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Bericht des gemeinsamen Vertreters G&P GmbH ... - SolarWorld AG

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Stand 29. Juli 2013<br />

GÜNTHER & PARTNER<br />

<strong>Bericht</strong> <strong>des</strong> <strong>gemeinsamen</strong> <strong>Vertreters</strong><br />

G&P <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

für die Anleihegläubiger der<br />

6,125 % Schuldverschreibung 2010/2017<br />

der <strong>SolarWorld</strong> Aktiengesellschaft, Bonn,<br />

im Gesamtnennwert von EUR 400.000.000,00<br />

(ISIN XS0478864225, WKN A1CR73)<br />

G&P <strong>GmbH</strong> & Co. KG • Theatinerstr. 36 • D-80333 München • Telefon +49 (0)89 15 98 98-17 • Fax +49 (0)89 15 98 98-22<br />

email: solarworld@guentherpartner.com • Geschäftsführer: Frank Günther, Alain Fux


Inhaltsverzeichnis<br />

1. Dokumentenliste ................................................................................................................. 3<br />

2. Disclaimer/ Haftungsausschluss......................................................................................... 4<br />

3. <strong>Bericht</strong> ................................................................................................................................. 6<br />

3.1. Rolle und Aufgabe <strong>des</strong> <strong>gemeinsamen</strong> <strong>Vertreters</strong> ............................................................... 6<br />

3.2. Ausgangssituation und Notwendigkeit der Restrukturierung ............................................. 7<br />

3.3. Finanzkennzahlen............................................................................................................... 9<br />

3.3.1. Marktannahmen .................................................................................................................. 9<br />

3.3.2. Umsatzplanung ................................................................................................................. 10<br />

3.3.3. Kostenplanung .................................................................................................................. 10<br />

3.3.4. Sensitivitäten .................................................................................................................... 10<br />

3.3.5. Liquiditätsentwicklung ....................................................................................................... 11<br />

3.3.6. Zusammenfassung Finanzkennzahlen ............................................................................. 11<br />

3.4. Zerschlagungsszenario .................................................................................................... 12<br />

3.5. Behandlung der Anleihegläubiger der 6,125% Schuldverschreibung 2010/2017 im<br />

Restrukturierungskonzept ................................................................................................. 13<br />

3.5.1. Angebot im Restrukturierungskonzept für die Anleihegläubiger 2010/2017 .................... 13<br />

3.5.2. Die Behandlung der Anleihe 2011/2016 ........................................................................... 14<br />

3.5.3. Die Behandlung von Schuldscheindarlehensgläubigern .................................................. 17<br />

3.5.4. Die Behandlung <strong>des</strong> EIB Darlehens ................................................................................. 20<br />

3.5.5. Behandlung von sonstigen Gläubigern ............................................................................ 21<br />

3.6. Wesentliche Risiken im Zusammenhang mit der Restrukturierung ................................. 21<br />

3.6.1. Wesentliche Abweichung von dem Businessplan ............................................................ 21<br />

3.6.2. Risiken aus Abnahmeverpflichtungen aus Lieferantenverträgen ..................................... 22<br />

3.6.3. Ausbleiben der Investoren ................................................................................................ 23<br />

3.6.4. Super-Senior-Darlehen ..................................................................................................... 23<br />

3.6.5. Differenzhaftung ............................................................................................................... 23<br />

3.6.6. Zeitraum bis Closing ......................................................................................................... 23<br />

3.7. Tätigkeit der <strong>gemeinsamen</strong> Vertreter ............................................................................... 24<br />

Seite 1 von 26


3.7.1. Bisherige Tätigkeit der <strong>gemeinsamen</strong> Vertreter ............................................................... 24<br />

3.7.2. Zukünftige Tätigkeit der <strong>gemeinsamen</strong> Vertreter ............................................................. 24<br />

3.8. Ablauf und offene Fragen der Ausgestaltung ................................................................... 25<br />

3.9. Handlungsoptionen, Empfehlung für eine Entscheidung ................................................. 26<br />

Seite 2 von 26


1. Dokumentenliste<br />

Wesentliche Unterlagen:<br />

• Einladung zu den zweiten Gläubigerversammlungen zum Restrukturierungskonzept der<br />

Anleihen ISIN: XS0641270045 // WKN: A1H3W6 (2011/2016) sowie ISIN: XS0478864225 //<br />

WKN A1CR73 (2010/2017)<br />

• Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 7. August 2013 der <strong>SolarWorld</strong> <strong>AG</strong><br />

• Informationsmemorandum für die Inhaber der 6,375 % Schuldverschreibung 2011/2016 sowie<br />

die Inhaber der 6,125 % Schuldverschreibung 2010/2017 der <strong>SolarWorld</strong> Aktiengesellschaft,<br />

Bonn<br />

• Ungeprüfter und vorläufiger Konzernabschluss der <strong>SolarWorld</strong> <strong>AG</strong> nach IFRS für das<br />

Geschäftsjahr 2012<br />

• Ungeprüfter und vorläufiger Konzernabschluss der <strong>SolarWorld</strong> <strong>AG</strong> nach IFRS für das<br />

1. Quartal 2013<br />

• Sanierungsgutachten<br />

• <strong>SolarWorld</strong> Fortschreibung <strong>des</strong> Entwurfs eines Sanierungsgutachtens vom<br />

1. Februar 2013 auf Basis <strong>des</strong> aktuellen Stan<strong>des</strong> der<br />

Refinanzierungsverhandlungen sowie <strong>des</strong> Re-Forecast für 2013 (Stand 26. Juni<br />

2013)<br />

• <strong>SolarWorld</strong> Einschätzung der laufenden Refinanzierungsverhandlungen auf<br />

Grundlage der Ergebnisse in Q1-2013 hinsichtlich einer Sanierungsaussage;<br />

Ergänzte Fassung vom 7. Juni 2013<br />

• Entwurf <strong>SolarWorld</strong> Sanierungsgutachten (gem. IDW ES6 n.F.) (Stand 1. Februar<br />

2013)<br />

• Ausführliches Gespräch mit Gutachter am 22. Juli 2013<br />

• Gutachterliche Stellungnahme zur Ermittlung <strong>des</strong> Unternehmenswerts der <strong>SolarWorld</strong> <strong>AG</strong>,<br />

Bonn, sowie zum Zeitwert einzelner Forderungen gegenüber der <strong>SolarWorld</strong> <strong>AG</strong>, Bonn zum<br />

Bewertungsstichtag 7. August 2013 (IDW S1)<br />

• Ausführliches Gespräch mit Gutachter am 22. Juli 2013<br />

• Entwurf Termsheet für die finanzielle Restrukturierung der <strong>SolarWorld</strong> <strong>AG</strong> vom 12. Juni 2013<br />

Seite 3 von 26


• Entwurf Restrukturierungsvereinbarung <strong>SolarWorld</strong> <strong>AG</strong> vom 25. Mai 2013<br />

• Entwurf New „Facilities Agreement for SOLARWORLD AKTIENGESELLSCHAFT“ (Stand<br />

10. Juli 2013)<br />

• Görg Präsentation: <strong>SolarWorld</strong> <strong>AG</strong> – All-Lenders-Meeting Liquidationsstatus (Stand<br />

1. Februar 2013)<br />

• Houlihan Lokey Präsentation: Solarworld Restructuring (Stand 12. Juni 2013)<br />

2. Disclaimer/ Haftungsausschluss<br />

Dieser erste <strong>Bericht</strong> dient der Information der Gläubiger der Anleihe und stellt keine<br />

Anlageempfehlung dar. Er soll die Gläubiger in die Lage versetzen, eine eigene Entscheidung<br />

hinsichtlich Annahme oder Ablehnung <strong>des</strong> Restrukturierungskonzepts zu treffen. Dieser <strong>Bericht</strong> wird<br />

durch weitere Ausführungen auf den anstehenden Gläubigerversammlungen ergänzt werden.<br />

Das zur Abstimmung gestellte Restrukturierungskonzept ist ohne Mitwirkung der <strong>gemeinsamen</strong><br />

Vertreter zustande gekommen. Die <strong>gemeinsamen</strong> Vertreter wurden erst zu einem Zeitpunkt gewählt,<br />

als das Restrukturierungskonzept über das am 05./06.08.2013 abgestimmt werden soll, bereits in<br />

allen wesentlichen Grundzügen fixiert war. Von Seiten der Gesellschaft wurde den <strong>gemeinsamen</strong><br />

Vertretern auf Anfrage erklärt, dass Änderungen an dem Restrukturierungskonzept wegen der damit<br />

verbundenen zeitlichen Verzögerung das Insolvenzrisiko erheblich erhöhen und daher grundsätzlich<br />

nicht mehr vorgenommen werden können.<br />

Die <strong>gemeinsamen</strong> Vertreter hätten gerne auf weitere nichtöffentliche Informationen in diesem <strong>Bericht</strong><br />

Bezug genommen und die wesentlichen Kennzahlen der Sanierung für die Zukunft in diesem <strong>Bericht</strong><br />

dargestellt. Eine weitergehende Bezugnahme wurde von der Gesellschaft und deren Beratern jedoch<br />

unter Verweis auf unternehmerische Geheimhaltungsinteressen gegenüber Wettbewerbern<br />

abgelehnt. Die <strong>gemeinsamen</strong> Vertreter sind durch sog. Vertraulichkeitsvereinbarungen und Release<br />

Letter insofern zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die <strong>gemeinsamen</strong> Vertreter haben sich dafür<br />

eingesetzt, den Anleihegläubigern weitergehende Informationen zugänglich zu machen. Die<br />

Gesellschaft ist dem insoweit nachgekommen, als das nun eine gutachterliche Stellungnahme (sog.<br />

„IDW S1“) zur Ermittlung <strong>des</strong> Unternehmenswertes der <strong>SolarWorld</strong> <strong>AG</strong> sowie zum Zeitwert einzelner<br />

Forderungen gegenüber der <strong>SolarWorld</strong> <strong>AG</strong> zum Bewertungsstichtag 07.08.2013 gegen<br />

Unterzeichnung eines Release Letter bei der Gesellschaft von jedem Gläubiger angefordert werden<br />

kann.<br />

Das diesem <strong>Bericht</strong> zu Grunde liegende Sanierungskonzept basiert weitgehend auf<br />

zukunftsorientierten Informationen, die entsprechenden Unsicherheiten unterliegen. Selbst wenn die<br />

den Planrechnungen zu Grunde liegenden Prämissen und Schätzungen zu einem großen Teil<br />

