aktien getauscht wird.<br />
Das Umtauschverhältnis ist damit niedriger als das Umtauschverhältnis der unbesicherten Anleiheund<br />
Schuldscheindarlehensgläubiger von ca. 55%. Weiterhin wird das Reinstated Debt <strong>des</strong> EIB-<br />
Darlehens in Gesamthöhe von €31,5 Mio. dahingehend bevorzugt behandelt, das €16,7 Mio. in drei<br />
gleichen Tranchen jeweils zum Zeitpunkt <strong>des</strong> Closings sowie 1 bzw. 2 Jahre nach Closing<br />
zurückgeführt werden, während die zweite Tranche in Höhe von €14,8 Mio. parallel zu den Anleiheund.<br />
Schuldscheindarlehensgläubigern behandelt wird.<br />
Abweichend von den Restrukturierungsgläubigern wird die EIB Tranche A auch nach der<br />
Restrukturierung noch vorrangig besichert sein. Nach Rückführung der EIB Tranche A werden die<br />
Sicherheiten den Transaktionssicherheiten zugerechnet.<br />
Seite 20 von 26
Der EIB Darlehensgläubiger wird, wie auch die Restrukturierungsgläubiger, an der Kapitalerhöhung<br />
teilnehmen und Aktien zu den gleichen Konditionen wie die Restrukturierungsgläubiger erwerben.<br />
Allerdings wird der EIB Darlehensgläubiger nicht an dem zusätzlichen Verkauf der Aktien in Höhe von<br />
9% (siehe Punkt 3.5.3) an Dr.-Ing. E. h. Frank Asbeck und Qatar Solar teilnehmen, sodass der finale<br />
Aktienanteil der EIB-Darlehen 0,8 Prozentpunkte über der ursprünglichen Quote <strong>des</strong> zugeteilten<br />
Eigenkapitalsanteils der Restrukturierungsgläubiger liegt. Dies geht zu Lasten der Gläubiger der<br />
beiden Anleihen. Andererseits ist auch darauf hinzuweisen, dass die Ausschüttungen aus dem<br />
Veräußerungserlös für die EIB Darlehensgläubiger entsprechend niedriger sind.<br />
Diese Ungleichbehandlung ist der Besicherung <strong>des</strong> EIB Darlehens geschuldet und wurde in<br />
individuellen Verhandlungen erreicht. Es ist aufgrund dieser Sonderstellung als Verhandlungserfolg<br />
der Gesellschaft (und der Schuldscheindarlehensgläubiger) zu werten, dass die vormals besicherten<br />
EIB Darlehensgeber einen solchen Beitrag zur Sanierung leisten.<br />
3.5.5. Behandlung von sonstigen Gläubigern<br />
Die Konditionen der restlichen besicherten Finanzverbindlichkeiten (Annuitäten- und<br />
Tilgungsdarlehen) in Höhe von €14,2 Mio. per Q1 2013 bleiben unverändert.<br />
Das Restrukturierungskonzept sieht keine Eingriffe in die Rechte von anderen operativen Gläubigern<br />
vor.<br />
3.6. Wesentliche Risiken im Zusammenhang mit der<br />
Restrukturierung<br />
3.6.1. Wesentliche Abweichung von dem Businessplan<br />
Der Businessplan setzt für die Wiederherstellung der Renditefähigkeit und Kreditfähigkeit 2015 in den<br />
Jahren 2014 und 2015 ein kräftiges Umsatzwachstum voraus. Das Wachstum soll insbesondere aus<br />
dem Sunkits- und Projektgeschäft resultieren. Diesen Annahmen stehen unter anderen folgende<br />
Risiken gegenüber:<br />
• Die weltweit bestehenden Überkapazitäten im Markt bauen sich langsamer als in dem<br />
Sanierungsgutachten unterstellt ab, wodurch sich der Preisdruck weiter erhöhen und die<br />
Modulpreise - anders als in der Sensitivitätsrechnung unterstellt - bis 2015 nicht konstant<br />
bleiben, sondern weiter fallen können.<br />
• Das für 2014 und 2015 geplante kräftige Umsatzwachstum kann auf Grund der im<br />
Zusammenhang mit der Restrukturierung bestehenden Verunsicherung der Kunden<br />
weniger stark oder erst später als erwartet erreicht werden, wodurch die Renditefähigkeit<br />
2015 verfehlt oder Covenants hinsichtlich der Min<strong>des</strong>tliquidität gebrochen werden können.<br />
Seite 21 von 26
• Weitere außerordentliche Abschreibungen auf die in nicht unerheblicher Höhe<br />
