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N I E D E R S C H R I F T<br />
aufgenommen bei der am DONNERSTAG, dem 20. Dezember 2012 um 18,30 Uhr im<br />
<strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Deutsch</strong> <strong>Schützen</strong>-<strong>Eisenberg</strong> stattfindenden Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates.<br />
Anwesend:<br />
Bürgermeister: Wachter Franz<br />
Vizebürgermeister: Weber Herbert<br />
<strong>Gemeinde</strong>räte: Ehrenhöfer Rudolf, Stubits Christian, Wiesler Markus, Poller Helmut, Hetfleisch<br />
Johann, Kopfensteiner Anita, Faulhammer Walter, Horvath Franz, Windisch Josef,<br />
Rabold Dietmar, Horvath Manfred, Wachter Peter, Supper Christian, DI Eberhardt<br />
Herbert, Schneider Erwin und Wiesler Paul.<br />
Weiter: die ehemaligen <strong>Gemeinde</strong>räte Palkovits Alfred, Paukovits Eduard, Pinter Friedrich und<br />
Poller Julius Helmut.<br />
Schriftführer: Schlaffer Berthold, OAR.<br />
Nicht anwesend: <strong>Gemeinde</strong>rat Dipl. Ing. Posch Gerhard, entschuldigt;<br />
Der Bürgermeister begrüßt die Erschienenen, stellt die ordnungsgemäße Einberufung der Sitzung<br />
und deren Beschlussfähigkeit fest. Die Einladungskurrende liegt vor.<br />
Zu Beglaubigern der heutigen Niederschrift werden die <strong>Gemeinde</strong>räte Poller Helmut und<br />
Horvath Franz bestellt.<br />
Die Verhandlungsniederschrift der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 26. November 2012 wurde den<br />
Fraktionen übermittelt und von den Beglaubigern ohne Einwendungen unterschrieben.<br />
FPÖ <strong>Gemeinde</strong>rat Wiesler Markus bringt zur genannten Niederschrift vor, dass die Niederschrift der<br />
Anfragebeantwortung zum Thema „Waschanlage“ nicht den Tatsachen entspricht. Der<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss vom 6.6.2007 wurde in der Sitzung nicht erwähnt. Bürgermeister Wachter<br />
habe lediglich die Aussage gemacht, dass er sich im Gegenstande erkundigen muss und das<br />
Protokoll nachlesen wird.<br />
Der Vorsitzende erklärt danach diese Niederschrift für genehmigt.<br />
Bevor der Vorsitzende auf die Tagesordnung übergeht, stellt Bürgermeister Wachter Franz den<br />
Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung gem. § 38 Abs. 2 der Bgld. <strong>Gemeinde</strong>ordnung:<br />
1) Kanalbau ABA 09 Edlitz / Radlingberg; Fördervertrag mit der Kommunalkredit Public<br />
Consulting GmbH – Annahmeerklärung.<br />
2) Prüfungsausschuss – Kontrollbericht vom 13. Dezember 2012.<br />
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Die mündlich vorgebrachten Anträge werden einstimmig angenommen und somit unter Punkt 4 und<br />
5 der heutigen Sitzung behandelt.<br />
Der Tagesordnungspunkt 4 laut Einladungskurrende „Ehrung der ehemaligen <strong>Gemeinde</strong>räte“ wird<br />
am Ende der Sitzung vorgenommen.<br />
Bürgermeister Wachter Franz geht nunmehr zur Tagesordnung über.<br />
Gegenstände:<br />
1) Kindergarten – Bedarfserhebung und Entwicklungskonzept 2012/2013.<br />
2) Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Land Burgenland und der<br />
<strong>Gemeinde</strong> im Bereich Geoinformation; Vertragsabschluss.<br />
3) Voranschlag 2013; Beschlussfassung.<br />
4) Kanalbau ABA 09 Edlitz / Radlingberg; Fördervertrag mit der Kommunalkredit Public<br />
Consulting GmbH – Annahmeerklärung.<br />
5) Prüfungsausschuss – Kontrollbericht vom 13. Dezember 2012.<br />