Seite 4 von 26


eintreten, können die tatsächlichen Ergebnisse von den Planrechnungen erheblich abweichen. Der<br />

Solarmarkt stellt sich als äußerst volatil dar, so dass die diesem <strong>Bericht</strong> zu Grunde liegenden<br />

Annahmen hohen Unsicherheiten unterliegen. Insbesondere da eine Umsetzung <strong>des</strong><br />

Restrukturierungskonzepts erst nach „Closing“ und somit nach Ansicht der Gesellschaft<br />

vorrausichtlich nicht vor Anfang 2014 erfolgen kann, bestehen erhebliche Unsicherheiten über den<br />

Eintritt der Annahmen.<br />

Die Haftung der gesetzlichen Vertreter ist durch die Beschlüsse der Gläubigerversammlungen vom<br />

08. und 09. Juli 2013 auf grobe Fahrlässigkeit und Verschulden beschränkt, wobei die Ersatzpflicht<br />

<strong>des</strong> jeweiligen <strong>gemeinsamen</strong> <strong>Vertreters</strong> bei grob fahrlässigem Verhalten auf eine Million Euro<br />

beschränkt ist.<br />

Seite 5 von 26


3. <strong>Bericht</strong><br />

3.1. Rolle und Aufgabe <strong>des</strong> <strong>gemeinsamen</strong> <strong>Vertreters</strong><br />

Die Rolle <strong>des</strong> <strong>gemeinsamen</strong> <strong>Vertreters</strong> beruht auf dem Schuldverschreibungsgesetz 2009, das<br />

vorsieht, dass die Gläubiger von nach deutschem Recht begebenen inhaltsgleichen<br />

Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungen) einen <strong>gemeinsamen</strong><br />

Vertreter wählen dürfen, vorausgesetzt Gläubiger, deren Schuldverschreibungen zusammen fünf<br />

Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen erreichen, berufen eine Gläubigerversammlung<br />

ein oder lassen diese von dem Schuldner einberufen, um einen <strong>gemeinsamen</strong> Vertreter zu wählen.<br />

Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e. V. (die „SdK“) hat die <strong>SolarWorld</strong> <strong>AG</strong> am 29. April<br />

2013 aufgefordert, eine Gläubigerversammlung der Anleihegläubiger einzuberufen, um von der<br />

Gläubigerversammlung einen <strong>gemeinsamen</strong> Vertreter für alle Anleihegläubiger bestellen zu lassen.<br />

Diesem Verlangen der SdK ist die <strong>SolarWorld</strong> <strong>AG</strong> durch die Gläubigerversammlungen am 22., bzw.<br />

23. Mai 2013 nachgekommen. Die Gläubigerversammlungen am 22., bzw. 23. Mai 2013 waren<br />

jedoch nicht beschlussfähig, da die anwesenden Anleihegläubiger wertmäßig weniger als die Hälfte<br />

der ausstehenden Schuldverschreibungen vertraten.<br />

Die zweiten Gläubigerversammlungen am 8. und 9. Juli 2013 waren ohne Quoren beschlussfähig. In<br />

diesen Versammlungen wurde am 8. Juli 2013 Herr Rechtsanwalt Alexander Elsmann zum<br />

<strong>gemeinsamen</strong> Vertreter der 6,375% Schuldverschreibung 2011/2016 der <strong>SolarWorld</strong><br />

Aktiengesellschaft, Bonn im Gesamtnennwert von EUR 150.000.000,00 (ISIN XS0641270045, WKN<br />

A1H3W6) und am 9. Juli 2013 die G&P <strong>GmbH</strong> & Co. KG zum <strong>gemeinsamen</strong> Vertreter der 6,125%<br />

Schuldverschreibung 2010/2017 der <strong>SolarWorld</strong> Aktiengesellschaft, Bonn im Gesamtnennwert von<br />

EUR 400.000.000,00 (ISIN XS0478864225, WKN A1CR73) gewählt.<br />

Der jeweilige gemeinsame Vertreter hat die folgenden gesetzlichen Aufgaben und Befugnisse:<br />

• <strong>Bericht</strong>spflicht,<br />

• Recht zur Einberufung einer Gläubigerversammlung (verbunden mit dem Recht zum<br />

Versammlungsvorsitz und zur Abstimmungsleitung),<br />

• Recht auf jegliche Informationen, die es den Anleihegläubigern ermöglichen, eine richtige<br />

Entscheidung im Hinblick auf die vom Schuldner vorgeschlagene Änderung von<br />

Anleihebedingungen zu treffen, und<br />

• Exklusives Recht zur Geltendmachung von Gläubigerrechten im Fall der Insolvenz.<br />

Der jeweilige gemeinsame Vertreter ist aufgrund der Beschlüsse der zweiten<br />

Gläubigerversammlungen nicht ermächtigt, Maßnahmen gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 1 bis 10 SchVG<br />

Seite 6 von 26


zuzustimmen, d.h. Maßnahmen, die Mehrheitsbeschlüsse der Gläubiger vorsehen, z.B. zur Änderung<br />

der Hauptforderung.<br />

Die <strong>gemeinsamen</strong> Vertreter sehen ihre Aufgabe in dem vorliegenden Prozess darin, den<br />

Anleihegläubigern eine qualifizierte Meinung zum erarbeiteten Restrukturierungskonzept zu<br />

ermöglichen, Verhandlungsspielräume zu identifizieren und im Interesse der jeweiligen<br />

Anleihegläubiger zu nutzen.<br />

In den noch offenen Ausgestaltungsfragen zur Umsetzung der Restrukturierung, insbesondere bei<br />

den Regelungen zum Umtausch der bestehenden Anleihe in die neue Anleihe und Aktien werden die<br />

<strong>gemeinsamen</strong> Vertreter aktiv die Interessen der Anleihegläubiger vertreten.<br />

3.2. Ausgangssituation und Notwendigkeit der Restrukturierung<br />

Nachdem die <strong>SolarWorld</strong>-Gruppe noch in 2010 ihre bisher höchsten Umsatzerlöse erzielen konnte,<br />

verschlechterte sich im Verlauf <strong>des</strong> Jahres 2011 die wirtschaftliche Entwicklung der <strong>SolarWorld</strong>-<br />

Gruppe. Insbesondere Überkapazitäten und die aggressive Preispolitik chinesischer Anbieter führten<br />

zu einer dramatischen Preisreduktion für Silizium, Wafer, Zellen und Module. Hinzu kam eine starke<br />

politische Verunsicherung durch die Kürzung der Solarförderung in Form von Einspeisevergütungen<br />

in Europa. Auf die insgesamt instabile wirtschaftliche Entwicklung reagierte die Gesellschaft mit<br />

Umstrukturierungs- und Sparmaßnahmen. Dem einsetzenden, signifikanten Preisverfall konnte<br />

zunächst noch durch Nutzung bestehender Kosten und Effizienzvorteile, die gegenüber anderen<br />

integrierten Premiumherstellern bestanden, begegnet werden. Das Konzernergebnis 2011 war<br />

gleichwohl insbesondere infolge von erforderlichen Wertberichtigungen auf das Sachanlage- und<br />

Vorratsvermögen negativ.<br />

Das Jahr 2012 war ein weiteres Krisenjahr für die gesamte Solarindustrie. Überkapazitäten und ein<br />

weiterer Preisverfall von mehr als 40% führten bei fast allen inländischen Solarunternehmen zu<br />

Jahresfehlbeträgen und in vielen Fällen sogar in die Insolvenz. Auch die Geschäftslage der<br />

<strong>SolarWorld</strong>-Gruppe hat sich im Laufe <strong>des</strong> Jahres 2012 dramatisch verschlechtert. Der sich rapide<br />

fortsetzende Preisdruck auf der Verkaufsseite seit Mitte 2012 führte zu Verlusten im operativen<br />

Geschäft. Der Absatz von Wafern ging erheblich zurück. Der Absatz von Bausätzen und Modulen<br />

blieb zwar stabil, reichte aber bei Weitem nicht aus, um den Preisrückgang von rund 40% zu<br />

kompensieren. Zudem mussten weitere materielle Wertberichtigungen von Vorräten und<br />

außerplanmäßige Wertminderungen für das Sachanlagevermögen und die immateriellen<br />

Vermögenswerte vorgenommen werden.<br />

Die Gesellschaft reagierte auf die schwierige Marktlage seit 2011 und begann, Kostensenkungs- bzw.<br />

Effizienzsteigerungsmaßnahmen zu identifizieren und umzusetzen. Aufgrund <strong>des</strong> dynamischen<br />

Verfalls der Absatzpreise konnte allein durch diese Maßnahmen die Kostenstruktur der <strong>SolarWorld</strong>-<br />

Gruppe jedoch nicht mit hinreichender Geschwindigkeit an die sich laufend verschlechternden<br />

Marktbedingungen angepasst werden. Der anhaltende Margendruck verstärkt sich bis heute durch<br />

Seite 7 von 26


erhebliche Überkapazitäten im Markt. Gründe hierfür sind einerseits die aggressive Marktbearbeitung<br />

asiatischer Wettbewerber und andererseits ein Angebotsüberhang aufgrund von Abverkäufen von<br />

Herstellern, die sich durch Insolvenzen oder Geschäftsaufgabe vom Solarmarkt zurückziehen<br />

müssen.<br />

Die beschriebene Marktentwicklung hat dazu geführt, dass sich die liquiden Mittel der Gruppe auf<br />

€224 Mio. verringerten. Die <strong>SolarWorld</strong> <strong>AG</strong> wies im HGB-Einzelabschluss 2012 ein negatives<br />

Eigenkapital von €38,3 Mio. aus. Der Vorstand hat daraufhin eine außerordentliche<br />

Hauptversammlung zur Anzeige über den Verlust der Hälfte <strong>des</strong> Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1<br />

AktG einberufen, die am 11. Juli 2013 stattfand.<br />

Die unten dargestellte Graphik verdeutlicht, dass die derzeitige Finanzierungsstruktur <strong>des</strong> Konzerns<br />

nicht tragfähig ist und die anstehenden vertraglichen Darlehenstilgungen nicht geleistet werden<br />

können.<br />

EUR Mio.<br />

1,000<br />

900<br />

800<br />

700<br />

600<br />

500<br />

400<br />

300<br />

200<br />

100<br />

0<br />

€ 224 Mio.<br />

€ 931 Mio.<br />

€ 58 Mio.<br />

€ 265 Mio.<br />

€ 45 Mio.<br />

€ 184 Mio.<br />

€ 609 Mio.<br />

2012 2012 2013 2014 2015 2016 2017<br />

Liquide Mittel Finanzverbindlichkeiten Fälligkeit vor Restrukturierung (inkl. Zinslast)<br />