bestehenden Bilanzpositionen wie z.B. Sachanlagen, sonstige langfristige<br />
Vermögenswerte und Vorräte könnten die Bilanzkennzahlen so verschlechtern, dass die<br />
für 2015 angestrebte Kreditwürdigkeit der Gesellschaft („bankability“) nicht erreicht wird.<br />
• Die geplanten Kostensenkungsmaßnahmen, insbesondere im Bereich Einkauf, greifen<br />
nicht oder nicht schnell genug, wodurch die geplante deutliche EBITDA-<br />
Margenverbesserung ausbleiben könnte.<br />
• Das für 2014 geplante kräftige Wachstum im Projektgeschäft könnte sich wegen der<br />
fehlenden Kreditwürdigkeit der Gesellschaft weiter verzögern.<br />
• Änderungen der regulatorischen Rahmenbedingungen, insbesondere eine Reduktion der<br />
Einspeisevergütungen in den Hauptabsatzmärkten könnte die Zielerreichung erschweren.<br />
• Die in USA etablierten und in Europa geplanten Zölle könnten aufgehoben oder von<br />
internationalen Anbietern unterlaufen werden.<br />
3.6.2. Risiken aus Abnahmeverpflichtungen aus Lieferantenverträgen<br />
Es wäre von Seiten der Anleihegläubiger wünschenswert gewesen, wenn mit den Lieferanten vor der<br />
Beschlussfassung über die Restrukturierung einvernehmliche Lösungen ausgehandelt worden wären.<br />
Die aus den Abnahmeverpflichtungen resultierenden Transaktionsrisiken wurden von den<br />
<strong>gemeinsamen</strong> Vertretern nicht abschließend geprüft. Den <strong>gemeinsamen</strong> Vertretern war es aufgrund<br />
der hohen Komplexität und der zahlreichen internationalen Verknüpfungen in der Kürze der Zeit nicht<br />
möglich diese Risiken zu bewerten.<br />
Sollten sich die Lieferanten mit ihrer Rechtsauffassung durchsetzen, dass die <strong>SolarWorld</strong> Gruppe zur<br />
Abnahme der vertraglich geschuldeten Leistungen verpflichtet ist, und sollte auch eine<br />
einvernehmliche Einigung scheitern, könnte dies die Sanierung der <strong>SolarWorld</strong> <strong>AG</strong> insgesamt<br />
gefährden. In diesem Fall müsste die Gesellschaft für einen nicht unerheblichen Zeitraum zu nicht<br />
mehr marktgerechten Preisen wesentlich mehr Silizium abnehmen, als sie selbst für den<br />
Produktionsprozess benötigt. Grundsätzlich gehen die <strong>gemeinsamen</strong> Vertreter davon aus, dass dies<br />
durch Verhandlungen außerhalb oder innerhalb gerichtlicher Verfahren wirtschaftlich gelöst werden<br />
kann. Im schlimmsten Fall kann dies zu einer Insolvenz führen, auch nach erfolgreicher Umsetzung<br />
<strong>des</strong> jetzt vorliegenden Restrukturierungskonzepts. In einem solchen Insolvenzverfahren würden die<br />
Anleihegläubiger nur mit ihrer reduzierten Schuld (reinstated debt) als Gläubiger teilnehmen.<br />
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3.6.3. Ausbleiben der Investoren<br />
Es wäre von Seiten der Anleihegläubiger wünschenswert gewesen, wenn sich auch die potentiellen<br />
Investoren bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung verbindlich hinsichtlich der Beteiligung erklärt<br />
hätten. Auch wenn die Beteiligung neuer Investoren (MIP und NIK) keine Voraussetzung für das<br />
Sanierungsmodell darstellt, würde das Ausbleiben der vom Markt erwarteten Beteiligung eines<br />
Investors aus Qatar und von Herrn Dr. Asbeck das Vertrauen in die Zukunft der Gesellschaft<br />
eventuell beeinträchtigen und z.B. die Finanzierung neuer Projekte erschweren.<br />
3.6.4. Super-Senior-Darlehen<br />
Vorbehaltlich einer Ausnahmeregelung zu den bestehenden Sicherheiten, die das EIB-Darlehen<br />
besichern, soll das Reinstated Debt grundsätzlich untereinander gleichrangig mit den wesentlichen<br />
Vermögensgegenständen <strong>des</strong> <strong>SolarWorld</strong> Konzerns besichert werden. Unter bestimmten<br />