6) Allfälliges.<br />
A) <strong>Gemeinde</strong>jugendreferent, Neubestellung – Kenntnisnahme.<br />
B) Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung durch die PFÖ Fraktion; Pfarrer Kroiss Josef –<br />
Ernennung zum Ehrenbürger und Verleihung des Ehrenringes.<br />
C) Kriegerdenkmal <strong>Eisenberg</strong>/P; Bestandsjubiläum – Veranstaltung durch Kameradschaftsbund.<br />
D) Ehrung der ehemaligen <strong>Gemeinde</strong>räte.<br />
E) Weihnachtswünsche und Einladung.<br />
zu 1) Kindergarten – Bedarfserhebung und<br />
Entwicklungskonzept 2012/2013.<br />
Gemäß § 5 des Bgld. Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes 2009, Bgld. KBBG 2009, LGBl. Nr.<br />
7/2009, haben die <strong>Gemeinde</strong>n jährlich den zukünftigen Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen für den<br />
Zeitraum der nächsten drei Jahre zu erheben und auf dessen Basis ein Entwicklungskonzept<br />
festzulegen.<br />
Bis spätestens 31. Jänner jeden Jahres ist daher der Bedarf zu erheben.<br />
Bis spätestens 15. Feber jeden Jahres hat die <strong>Gemeinde</strong> auf Basis der Bedarfserhebung ein<br />
Entwicklungskonzept zu erstellen.<br />
Laut Erlass des Amtes der Bgld. Landesregierung, Abt. 2 – <strong>Gemeinde</strong>n und Schulen vom 5.12.2008,<br />
Zl. 2-JS-A2462/1-2008, wird empfohlen, die Bedarfserhebung so rechtzeitig durchzuführen, dass das<br />
Entwicklungskonzept bereits im Dezember des Vorjahres gemeinsam mit dem Voranschlag des<br />
folgenden Jahres beschlossen werden kann.<br />
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Jedenfalls ist das Entwicklungskonzept vollinhaltlich der Landesregierung unverzüglich, spätestens<br />
jedoch bis 20. Feber jeden Jahres zur Kenntnis zu bringen. Das Entwicklungskonzept gilt<br />
gleichzeitig auch als Antrag für die Gewährung der Landesbeiträge.<br />
Die Bedarfserhebung für das Kindergartenjahr 2012/13 wurde mit dem geschätzten Bedarf an<br />
Kinderbetreuungsplätzen für die Jahre 2013/14, 2014/15 und 2015/16 erstellt. Eingebunden in die<br />
Bedarfserhebung wurde auch die <strong>Gemeinde</strong> Kohfidisch hinsichtlich der Anzahl für die<br />
gemeindeübergreifende Kinderkrippe.<br />
Im Entwicklungskonzept und Antrag gem. § 5 und 31 des Bgld. KBBG 2009 für das<br />
Kindergartenjahr 2012/13 sind die Öffnungszeiten, die Kosten für die Kinderbetreuungseinrichtung,<br />
das Personal mit Stundeneinteilung, die geschätzte Entwicklung samt Schlussfolgerungen angeführt.<br />
In der Kinderbetreuungseinrichtung wird der Betrieb mit einer (1) Kindergartengruppe geführt.<br />
Die alterserweiterte Kindergartengruppe wurde mit 31.8.2012 aufgelassen.<br />
Anstelle dieser Gruppe wird in der örtlichen Volksschule seit 1.9.2012 eine ganztägige Schulform<br />
mit schulischer Tagesbetreuung geführt. Mit Bescheid vom 19.10.2012, Zl. 2-JS-A1428/710-2012,<br />
wurde gemäß den §§ 7, 14 Abs. 5 und 31 Bgld. Pflichtschulgesetz 1995, LGBl. Nr. 36/1995 idF<br />
LGBl. Nr. 56/2011, die Führung einer ganztägigen Schulform mit getrennter Abfolge des<br />
Unterrichtsteiles und der Tagesbetreuung an der Volksschule <strong>Deutsch</strong>-<strong>Schützen</strong> bewilligt.<br />
Die Öffnungszeiten des Kindergartens sind von Montag bis Donnerstag von 7,30 Uhr bis 16,30 Uhr<br />
und am Freitag von 7,30 Uhr bis 16,00 Uhr.<br />
Mittagessen wird im Kindergarten angeboten und verabreicht, ebenso in der Volksschule.<br />