Quelle: Präsentation <strong>des</strong> Finanzvorstands Philipp Koecke im Rahmen der Gläubigerversammlungen am 8./9. Juli 2013<br />

Um die Gesellschaft bis 2015 wieder renditefähig und „bankable“ zu machen ist zusätzlich zu der<br />

beschriebenen operativen Restrukturierung eine finanzielle Restrukturierung mit dem Ziel, eine<br />

nachhaltige Kapitalstruktur für die Gesellschaft zu schaffen, notwendig.<br />

Die von der Gesellschaft angestrebte und im Wesentlichen mit den Schuldscheindarlehensgläubigern<br />

sowie der Europäische Investitionsbank („EIB“) verhandelte finanzielle Restrukturierung sieht einen<br />

Kapitalschnitt mit anschließender Kapitalerhöhung unter Umwandlung eines großen Teils der<br />

Finanzverbindlichkeiten (ca. 55 %) in Eigenkapital vor. Insgesamt wird damit eine Entlastung der<br />

bilanziellen Passivseite (inkl. aufgelaufener Zinsen) und korrespondierende Stärkung der<br />

Konzerneigenkapitalposition in Höhe von rund €504,2 Mio. sowie eine nachhaltige Reduktion <strong>des</strong><br />

Seite 8 von 26


Finanzierungsaufwan<strong>des</strong> und damit Entlastung sowohl der Ergebnis- (Zins) als auch<br />

Liquiditätssituation (Zins und Tilgung) umgesetzt. Im Gegenzug für den anteiligen Verzicht erhalten<br />

die Gläubiger 95% der Aktien der Gesellschaft. Das Konzept sieht weiterhin vor, dass die Gläubiger<br />

einen großen Teil der durch die Umwandlung erhaltenen Aktien an Herrn Dr.-Ing. E. h. Frank Asbeck<br />

(19,5%) und die Qatar Solar S.P.C. mit Sitz in Doha, Qatar (29%) verkaufen, um diese langfristig an<br />

die Gesellschaft zu binden. Der Veräußerungserlös aus diesem Aktienverkauf wird an die Gläubiger<br />

ausgeschüttet.<br />

Zusätzlich ist es angestrebt, dass Qatar Solar S.P.C. eine neue, vorrangig besicherte Kreditlinie in<br />

Höhe von €50,0 Mio. stellt, um die Liquidität der Gesellschaft zu verbessern.<br />

3.3. Finanzkennzahlen<br />

Am 1. Februar 2013 wurde ein erster Entwurf eines Sanierungsgutachtens gem. IDW ES6 von einer<br />

internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstellt. Basierend auf diesem Gutachten gab es am<br />

07. Juni 2013 und am 26. Juni 2013 Ergänzungen, die sowohl die Q1 2013 Finanzdaten und den<br />

Fortschritt der Restrukturierungsverhandlungen widerspiegeln. Das Sanierungsgutachten ist auf dem<br />

vom Management erstellten Business Plan 2013-2015 aufgebaut und beinhaltet Plausibilisierungen<br />

und Sensitivitäten. Eine finale Version <strong>des</strong> Sanierungsgutachtens wird für den Zeitpunkt <strong>des</strong> Closings<br />

erstellt werden.<br />

3.3.1. Marktannahmen<br />

Der Businessplan geht von einem Gesamtmarktwachstum (C<strong>AG</strong>R) von 2012-2015 im niedrigen<br />

einstelligen Bereich aus. Insbesondere einige der Kernmärkte von <strong>SolarWorld</strong> wie Frankreich,<br />

Deutschland und Italien verzeichnen einen deutlichen Marktrückgang. Der Marktrückgang in den<br />

bestehenden Märkten soll durch Fokussierung auf weitere Europäische Märkte (Österreich, Schweiz,<br />

UK, Benelux), Lateinamerika und Japan kompensiert werden. Diese Annahme wird auch durch<br />

andere Marktstudien gestützt.<br />

Zusätzlich will <strong>SolarWorld</strong> sich verstärkt auf das Projektgeschäft konzentrieren, um den<br />

Absatzrückgang im europäischen commerical und residential Bereich auszugleichen. Insgesamt plant<br />

die Gesellschaft nach deutlichen Verlusten von Marktanteilen in den letzten Jahren wieder leichte<br />

Marktanteilsgewinne.<br />

Aufgrund <strong>des</strong> Konsolidierungsprozesses der PV-Industrie geht das Unternehmen von einer<br />

Stabilisierung der Modulpreise ab 2014 auf einem niedrigen Niveau aus. Weiterhin wird unterstellt,<br />

dass <strong>SolarWorld</strong> seine Position als einer der Technologieführer der Branche verteidigen kann und<br />

sich z.B. durch Module mit höherer Leistung und damit verbundenen niedrigeren relativen Kosten<br />

(€/Wp) einen Wettbewerbsvorteil erarbeiten kann.<br />

Seite 9 von 26


3.3.2. Umsatzplanung<br />

Der Markt zeigt sich aufgrund <strong>des</strong> öffentlichen Restrukturierungsprozesses stark verunsichert.<br />

Insbesondere im Projektgeschäft, für das derzeit kaum Projektfinanzierung erhältlich ist, sind im<br />

Sanierungsgutachten Umsatzeinbußen in 2013 unterstellt. Das Management hält trotz der<br />

Veränderungen der Rahmenbedingungen in 2013 an den Planumsätzen für die Jahre 2014 und 2015<br />

fest.<br />

Die aktuelle Planung für 2013 geht auf Basis der jüngsten Entwicklungen nun davon aus, dass die<br />

ursprünglich geplanten Preise für 2013 nicht erzielt werden können und Absatzmengen sich von dem<br />

höhermargigen Sunkit-Business in das niedrigermargige Modulgeschäft verschieben. Das<br />

Management erwartet, diese Verschiebung ab 2014 wieder rückgängig machen zu können und<br />

zusätzliches Wachstum durch das Projektgeschäft zu generieren. Ab 2014 erwartet das Management<br />

wieder leichtes Wachstum in Deutschland. Auch in allen anderen Kernmärkten, bis auf Italien,<br />

erwartet das Management weiteres Absatzpotential. Die Annahmen scheinen ambitioniert und der<br />

Sanierungsgutachter hat in seiner Betrachtung einen konservativeren Marktwachstumsansatz<br />

gewählt.<br />

<strong>SolarWorld</strong> unterstellt eine Bodenbildung <strong>des</strong> Preisverfalls sowohl für Sunkits als auch Module in<br />

2013 und eine leichte Preissteigerung ab 2014 für beide Produkte (Management Case).<br />

Aus diesen Annahmen resultiert im Management Case ein operativer Turnaround (auf EBITDA Basis)<br />

der Gesellschaft in 2014 und eine EBITDA Marge auf einem vergleichbaren Niveau zur Vorkrisenzeit.<br />

3.3.3. Kostenplanung<br />

Das Management hat aufgrund der erkennbaren Marktverschlechterung in 2012 mit operativen<br />

Restrukturierungsmaßnahmen, insbesondere in den Bereichen Einkauf, Produktion und Personal<br />

begonnen, die laut Aussage <strong>des</strong> Managements auch weitestgehend im Zeitplan liegen und über die<br />

Planungsperiode einen kumulierten Cash Effekt im mittleren dreistelligen Millionen Euro Bereich<br />

beitragen sollen.<br />

3.3.4. Sensitivitäten<br />

Der Gutachter hat in dem Sanierungsgutachten die Planungen <strong>des</strong> Managements kritisch überprüft<br />

und zum Teil nicht unerhebliche Anpassungen für sein Sensitivitätsszenario vorgenommen. Die<br />

Anpassungen sind im Wesentlichen Mengen- und Preisanpassungen und deren Folgekosten auf<br />

Herstellungskosten und Umlaufvermögen, Verzögerungen in der Umsetzung der operativen<br />

Restrukturierungsannahmen und Folgeeffekte. Insbesondere die Umsätze im Projektgeschäft wurden<br />

als ambitioniert eingestuft, da keine konkrete Projektpipeline mangels Projektfinanzierung derzeit<br />

aufgebaut werden kann. Es wird aber davon ausgegangen, dass in der finalen Version <strong>des</strong><br />

Sanierungsgutachtens eine bessere Abschätzung <strong>des</strong> Projektgeschäfts und der Pipeline für 2014<br />

Seite 10 von 26


vorgenommen werden kann. Der Gutachter hat auch weitere Kosteneinsparungspotentiale ab 2015<br />

identifiziert, die positiv in das Sensitivitätsszenario eingeflossen sind.<br />

In beiden Szenarien (Management Case und Sensitivitätsszenario) wird der Turnaround in 2014<br />

erreicht, wobei das Umsatzwachstum und die EBITDA Marge im Sensitivitätsszenario deutlich<br />

niedriger ausfallen als in dem Management Plan.<br />

3.3.5. Liquiditätsentwicklung<br />

Das Management plant insgesamt einen leicht negativen Cashflow für 2013. Die negativen operativen<br />

Cashflows und die Cashflows aus Investitionen und Finanzierung sollen im Wesentlichen durch eine<br />

deutliche Verbesserung <strong>des</strong> Umlaufvermögens verbessert werden. Insbesondere die geplante<br />

Reduzierung <strong>des</strong> Bestands an fertigen- und unfertigen Erzeugnisse erscheint optimistisch.<br />

Es ist festzuhalten, dass in der Planungsperiode bis 2015 sowohl im Management Plan als auch in<br />

dem Sensitivitätsszenario die obligatorischen Barkomponenten-Rückzahlungen unter den neuen<br />

Anleihebedingungen geleistet werden können, bzw. im Management Plan durch den cash sweep<br />

Mechanismus zum Teil sogar früher ausgezahlt werden können.<br />

Für 2016 liegt keine Business Planung vor, somit ist aus dem Business Plan nicht erkennbar, ob und<br />

wie die letzte Tilgung (vor der Endfälligkeit) geleistet werden kann.<br />

3.3.6. Zusammenfassung Finanzkennzahlen<br />

Die Planungsannahmen scheinen plausibel zu sein, sind allerdings insbesondere im Management<br />

Case ambitioniert und mit deutlichen operativen Risiken behaftet. Das erheblich konservativere<br />

Sensitivitätsszenario <strong>des</strong> Gutachters bietet unserer Meinung nach in Summe eine realistische<br />

