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Factsheet Childrens Rights

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Informationsblatt – Kinderrechte<br />

Geschwister dessen Vermögen. Diese zogen in der Folge in sein Haus. Sofian wurde<br />

später rechtlich anerkannt, aber da die Entscheidung nicht rückwirkend galt, wurde er<br />

nicht Erbe seines Vaters.<br />

Mit Hinweis auf Herrn Bourimis Absicht, Frau Camp zu heiraten und seinen Sohn<br />

anzuerkennen, befand der Gerichtshof den Auschluss Sofians vom Erbe seines Vaters als<br />

unverhältnismäßig. Er stellte eine Verletzung von Artikel 8 und Artikel 14 fest.<br />

Maßnahmen zur Umsetzung des Urteils<br />

Pla und Puncernau gegen Andorra (69498/01)<br />

13.07.2004<br />

Antoni, ein Adoptivkind, wurde enterbt und seine Mutter verlor in der Folge ihr Recht auf<br />

lebenslangen Nießbrauch des Familienbesitzes, nachdem andorranische Gerichte eine<br />

Klausel im Testament – welche besagt, dass der Erbe aus einer „legitimen und<br />

kanonischen Ehe“ heraus geboren werden muss – so interpretierten, dass sie sich nur<br />

auf leibliche Kinder bezog.<br />

Der Gerichtshof stellte fest, dass Antonis Eltern eine „legitime und kanonische Ehe“<br />

geschlossen hatte und nichts in dem fraglichen Testament darauf hindeutete, dass<br />

adoptierte Kinder ausgeschlossen waren. Die gerichtliche Entscheidung lief auf eine<br />

„gerichtliche Entziehung des Erbrechts adoptierter Kinder“ hinaus, was „offensichtlich<br />

unvereinbar mit dem Verbot der Diskriminierung“ war und eine Verletzung der Artikel 14<br />

und 8 darstellte. Die Umsetzung dieses Urteils ist noch nicht abgeschlossen.<br />

Brauer gegen Deutschland (3545/04)<br />

28.05.2009<br />

Die Beschwerdeführerin wurde 1948 außerehelich in der DDR geboren; ihr leiblicher<br />

Vater lebte in der Bundesrepublik und erkannte seine Vaterschaft an. Nach seinem Tod<br />

1998 konnte sie nach den Entscheidungen der deutschen Gerichte nicht Erbin ihres<br />

Vaters werden, da das anwendbare Nichtehelichengesetz diese Möglichkeit für vor dem<br />

1. Juli 1949 nichtehelich geborene Kinder nicht vorsah. Sie rügte ihre erbrechtliche<br />

Ungleichbehandlung im Vergleich zu ehelich oder nach diesem Stichtag nichtehelich<br />

geborenen Personen sowie im Vergleich zu Personen, die vor dem 1.7.1949 nichtehelich<br />

geboren wurden und deren Väter zur Zeit der Wiedervereinigung in der DDR lebten.<br />

Der Gerichtshof stellte Verletzungen von Artikel 8 und Artikel 14 fest.<br />

Nach einer gütlichen Einigung der Parteien erhielt Frau Brauer eine Entschädigung;<br />

daraufhin entschied der Gerichtshof in einem Urteil vom 28. Januar 2010, den Fall aus<br />

seinem Register zu streichen.<br />

Stagno gegen Belgien (1062/07)<br />

07.07.2009<br />

Zwei Schwestern trugen vor, ihnen würde der Zugang zu einem Gericht verwehrt, da es<br />

für Minderjährige unmöglich sei, ein Verfahren gegen ihre Mutter wegen Fehlverwaltung<br />

ihres Vermögens anzustrengen und sobald sie volljährig seien, Verjährung eingetreten<br />

sei.<br />

Der Gerichtshof entschied, dass eine Verletzung von Artikel 6 § 1 (Recht auf ein faires<br />

Verfahren) vorlag.<br />

Anhängiges Verfahren<br />

Tavel gegen die Schweiz (41170/07)<br />

Der Beschwerdeführer und seine Mutter verloren ihr Anrecht auf bestimmte<br />

Unterhaltsleistungen und das Familienerbe, als sie nochmals heiratete und ihren<br />

Nachnamen änderte. Er beruft sich auf Artikel 8 und 14.<br />

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