Der Lieferant für das Mittagessen hat sich geändert. Anstelle von Rosemaries Gasthaus in Bildein<br />
wird das Essen nun vom Gasthaus Buch in Eberau geliefert.<br />
Die Kindergartenleiterin Halper Barbara ist mit 31 Stunden Kinderbetreuungszeit vollbeschäftigt.<br />
Für die verlängerte Öffnungszeit ist Frau Latzko Paula von Mo – Do von 14,00 bis 16,30 und am Fr<br />
von 12,30 bis 16,00 Uhr selbstständig beschäftigt.<br />
Die gesamte wöchentliche Öffnungszeit im Kindergarten beträgt somit 44,5 Stunden.<br />
Die Kindergartenhelferin ist mit 28 Wochenstunden beschäftigt, das ist ein Beschäftigungsausmaß<br />
von 70 % und erfüllt die gesetzlichen Vorgaben.<br />
Die Aufstellung der Kosten für den Kindergartenbetrieb ergibt laut Rechnungsabschluss 2012 einen<br />
Abgang.<br />
Nach diesen Ausführungen wird auf Antrag des Vorsitzenden die Bedarfserhebung und das<br />
Entwicklungskonzept samt Antrag gemäß §§ 5 und 31 des Bgld. KBBG 2009 für das<br />
Kindergartenjahr 2012/2013 vom <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig zur Kenntnis genommen.<br />
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zu 2) Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit<br />
zwischen dem Land Burgenland und der <strong>Gemeinde</strong> im<br />
Bereich Geoinformation; Vertragsabschluss.<br />
Auf Grund der EU-rechtlichen Rahmenbedingungen „INSPIRE 2007/2/EG“ müssen das Land und<br />
die <strong>Gemeinde</strong>n eigene Organisationen zur Erfüllung der daraus resultierenden<br />
Umsetzungsverordnungen schaffen.<br />
Der vorliegende Kooperationsvertrag hat zum Ziel die gesetzlichen Verpflichtungen der <strong>Gemeinde</strong>n/<br />
Städte über den Austausch und die Führung von digitalen geografischen Daten, welche sich u.a. aus<br />
der Richtlinie 2007/2/EG ( INSPIRE – Richtlinie ) ergeben, abzudecken. Es soll damit die rechtlich<br />
und organisatorisch beste sowie wirtschaftlich günstigste Grundlage für die Umsetzung der<br />
Verpflichtungen geschaffen werden.<br />
Die Kooperationsvereinbarung und ein dazu gehöriger Fragenkatalog (Schreiben des Amtes der<br />
Bgld. Landesregierung vom 20.11.2012, Zl. LAD-GS-P909-10000-12 ) wurden in Kopie jedem<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat mit der Einladung zugestellt.<br />
Auf eine Verlesung der Kooperationsvereinbarung wird daher verzichtet.<br />
Nachdem es nicht zielführend erscheint, dass das Land und jede einzelne der 171 <strong>Gemeinde</strong>n eine<br />
eigene Lösung erstellen und finanzieren, wurde mit den Burgenländischen <strong>Gemeinde</strong>bund, dem<br />
GVV Burgenland und dem Bgld. Städtebund gesprochen, um eine gemeinsame Lösung mit dem<br />
Land zu verwirklichen.<br />
Die zusätzlichen Aufwendungen, die für die Umsetzung der Richtlinien und Datenbereitstellungen<br />
nunmehr anfallen (Server Hardware, GIS – Software – Erweiterungen, Datenaufbereitungen und<br />
Personal) wurden erhoben und mit einer Aufteilung von je zur Hälfte für das Land Burgenland und<br />
den <strong>Gemeinde</strong>n / Städten vereinbart.<br />
Der aktuelle Jahresbeitrag für ein Jahr, berechnet nach der „Finanzkraft der <strong>Gemeinde</strong>n“ beträgt für<br />
die <strong>Gemeinde</strong> EUR 615,25.<br />
Daraus ergibt sich für das zweite Halbjahr 2012 ein Beitrag von EUR 307,63.<br />
Die Kooperationsvereinbarung wird im Sinne eines Rahmenvertrages zwischen dem Land<br />
Burgenland und den Bgld. <strong>Gemeinde</strong>n und Städten abgeschlossen.<br />