Einschätzung im Hinblick auf die Beurteilung der Sanierungsfähigkeit.<br />

Insgesamt stellt der Gutachter fest, dass - falls sich die beteiligten Parteien auf das vorliegende<br />

Restrukturierungskonzept einigen und dieses auch in zeitlicher Hinsicht konzeptgemäß und<br />

steuerneutral umgesetzt werden kann - auch in dem unterstellten konservativeren<br />

Sensitivitätsszenario aus heutiger Sicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit die<br />

Sanierungsfähigkeit der <strong>SolarWorld</strong> <strong>AG</strong> bestätigt werden kann. Zum Erreichen der Sanierung ist die<br />

Renditefähigkeit (EBT) in den Jahren 2016ff noch zu steigern, aber die bis 2015 erreichte<br />

Bilanzstruktur sollte eine angemessene (branchenübliche) EK-Ausstattung darstellen, mit der die<br />

Kreditwürdigkeit wieder hergestellt und die Durchführung von Projektgeschäft möglich sein sollte.<br />

Seite 11 von 26


3.4. Zerschlagungsszenario<br />

Die Gesellschaft hat von ihrem rechtlichen Berater eine Berechnung <strong>des</strong> Zerschlagungswertes der<br />

<strong>SolarWorld</strong> <strong>AG</strong> anfertigen lassen (Liquidationsstatus). Diese Berechnung ist im Februar 2013<br />

basierend auf den vorläufigen Bilanzwerten zum 31.12.2012 angefertigt worden und zielt darauf ab,<br />

die Aktiva und Passiva der Gesellschaft dahingehend zu analysieren, welchen Wert sie bei einer<br />

Einstellung der Geschäftstätigkeit der <strong>SolarWorld</strong> Gruppe und anschließender Verwertung durch<br />

einen oder mehrere Insolvenzverwalter sowie nach Abzug etwaiger Drittrechte (z.B.<br />

Eigentumsvorbehalte) hätten. Die wesentlichen Vermögensgegenstände der <strong>SolarWorld</strong> <strong>AG</strong> sind<br />

neben einem Cash-Pool die Finanzbeteiligungen an der Tochtergesellschaft in den USA und dem<br />

Produktionsstandort Freiberg. Beide Beteiligungen würden ohne die zentralen Tätigkeiten, die durch<br />

die Konzernmutter erbracht werden, einen deutlichen Wertverlust erleiden. Auch andere<br />

Vermögensgegenstände wie Vorräte oder Sachanlagen würden aufgrund der spezifischen Art und<br />

<strong>des</strong> momentanen Marktumfelds keinen zufriedenstellenden Kaufpreis erzielen.<br />

Auf der Passivseite hingegen würden die Forderungen, die die Gläubiger in einer Insolvenz beim<br />

Insolvenzverwalter anmelden, wohl nur geringfügig unter den bilanzierten Verbindlichkeiten liegen,<br />

d.h. die Vermögensgegenstände würden nicht ausreichen, um die Forderungen zu bedienen. Im<br />

Ergebnis ergibt sich bei dieser Betrachtung eine (unter verschiedenen Annahmen) „kalkulatorische<br />

Insolvenzquote einschließlich Risiken“ i.H.v. ca. 7,5 %. In 2013 hat sich die Liquidität weiter<br />

verringert, so dass bei gleichen Annahmen (ceteris paribus) die kalkulatorische Insolvenzquote aktuell<br />

unter der im Februar 2013 ermittelten Quote von ca. 7,5% liegen dürfte.<br />

Dabei ist bereits berücksichtigt, dass in Folge einer Insolvenz der <strong>SolarWorld</strong> <strong>AG</strong> auch<br />

Tochtergesellschaften Insolvenz anmelden werden. Da zwischen einigen Tochtergesellschaften und<br />

der <strong>SolarWorld</strong> <strong>AG</strong> Ergebnisabführungsverträge bestehen, könnten aus den Insolvenzen der<br />

Tochtergesellschaften weitere Verbindlichkeiten die Insolvenzquote auf Ebene der <strong>SolarWorld</strong> <strong>AG</strong><br />

negativ beeinflussen.<br />

In dem Liquidationsstatus sind in diesem Zusammenhang Abnahmeverpflichtungen gegenüber<br />

Siliziumherstellern berücksichtigt. Diese Verpflichtungen stammen aus langlaufenden<br />

Abnahmeverpflichtungen der Deutschen Solar, die zu Zeiten geschlossen wurden, als die<br />

Siliziumversorgung im Photovoltaikmarkt unsicher war und mit weiterem Wachstum gerechnet wurde.<br />

Die Verträge sind sowohl dem Abnahmevolumen als auch dem Preis nach nicht mehr marktgerecht.<br />

In dem Liquidationsstatus wurden erhebliche Verbindlichkeiten aus diesen Verträgen im Fall einer<br />

Insolvenz der Tochtergesellschaft Deutsche Solar berücksichtigt. In diesem Zusammenhang ist<br />

bemerkenswert, dass diese Risiken im Sanierungsfall (Going-Concern-Prämisse) laut Gesellschaft<br />

vermieden werden können und hierfür in der Vergangenheit gebildete Drohverlustrückstellungen<br />

aufgelöst wurden.<br />

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Dieser Betrachtung liegen die rechtlichen Gutachten von zwei Rechtsanwaltskanzleien zu Grunde,<br />

die mögliche Ansprüche aus den Abnahmeverpflichtungen dem Grunde und der Höhe nach negieren,<br />

da diese im Wesentlichen von der Nichtigkeit der den Abnahmeverpflichtungen zu Grunde liegenden<br />

Verträge ausgehen. Da auch in der jüngeren Vergangenheit mit den meisten Lieferanten die Verträge<br />

anders „gelebt“ und dem Volumen und dem Preis nach den aktuellen Marktentwicklungen angepasst<br />

wurden, geht die Geschäftsleitung von einer einvernehmlichen wirtschaftlichen Regelung mit den<br />

Lieferanten aus.<br />

Würden diese von den Lieferanten anzumeldenden Forderungen von einem Insolvenzverwalter<br />

wirksam bestritten werden, könnte sich die Insolvenzquote für die übrigen unbesicherten Gläubiger<br />

der <strong>SolarWorld</strong> <strong>AG</strong> rein rechnerisch unter Umständen um bis zu ca. 10 % erhöhen.<br />

3.5. Behandlung der Anleihegläubiger der 6,125%<br />

Schuldverschreibung 2010/2017 im Restrukturierungskonzept<br />

3.5.1. Angebot im Restrukturierungskonzept für die Anleihegläubiger<br />

2010/2017<br />

Das Restrukturierungskonzept sieht vor, dass die bisherige 6,125% Schuldverschreibung 2010/2017<br />

auf eine Abwicklungsstelle übertragen und in die Gesellschaft eingebracht wird. Die Anleihegläubiger<br />

erhalten im Gegenzug einen Erwerbsanspruch auf Schuldverschreibungen einer neuen Anleihe und<br />

neue Aktien. Alle im Folgenden genannten Beträge und Zahlen unterstellen ein Szenario, in dem die<br />

<strong>SolarWorld</strong> Aktiengesellschaft im August die fällige Zinszahlung der Anleihe 2010/2016 nachzahlt.<br />

1. Neue Anleihe mit Auszahlungen<br />

Die Gläubiger der 2010/2017 Anleihe erhalten je Anleihe mit Nominalwert von €1.000,00 eine neue<br />

Anleihe in Höhe von €451,73 (Anleihewert neu) nominal. Die neue Anleihe soll zum Handel an einem<br />

organisierten Markt zugelassen werden.<br />

Ein Teil (ca. 27%) dieses neuen Anleihewertes soll bis Juni 2016 in vier vertraglich festgelegten<br />

Rückzahlungen an die Anleihegläubiger zurückgezahlt werden. Die Höhe und der Zeitpunkt der<br />

Tilgungszahlungen sind dabei wie folgt:<br />

€35,77 nach Vollzug der Restrukturierung (Closing)<br />

€34,46 am 30. Juni 2014<br />

€22,03 am 30. September 2015<br />

€28,92 am 30. Juni 2016<br />

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Die weiteren 73% <strong>des</strong> Anleihewertes (€330,55) werden 5 Jahre nach Vollzug der Restrukturierung<br />

(Closing) endfällig zurückgeführt.<br />

Der jeweils noch ausstehende Nennbetrag dieser neuen Anleihe wird verzinst. Die Zinsen sind<br />

vierteljährlich nachschüssig zum Ende eines Kalenderquartals zu zahlen. Der Zinssatz der neuen<br />

Anleihe beträgt 3-Monats-EURIBOR (min<strong>des</strong>tens aber 1% p.a.) zzgl. 5% Marge p.a.<br />

Der Gesellschaft steht darüber hinaus zu jedem Zinszahlungstermin ein Wahlrecht zu. Sie kann sich<br />

bei jeder Zinszahlung entscheiden einen Teil der Zinsen (3%-Punkte) oder die gesamten Zinsen nicht<br />

zu zahlen. Wird ein Teil (3%-Punkte) oder die gesamten Zinsen nicht gezahlt, so steigt die Zinsmarge<br />

von 5% auf 7% bzw. sogar 9% (bei Nichtzahlung der gesamten Zinsen). Die nicht ausgezahlten<br />

Zinsbeträge werden kapitalisiert und sind endfällig rückzahlbar.<br />

2. Aktienerwerb<br />

Die Anleihegläubiger der Anleihe 2010/2017 erhalten darüber hinaus die Möglichkeit, im Rahmen<br />

einer Kapitalerhöhung durch Einbringung der bisherigen Anleiheforderungen neue Aktien zu<br />

erwerben (sog. „Debt-to-Equity-Swap“).<br />

Dabei sind zwei Varianten zu unterscheiden.<br />

Kommt es zu dem vorgesehenen Anteilserwerb durch Herrn Dr.-Ing. E. h. Frank Asbeck (bzw. ein mit<br />

ihm verbundenes Unternehmen) und Qatar Solar S.P.C., so erhalten die Anleihegläubiger pro<br />

Altanleihe 6,77 (gerundet) neue Aktien und einen Barbetrag von €53,52 („Variante 1 mit MIP und<br />

NIK“).<br />

Bleibt dieser Anteilserwerb aus, so erhalten die Anleihegläubiger pro Altanleihe 15,23 (gerundet)<br />

neue Aktien und keinen Barbetrag („Variante 2 ohne MIP und NIK“).<br />

MIP bedeutet in diesem Zusammenhang Management-Inzentivierungsplan und NIK Neues-Investor-<br />

