Vollständige Version - Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG
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Lagebericht und Konzern-Lagebericht<br />
38<br />
Erklärung zur<br />
Unternehmensführung<br />
Relevante Angaben zur Unternehmensführung nach § 289a HGB<br />
Aktionäre und Hauptversammlung: Die Aktionäre der Gesellschaft nehmen ihre Rechte in<br />
der Hauptversammlung der Gesellschaft wahr. Die jährliche Hauptversammlung findet<br />
in den ersten sechs Monaten des (Folge-)Geschäftsjahres statt. Den Vorsitz der Hauptversammlung<br />
führt der Aufsichtsratsvorsitzende. Die Hauptversammlung entscheidet<br />
über alle ihr durch das Gesetz zugewiesenen Aufgaben. Um den Aktionären die Teilnahme<br />
an der Hauptversammlung so leicht wie möglich zu machen, werden alle publizitätspflichtigen<br />
Unterlagen im Internet unter www.deutsche-steinzeug.de (Investor Relations)<br />
vorab veröffentlicht. Den Aktionären wird für die Hauptversammlung ein<br />
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft benannt, den die Aktionäre mit der weisungsgebundenen<br />
Ausübung des Stimmrechts beauftragen können.<br />
Isledon Road, London / Großbritannien