Elternsprecher einer Klasse und nun?
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Elternabend<br />
Wer ist verantwortlich?<br />
8<br />
Vorsitzender der <strong>Klasse</strong>nelternversammlung<br />
ist der <strong>Klasse</strong>nelternsprecher.<br />
(§ 46 [4] SchulG)<br />
Er stimmt die Tagesord<strong>nun</strong>g, den Termin<br />
<strong>und</strong> Ort des Elternabends in der Regel<br />
mit dem <strong>Klasse</strong>nlehrer ab, lädt die<br />
Eltern, ggf. weitere Lehrer <strong>und</strong>/oder andere<br />
Gäste dazu ein <strong>und</strong> leitet dann die<br />
Versammlung. Natürlich kann er die<br />
Versammlungsleitung auch an seinen<br />
Stellvertreter delegieren, um vielleicht<br />
selbst besser mit diskutieren zu können.<br />
Die Lehrer der <strong>Klasse</strong> oder der Jahrgangsstufe<br />
sind zur Teilnahme verpflichtet,<br />
wenn das erforderlich ist.<br />
Auch wenn in der Praxis oft der <strong>Klasse</strong>nlehrer<br />
zum Elternabend einlädt <strong>und</strong><br />
ihn dann leitet, so müssen wir Eltern<br />
doch lernen, hier die Verantwortung entsprechend<br />
den gesetzlichen Bestimmungen<br />
zu übernehmen.<br />
In Ausnahmefällen (z. B. bei fehlender<br />
Elternvertretung) muss der <strong>Klasse</strong>nlehrer<br />
den Elternabend leiten.<br />
In jedem Schulhalbjahr ist mindestens<br />
ein Elternabend zu organisieren.<br />
(§ 46 [4] SchulG)<br />
Empfohlen werden aber weitere, z.B.<br />
thematische Elternabende, die auch für<br />
die gesamte <strong>Klasse</strong>nstufe oder jahrgangsübergreifend<br />
organisiert werden<br />
können. (Siehe hier Seite 10 <strong>und</strong> 11)<br />
Als schöne Praxis hat sich eingebürgert,<br />
manchmal auch die Schüler der höheren<br />
<strong>Klasse</strong>n mit einzuladen.