In der Vereinbarung sind unter nachfolgenden Punkten die wesentlichsten Inhalte angeführt:<br />
2. Gegenstand, Zweck und Ziele<br />
3. Organisation<br />
4. Finanzierung<br />
5. Rechte und Pflichten der Vertragspartner<br />
6. Sonstige Bestimmungen<br />
Die Vereinbarung tritt am Tag der Vertragsunterzeichnung in Kraft und wird auf<br />
unbestimmte Zeit (unbefristet) abgeschlossen.<br />
Das Land oder eine einzelnen <strong>Gemeinde</strong> können unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6<br />
Monaten zum 30.6. und 31.12. ohne Angabe von Kündigungsgründen das aus der Beitrittserklärung<br />
entstehende Vertragsverhältnis kündigen.<br />
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Das Vertragsverhältnis kann jederzeit durch einvernehmliche Erklärung der Vertragspartner<br />
aufgelöst werden.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat gibt einstimmig die nachstehende Erklärung zur Kooperationsvereinbarung<br />
über die Zusammenarbeit zwischen dem Land Burgenland und den <strong>Gemeinde</strong>n im Bereich<br />
Geoinformation:<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Deutsch</strong> <strong>Schützen</strong>-<strong>Eisenberg</strong> schließt hiermit, unter Verweis auf den<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss vom 20. Dezember 2012, die Kooperationsvereinbarung über die<br />
Zusammenarbeit zwischen dem Land Burgenland und den <strong>Gemeinde</strong>n im Bereich<br />
Geoinformation ab.<br />
Die vorliegende Kooperationsvereinbarung bildet einen integrierenden Bestandteil dieses<br />
Beschlusses.<br />
Das Amt der Bgld. Landesregierung, Landesamtsdirektion wird über diesen Beschluss schriftlich in<br />
Kenntnis gesetzt.<br />
zu 3) Voranschlag 2013; Beschlussfassung.<br />
Der Voranschlagsentwurf 2013 war durch zwei Wochen, das ist in der Zeit vom 05. Dezember 2012<br />
bis einschließlich 19. Dezember 2012 im <strong>Gemeinde</strong>amt während der Amtsstunden zur öffentlichen<br />
Einsicht aufgelegt.<br />
Nach den Bestimmungen der Bgld. <strong>Gemeinde</strong>ordnung wurde jeder im <strong>Gemeinde</strong>rat vertretenen<br />
Fraktion ein Voranschlagsentwurf übermittelt.<br />
Zum Voranschlagsentwurf wurde innerhalb der Auflagefrist keine Erinnerung eingebracht.<br />
Der Höchstbetrag des Kassenkredites für das Haushaltsjahr 2013, der zur rechtzeitigen Leistung<br />
von Ausgaben der ordentlichen Gebarung in Anspruch genommen werden darf, wird mit<br />
einstimmigem Beschluss des <strong>Gemeinde</strong>rates mit EUR 250.000,-- (zweihundertfünfzigtausend<br />
Euro) festgesetzt. Der Kassenkredit ist spätestens mit Ende des Finanzjahres zurückzuzahlen.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt, ebenfalls einstimmig, für das Jahr 2013<br />
folgenden Dienstpostenplan zu erstellen:<br />
Öffentlich-rechtliche Bedienstete ( Beamte ):<br />
<strong>Gemeinde</strong>amt:<br />
1 Dienstposten der Verw. Gr. B, DKl. VII/4,<br />
Medizinische Bereichsversorgung: 1 Dienstposten für den <strong>Gemeinde</strong>arzt, Dj. 26-30;<br />
Vertragsbedienstete:<br />
<strong>Gemeinde</strong>amt: 1 Dienstposten VB I Entl. Gr. c/13 ( Besch.Ausmaß 51,25 % ),<br />
1 Dienstposten VB I Entl. Gr. d/12 ( Besch.Ausmaß 58,12 % );<br />
1 Dienstposten VB II Entl. Gr. p3/19;<br />
1 Dienstposten VB II Entl. Gr. p5/2 ( Besch.Ausmaß 17,5 % );<br />
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Volksschule: 1 Dienstposten VB II Entl. Gr. p5/2 ( Besch. Ausmaß 25 %);<br />
