10.10.2013 Aufrufe

STADT BORKEN

STADT BORKEN

STADT BORKEN

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft<br />

ist auf Verlangen des Auftraggebers<br />

vorzulegen.<br />

Der Bewerber hat eine Erklärung vorzulegen,<br />

dass er in den letzten 2 Jahren nicht<br />

- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2<br />

Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz<br />

oder<br />

- gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz<br />

mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3<br />

Monaten oder einer Geldstrafe von mehr<br />

als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße<br />

von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.<br />

s) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist 28.05.2010, 24.00 Uhr<br />

t) Änderungsvorschläge oder<br />

Nebenangebote zugelassen Ja<br />

u) Sonstige Angaben<br />

Auskünfte zum Verfahren und zum<br />

technischen Inhalt erteilt: Anschrift siehe a)<br />

Nachprüfung behaupteter Verstöße Kreis Borken – Kommunalaufsicht –<br />

Burloer Str. 93<br />

46325 Borken<br />

Tel. 0 28 61/82-0<br />

Fax 0 28 61/6 33 20<br />

Borken, 23.03.2010<br />

Lührmann<br />

Bürgermeister

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!