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Ausgabe 03/2013 - Bestensee

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Der Der „Bestwiner“ „Bestwiner“<br />

- 6 - 21. Jahrgang / 27.<strong>03</strong>.13 / Nummer 3<br />

B E S C H L U S S<br />

der Gemeindevertretung - öffentlich<br />

Einreicher: Bauamt<br />

Beraten im: BA am 28.01.<strong>2013</strong> , HA am 12.02.<strong>2013</strong><br />

Beschluss-Tag: 05.<strong>03</strong>.<strong>2013</strong><br />

Beschluss-Nr.: 04/<strong>03</strong>/13<br />

Betreff: 4. Änderung des B-Plans „Im Wustrocken“<br />

Gemarkung <strong>Bestensee</strong><br />

Abwägung der Ergebnisse aus der öffentlichen<br />

Auslegung und der Beteiligung der Behörden und<br />

sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />

Beschluss: Die Gemeindevertretung stimmt den Inhalten der<br />

Abwägung gemäß dem Abwägungsprotokoll (Anlage)<br />

zu den Anregungen aus der Beteiligung der<br />

Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange<br />

sowie aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zum<br />

Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes vom<br />

September 2012 zu.<br />

Begründung und Darstellung des Sachverhalts:<br />

Die Verfahrensschritte des vereinfachten Verfahrens nach § 13ff BauGB<br />

wurden durchgeführt.<br />

Im Zeitraum vom 05.11.2012 bis einschließlich 06.12.2012 erfolgte die<br />

öffentliche Auslegung des Entwurfs der 4. Änderung des<br />

Bebauungsplanes vom September 2012 zur Bürgerbeteiligung gemäß §<br />

3 Abs. 2 BauGB. Es wurden keine Stellungnahmen von Bürgern<br />

abgegeben.<br />

Mit Schreiben vom 02.11.2012 wurden auf Grundlage von § 4 BauGB<br />

die betroffenen Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme<br />

aufgefordert. Es wurden Stellungnahmen abgegeben.<br />

Gemäß § 4 Abs. 3 BauGB sind die Stellungnahmen in der Abwägung zu<br />

berücksichtigen.<br />

Die Inhalte der Stellungnahmen sowie die Vorschläge zur<br />

Abwägungsentscheidung durch die Gemeindevertreterversammlung<br />

werden im Abwägungsprotokoll dargelegt.<br />

Gemäß den vorgeschlagenen Abwägungsentscheidungen werden keine<br />

Änderungen in der Planunterlage erforderlich. Die Ergebnisse der<br />

Beteiligung sind in der Satzungsausfertigung der Begründung zur 4.<br />

Änderung des Bebauungsplanes zu ergänzen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anz.d.stimmberecht. Mitgl. d. GV: 19<br />

Anwesend: 18<br />

Ja-Stimmen: 18<br />

Nein-Stimmen: /<br />

Stimmenthaltungen: /<br />

von der Abst.u.Berat. gem.§ 22 BbgKVerf<br />

des Landes Bdbg.ausgeschlossen: /<br />

Quasdorf Teltow<br />

Bürgermeister Vorsitzende der Gemeindevertretung<br />

Anlage: Abwägungsprotokoll<br />

Das Abwägungsprotokoll ist zu den öffentlichen Sprechzeiten im Rathaus<br />

der Gemeinde <strong>Bestensee</strong>, Eichhornstraße 4-5, einsehbar.<br />

B E S C H L U S S<br />

der Gemeindevertretung - öffentlich<br />

Einreicher : Bauamt<br />

Beraten im : BA am 28.01.<strong>2013</strong>, HA am 12.02.2011<br />

Beschluss-Tag : 05.<strong>03</strong>.<strong>2013</strong><br />

Beschluss-Nr.: 05/<strong>03</strong>/13<br />

Betreff: 4. Änderung des B-Plans „Im Wustrocken“<br />

Gemarkung <strong>Bestensee</strong><br />

Satzungsbeschluss<br />

Beschluss: Die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Im Wustrocken“<br />

in der Fassung vom September 2012 wird<br />

gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.<br />

Begründung: Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am<br />

05.<strong>03</strong>.<strong>2013</strong> die Abwägung beschlossen. Es wurden<br />

keine Änderungen von Planinhalten erforderlich.<br />

Die 4. Änderung des Bebauungsplanes in der Fassung<br />

vom September 2012 kann somit gemäß § 10<br />

Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen werden. Sie<br />

ist ortsüblich bekannt zu machen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anz.d.stimmberecht. Mitgl. d. GV: 19<br />

