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zu 3) Güterweg „<strong>Eisenberg</strong> – Dickmais, progr. Insth.;<br />

Verpflichtungserklärung.<br />

Mit der Einladung zur <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung wurden jedem <strong>Gemeinde</strong>rat die<br />

Verpflichtungserklärung und ein Projektlageplan für dieses Güterwegebaulos in Kopie<br />

übermittelt.<br />

Mit Schreiben vom 8.4.2011, Zl. 4b-GSPI-4548/1-2011, hat das Amt der Bgld.<br />

Landesregierung, Abt. 4 b – Güterwege, mitgeteilt, dass das Ansuchen der <strong>Gemeinde</strong> vom<br />

7.2.2011 um Aufnahme des Güterweges „<strong>Eisenberg</strong> – Dickmais, pr. Insth.“ in die<br />

Programmierte Instandhaltung die Genehmigung erteilt wird.<br />

Vor Baubeginn ist die Verpflichtungserklärung für das gegenständliche Bauvorhaben zu<br />

beschließen.<br />

Die Gesamtlänge des Bauvorhabens beträgt rund 2.680 m und liegt zur Gänze auf dem<br />

<strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Deutsch</strong> <strong>Schützen</strong>-<strong>Eisenberg</strong>.<br />

Die geschätzten förderbaren Gesamtbaukosten belaufen sich derzeit auf rund EUR 70.000,--.<br />

Voraussichtliche Gesamtfinanzierung des Vorhabens:<br />

I. Landesmittel EUR 28.000,-- d.s. 40 %<br />

II. <strong>Gemeinde</strong>mittel EUR 42.000,-- d.s. 60 %<br />

Summe EUR 70.000,-- d.s. 100 %<br />

Eine Auszahlung des Förderbetrages ( Landesmittel ) erfolgt nur nach Vorlage und<br />

Anerkennung der bezahlten Originalrechnungen samt den erforderlichen Unterlagen.<br />

Ein Rechtsanspruch an der Förderung besteht nicht.<br />

Bei Erhöhung der Baukosten ( durch Projekterweiterung, Projektänderung, Preissteigerungen<br />

und dgl. ) verpflichtet sich die <strong>Gemeinde</strong>, die aliquoten Beiträge zu den Erhöhungen im Sinne<br />

der getroffenen Vereinbarung aufzubringen.<br />

Die Aufbringung der <strong>Gemeinde</strong>beiträge erfolgt durch Bargeldleistung und/oder unbare<br />

Leistungen (Beistellung von Materialien, Arbeitsleistung usw.).<br />

Bauherr ist die <strong>Gemeinde</strong>, die durch den Bürgermeister nach außen hin vertreten wird.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> verpflichtet sich, die Bauarbeiten unter der strategischen Aufsicht des Amtes<br />

der Bgld. Landesregierung, Abt. 4b – Güterwege als maßnahmenverantwortliche<br />

Förderungsdienststelle nach den jeweils geltenden Richtlinien durchzuführen.<br />

Die Baudurchführung kann in Eigenregie, durch das Amt der Bgld. Landesregierung, Abt. 8 –<br />

Bau- und Betriebsdienstleistungszentrum oder durch Vergabe an hiezu befugte gewerbliche<br />

Unternehmungen vorgenommen werden.<br />

Da die Verpflichtungserklärung jedem <strong>Gemeinde</strong>rat zugestellt wurde, wird auf eine wörtliche<br />

Verlesung derselben verzichtet.<br />

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