Kapital.<br />

Um die o.g. neue Anleihe und die neuen Aktien zu erhalten, müssen die Anleihegläubiger aktiv ihr<br />

Erwerbsrecht für die neue Anleihe und/oder die neuen Aktien ausüben. Soweit die Anleihegläubiger<br />

Erwerbsrechte nicht ausüben, wird die Abwicklungsstelle die betreffenden Aktien bzw. neuen<br />

Anleihen verwerten und den Erlös abzüglich Kosten als Barausgleich an diese Anleihegläubiger<br />

auskehren.<br />

3.5.2. Die Behandlung der Anleihe 2011/2016<br />

Die Anleihe 2011/2016 wird im Grundsatz gleich behandelt wie die Anleihe 2010/2017. Auch die<br />

Gläubiger dieser Anleihe erhalten nach dem Sanierungskonzept Schuldverschreibungen einer neuen<br />

Anleihe, Barauszahlungen und neue Aktien.<br />

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Eine Besonderheit ist die fällige Zinszahlung für diese Anleihe im Juli 2013. Unterstellt die<br />

Anleihegläubiger beider Anleihen und die Aktionäre der <strong>SolarWorld</strong> Aktiengesellschaft stimmen in den<br />

Versammlungen vom 5.-7. August 2013 mit den notwendigen Mehrheiten dem Sanierungskonzept zu,<br />

so wird die fällige Zinszahlung der Anleihe 2011/2016 nachträglich bedient werden. Diese<br />

Zinszahlung auf die alte Anleihe wird bei den Barauszahlungen der neuen Anleihe entsprechend<br />

berücksichtigt. Die neue Anleihe für die Gläubiger der Anleihe 2011/2016 sieht <strong>des</strong>halb geringere<br />

Barauszahlungen vor.<br />

Im Vergleich zur Anleihe 2010/2017 stellen sich die Beträge wie folgt dar:<br />

Anleihe 2010/2017 je Anleihe 2011/2016 je<br />

€1.000,00<br />

€1.000,00<br />

Zinszahlung auf Altanleihe im<br />

August 2013<br />

- €63,75<br />

Nominalwert neue<br />

Schuldverschreibung<br />

€451,73 €439,39<br />

Zinssatz Euribor (min 1%) + Euribor (min 1%) + 5%<br />

5% (Toggle)<br />

(Toggle)<br />

Tilgungszahlung bei Closing €35,77 €0,00<br />

Tilgungszahlung Juni 2014 €34,46 €4,56<br />

Tilgungszahlung Sept. 2015 €22,03 €21,43<br />

Tilgungszahlung Juni 2016 €28,92 €28,13<br />

Endfälliger Restbetrag €330,55 €321,52<br />

Anzahl der Aktien Variante 1<br />

(mit MIP/NIK)<br />

6,77 7,31<br />

Anteil Barausgleich<br />

Aktienverkauf Variante 1<br />

€53,52 €57,84<br />

Anzahl der Aktien Variante 2<br />

(ohne MIP/NIK)<br />

15,23 16,46<br />

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Die Unterschiede in den Beträgen und Zuteilungen basieren auf 3 wesentlichen Faktoren:<br />

1. Die Basis für die Verteilung (Allokation) der neuen Finanzinstrumente (neue Anleihe, neue<br />

Aktien) und für die Auszahlungen ist die Höhe der Schulden der einzelnen Gläubigergruppen<br />

(Anleihe 2016, Anleihe 2017, Schuldscheindarlehen).<br />

Zur Berechnung der Höhe der Schulden werden den Nominalbeträgen der Schulden die<br />

aufgelaufenen, nicht bezahlten Zinsen bis zum 30. September 2013 hinzugefügt. Die<br />

Zinstermine und die Zinshöhe für die unterschiedlichen Gläubigergruppen waren in der<br />

bisherigen Struktur verschieden. Dies führt für einen gleichen Nominalbetrag (z.B. €1.000,00)<br />

je nach Gläubigergruppe bei Hinzurechnung der nicht gezahlten Zinsen zu unterschiedlichen<br />

Basiswerten für die Allokation der neuen Finanzinstrumente und Auszahlungen.<br />

Zinszahlungen, die vor dem 01.05.2013 erfolgten, werden im Übrigen nicht in die<br />

Verteilung/Umverteilung kalkulatorisch einbezogen.<br />

2. Eine Sonderrolle spielt die im August 2013 geplante Nachzahlung auf fällige Zinsen für die<br />

Anleihe 2010/2016. Um eine Ungleichbehandlung durch die Auszahlung dieses Betrages zu<br />

diesem Zeitpunkt auszugleichen, ist in §1 Abs. 7 der Anleihebedingungen der neuen Anleihe<br />

für die Gläubiger der Anleihe 2010/2016 vorgesehen, dass der Nennbetrag der neuen<br />

Schuldverschreibung um die Zinszahlung reduziert wird. Der reduzierte Nennbetrag führt in<br />

der Folge zu geringeren Barauszahlungen (Tilgungen). Im Ergebnis wird die im August 2013<br />

geplante Nachzahlung der Zinsen also im Wesentlichen durch die Reduktion der folgenden<br />

Barauszahlungen (Tilgungen) der neuen Anleihe ausgeglichen.<br />

3. Bei der Berechnung der zukünftigen Aktienzuteilung wird hingegen auf den Wert <strong>des</strong><br />

Forderungsverzichts abgestellt. Der aufgrund von (2.) reduzierte Nennbetrag für die<br />

Anleihegläubiger der Anleihe 2010/2016 führt <strong>des</strong>halb im Ergebnis zu einem höheren<br />

rechnerischen Verzicht dieser Gläubiger und in der Folge als Ausgleich zu einer höheren<br />

Aktienzuteilung.<br />

Diese drei genannten Punkte sind die wesentlichen Faktoren für die im Detail unterschiedliche<br />

Verteilung der neuen Finanzinstrumente und Auszahlungen wie oben dargestellt.<br />

Die Verteilungsberechnungen sind mathematisch unter Berücksichtigung der o.g. Faktoren<br />

nachvollziehbar. Der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger 2010/2017 sieht <strong>des</strong>halb unter<br />

Berücksichtigung der o.g. Faktoren eine Gleichbehandlung beider Anleihen im Sanierungskonzept im<br />

Wesentlichen als gegeben an. Die Mitwirkungsrechte für beide Anleihegläubigergruppen sind für die<br />

Zukunft ebenfalls gleich ausgestaltet.<br />

Für die Anleihegläubiger der Anleihe 2010/2017 stellt sich der gewählte<br />

Zinsabgrenzungsmechanismus und die Behandlung der Zinszahlung für die Anleihe 2011/2016 aus<br />

Sicht <strong>des</strong> <strong>gemeinsamen</strong> <strong>Vertreters</strong> nicht als nachteilig dar. Hinzuweisen ist sicherlich auf die zeitlich<br />

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unterschiedlichen Auszahlungen und damit auf ein unterschiedliches Risikoprofil. Im –<br />

unwahrscheinlichen, aber nicht vollständig auszuschließenden – Falle eines Scheiterns der<br />

operativen Sanierung nach Closing haben beide Anleihen unterschiedliche Auszahlungen erhalten.<br />

Die Zinszahlung für die Anleihe 2011/2016 führt in den ersten Monaten nach Closing dazu, dass<br />

diese Anleihegläubiger bereits mehr Cash erhalten haben werden. In den folgenden Auszahlungen<br />

wird dieser Effekt dann mittelfristig aufgeholt.<br />

3.5.3. Die Behandlung von Schuldscheindarlehensgläubigern<br />

In 2007 hat die Gesellschaft verschiedene Schuldscheindarlehen begeben, die heute in Höhe von<br />

nominal insgesamt €352 Mio. noch als Verbindlichkeiten der Gesellschaft ausstehen. Die<br />

Schuldscheindarlehen sind unbesichert und stehen im Rang den beiden Anleihen gleich. Die<br />

Schuldscheine werden von Banken und institutionellen Investoren gehalten.<br />

Das vorliegende Sanierungskonzept ist im Wesentlichen ein Ergebnis von Verhandlungen zwischen<br />

der Gesellschaft und den Schuldscheindarlehensgläubigern. Die Anleihegläubiger waren bei der<br />

Entstehung <strong>des</strong> Konzeptes noch nicht vertreten.<br />

Insofern ist es wichtig zu verstehen, dass dennoch auch bei den Schuldscheindarlehen im Grundsatz<br />

der gleiche Mechanismus im Restrukturierungskonzept angewandt wird, der auch für die beiden<br />

Anleihen gilt. Die Schuldscheindarlehensgläubiger wandeln ihren Anspruch in neue Darlehen um.<br />

Diese haben die gleiche Laufzeit und gleiche Verzinsung wie die neuen Anleihen. Ebenso erhalten<br />

sie Barauszahlungen zu den gleichen Terminen wie die Anleihen. Auch der Erwerb von Aktien in dem<br />

Zusammenhang mit dem Verzicht ist in den Grundzügen sehr vergleichbar zu den Anleihen geregelt.<br />

Die Gesellschaft war erkennbar bemüht, eine weitgehende Gleichbehandlung aller unbesicherten<br />

Finanzkreditgläubiger sicherzustellen.<br />

In einigen Punkten sind im Sanierungskonzept jedoch im Ergebnis einige Unterschiede in der<br />

Behandlung der Gläubiger erkennbar. Diese Unterschiede sind zum Teil „technisch“ zu erklären. Die<br />

Schuldscheindarlehen werden in ein Darlehen umgewandelt, die Anleihegläubiger dagegen erhalten<br />

je eine neue Anleihe. Die Begebung dieser neuen Anleihen unterliegt wertpapierrechtlich strengen<br />

Formalkriterien. Andererseits gibt es aber auch einige Punkte, bei denen eine unterschiedliche<br />

Behandlung der Gläubiger nicht durch formale oder technische Argumente zu begründen ist.<br />

Vielmehr sind diese Punkte ein Ergebnis der Verhandlungssituation, bei der die Anleihegläubiger<br />

nicht repräsentiert waren.<br />

Diese Punkte stellen nach Auskunft der Gesellschaft unverrückbare Positionen der<br />

Schuldscheindarlehensgläubiger dar. Die wesentlichen Punkte sind unter der Tabelle näher erläutert.<br />

Soweit diese Positionen konkret Bestandteil <strong>des</strong> veröffentlichten Sanierungskonzeptes sind, so sind<br />

sie nun auch prozessual zwingend und unverrückbar für das Konzept, über das in den Gläubiger- und<br />

