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Richtlinien und Weisungen für die Zertifizierung von Demeter Geflügel

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<strong>Weisungen</strong> zu den <strong>Demeter</strong>-<strong>Richtlinien</strong> Erzeugung: I. <strong>Geflügel</strong>haltung (Stand 11.09) Seite 10 <strong>von</strong> 17<br />

2.4 Forschung<br />

Die AG <strong>Geflügel</strong> klärt <strong>und</strong> beschreibt in Zusammenarbeit mit den Zuchtorganisationen den<br />

Forschungsbedarf zu den oben genannten Weisungs-Empfehlungen.<br />

Die Forschungsthemen konzentrieren sich im Wesentlichen auf <strong>die</strong> Fragen, <strong>die</strong> uns helfen aus der<br />

Spezialisierung in Legerassen <strong>und</strong> Mastrassen heraus zu kommen. Diese Spezialisierung führt u. a.<br />

zu der Tötung der männlichen Legerassen-Küken, was aus ethischen Gründen schon sehr fragwürdig<br />

ist. Ziel ist, geeignete Zweinutzungsrassen zu etablieren <strong>und</strong> damit eine wirtschaftlich mögliche, aber<br />

auch wesensgemäße <strong>und</strong> tiergerechte Hühnerhaltung <strong>für</strong> <strong>Demeter</strong> zustande zu bringen, <strong>die</strong> auch den<br />

Anforderungen des Tierschutzes entgegen kommt.<br />

Belegen <strong>die</strong> Forschungsresultate positive Auswirkungen in <strong>die</strong>sem Sinne,kann <strong>die</strong> AG <strong>Geflügel</strong><br />

Empfehlungen <strong>für</strong> verbindliche Regelungen aussprechen. Diese sind <strong>von</strong> den Delegierten des<br />

<strong>Demeter</strong> e.V. zu verabschieden.<br />

2.5 Impf- <strong>und</strong> Hygienekonzept<br />

Die Vorgaben der Zuchtorganisationen können in Absprache mit der AG <strong>Geflügel</strong> <strong>und</strong> den Brütereien<br />

angepasst werden.<br />

Die Impf- <strong>und</strong> Untersuchungsprogramme der Elterntierherden <strong>und</strong> Junghennenaufzucht werden in<br />

Absprache mit der AG <strong>Geflügel</strong> <strong>und</strong> den Bio-Zuchtorganisationen erarbeitet. Neue Erkenntnisse aus<br />

der Komplementärmedizin sollen bevorzugt umgesetzt werden.<br />

Bei Lohnbrut müssen alle zwei Wochen Kot- <strong>und</strong> Eierproben durch den Elterntierhalter auf relevante<br />

Infektionskeime wie Salmonella enteritidis <strong>und</strong> Escherichia coli untersucht werden.<br />

3. LEGEHENNEN- UND JUNGHENNENAUFZUCHT<br />

3.1 Antrittskontrolle<br />

So weit nicht durch <strong>die</strong> EU-Kontrollstelle schon abgedeckt, müssen Ställe mit mehr als 1000<br />

Legehennen-, resp. mehr als 2000 Junghennenplätzen, durch einen spezialisierten<br />

Kontrolleur/Inspektor bezüglich Stallsystem, Tierbesatz <strong>und</strong> Auslauf vor der ersten Einstallung<br />

abgenommen werden. Es wird empfohlen, vor dem Bau eines neuen Stalles oder vor dem Umbau<br />

eines Stalles, einen Plan zur Überprüfung an den <strong>Demeter</strong> e. V. zu senden.<br />

3.2 Stall<br />

Die Unterbringung der Tiere erfolgt im Mehrklimazonenstall (Stall mit integriertem<br />

Aussenklimabereich, der durch <strong>die</strong> Klimareize <strong>die</strong> Ges<strong>und</strong>heit der Tiere fördert) mit genügend<br />

Tageslicht <strong>und</strong> anschliessendem <strong>Geflügel</strong>laufhof. In einem Gebäude dürfen maximal 3000<br />

Legehennen (LH) oder 2 Junghennen-Stallungen mit je 2x3000 Junghennen (JH; 5% Toleranz)<br />

gehalten werden. Auch in Mobilstallsystemen müssen zwei Klimazonen vorhanden sein.<br />

3.2.1 Tageslicht<br />

Im Aktivitätsraum (Scharrfläche, Futter- <strong>und</strong> Wasserstellen) muss ausreichend Tageslicht vorhanden<br />

sein. Dies ist der Fall, wenn <strong>die</strong> Fensterflächen mind. 5% der Stallfläche betragen. In<br />

Fensterabgewandten Stallbereichen, in denen <strong>die</strong> Tageslichtstärke wegen der Stalleinrichtungen oder<br />

der Distanz zu den Fenstern stark reduziert ist, wird Kunstlicht zugeschaltet. Zur Tageslichtergänzung<br />

<strong>und</strong> -Verlängerung darf Kunstlicht eingesetzt werden. Lichtquellen mit Stroboskopeffekt sind verboten.<br />

Die künstliche Beleuchtung muss eine Dämmerungsphase <strong>von</strong> mind. 20 Min. aufweisen.<br />

Kleinhaltungen (das sind Betriebe mit max. 100 Legehennen) sind da<strong>von</strong> ausgenommen.<br />

3.2.2 Berechnung des Tierbesatzes<br />

Die <strong>für</strong> den Tierbesatz anrechenbaren Bewegungsflächen müssen folgende Bedingungen erfüllen:<br />

• Mindestens 30 cm breit<br />

• Maximale Neigung 5%<br />

• Minimale Drahtstärke <strong>von</strong> 2mm bei Gitterböden<br />

<strong>Demeter</strong> e. V.

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