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Vollständige Version - Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG

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Lagebericht und Konzern-Lagebericht<br />

38<br />

Erklärung zur<br />

Unternehmensführung<br />

Relevante Angaben zur Unternehmensführung nach § 289a HGB<br />

Aktionäre und Hauptversammlung: Die Aktionäre der Gesellschaft nehmen ihre Rechte in<br />

der Hauptversammlung der Gesellschaft wahr. Die jährliche Hauptversammlung findet<br />

in den ersten sechs Monaten des (Folge-)Geschäftsjahres statt. Den Vorsitz der Hauptversammlung<br />

führt der Aufsichtsratsvorsitzende. Die Hauptversammlung entscheidet<br />

über alle ihr durch das Gesetz zugewiesenen Aufgaben. Um den Aktionären die Teilnahme<br />

an der Hauptversammlung so leicht wie möglich zu machen, werden alle publizitätspflichtigen<br />

Unterlagen im Internet unter www.deutsche-steinzeug.de (Investor Relations)<br />

vorab veröffentlicht. Den Aktionären wird für die Hauptversammlung ein<br />

Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft benannt, den die Aktionäre mit der weisungsgebundenen<br />

Ausübung des Stimmrechts beauftragen können.<br />

Isledon Road, London / Großbritannien

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