Aktionärsversammlungen vom 5.-7. August 2013 abgestimmt werden soll.<br />

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Im Vergleich zu den beiden Anleihen stellt sich die Verteilung bei einem<br />

Schuldscheindarlehensgläubiger im Durchschnitt wie folgt dar:<br />

Anleihe 2010/2017 je Anleihe 2011/2016 je SSD gemittelt je<br />

€1.000,00<br />

€1.000,00<br />

€1.000,00 nominal<br />

Zinszahlung auf €0,00 €63,75 €0,00<br />

Altanleihe<br />

2013<br />

im August<br />

Nominalwert Reinstated €451,73<br />

Debt<br />

€439,39 €451,94<br />

Zinssatz Euribor (min 1%) + 5% Euribor (min 1%) + 5% Euribor (min 1%) + 5%<br />

(Toggle)<br />

(Toggle)<br />

(Toggle)<br />

Tilgungszahlung Closing €35,77 €0,00 €35,78<br />

Restrukturierungsgebühr €8,40<br />

Tilgungszahlung<br />

2014<br />

Juni €34,46 €4,56 €34,48<br />

Tilgungszahlung<br />

2015<br />

Sept. €22,03 €21,43 €22,04<br />

Tilgungszahlung<br />

2016<br />

Juni €28,92 €28,13 €28,93<br />

Endfälliger Restbetrag €330,55 €321,52 €330,71<br />

Anzahl der Aktien 6,77 7,31 8,35<br />

Variante 1 (mit MIP/NIK)<br />

Anteil Barausgleich €53,52 €57,84 €44,31<br />

Aktienverkauf Variante 1<br />

Anzahl der Aktien 15,23 16,46 15,24<br />

Variante<br />

MIP/NIK)<br />

2 (ohne<br />

Der unterschiedliche Nominalbetrag für die Reinstated Debt begründet sich durch die Einbeziehung<br />

der einzelnen jeweils gültigen Zinsen für den Zeitraum bis zum 30.9.2013.<br />

Zwei Punkte, die grundsätzlich bei den Schuldscheindarlehensgläubigern und den Anleihegläubigern<br />

unterschiedlich ausfallen, sind die Restrukturierungsgebühr und die unterschiedliche Teilnahme bei<br />

dem Verkauf von Aktien an Herrn Dr.-Ing. E. h. Frank Asbeck (bzw. ein mit ihm verbundenes<br />

Unternehmen) und Qatar Solar S.P.C.(„MIP/NIK“).<br />

1. Die Schuldscheindarlehensgläubiger erhalten bei Closing eine zusätzliche<br />

Restrukturierungsgebühr in Höhe von etwa 1% <strong>des</strong> Nominalwertes der<br />

Schuldscheindarlehen. Begründet wird dies einerseits durch den monatelangen<br />

Verhandlungsaufwand und internen Aufwand der Banken und institutionellen Investoren für<br />

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den Prozess. Andererseits wird argumentiert, dass die Schuldscheindarlehensgläubiger im<br />

Gegenzug auf die Geltendmachung eines zukünftigen Zinsmargenschadens bei der<br />

Verteilungsberechnung im Rahmen der Verhandlungen verzichtet hätten (sog. Make-Whole<br />

Premium).<br />

Die <strong>gemeinsamen</strong> Vertreter können sich weder dem einen noch dem anderen Argument<br />

vorbehaltlos anschließen. Dennoch nehmen sie zur Kenntnis, dass diese Gebühr<br />

• im Ergebnis Bestandteil <strong>des</strong> ausgehandelten Sanierungskonzeptes ist,<br />

• in Restrukturierungsprozessen für Banken und institutionelle Investoren nicht unüblich ist,<br />

• die Banken und institutionellen Investoren neben ihren Beratern tatsächlich einen hohen<br />

Aufwand in den Verhandlungen und in der Prozessbegleitung hatten, und<br />

• der Höhe der potentiellen Ungleichbehandlung sich auf maximal 1% <strong>des</strong> Nominalwertes<br />

beschränkt.<br />

2. Unterschiedlich für beide Gläubigergruppen sind auch die Regelungen zur verpflichtenden<br />

Teilnahme an Aktienverkäufen (neuer Aktien) im Rahmen <strong>des</strong> MIP/NIK. Für die<br />

Anleihegläubiger ist die Aktienandienung in dem vorgegebenen Umfang bindend. Kommt der<br />

Aktienverkauf (MIP, NIK) zustande, so geben die Anleihegläubiger zwingend zu einem<br />

festgelegten durchschnittlichen Preis (€6,32) einen Teil der ihnen im 1. Schritt zustehenden<br />

Aktien ab.<br />

Die Schuldscheindarlehensgläubiger haben für einen Teil ihrer erhaltenen Aktien einen<br />

abweichenden Mechanismus verhandelt. Sie können einen Teil ihrer Aktien wahlweise<br />

abgeben oder behalten. Das Wahlrecht bezieht sich dabei nicht auf den gesamten pro-rata<br />

anfallenden Aktenanteil <strong>des</strong> MIP/NIK in Höhe von 48,5%, sondern nur auf einen Teil von 9%.<br />

Die Schuldscheindarlehensgläubiger verhalten sich dabei jeweils unterschiedlich. In Summe<br />

geben sie durch diesen Mechanismus pro rata weniger Aktien an MIP/NIK ab. Sie behalten<br />

mehr Aktien und erhalten weniger Barausgleich durch den Aktienverkauf (siehe Tabelle oben,<br />

Variante 1).<br />

Vorteilhaft ist dies für die Schuldscheindarlehensgläubiger vor allem, wenn der Aktienkurs in<br />

Zukunft über dem durchschnittlichen Abgabepreis im Rahmen <strong>des</strong> MIP/NIK von €6,32 liegt. Die<br />

Schuldscheindarlehensgläubiger nehmen also im Durchschnitt ein etwas höheres Risiko, aber<br />

auch ein etwas höheres Wertaufholungspotential in die Zukunft mit.<br />

Die Tatsache, dass hier eine unterschiedliche Konstruktion für den Verkauf der Aktien gewählt<br />

wurde, ist aus Sicht der <strong>gemeinsamen</strong> Vertreter bedauerlich. Wesentlich nachteilig wäre dies<br />

aus Sicht der <strong>gemeinsamen</strong> Vertreter für die Anleihegläubiger aber erst dann, wenn der fixierte<br />

Verkaufspreis beim Aktienverkauf im Rahmen von MIP/NIK erkennbar unterbewertet wäre.<br />

Seite 19 von 26


Im Rahmen der Sanierungstransaktion gibt es aus aktienrechtlichen Gründen ein Gutachten<br />

(IDW S1), das den Wert <strong>des</strong> Unternehmens betrachtet. Folgt man diesem Gutachten so ergibt<br />

sich für den rechnerischen Wert <strong>des</strong> Eigenkapitals der <strong>SolarWorld</strong> Aktiengesellschaft nach<br />

Restrukturierung eine Bandbreite von ca. €55-170 Mio.. Der Erwerb im Rahmen von MIP/NIK<br />

betrifft ca. 48,5% aller Aktien. Bezahlt werden hierfür insgesamt ca. €46 Mio.. Dies entspräche<br />

einer Marktkapitalisierung von ca. €95 Mio..<br />

Unter Berücksichtigung der noch bestehenden Unsicherheiten im Solarbereich und den<br />

operativen Risiken für das Unternehmen gehen die <strong>gemeinsamen</strong> Vertreter nicht davon aus,<br />

dass der gezahlte Kaufpreis in einem deutlichen Missverhältnis zu den Ertragschancen und<br />

Risiken <strong>des</strong> Unternehmens unmittelbar nach Closing steht. Insofern sieht er den ungleichen<br />

Verteilungsmechanismus im Ergebnis nicht als eine wesentliche wirtschaftliche<br />

Ungleichbehandlung an.<br />

Darüber hinaus gibt es im Sanierungskonzept insbesondere nach Closing noch einzelne Rechte für<br />

die Schuldscheindarlehensgläubiger, die über die Mitwirkungsrechte der Anleihegläubiger<br />

hinausgehen. Dies betrifft im Wesentlichen Zustimmungserfordernisse für Anpassungen in der<br />

Restrukturierungsvereinbarung, Zustimmungserfordernisse für Stundungen, Financial Covenants,<br />

Kündigungsrechte und die Zustimmung für eine Erhöhung von zukünftig vorrangigen<br />

Verbindlichkeiten. Unterschiede in Bezug auf Mitwirkungs- und Zustimmungsrechte zwischen<br />

Schuldscheindarlehensgläubigern und Anleihegläubigern gibt es aufgrund der unterschiedlichen<br />

Bedingungen der Finanzinstrumente teilweise auch heute schon in der bestehenden<br />

Finanzierungsstruktur.<br />

3.5.4. Die Behandlung <strong>des</strong> EIB Darlehens<br />

Das Darlehen der Europäischen Investitionsbank beläuft sich nominal auf €52,5 Mio. und wurde im<br />

Oktober 2012 besichert. Im Rahmen der Restrukturierung ist vorgesehen, einen Teil <strong>des</strong> Darlehens in<br />

Höhe von ca. 60% als Finanzverbindlichkeit nach der Restrukturierung fortzuführen, während der<br />

restliche Teil der Forderung (ca. 40%) gegen Ausgabe neuer Aktien getauscht wird.<br />

Das Umtauschverhältnis ist damit niedriger als das Umtauschverhältnis der unbesicherten Anleiheund<br />

Schuldscheindarlehensgläubiger von ca. 55%. Weiterhin wird das Reinstated Debt <strong>des</strong> EIB-<br />

Darlehens in Gesamthöhe von €31,5 Mio. dahingehend bevorzugt behandelt, das €16,7 Mio. in drei<br />

gleichen Tranchen jeweils zum Zeitpunkt <strong>des</strong> Closings sowie 1 bzw. 2 Jahre nach Closing<br />

zurückgeführt werden, während die zweite Tranche in Höhe von €14,8 Mio. parallel zu den Anleiheund.<br />

Schuldscheindarlehensgläubigern behandelt wird.<br />

Abweichend von den Restrukturierungsgläubigern wird die EIB Tranche A auch nach der<br />

Restrukturierung noch vorrangig besichert sein. Nach Rückführung der EIB Tranche A werden die<br />

