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Konsumentenrechte im Reparatur und Re-Use Bereich

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Pr<strong>im</strong>äre Gewährleistungsbehelfe<br />

• Unbehebbarkeit des Mangels<br />

• Verweigerung durch den Übergeber<br />

• Unverhältnismäßig hoher Aufwand für<br />

den Übergeber<br />

• Verzug mit Verbesserung oder Austausch<br />

• Erhebliche Unannehmlichkeiten für den<br />

Übernehmer<br />

• Unzumutbarkeit aus triftigem, be<strong>im</strong><br />

Übergeber liegenden Gr<strong>und</strong><br />

Sek<strong>und</strong>äre Gewährleistungsbehelfe<br />

Gewährleistungsbehelfe<br />

(§ 932 ABGB)<br />

4<br />

Verbesserung<br />

• Nachbesserung<br />

oder<br />

• Nachtrag des Fehlenden<br />

Austausch<br />

Preisminderung<br />

• Angemessene Minderung<br />

des Entgelts<br />

• <strong>Re</strong>lative Berechnungsmethode:<br />

Minderung des<br />

Entgelts <strong>im</strong> Verhältnis zum<br />

(objektiven) Wertverlust<br />

Wandlung<br />

• Aufhebung des Vertrags<br />

RA Mag. Doris Braun<br />

• Wahlrecht des<br />

Übernehmers<br />

• Übergeber kann geltend<br />

machen, dass der eine<br />

Behelf unmöglich oder mit<br />

unverhältnismäßig hohem<br />

Aufwand <strong>im</strong> Vergleich zum<br />

anderen verb<strong>und</strong>en ist<br />

• Wahlrecht des<br />

Übernehmers<br />

• Be<strong>im</strong> geringfügigen Mangel<br />

keine Wandlung

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