10.10.2013 Aufrufe

BM der Bezirksregierung Münster zum 82 ... - Stadt Borken

BM der Bezirksregierung Münster zum 82 ... - Stadt Borken

BM der Bezirksregierung Münster zum 82 ... - Stadt Borken

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

25.08.2011 Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Borken</strong> 08/2011<br />

Bekanntmachung<br />

<strong>der</strong> <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Münster</strong> <strong>zum</strong> <strong>82</strong>. Än<strong>der</strong>ungsbeschluss<br />

zur Flurbereinigung Rhedebrügge<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Münster</strong> Coesfeld, den 21.07.2011<br />

- Flurbereinigungsbehörde - Leisweg 12<br />

Dezernat 33 Tel: 02541/911-0<br />

Flurbereinigung Rhedebrügge<br />

Az.: - 23 72 5 –<br />

- 23 72 4 -<br />

<strong>82</strong>. Än<strong>der</strong>ungsbeschluss<br />

I. Die <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Münster</strong> hat als Flurbereinigungsbehörde beschlossen,<br />

dass <strong>der</strong> 63. Än<strong>der</strong>ungsbeschluss (Teilungsbeschluss) vom 28.07.2006 gemäß § 49 Absatz 1<br />

Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) mit Wirkung für die Zukunft wi<strong>der</strong>rufen wird.<br />

Der oben genannte Än<strong>der</strong>ungsbeschluss beinhaltet die Aufteilung des Teilgebietes II und die<br />

Schaffung des neuen Teilgebietes III gemäß § 8 Abs. 3 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in<br />

Verbindung mit § 1 Abs. 3 des Ausführungsgesetzes NRW <strong>zum</strong> FlurbG.<br />

Das Teilgebiet III wird nun mit Wirkung dieses Wi<strong>der</strong>rufs aufgelöst und in das Teilgebiet II zurück<br />

eingeglie<strong>der</strong>t. Von <strong>der</strong> Rückeinglie<strong>der</strong>ung sind die folgenden Grundstücke betroffen:<br />

Gemarkung Gemen-Kirchspiel Flur 3<br />

Flurstücke: 98, 99, 100, 103, 104, 105, 111, 112, 113, 114, 115, 116, 117, 119,<br />

122, 123, 125, 127<br />

Das Teilgebiet II hat jetzt eine Größe von ca. 1.554 ha.<br />

II. Gründe<br />

Die Durchführung eines geson<strong>der</strong>ten Flurbereinigungsverfahrens für das Teilgebiet III ist wegen<br />

nachträglich eingetretener Umstände nicht mehr zweckmäßig und das Teilgebiet ist daher<br />

aufzulösen. Die ursprünglichen Verfahrensziele werden durch die Aufrechterhaltung des<br />

Teilgebiets III nicht mehr erfüllt. Sämtliche Regelungen sind noch im Teilgebiet II erfolgt. Hier ist<br />

inzwischen durch die vorzeitige Ausführungsanordnung <strong>der</strong> neue Rechtszustand eingetreten, so<br />

dass für die Teilnehmer im Teilgebiet III keine un<strong>zum</strong>utbaren Wartezeiten entstanden sind.<br />

III. Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diesen Beschluss ist die Klage bei dem<br />

statthaft.<br />

Oberverwaltungsgericht für das<br />

Land Nordrhein-Westfalen<br />

- 9a Senat – (Flurbereinigungsgericht)<br />

in 48143 <strong>Münster</strong>, Aegidiikirchplatz 5<br />

- 8 -


25.08.2011 Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Borken</strong> 08/2011<br />

Sie ist gegen die <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Münster</strong>, - Flurbereinigungsbehörde -, Leisweg 12, 48653<br />

Coesfeld, zu richten und muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Beschlusses bei<br />

dem Gericht eingegangen sein. Es wird empfohlen, <strong>der</strong> Klageschrift zwei Durchschriften<br />

beizufügen.<br />

Die Klage kann auch in elektronischer Form nach Maßgabe <strong>der</strong> Verordnung über den<br />

elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und Finanzgerichten im Lande<br />

Nordrhein-Westfalen - ERVVO VG/FG - vom 01.12.2010 (GV NRW S. 648) eingereicht werden.<br />

Zur Entgegennahme elektronischer Dokumente ist die elektronische Poststelle des<br />

Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen bestimmt. Die elektronische Poststelle<br />

ist über die auf <strong>der</strong> Internetseite www.justiz.nrw.de bezeichneten Kommunikationswege<br />

erreichbar.<br />

Im Auftrag<br />

gez. (LS)<br />

Nießen<br />

- 9 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!