Sicherheiten den Transaktionssicherheiten zugerechnet.<br />

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Der EIB Darlehensgläubiger wird, wie auch die Restrukturierungsgläubiger, an der Kapitalerhöhung<br />

teilnehmen und Aktien zu den gleichen Konditionen wie die Restrukturierungsgläubiger erwerben.<br />

Allerdings wird der EIB Darlehensgläubiger nicht an dem zusätzlichen Verkauf der Aktien in Höhe von<br />

9% (siehe Punkt 3.5.3) an Dr.-Ing. E. h. Frank Asbeck und Qatar Solar teilnehmen, sodass der finale<br />

Aktienanteil der EIB-Darlehen 0,8 Prozentpunkte über der ursprünglichen Quote <strong>des</strong> zugeteilten<br />

Eigenkapitalsanteils der Restrukturierungsgläubiger liegt. Dies geht zu Lasten der Gläubiger der<br />

beiden Anleihen. Andererseits ist auch darauf hinzuweisen, dass die Ausschüttungen aus dem<br />

Veräußerungserlös für die EIB Darlehensgläubiger entsprechend niedriger sind.<br />

Diese Ungleichbehandlung ist der Besicherung <strong>des</strong> EIB Darlehens geschuldet und wurde in<br />

individuellen Verhandlungen erreicht. Es ist aufgrund dieser Sonderstellung als Verhandlungserfolg<br />

der Gesellschaft (und der Schuldscheindarlehensgläubiger) zu werten, dass die vormals besicherten<br />

EIB Darlehensgeber einen solchen Beitrag zur Sanierung leisten.<br />

3.5.5. Behandlung von sonstigen Gläubigern<br />

Die Konditionen der restlichen besicherten Finanzverbindlichkeiten (Annuitäten- und<br />

Tilgungsdarlehen) in Höhe von €14,2 Mio. per Q1 2013 bleiben unverändert.<br />

Das Restrukturierungskonzept sieht keine Eingriffe in die Rechte von anderen operativen Gläubigern<br />

vor.<br />

3.6. Wesentliche Risiken im Zusammenhang mit der<br />

Restrukturierung<br />

3.6.1. Wesentliche Abweichung von dem Businessplan<br />

Der Businessplan setzt für die Wiederherstellung der Renditefähigkeit und Kreditfähigkeit 2015 in den<br />

Jahren 2014 und 2015 ein kräftiges Umsatzwachstum voraus. Das Wachstum soll insbesondere aus<br />

dem Sunkits- und Projektgeschäft resultieren. Diesen Annahmen stehen unter anderen folgende<br />

Risiken gegenüber:<br />

• Die weltweit bestehenden Überkapazitäten im Markt bauen sich langsamer als in dem<br />

Sanierungsgutachten unterstellt ab, wodurch sich der Preisdruck weiter erhöhen und die<br />

Modulpreise - anders als in der Sensitivitätsrechnung unterstellt - bis 2015 nicht konstant<br />

bleiben, sondern weiter fallen können.<br />

• Das für 2014 und 2015 geplante kräftige Umsatzwachstum kann auf Grund der im<br />

Zusammenhang mit der Restrukturierung bestehenden Verunsicherung der Kunden<br />

weniger stark oder erst später als erwartet erreicht werden, wodurch die Renditefähigkeit<br />

2015 verfehlt oder Covenants hinsichtlich der Min<strong>des</strong>tliquidität gebrochen werden können.<br />

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• Weitere außerordentliche Abschreibungen auf die in nicht unerheblicher Höhe<br />

bestehenden Bilanzpositionen wie z.B. Sachanlagen, sonstige langfristige<br />

Vermögenswerte und Vorräte könnten die Bilanzkennzahlen so verschlechtern, dass die<br />

für 2015 angestrebte Kreditwürdigkeit der Gesellschaft („bankability“) nicht erreicht wird.<br />

• Die geplanten Kostensenkungsmaßnahmen, insbesondere im Bereich Einkauf, greifen<br />

nicht oder nicht schnell genug, wodurch die geplante deutliche EBITDA-<br />

Margenverbesserung ausbleiben könnte.<br />

• Das für 2014 geplante kräftige Wachstum im Projektgeschäft könnte sich wegen der<br />

fehlenden Kreditwürdigkeit der Gesellschaft weiter verzögern.<br />

• Änderungen der regulatorischen Rahmenbedingungen, insbesondere eine Reduktion der<br />

Einspeisevergütungen in den Hauptabsatzmärkten könnte die Zielerreichung erschweren.<br />

• Die in USA etablierten und in Europa geplanten Zölle könnten aufgehoben oder von<br />

internationalen Anbietern unterlaufen werden.<br />

3.6.2. Risiken aus Abnahmeverpflichtungen aus Lieferantenverträgen<br />

Es wäre von Seiten der Anleihegläubiger wünschenswert gewesen, wenn mit den Lieferanten vor der<br />

Beschlussfassung über die Restrukturierung einvernehmliche Lösungen ausgehandelt worden wären.<br />

Die aus den Abnahmeverpflichtungen resultierenden Transaktionsrisiken wurden von den<br />

<strong>gemeinsamen</strong> Vertretern nicht abschließend geprüft. Den <strong>gemeinsamen</strong> Vertretern war es aufgrund<br />

der hohen Komplexität und der zahlreichen internationalen Verknüpfungen in der Kürze der Zeit nicht<br />

möglich diese Risiken zu bewerten.<br />

Sollten sich die Lieferanten mit ihrer Rechtsauffassung durchsetzen, dass die <strong>SolarWorld</strong> Gruppe zur<br />

Abnahme der vertraglich geschuldeten Leistungen verpflichtet ist, und sollte auch eine<br />

einvernehmliche Einigung scheitern, könnte dies die Sanierung der <strong>SolarWorld</strong> <strong>AG</strong> insgesamt<br />

gefährden. In diesem Fall müsste die Gesellschaft für einen nicht unerheblichen Zeitraum zu nicht<br />

mehr marktgerechten Preisen wesentlich mehr Silizium abnehmen, als sie selbst für den<br />

Produktionsprozess benötigt. Grundsätzlich gehen die <strong>gemeinsamen</strong> Vertreter davon aus, dass dies<br />

durch Verhandlungen außerhalb oder innerhalb gerichtlicher Verfahren wirtschaftlich gelöst werden<br />

kann. Im schlimmsten Fall kann dies zu einer Insolvenz führen, auch nach erfolgreicher Umsetzung<br />

<strong>des</strong> jetzt vorliegenden Restrukturierungskonzepts. In einem solchen Insolvenzverfahren würden die<br />

Anleihegläubiger nur mit ihrer reduzierten Schuld (reinstated debt) als Gläubiger teilnehmen.<br />

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3.6.3. Ausbleiben der Investoren<br />

Es wäre von Seiten der Anleihegläubiger wünschenswert gewesen, wenn sich auch die potentiellen<br />

Investoren bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung verbindlich hinsichtlich der Beteiligung erklärt<br />

hätten. Auch wenn die Beteiligung neuer Investoren (MIP und NIK) keine Voraussetzung für das<br />

Sanierungsmodell darstellt, würde das Ausbleiben der vom Markt erwarteten Beteiligung eines<br />

Investors aus Qatar und von Herrn Dr. Asbeck das Vertrauen in die Zukunft der Gesellschaft<br />

eventuell beeinträchtigen und z.B. die Finanzierung neuer Projekte erschweren.<br />

3.6.4. Super-Senior-Darlehen<br />

Vorbehaltlich einer Ausnahmeregelung zu den bestehenden Sicherheiten, die das EIB-Darlehen<br />

besichern, soll das Reinstated Debt grundsätzlich untereinander gleichrangig mit den wesentlichen<br />

Vermögensgegenständen <strong>des</strong> <strong>SolarWorld</strong> Konzerns besichert werden. Unter bestimmten<br />

Voraussetzungen soll einem Investor ein Super-Senior-Darlehen bis zu €50 Mio. mit einem Vorrang<br />

vor dem Reinstated Debt eingeräumt werden können. Darüber hinaus kann unter Zustimmung einer<br />

Mehrheit von 85% der Individualgläubiger (Schuldscheindarlehensgläubiger und EIB<br />

Darlehensgläubiger) das Super-Senior-Darlehen auf bis zu €200 Mio. erhöht werden. Geschieht dies<br />

so wären im Falle einer erneuten Restrukturierung oder einer Insolvenz die Anleihegläubiger (sowie<br />

die Schuldscheindarlehensgläubiger) in einer deutlich schlechteren Rechtsposition als heute.<br />

3.6.5. Differenzhaftung<br />

Für den Fall, dass der Einbringungswert der Sacheinlage mit einem unter dem Ausgabebetrag für die<br />

neuen Aktien von je €1,00 je Aktie zu bewerten und damit das Umtauschverhältnis für die Aktionäre<br />

unangemessen niedrig i.S.v. § 255 Abs. I AktG wäre, könnten die neuen Aktionäre für die wertmäßige<br />

Differenz haften (sog. Differenzhaftung).<br />

In dem IDW ES1 Gutachten stellte der Gutachter die Angemessenheit <strong>des</strong> Umtauschverhältnisses<br />

fest, da der Zeitwert <strong>des</strong> Sacheinlagegenstan<strong>des</strong> deutlich oberhalb <strong>des</strong> Betrages der geplanten<br />

Kapitalerhöhung von €14,2 Mio. liegt. Der Gutachter bewertet das Umtauschverhältnis somit als<br />

angemessen.<br />

3.6.6. Zeitraum bis Closing<br />

Die Gesellschaft rechnet mit einem Closing nicht vor Anfang 2014. Vor Closing erhalten die Gläubiger<br />

aber weder Barkomponenten ausgezahlt noch Anleihen oder Aktien angeboten. Sonderfall ist die für<br />

August 2013 vorgesehene Auszahlung der Zinsen der Anleihe 2011/2016. Bis zum Closing können<br />

sich die Rahmenbedingungen <strong>des</strong> volatilen Photovoltaikmarktes im Allgemeinen, aber auch die<br />

finanzielle Situation der Gesellschaft im Speziellen verändern. Sowohl das Closing wie auch die<br />

Übertragung der Rechte können sich verzögern.<br />

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3.7. Tätigkeit der <strong>gemeinsamen</strong> Vertreter<br />

3.7.1. Bisherige Tätigkeit der <strong>gemeinsamen</strong> Vertreter<br />

Das vorliegende Restrukturierungskonzept wurde im Wesentlichen von der Gesellschaft und den<br />

Schuldscheindarlehensgläubigern verhandelt. Allen Kandidaten für die Position <strong>des</strong> <strong>gemeinsamen</strong><br />

