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Erfolg_Ausgabe Nr. 2 - März 2012

Die Zeitung "Erfolg" ist offizielles Organ des Schweizerischen KMU Verbandes

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12 ERFOLG Versicherung<br />

<strong>Ausgabe</strong> 2 <strong>März</strong> <strong>2012</strong><br />

Dienstfahrtenversicherung<br />

Ihr Mitarbeiter, Herr Meier, muss für Ihre<br />

Firma dringend einen Auftrag mit seinem<br />

Privatauto erledigen. Bei dieser Fahrt ist<br />

Herr Meier einen Moment unaufmerksam<br />

und dann passiert eine Kollision mit dem<br />

Fahrzeug von Herrn Huber, Rentner. Das<br />

Verschulden ist bei Herrn Meier. Es entsteht<br />

ein Schaden am privaten Fahrzeug<br />

von Herrn Meier und am Auto von Herrn<br />

Huber, welcher selber auch noch leicht<br />

verletzt wird.<br />

Welche Versicherungen sind bei dieser Kollision<br />

involviert?<br />

• Sachschaden am Auto von Herrn Huber –<br />

Auto-Haftpflicht-Versicherung von Herrn<br />

Meier<br />

• Verletzung von Herrn Huber – Auto-Haftpflicht-Versicherung<br />

von Herrn Meier<br />

• Verletzung von Herrn Meier – SUVA oder<br />

UVG-Versicherung der Firma (Berufsunfall)<br />

• Beschädigung des Fahrzeuges von Herrn<br />

Meier – Vollkasko-Versicherung von Herrn<br />

Meier<br />

Anzeigen<br />

Rechtliche Situation<br />

Trotz Entrichtung einer Spesenentschädigung<br />

ist der Arbeitgeber gemäss Arbeitsgesetz von<br />

weiteren Verpflichtungen gegenüber dem Arbeitnehmer<br />

nicht befreit. Entscheidend ist, ob<br />

in den Spesen ein Versicherungsprämienanteil<br />

enthalten ist.<br />

Ist ein Unfall auf leichtes Verschulden zurückzuführen,<br />

wird der Arbeitgeber gemäss veröffentlichter<br />

Rechtsprechung, den nicht durch<br />

die Versicherung gedeckten Schaden weitgehend<br />

übernehmen müssen. Ist der Unfall<br />

jedoch durch ein schweres Verschulden des<br />

Mitarbeiters zurückzuführen (z. B. Alkoholoder<br />

Drogenkonsum, überhöhte Geschwindigkeit,<br />

Überfahren eines Rotlichtes, etc.), kann<br />

der Arbeitgeber die Haftung ablehnen. Sollten<br />

aus einem Unfall Bussen oder sogar ein<br />

Führerausweisentzug resultieren, ist der Mitarbeiter<br />

selber dafür verantwortlich.<br />

Wie kann ein solches Vorkommnis versichert<br />

oder entschädigt werden?<br />

Es gibt zwei Möglichkeiten:<br />

1. Der Bonusverlust und Selbstbehalt werden<br />

mit der Spesenentschädigung abgegolten<br />

indem ein Anteil für solche Schäden separat<br />

ausgewiesen wird<br />

2. Der Arbeitgeber bezahlt eine normale Spesenentschädigung<br />

und schliesst eine Dienstfahrtenversicherung<br />

ab, in der er jährlich<br />

die gefahrenen Kilometer dem Versicherer<br />

meldet. Auf der privaten Kaskoversicherung<br />

der Mitarbeiter gewähren die Versicherer<br />

einen Rabatt, solange eine solche Dienstfahrten-Versicherung<br />

besteht<br />

Was geschieht bei einem Schadenfall, welcher<br />

über die Dienstfahrten-Versicherung<br />

abgewickelt wird:<br />

Haftpflicht-Versicherung<br />

Hier wird über die Dienstfahrten-Versicherung<br />

der Bonusverlust und ein allfälliger Selbstbehalt<br />

entschädigt, d. h. dass der Schaden durch<br />

die persönliche Versicherung des Mitarbeiters<br />

bezahlt wird.<br />

Vollkasko-Versicherung<br />

Hier wird der Schaden voll über die Dienstfahrten-Versicherung<br />

abgewickelt, d. h., dass<br />

die private Vollkasko-Versicherung des Mitarbeiters<br />

nicht tangiert wird.<br />

Unfall-Versicherung – sofern mitversichert<br />

Hier wird der Schaden voll über die Dienstfahrten-Versicherung<br />

abgewickelt, d. h., dass<br />

die private Autounfall-Versicherung des Mitarbeiters<br />

nicht tangiert wird.<br />

Versicherungspartner des SKV<br />

Auf der Internetseite<br />

www.kmuverband.ch/Partner/UBV Lanz AG<br />

können Sie eine Offerte bestellen.<br />

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:<br />

Hitz Claudio, Eidg. dipl.Versicherungsfachmann<br />

UBV Lanz AG<br />

Alte Landstrasse 128<br />

8702 Zollikon<br />

Tel. 044 396 85 14<br />

Fax 044 396 85 99<br />

c.hitz@ubv.ch<br />

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