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Konsumentenrechte im Reparatur und Re-Use Bereich

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Einzeltatbestände<br />

• § 6 Abs 1 Z 12: Verfallsklauseln<br />

lediglich bei angemessener Frist<br />

• § 6 Abs 2 Z 3: Änderungsklauseln<br />

22<br />

RA Mag. Doris Braun<br />

– einseitige Änderung der zu erbringenden Leistung lediglich<br />

bei Zumutbarkeit für Verbraucher<br />

– beispielsweise bei Geringfügigkeit der Änderung <strong>und</strong><br />

sachlicher <strong>Re</strong>chtfertigung<br />

• § 6 Abs 2 Z 5: Haftungsbeschränkungen bei zur<br />

Bearbeitung übernommenen Sachen<br />

– Unzulässig, außer sie wurden <strong>im</strong> Einzelnen ausgehandelt

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