<strong>Vertreters</strong> wurden ab Mitte Juni 2013, also schon vor der Wahl am 8. und 9. Juli 2013, nach<br />

Unterzeichnung von Vertraulichkeitserklärungen, Informationen zum Restrukturierungskonzept und<br />

dem Status der Verhandlungen zugänglich gemacht. Bereits zu diesem Zeitpunkt haben sich die<br />

<strong>gemeinsamen</strong> Vertreter für eine möglichst starke Gleichbehandlung der verschiedenen<br />

Gläubigergruppen eingesetzt. Nach der Wahl haben die <strong>gemeinsamen</strong> Vertreter Zugang zu den<br />

Finanzierungsdokumenten und anderen Informationen, die der Restrukturierung zu Grunde liegen,<br />

erhalten. Die <strong>gemeinsamen</strong> Vertreter werden in die Gespräche zur Ausgestaltung der detaillierten<br />

Vertragsdokumente nunmehr eingebunden. Eine Änderung der bereits feststehenden Parameter <strong>des</strong><br />

Restrukturierungskonzeptes ist aufgrund <strong>des</strong> sehr weit vorgeschrittenen Status für keine der Parteien<br />

in dem jetzigen Prozess mehr möglich, ohne den Restrukturierungsprozess im Ganzen zu gefährden.<br />

Die Rolle der <strong>gemeinsamen</strong> Vertreter hat sich daher in diesem Verfahren im Wesentlichen darauf<br />

beschränkt, die Anleihegläubiger zu informieren, um diese in die Lage zu versetzen, eine informierte<br />

Entscheidung über das Restrukturierungskonzept zu treffen. Sowohl in individuellen Gesprächen, als<br />

auch durch die Veröffentlichung dieses <strong>Bericht</strong>s sind die <strong>gemeinsamen</strong> Vertreter dieser Anforderung<br />

nachgekommen.<br />

Die <strong>gemeinsamen</strong> Vertreter haben seit ihrer Wahl auch die an sie herangetragenen Interessen der<br />

Anleihegläubiger aufgenommen und an die Gesellschaft herangetragen. Insbesondere haben die<br />

beiden <strong>gemeinsamen</strong> Vertreter darauf hingewirkt, dass die Gesellschaft zusätzliche<br />

Finanzkennzahlen veröffentlicht, oder es den <strong>gemeinsamen</strong> Vertretern ermöglicht, die ihnen<br />

bekannten Finanzzahlen in diesem <strong>Bericht</strong> einzuarbeiten, um den individuellen Anleihegläubigern<br />

eine bessere Entscheidungsgrundlage zu ermöglichen. Dies ist bisher immer von der Gesellschaft mit<br />

dem Hinweis auf Wettbewerbsgründe versagt worden. Des Weiteren haben die <strong>gemeinsamen</strong><br />

Vertreter versucht darauf hinzuwirken, die Beteiligung der Qatar Solar S.P.C. als Großaktionär und<br />

Darlehensgeber der €50 Mio. Super Senior Kreditlinie durch eine öffentliche Interessensbekundung<br />

der Qatar Solar zu bestätigen.<br />

3.7.2. Zukünftige Tätigkeit der <strong>gemeinsamen</strong> Vertreter<br />

Die Beschlussvorlagen der Gläubigerversammlungen am 05. und 06.08.2013 sehen vor, den bisher<br />

schwachen Vertreter mit weitgehenden Befugnissen auszustatten. Dies liegt zum einen darin<br />

begründet, dass die Restrukturierung noch weiter ausgestaltet und verschiedene Verträge<br />

ausgehandelt werden müssen. Zum anderen sollen die <strong>gemeinsamen</strong> Vertreter die Anleihegläubiger<br />

bei der Umsetzung der komplexen Struktur der Restrukturierung vertreten. Nach heutigem Stand<br />

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sollen die <strong>gemeinsamen</strong> Vertreter insbesondere bis Closing namens der jeweiligen Anleihegläubiger<br />

unter anderem<br />

• eine Restrukturierungsvereinbarung schließen, in der die wesentlich Parteien der<br />

Restrukturierung Art und Umsetzung der Restrukturierung regeln,<br />

• ein sog. Intercreditor Agreement schließen, in dem die wesentlichen Gläubigergruppen mit<br />

der Gesellschaft das neue Fremdkapital und deren Besicherung regeln.<br />

Außerdem sollen die <strong>gemeinsamen</strong> Vertreter mit der Abwicklungsstelle und der Gesellschaft eine<br />

Vereinbarung über die Ausübung der Erwerbsrechte sowie den Andienungs- und<br />

Verwertungsmechanismus über von den einzelnen Gläubigergruppen nicht ausgeübte Erwerbsrechte<br />

schließen.<br />

Die <strong>gemeinsamen</strong> Vertreter werden die weitere Ausgestaltung und Umsetzung der Restrukturierung<br />

aktiv im Interesse der Anleihegläubiger vertreten.<br />

3.8. Ablauf und offene Fragen der Ausgestaltung<br />

Die Beschlüsse der Gläubigerversammlungen bilden einen wesentlichen Eckstein der<br />

Restrukturierung und <strong>des</strong> Zeitplans. Erhalten diese Beschlüsse nicht das notwendige Quorum oder<br />

die notwendigen Mehrheiten, ist der vorliegende Restrukturierungsprozess nach Angaben der<br />

Gesellschaft gescheitert. Es ist <strong>des</strong>halb von höchster Bedeutung, dass alle Anleihegläubiger sich an<br />

den kommenden Abstimmungen beteiligen.<br />

Falls die Anleihegläubiger am 5. und 6. August 2013 und die Aktionäre am 7. August 2013 dem<br />

Restrukturierungskonzept zustimmen, müssen weitere Verträge, u.a. das MIP und NIK, die<br />

vorrangige neue Kreditlinie sowie die Restrukturierungsvereinbarung und das sog. Intercreditor<br />

Agreement finalisiert werden. Dies soll zeitnah geschehen. Die Abarbeitung und der Vollzug der<br />

Beschlüsse, bzw. der in den Verträgen vorgesehenen rechtlichen Mechanismen, u.a. die<br />

Umwandlung der bestehenden Anleihen in die neuen Anleihen und Aktien, werden voraussichtliche<br />

bis Anfang 2014 dauern. Außerdem müssen steuerliche Themen auf Gesellschaftsseite abgearbeitet<br />

und strukturiert werden.<br />

Es ist daher davon auszugehen, dass der Vollzug der Restrukturierung, das sog. Closing, erst Anfang<br />

2014 erfolgen kann und die neuen Anleihen und Aktien zum Handel zugelassen werden können und<br />

in den Wertpapierdepots der Anleihegläubiger sichtbar werden.<br />

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3.9. Handlungsoptionen, Empfehlung für eine Entscheidung<br />

Das angestrebte Restrukturierungskonzept sieht vor, dass den Anleihegläubigern aus dem<br />

Veräußerungsgeschäft und den Tilgungen der neuen Anleihen zeitnah die Barkomponenten zugeführt<br />

werden. Aus der folgenden Graphik, ist erkennbar, dass im Falle der 2017 Anleihe bei Closing schon<br />

8,9% bzw. im Falle der 2016 Anleihe 12,2% bezogen auf den heutigen Anleihenominalwert von<br />

€1.000,00 an die Anleihegläubiger ausgezahlt werden würde. Der von Beratern der Gesellschaft<br />

erstellte Liquidationsstatus sieht unter Zugrundelegung bestimmter Annahmen zum<br />

Bewertungsstichtag 31.12.2012 Verwertungserlöse von ca. 7,5% vor. Je nach Einschätzung der<br />

Risiken aus den Siliziumverträgen könnten sich auch um bis zu 10% höhere Verwertungserlöse<br />

ergeben (vergl. 3.4). Die Liquidationserlöse würden den Anleihegläubigern allerdings frühestens in<br />

einigen Jahren und nach Abzug der Insolvenzverfahrenskosten zufließen. In der folgenden Tabelle<br />

sind für die beiden Anleihen die Rückführungsquoten bezogen auf den heutigen Anleihenominalwert<br />

von €1.000,00 aufgeführt:<br />

neue Anleihe 2017 neue Anleihe 2016<br />

Auszahlung (€) € kum. Recovery Auszahlung (€) € kum. Recovery<br />

Zinszahlung - - €63.75 €63.75 6.4%<br />

Veräusserungsgeschäft €53.52 €53.52 5.4% €57.84 €121.59 12.2%<br />

Closing €35.77 €89.29 8.9% - €121.59 12.2%<br />

30. Juni 2014 €34.46 €123.75 12.4% €4.56 €126.15 12.6%<br />

30. September 2015 €22.03 €145.78 14.6% €21.43 €147.58 14.8%<br />

30. Juni 2016 €28.92 €174.70 17.5% €28.13 €175.71 17.6%<br />

5 Jahre nach Closing €330.55 €505.25 50.5% €321.52 €497.23 49.7%<br />

Quelle: G&P <strong>GmbH</strong> & Co. KG Analyse, Anleihebedingungen der “neuen” 2016 und 2017 Anleihe<br />

Die Recovery bezieht sich auf eine Altanleihe in Höhe von nominal €1.000,00<br />

Die oben dargestellten Berechnungen enthalten keine Zinszahlungen aus den neuen Anleihen und<br />

beruhen auf der Annahme, dass die Aktienverkäufe an Herrn Dr.-Ing. E. h. Frank Asbeck und an die<br />

Qatar Solar S.P.C. mit Sitz in Doha, Qatar wie im Restrukturierungskonzept vorgesehen stattfinden<br />

und der Erlös an die Restrukturierungsgläubiger ausgezahlt wird. Mittelzuflüsse durch Verkäufe von<br />

Anleihen und Aktien sind in die Berechnung nicht eingeflossen. Ein wesentlicher Vorteil <strong>des</strong><br />

Sanierungskonzepts ist, dass sowohl die neue Anleihe als auch die Aktie nach Closing handelbar<br />

sein werden und die Anleihegläubiger in Bezug auf ihre Verkaufsentscheidungen flexibel sind.<br />

Die <strong>gemeinsamen</strong> Vertreter sind <strong>des</strong>halb der Auffassung, dass die Zustimmung zu dem vorliegenden<br />

Restrukturierungskonzept für die Anleihegläubiger überwiegend Vorteile und Chancen bietet. Die<br />

<strong>gemeinsamen</strong> Vertreter empfehlen den Anleihegläubigern dem Restrukturierungskonzept daher<br />

zuzustimmen.<br />

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