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Konsumentenrechte im Reparatur und Re-Use Bereich

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Transparenzgebot<br />

23<br />

RA Mag. Doris Braun<br />

• § 6 Abs 3 KSchG: In ABG oder Vertragsformblättern<br />

enthaltende Vertragsbest<strong>im</strong>mungen müssen klar <strong>und</strong><br />

verständlich abgefasst sein.<br />

• Gebot der Erkennbarkeit (Klarheit) <strong>und</strong><br />

Verständlichkeit<br />

• Best<strong>im</strong>mtheitsgebot<br />

• Gebot, den anderen Vertragsteil auf best<strong>im</strong>mte<br />

<strong>Re</strong>chtsfolgen hinzuweisen

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