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Konsumentenrechte im Reparatur und Re-Use Bereich

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Geltungskontrolle von<br />

Vertragsbestandteilen <strong>und</strong> AGB`s<br />

• Nichtig sind<br />

– per se sittenwidrige Vereinbarungen (§ 879 Abs 1 ABGB)<br />

sowie<br />

19<br />

RA Mag. Doris Braun<br />

– Vertragsbest<strong>im</strong>mungen in AGB oder Vertragsformblättern,<br />

die nicht die Hauptleistung festlegen <strong>und</strong> einen Vertragsteil<br />

gröblich benachteiligen (§ 879 Abs 3 ABGB)<br />

• Nicht Inhalt des Vertrages werden<br />

– ungewöhnliche benachteiligende Vertragsbest<strong>im</strong>mungen in<br />

AGB oder Vertragsformblättern, mit denen der benachteiligte<br />

Vertragsteil nach den Umständen nicht zu rechnen braucht<br />

(§ 864a ABGB)

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