Volksschule, schul.<br />
Tagesbetreuung 1 Dienstposten Verw.Gr. l2b1/17 ( Besch. Ausmaß 89 %);<br />
Kindergarten:<br />
1 Dienstposten Verw.Gr. l2b1/19 – Kindergartenleiterin;<br />
1 Dienstposten freier Vereinbarung - Kindergärtnerin<br />
1 Dienstposten VB I Entl.Gr. d/5 ( Besch.Ausmaß 70 % );<br />
1 Dienstposten VB II Entl. Gr. p5/2 Besch.Ausmaß 25 % );<br />
Halle <strong>Eisenberg</strong>/P.: 1 Dienstposten VB II Entl. Gr. p5/2 ( Besch.Ausmaß 17,5 % );<br />
Kläranlage:<br />
1 Dienstposten VB II Ent. Gr. p3/7;<br />
Sonstige Bedienstete:<br />
<strong>Gemeinde</strong>amt: 3 Dienstposten n. freier Vereinbarung ( Saisonarbeiter auf Zeitablauf );<br />
Nach Beantwortung einiger Anfragen und Vorbringen einzelner Budgetansätze bringt der<br />
Vorsitzende den gesamten Voranschlagsentwurf zur Abstimmung.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt mit den Gegenstimmen der FPÖ <strong>Gemeinde</strong>räte Wiesler Markus,<br />
Horvath Franz und Schneider Erwin, den Voranschlag für das Haushaltsjahr 2013 wie folgt<br />
festzusetzen:<br />
Ordentlicher Haushalt:<br />
Einnahmen EUR 1,616.100,--<br />
Ausgaben EUR 1,616.100,--<br />
Außerordentlicher Haushalt:<br />
Einnahmen EUR 671.500,--<br />
Ausgaben EUR 671.500,--<br />
Gesamtvoranschlag 2013:<br />
Einnahmen EUR 2,287.600,--<br />
Ausgaben EUR 2,287.600,--<br />
Der Voranschlagsquerschnitt ergibt ein negatives Maastricht Ergebnis von EUR – 1.300,--.<br />
BESCHLÜSSE und ERLÄUTERUNGEN<br />
zu den einzelnen Voranschlagsgruppen und -posten<br />
Einnahmen:<br />
Ordentlicher Haushalt<br />
2/010+817020: Die Post AG leistet für die Führung der Postservicestelle im <strong>Gemeinde</strong>amt<br />
je nach erbrachter Leistung eine monatliche Entschädigung.<br />
2/010+864010: Für die Saisonarbeiter wird in 2013 wiederum eine geringfügige Förderung<br />
durch das AMS erwartet.<br />
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2/031+817000: Die Kosten für Flächenwidmungsplanänderungen werden auf die<br />
Gesuchwerber umgelegt.<br />
2/211010+8…: Seit September 2012 wird in der Volksschule eine schulische Tagesbetreuung<br />
anstelle der alterserweiterten Kindergartengruppe gehalten.<br />
Die Einnahmen aus Elternbeiträge, Verpflegungskosten und Landesbeitrag<br />
sind gesondert vom Volksschulbetrieb ausgewiesen.<br />
Der Beitrag der Eltern beträgt bis 10 Tage € 33,--, ab dem 11 Tag pro Tag<br />
€ 4,--; maximal jedoch € 66,-- im Monat.<br />
2/259+817…..: Von den einzelnen Jugendgruppen wird in 2013 kein Stromkostenersatz eingehoben.<br />
Damit erfolgt eine Gleichstellung mit den örtlichen Seniorengruppen.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Hetfleisch Johann findet diesen Umstand bedenklich und ersucht eingehend die<br />
Stromkosten für die einzelnen Jugendhäuser verstärkt zu kontrollieren.<br />
2/240+817000: Die Einnahmen für das Mittagessen der Kinder sind hier veranschlagt.<br />
2/528+872000: Die <strong>Gemeinde</strong>n Bildein und Eberau leisten für die Neuerrichtung der<br />
Tierkörpersammelstelle aliquot einen Beitrag.<br />
2/710+298000: Das gebundene Sparbuch, welches im Jänner 2013 ausläuft, wird aufgelöst<br />
und für den Wegebau verwendet.<br />
2/710+817…..: Die Jagdausschüsse in den einzelnen Ortsteilen leisten für die Instandhaltung<br />
der Güterwege einen Beitrag.<br />
2/710+861…..: Für die Güterwegbaulose in Edlitz und St. Kathrein wird eine Landesförderung<br />
gewährt.<br />