Anwesend: 18<br />

Ja-Stimmen: 18<br />

Nein-Stimmen: /<br />

Stimmenthaltungen: /<br />

von der Abst.u.Berat. gem.§ 22 BbgKVerf<br />

des Landes Bdbg.ausgeschlossen: /<br />

Quasdorf Teltow<br />

Bürgermeister Vorsitzende der Gemeindevertretung<br />

B E S C H L U S S<br />

der Gemeindevertretung - öffentlich<br />

Einreicher: Bauamt<br />

Beraten im: Bauausschuss am 28.01.<strong>2013</strong><br />

Hauptausschuss am 12.02.<strong>2013</strong><br />

Beschluss – Tag: 05.<strong>03</strong>.<strong>2013</strong><br />

Beschluss – Nr.: 06/<strong>03</strong>/13<br />

Betreff: Vergabe der Baumaßnahme Straßenausbau Quartier<br />

Glunzbusch <strong>Bestensee</strong><br />

Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde <strong>Bestensee</strong><br />

beschließt die Vergabe des VOB-Auftrages<br />

zum Ausbau des Straßenquartiers Glunzbusch in<br />

<strong>Bestensee</strong>, bestehend aus folgenden Straßen:<br />

Beethovenstraße [Innenbereich], Schubertstraße<br />

[Innen– und Außenbereich], Hermann-Löns-Straße,<br />

Menzelstraße, Straße Am Glunzbusch, Buswendeschleife,<br />

Breite Straße und Schmale Straße. Den<br />

Auftrag erhält die Firma Rohrleitungs- und Anlagenbau<br />

Königs Wusterhausen GmbH & Co. KG,<br />

15745 Wildau, Gewerbepark 32 zu einem Gesamtpreis<br />

von brutto 1.196.780,13 €. Dabei handelt es<br />

sich um das 1. Nebenangebot der Firma RAKW.<br />

Begründung: Die o.g. Baumaßnahme wurde gemäß VOB/A am<br />

17.12.2012 öffentlich ausgeschrieben. An der Submission<br />

am 22.01.<strong>2013</strong> um 10:00 Uhr beteiligten<br />

sich 10 Firmen. Der preislich günstigste Anbieter ist<br />

mit einem Gesamtpreis von brutto 1.094.306,18 €<br />

die Firma HTS GmbH & Co.KG, 04936 Schlieben,<br />

Platz der Jugend 28. Diese Firma zog jedoch ihr<br />

Angebot zurück. Zweitplazierte ist die Firma Rohrleitungs-<br />

und Anlagenbau Königs Wusterhausen<br />

GmbH & Co. KG aus Wildau mit ihrem 1. Nebenangebot<br />

in Höhe von brutto 1.196.780,13 €.<br />

Dieses Angebot beinhaltet die Pauschalierung der<br />

Vergütung. Nach der Vergabeempfehlung des mit<br />

der Straßenplanung beauftragten Ingenieurbüros<br />

wurde mit der Firma RAKW am 31.01.<strong>2013</strong> ein<br />

Aufklärungsgespräch gem. § 24 VOB/A geführt.<br />

Zweifel an der Eignung des Bieters bestehen nicht.<br />

Die Firma RAKW war bereits bauausführende Firma<br />

des Straßenquartiers Sportplatz im Jahr 2012.<br />

Des Weiteren hat die Firma 2011 die Böcklinstraße<br />

ausgebaut. Mit der Vergabe des Ausbaus der angrenzenden<br />

Straßen im Glunzbusch kann eine lückenlose<br />

Gewährleistungskette garantiert werden.<br />

Aus dem Grund soll der Zuschlag an diese Firma<br />

erfolgen.

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