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Richtlinien und Weisungen für die Zertifizierung von Demeter Geflügel

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<strong>Weisungen</strong> zu den <strong>Demeter</strong>-<strong>Richtlinien</strong> Erzeugung: I. <strong>Geflügel</strong>haltung (Stand 11.09) Seite 12 <strong>von</strong> 17<br />

3.2.8 Hähne<br />

In jeder Herde müssen pro 100 Hennen mindestens zwei Hähne eingestallt werden. Die Hähne sollten<br />

mit Hennen aufgezogen sein <strong>und</strong> mindestens gleich alt sein wie <strong>die</strong> Hühner. Drei, vier Wochen ältere<br />

Hähne, wenn möglich keine „Brüder“, können sich in der Herde besser durchsetzen <strong>und</strong> sind somit<br />

besser geeignet.<br />

3.3 Aussenklimabereich (AKB)<br />

Der Aussenklimabereich (AKB) muss den LH während des ganzen Tages zugänglich sein. Den JH ist<br />

spätestens ab dem 63. AT Zugang zum AKB zu gewähren. Er bietet ausreichend Schutz vor Witterung<br />

<strong>und</strong> Feinden (Fuchs, Marder, Habicht usw.). Der AKB ist strukturiert <strong>und</strong> mit einem Staubbad sowie<br />

geeigneter Einstreu versehen. Eine gute Zirkulation der Tiere zwischen Stall <strong>und</strong> AKB muss immer<br />

gewährleistet sein.<br />

Er bietet eine minimale Kopffreiheit <strong>von</strong> 150 cm bei festen <strong>und</strong> 120 cm bei mobilen Ställen.<br />

3.3.1 Stallsysteme mit integriertem AKB<br />

Der AKB kann zur begehbaren Fläche gezählt werden, wenn er während der ganzen Aktivitätszeit<br />

(Hellphase, natürliches <strong>und</strong> künstliches Licht) <strong>für</strong> <strong>die</strong> Tiere über alle Stallöffnungen zugänglich ist <strong>und</strong><br />

über automatische Schieberöffnungen <strong>und</strong> Beleuchtung verfügt. In der Nacht darf der maximale<br />

Tierbesatz <strong>von</strong> 8 LH/m2 (13 JH/m2) im Stallinneren nicht überschritten werden.<br />

3.3.2 Stallsysteme mit tieferliegendem AKB<br />

Wenn der AKB tiefer liegt als der Stall, müssen folgende Kriterien eingehalten werden:<br />

Für Legehennen beträgt <strong>die</strong> maximale Niveaudifferenz 2,50 m; bei Junghennenställen beträgt <strong>die</strong><br />

maximale Niveaudifferenz 1,20 m. Die maximale Stufenhöhe beträgt 50 cm. Die Gesamtlänge der<br />

jeweiligen Stufenebene muss den Auslauföffnungen entsprechen <strong>und</strong> mindestens 60 cm Tiefe haben.<br />

• Bei Niveauunterschieden in Legehennenställen <strong>von</strong> mehr als 1,5 m müssen bei den<br />

Stallöffnungen Balkone angebracht werden, welche mindestens 1 m tief <strong>und</strong> eingestreut sind.<br />

Der umfassende Rand muss mindestens 10 cm hoch sein.<br />

• Die Steig- <strong>und</strong> Abganghilfen müssen mindestens 35 cm Breite je 100 Tiere aufweisen.<br />

• Der Anteil <strong>die</strong>ser Balkone kann bis max. 20 % der AKB-Fläche angerechnet werden, wenn <strong>die</strong><br />

darunterliegende Fläche eine lichte Höhe <strong>von</strong> mindestens 60 % der Balkontiefe aufweisen<br />

(Beispiel: Ist der Balkon 1,5 m tief, so muss <strong>die</strong> darunter liegende Fläche mindestens 0.9 m<br />

hoch sein). Flächen deren Kopffreiheit unter den geforderten 60 % liegt oder weniger als 60<br />

cm hoch sind, dürfen nicht angerechnet werden.<br />

• Die Anrechenbarkeit ist nur gegeben, wenn <strong>die</strong> Wintergartenbalkone zur Überwindung der<br />

Höhendifferenz zwischen Stall <strong>und</strong> AKB angebracht werden.<br />

3.3.3 Stallsysteme mit höher liegendem AKB<br />

Wenn der AKB höher liegt als der Stall, müssen folgende Kriterien eingehalten werden:<br />

• Rostflächen im Stall, welche benötigt werden, damit <strong>die</strong> LH auf erhöhtem Niveau ins Freie<br />

gelangen können, müssen entmistet sein.<br />

• Die horizontale Distanz <strong>von</strong> der Volierenanlage zu Hilfsrostflächen darf höchstens 120 cm<br />

betragen.<br />

• Bei Ausgängen durch <strong>die</strong> Decke müssen <strong>die</strong> Steig- <strong>und</strong> Abgangshilfen mindestens 35 cm<br />

Breite je 100 Tiere aufweisen.<br />

3.4 <strong>Geflügel</strong>laufhof (GLH)<br />

Ein nicht bedachter, umzäunter <strong>und</strong> eingestreuter <strong>Geflügel</strong>laufhof, der zwischen AKB <strong>und</strong> Weide<br />

eingerichtet wird, soll stallnahe Bereiche der Weiden oder Grünausläufe vor übermäßigem<br />

Nährstoffeintrag <strong>und</strong> Parasiten schützen <strong>und</strong> <strong>die</strong> Grasnarbe schonen. Durch den GLH kann das<br />

<strong>Demeter</strong> e. V.

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