Voraussetzungen soll einem Investor ein Super-Senior-Darlehen bis zu €50 Mio. mit einem Vorrang<br />
vor dem Reinstated Debt eingeräumt werden können. Darüber hinaus kann unter Zustimmung einer<br />
Mehrheit von 85% der Individualgläubiger (Schuldscheindarlehensgläubiger und EIB<br />
Darlehensgläubiger) das Super-Senior-Darlehen auf bis zu €200 Mio. erhöht werden. Geschieht dies<br />
so wären im Falle einer erneuten Restrukturierung oder einer Insolvenz die Anleihegläubiger (sowie<br />
die Schuldscheindarlehensgläubiger) in einer deutlich schlechteren Rechtsposition als heute.<br />
3.6.5. Differenzhaftung<br />
Für den Fall, dass der Einbringungswert der Sacheinlage mit einem unter dem Ausgabebetrag für die<br />
neuen Aktien von je €1,00 je Aktie zu bewerten und damit das Umtauschverhältnis für die Aktionäre<br />
unangemessen niedrig i.S.v. § 255 Abs. I AktG wäre, könnten die neuen Aktionäre für die wertmäßige<br />
Differenz haften (sog. Differenzhaftung).<br />
In dem IDW ES1 Gutachten stellte der Gutachter die Angemessenheit <strong>des</strong> Umtauschverhältnisses<br />
fest, da der Zeitwert <strong>des</strong> Sacheinlagegenstan<strong>des</strong> deutlich oberhalb <strong>des</strong> Betrages der geplanten<br />
Kapitalerhöhung von €14,2 Mio. liegt. Der Gutachter bewertet das Umtauschverhältnis somit als<br />
angemessen.<br />
3.6.6. Zeitraum bis Closing<br />
Die Gesellschaft rechnet mit einem Closing nicht vor Anfang 2014. Vor Closing erhalten die Gläubiger<br />
aber weder Barkomponenten ausgezahlt noch Anleihen oder Aktien angeboten. Sonderfall ist die für<br />
August 2013 vorgesehene Auszahlung der Zinsen der Anleihe 2011/2016. Bis zum Closing können<br />
sich die Rahmenbedingungen <strong>des</strong> volatilen Photovoltaikmarktes im Allgemeinen, aber auch die<br />
finanzielle Situation der Gesellschaft im Speziellen verändern. Sowohl das Closing wie auch die<br />
Übertragung der Rechte können sich verzögern.<br />
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3.7. Tätigkeit der <strong>gemeinsamen</strong> Vertreter<br />
3.7.1. Bisherige Tätigkeit der <strong>gemeinsamen</strong> Vertreter<br />
Das vorliegende Restrukturierungskonzept wurde im Wesentlichen von der Gesellschaft und den<br />
Schuldscheindarlehensgläubigern verhandelt. Allen Kandidaten für die Position <strong>des</strong> <strong>gemeinsamen</strong><br />
<strong>Vertreters</strong> wurden ab Mitte Juni 2013, also schon vor der Wahl am 8. und 9. Juli 2013, nach<br />
Unterzeichnung von Vertraulichkeitserklärungen, Informationen zum Restrukturierungskonzept und<br />
dem Status der Verhandlungen zugänglich gemacht. Bereits zu diesem Zeitpunkt haben sich die<br />
<strong>gemeinsamen</strong> Vertreter für eine möglichst starke Gleichbehandlung der verschiedenen<br />
Gläubigergruppen eingesetzt. Nach der Wahl haben die <strong>gemeinsamen</strong> Vertreter Zugang zu den<br />
Finanzierungsdokumenten und anderen Informationen, die der Restrukturierung zu Grunde liegen,<br />
erhalten. Die <strong>gemeinsamen</strong> Vertreter werden in die Gespräche zur Ausgestaltung der detaillierten<br />
Vertragsdokumente nunmehr eingebunden. Eine Änderung der bereits feststehenden Parameter <strong>des</strong><br />
Restrukturierungskonzeptes ist aufgrund <strong>des</strong> sehr weit vorgeschrittenen Status für keine der Parteien<br />
in dem jetzigen Prozess mehr möglich, ohne den Restrukturierungsprozess im Ganzen zu gefährden.<br />
Die Rolle der <strong>gemeinsamen</strong> Vertreter hat sich daher in diesem Verfahren im Wesentlichen darauf<br />
beschränkt, die Anleihegläubiger zu informieren, um diese in die Lage zu versetzen, eine informierte<br />
