Sitzung des Gemeinderates vom 20. Mai 2010 Anwesend : die HH ...
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In Anbetracht, dass <strong>die</strong> Abtretung <strong>die</strong>ses Teilgrundstücks unentgeltlich durch <strong>die</strong><br />
Antragstellerin erfolgt und der Erschließungsweg gemäss den Auflagen der Parzellierungsgenehmigung<br />
gebaut wurde, worüber ein Abnahmeprotokoll <strong>vom</strong> 28.02.2007, unter Mitwirken der Vertreter der<br />
Gemeinde, Bestätigung gibt;<br />
In Erwägung, dass es sich empfiehlt <strong>die</strong> Übernahme in das öffentliche Eigentum anzunehmen<br />
und gegenwärtigen Beschluss vorab einer öffentlichen Untersuchung zu unterwerfen;<br />
Auf Vorschlag <strong>des</strong> Kollegiums :<br />
BESCHLIESST prinzipiell und einstimmig :<br />
- den unentgeltlichen Erwerb eines 1.048m² großen Erschließungsweges innerhalb der Parzellierung „Zum<br />
Konnenbusch“ in Berg, zu entnehmen aus der Parzelle 96x der Flur C in Berg , Frau Dr. Iris KOMAR in<br />
Berg gehörend, und <strong>die</strong>s im Hinblick auf eine Übernahme in das öffentliche Eigentum der Gemeinde;<br />
- der Erwerb erfolgt aus Gründen <strong>des</strong> öffentlichen Nutzens;<br />
- gegenwärtiger Beschluss wird einer öffentlichen Untersuchung unterworfen.<br />
c. Prinzipbeschluss über den Verkauf eines Teilgrundstücks an Frau LANGER in Elsenborn.<br />
Auf Grund eines Antrages von Frau LANGER Odilia in Elsenborn, betreffend den Erwerb<br />
eines Teilgrundstücks der Gemeinde Bütgenbach, katastriert Gem. 4, Flur D, Nr. 281e und Bestandteil <strong>des</strong><br />
Grundstücks der Gemeinde, welches dem Bau einer Trinkwasseraufbereitungsanlage in Elsenborn <strong>die</strong>nt;<br />
In Anbetracht, dass <strong>die</strong>s zur Vergrößerung <strong>des</strong> eigenen Grundstücks der Antragstellerin<br />
erfolgen sollte und eine Veräußerung von Sicht der Gemeinde aus keinen Nachteil birgt;<br />
In Anbetracht, dass vorgeschlagen wird das Grundstück zu einem Preis von 6 € je m² zu<br />
veräußern, entsprechend dem Preis, den <strong>die</strong> Gemeinde selbst zum Erwerb <strong>des</strong> Gelän<strong>des</strong> gezahlt hat;<br />
In Anbetracht, dass es sich empfiehlt, den gegenwärtigen Beschluss einer öffentlichen<br />
Untersuchung zu unterwerfen :<br />
BESCHLIESST prinzipiell und einstimmig :<br />
- Frau LANGER Odilia in Elsenborn wird ein Teilgrundstück gemäss beigefügter Skizze, zu entnehmen<br />
aus dem Gemeindegrundstück der Gemarkung 4, Flur D, Nr. 281e, zur Vergrößerung ihres Eigentums<br />
veräußert;<br />
- Die Antragstellerin trägt alle mit <strong>die</strong>sem Erwerb verbundenen Kosten der Vermessung und<br />
Beurkundung;<br />
- der gegenwärtige Beschluss wird einer öffentlichen Untersuchung unterworfen.<br />
d. Prinzipbeschluss über den Verkauf eines Grundstücks an Herrn Jean DE VALENSART-<br />
SCHOONMAKERS in Bütgenbach.<br />
Auf Grund eines Antrages von Herrn Jean de VALENSART SCHOENMAECKERS betreffend<br />
den Erwerb eines 23 m² großen Teilgrundstücks der Gemeinde Bütgenbach in Bütgenbach, An den<br />
Hofwiesen gelegen;<br />
In Anbetracht, dass es sich hierbei um ein teilweise bebautes Teilgrundstück laut<br />
Vermessungsplan <strong>des</strong> Landmessers JOSTEN <strong>vom</strong> 15.04.<strong>2010</strong> handelt;<br />
In Erwägung, dass es sich bei dem Bau um einen alten Schuppen <strong>des</strong> vorherigen Eigentümers<br />
handelt, der ohne das Wissen der Gemeinde errichtet wurde und wofür seitens der Gemeinde auch keine<br />
rechtliche Verantwortung genommen wird;<br />
In Anbetracht, dass vorgeschlagen wird das Grundstück zu einem Preis von 30 € je m² zu<br />
veräußern;<br />
In Anbetracht, dass es sich empfiehlt, den gegenwärtigen Beschluss einer öffentlichen<br />
Untersuchung zu unterwerfen :<br />
BESCHLIESST prinzipiell und einstimmig :<br />
- Herrn Jean de VALENSART SCHOENMAECKERS wird ein 23 m² großes Teilgrundstücks der<br />
Gemeinde Bütgenbach in Bütgenbach, An den Hofwiesen, gemäss Vermessungsplan von Landmesser<br />
JOSTEN <strong>vom</strong> 15.04.<strong>2010</strong>, zur Vergrößerung seines Eigentums veräußert;<br />
- der gegenwärtige Beschluss wird einer öffentlichen Untersuchung unterworfen.<br />
15º Genehmigung eines Dienstleistungsauftrages zur Planung von energieeinsparenden Maßnahmen<br />
in Gebäuden der Gemeinde unter Beantragung von UREBA-Zuschüssen. Festlegung der<br />
Vergabebedingungen.<br />
Angesichts <strong>des</strong>sen, dass auf Arbeiten zur Verbesserung der Energiewerte in öffentlichen<br />
Gebäuden Subsi<strong>die</strong>n im Rahmen <strong>des</strong> UREBA-Programms durch <strong>die</strong> Wallonische Region gewährt werden;