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Elternsprecher einer Klasse und nun?

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Versicherung<br />

von Elternvertretern<br />

Eltern sind gesetzlich unfallversichert:<br />

• als Elternvertreter in Ausübung ihrer<br />

ehrenamtlichen Tätigkeit (z.B. beim<br />

Organisieren eines Elternabends oder<br />

bei der Teilnahme an <strong>einer</strong> Elternratssitzung);<br />

• als Eltern(vertreter), wenn sie im<br />

Auftrag der Schule wie Beschäftigte<br />

arbeitnehmerähnlich tätig werden.<br />

Die Tätigkeit muss eine ernstliche,<br />

der Schule wesentlich dienende<br />

Tätigkeit sein.<br />

Der Versicherungsschutz erstreckt sich<br />

auch auf die mit der versicherten Tätigkeit<br />

unmittelbar zusammenhängenden<br />

Wege. (Aber Umwege <strong>und</strong> Unterbrechungen<br />

aus privatem Gr<strong>und</strong> sind nicht<br />

versichert.)<br />

Nicht versichert sind private Tätigkeiten in<br />

Wahrnehmung der elterlichen Fürsorgepflichten,<br />

wie z.B.<br />

• die Begleitung eigener oder anderer<br />

Kinder zur Schule;<br />

(Bitte beachten: Kinder sind immer<br />

auf dem Schulweg versichert, egal ob<br />

sie zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem<br />

Auto unterwegs sind. Wenn Eltern auf<br />

dem Weg zur Arbeitsstelle eigene oder<br />

fremde Kinder zur Schule mitnehmen,<br />

sind sie selbst über den Arbeitgeber<br />

<strong>und</strong> die Kinder über die UKS versichert.)<br />

• die Teilnahme an Elternsprechst<strong>und</strong>en;<br />

• die Teilnahme nicht gewählter Eltern<br />

an Elternratssitzungen.<br />

Maßnahmen in den Ferien sind vorab<br />

versicherungstechnisch abzuklären.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich bleibt eine abschließende<br />

Entscheidung über den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz<br />

jedoch stets <strong>einer</strong><br />

Beurteilung des jeweiligen Einzelfalls<br />

vorbehalten.<br />

Schule in Sachsen<br />

Wie bin ich versichert?<br />

Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz<br />

für unfallversicherte Eltern wird<br />

durch die Unfallkasse Sachsen (UKS),<br />

gewährleistet.<br />

Siehe z.B. § 2 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII<br />

Unfallkasse Sachsen (UKS)<br />

Rosa-Luxemburg-Str. 17a<br />

01662 Meißen<br />

Tel. 03521 724-0, Fax 724-333<br />

E-Mail sekretariat@unfallkassesachsen.com<br />

www.unfallkassesachsen.com<br />

Etwaige Haftpflichtansprüche werden<br />

in der Regel über die Kommunen durch<br />

den Kommunalen Schadenausgleich<br />

(KSA) in Berlin geprüft.<br />

Kommunaler Schadenausgleich (KSA)<br />

Konrad-Wolf-Str. 91/92<br />

13055 Berlin<br />

Tel. 030 42152-0, www.ksa.de<br />

Präventionsarbeit der<br />

Unfallkasse Sachsen<br />

Die Unfallkasse Sachsen arbeitet auch<br />

präventiv an den Schulen, z.B. in folgenden<br />

Bereichen:<br />

Vorträge für Elternabende • Projekttage<br />

• Wettbewerbe • Preisausschreiben • Erste<br />

Hilfe • Gefährdungsuntersuchungen<br />

in der Schule • Mängelverzeichnisse (in<br />

der Schulkonferenz durchgehen) •<br />

Richtlinien für Schulmöbel, Sporthallen,<br />

Schulgebäude • Schulwegunfälle.<br />

Sie erhalten auch kostenlose Info-Broschüren<br />

(z. B. „Pausenspiele im <strong>Klasse</strong>nzimmer“).<br />

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