Entscheidung über das Restrukturierungskonzept zu treffen. Sowohl in individuellen Gesprächen, als<br />
auch durch die Veröffentlichung dieses <strong>Bericht</strong>s sind die <strong>gemeinsamen</strong> Vertreter dieser Anforderung<br />
nachgekommen.<br />
Die <strong>gemeinsamen</strong> Vertreter haben seit ihrer Wahl auch die an sie herangetragenen Interessen der<br />
Anleihegläubiger aufgenommen und an die Gesellschaft herangetragen. Insbesondere haben die<br />
beiden <strong>gemeinsamen</strong> Vertreter darauf hingewirkt, dass die Gesellschaft zusätzliche<br />
Finanzkennzahlen veröffentlicht, oder es den <strong>gemeinsamen</strong> Vertretern ermöglicht, die ihnen<br />
bekannten Finanzzahlen in diesem <strong>Bericht</strong> einzuarbeiten, um den individuellen Anleihegläubigern<br />
eine bessere Entscheidungsgrundlage zu ermöglichen. Dies ist bisher immer von der Gesellschaft mit<br />
dem Hinweis auf Wettbewerbsgründe versagt worden. Des Weiteren haben die <strong>gemeinsamen</strong><br />
Vertreter versucht darauf hinzuwirken, die Beteiligung der Qatar Solar S.P.C. als Großaktionär und<br />
Darlehensgeber der €50 Mio. Super Senior Kreditlinie durch eine öffentliche Interessensbekundung<br />
der Qatar Solar zu bestätigen.<br />
3.7.2. Zukünftige Tätigkeit der <strong>gemeinsamen</strong> Vertreter<br />
Die Beschlussvorlagen der Gläubigerversammlungen am 05. und 06.08.2013 sehen vor, den bisher<br />
schwachen Vertreter mit weitgehenden Befugnissen auszustatten. Dies liegt zum einen darin<br />
begründet, dass die Restrukturierung noch weiter ausgestaltet und verschiedene Verträge<br />
ausgehandelt werden müssen. Zum anderen sollen die <strong>gemeinsamen</strong> Vertreter die Anleihegläubiger<br />
bei der Umsetzung der komplexen Struktur der Restrukturierung vertreten. Nach heutigem Stand<br />
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sollen die <strong>gemeinsamen</strong> Vertreter insbesondere bis Closing namens der jeweiligen Anleihegläubiger<br />
unter anderem<br />
• eine Restrukturierungsvereinbarung schließen, in der die wesentlich Parteien der<br />
Restrukturierung Art und Umsetzung der Restrukturierung regeln,<br />
• ein sog. Intercreditor Agreement schließen, in dem die wesentlichen Gläubigergruppen mit<br />
der Gesellschaft das neue Fremdkapital und deren Besicherung regeln.<br />
Außerdem sollen die <strong>gemeinsamen</strong> Vertreter mit der Abwicklungsstelle und der Gesellschaft eine<br />
Vereinbarung über die Ausübung der Erwerbsrechte sowie den Andienungs- und<br />
Verwertungsmechanismus über von den einzelnen Gläubigergruppen nicht ausgeübte Erwerbsrechte<br />
schließen.<br />
Die <strong>gemeinsamen</strong> Vertreter werden die weitere Ausgestaltung und Umsetzung der Restrukturierung<br />
aktiv im Interesse der Anleihegläubiger vertreten.<br />
3.8. Ablauf und offene Fragen der Ausgestaltung<br />
Die Beschlüsse der Gläubigerversammlungen bilden einen wesentlichen Eckstein der<br />
Restrukturierung und <strong>des</strong> Zeitplans. Erhalten diese Beschlüsse nicht das notwendige Quorum oder<br />
die notwendigen Mehrheiten, ist der vorliegende Restrukturierungsprozess nach Angaben der<br />
Gesellschaft gescheitert. Es ist <strong>des</strong>halb von höchster Bedeutung, dass alle Anleihegläubiger sich an<br />
den kommenden Abstimmungen beteiligen.<br />
Falls die Anleihegläubiger am 5. und 6. August 2013 und die Aktionäre am 7. August 2013 dem<br />
Restrukturierungskonzept zustimmen, müssen weitere Verträge, u.a. das MIP und NIK, die<br />
vorrangige neue Kreditlinie sowie die Restrukturierungsvereinbarung und das sog. Intercreditor<br />
Agreement finalisiert werden. Dies soll zeitnah geschehen. Die Abarbeitung und der Vollzug der<br />
Beschlüsse, bzw. der in den Verträgen vorgesehenen rechtlichen Mechanismen, u.a. die<br />
Umwandlung der bestehenden Anleihen in die neuen Anleihen und Aktien, werden voraussichtliche<br />
bis Anfang 2014 dauern. Außerdem müssen steuerliche Themen auf Gesellschaftsseite abgearbeitet<br />
und strukturiert werden.<br />
Es ist daher davon auszugehen, dass der Vollzug der Restrukturierung, das sog. Closing, erst Anfang<br />
2014 erfolgen kann und die neuen Anleihen und Aktien zum Handel zugelassen werden können und<br />
in den Wertpapierdepots der Anleihegläubiger sichtbar werden.<br />
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3.9. Handlungsoptionen, Empfehlung für eine Entscheidung<br />
Das angestrebte Restrukturierungskonzept sieht vor, dass den Anleihegläubigern aus dem<br />
Veräußerungsgeschäft und den Tilgungen der neuen Anleihen zeitnah die Barkomponenten zugeführt<br />
werden. Aus der folgenden Graphik, ist erkennbar, dass im Falle der 2017 Anleihe bei Closing schon<br />
8,9% bzw. im Falle der 2016 Anleihe 12,2% bezogen auf den heutigen Anleihenominalwert von<br />
€1.000,00 an die Anleihegläubiger ausgezahlt werden würde. Der von Beratern der Gesellschaft<br />
erstellte Liquidationsstatus sieht unter Zugrundelegung bestimmter Annahmen zum<br />
Bewertungsstichtag 31.12.2012 Verwertungserlöse von ca. 7,5% vor. Je nach Einschätzung der<br />
Risiken aus den Siliziumverträgen könnten sich auch um bis zu 10% höhere Verwertungserlöse<br />
ergeben (vergl. 3.4). Die Liquidationserlöse würden den Anleihegläubigern allerdings frühestens in<br />
einigen Jahren und nach Abzug der Insolvenzverfahrenskosten zufließen. In der folgenden Tabelle<br />
sind für die beiden Anleihen die Rückführungsquoten bezogen auf den heutigen Anleihenominalwert<br />
von €1.000,00 aufgeführt:<br />
neue Anleihe 2017 neue Anleihe 2016<br />
Auszahlung (€) € kum. Recovery Auszahlung (€) € kum. Recovery<br />
Zinszahlung - - €63.75 €63.75 6.4%<br />
Veräusserungsgeschäft €53.52 €53.52 5.4% €57.84 €121.59 12.2%<br />
Closing €35.77 €89.29 8.9% - €121.59 12.2%<br />
30. Juni 2014 €34.46 €123.75 12.4% €4.56 €126.15 12.6%<br />
30. September 2015 €22.03 €145.78 14.6% €21.43 €147.58 14.8%<br />
30. Juni 2016 €28.92 €174.70 17.5% €28.13 €175.71 17.6%<br />
5 Jahre nach Closing €330.55 €505.25 50.5% €321.52 €497.23 49.7%<br />
Quelle: G&P <strong>GmbH</strong> & Co. KG Analyse, Anleihebedingungen der “neuen” 2016 und 2017 Anleihe<br />
Die Recovery bezieht sich auf eine Altanleihe in Höhe von nominal €1.000,00<br />
Die oben dargestellten Berechnungen enthalten keine Zinszahlungen aus den neuen Anleihen und<br />
beruhen auf der Annahme, dass die Aktienverkäufe an Herrn Dr.-Ing. E. h. Frank Asbeck und an die<br />
Qatar Solar S.P.C. mit Sitz in Doha, Qatar wie im Restrukturierungskonzept vorgesehen stattfinden<br />
und der Erlös an die Restrukturierungsgläubiger ausgezahlt wird. Mittelzuflüsse durch Verkäufe von<br />
Anleihen und Aktien sind in die Berechnung nicht eingeflossen. Ein wesentlicher Vorteil <strong>des</strong><br />
Sanierungskonzepts ist, dass sowohl die neue Anleihe als auch die Aktie nach Closing handelbar<br />
sein werden und die Anleihegläubiger in Bezug auf ihre Verkaufsentscheidungen flexibel sind.<br />
Die <strong>gemeinsamen</strong> Vertreter sind <strong>des</strong>halb der Auffassung, dass die Zustimmung zu dem vorliegenden<br />
Restrukturierungskonzept für die Anleihegläubiger überwiegend Vorteile und Chancen bietet. Die<br />
<strong>gemeinsamen</strong> Vertreter empfehlen den Anleihegläubigern dem Restrukturierungskonzept daher<br />
zuzustimmen.<br />
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