2/770+824…..: Die Mieteinnahmen für die Halle in <strong>Eisenberg</strong>/P. und dem Komm´Zentrum<br />
sind hier veranschlagt.<br />
2/810+817…..: Die einzelnen Wassergenossenschaften leisten einen Beitrag zum Darlehen,<br />
welches in 2013 nunmehr zur Gänze rückgezahlt ist.<br />
2/846+824…..: Die Mieten für die drei <strong>Gemeinde</strong>wohnungen und den Heizkostenersatz sind<br />
hier ausgewiesen.<br />
Einstimmiger Beschluss:<br />
Gemäß dem <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss vom 22.12.2005 werden die Mieten jährlich nach dem<br />
Verbraucherpreisindex angepasst.<br />
Die Mieten werden daher ab 1.1.2013 wie folgt neu festgesetzt:<br />
Taschler Martin<br />
Reidinger Heribert<br />
Wolf Manfred<br />
<strong>Deutsch</strong>-<strong>Schützen</strong> 185, neu € 210,-- monatl.inkl.MWSt. (205,-- alt);<br />
<strong>Deutsch</strong>-<strong>Schützen</strong> 185, neu € 210,-- monatl.inkl.MWSt. (205,-- alt);<br />
Edlitz i.B. 40, neu € 134,-- monatl. inkl. MWSt. ( 131,-- alt).<br />
2/851+850…..: Die Kanalanschlussgebühren sind hier veranschlagt. Die Beiträge für<br />
D.-<strong>Schützen</strong>/Weinberg und Edlitz/Radlingberg werden dem ao. Haushalt<br />
zugewiesen.<br />
Ausgaben:<br />
1/010-500000: Anlässlich des 35-jährigen Dienstjubiläums wird die gesetzliche Zuwendung<br />
gewährt.<br />
1/010-581010: Für die <strong>Gemeinde</strong>vertragsbediensteten wurde eine Abfertigungsversicherung<br />
abgeschlossen.<br />
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1/163-7740…: Die einzelnen Ortsfeuerwehren erhalten für die selbstständige Betriebsführung<br />
einen Beitrag, der sich aus einem Sockelbetrag und nach der Einwohnerzahl<br />
des Ortsteiles zusammensetzt.<br />
1/211-…….: Auf diesem Ansatz ist der Aufwand für den Volksschulbetrieb veranschlagt.<br />
1/211010-…: Der Aufwand für die schulische Tagesbetreuungsform ist hier ausgewiesen.<br />
1/212-720000: In dem Beitrag sind neben den Leistungen für den Pflichtsprengel Kohfidisch<br />
auch Beiträge an andere <strong>Gemeinde</strong>n ( z.B. Eberau ) enthalten.<br />
1/240-523000: Die Kindergärtnerin für die verlängerte Öffnungszeit ist selbstständig<br />
versichert und erhält pro Arbeitsstunde eine festgelegte Entschädigung.<br />
1/240-728010: Die Kosten für das Mittagessen an den Gastwirt sind hier angeführt.<br />
1/262-………: Die angeführten Vereine erhalten eine Förderung im Jahre 2013 wie<br />
ausgewiesen.<br />
1/461-768000: Die Ansiedlungsförderungen laut Richtlinien sind hier veranschlagt.<br />
1/461-768010: An jene Gesuchwerber, die vom Land Burgenland einen Heizkostenzuschuss<br />
erhalten, wird ein Betrag von € 30,-- zusätzlich durch die <strong>Gemeinde</strong> geleistet.<br />
1/528-614000: Die Tierkörpersammelstelle in Höll ist desolat und wird neu hergestellt.<br />
1/612-611,728: In diesen Posten sind alle Instandhaltungs-, Mäh- und Winterdienstarbeiten<br />
enthalten.<br />
1/690-775000: Der <strong>Gemeinde</strong>anteil für das „Jugendtaxi“ und den Gutscheinen „Senioren 60<br />
plus“ sind hier veranschlagt.<br />
1/690-778000: Die <strong>Gemeinde</strong> leistet an die Studierenden mit Hauptwohnsitz in der <strong>Gemeinde</strong><br />
50 % des Tickets für das öffentl. Verkehrsmittel am Studienort nach den<br />
Richtlinien des Landes als Kostenbeitrag.<br />
1/710-002030: Die Gartengasse in <strong>Eisenberg</strong>/P. wird neu gestaltet und hergestellt.<br />
1/710-002050: Für die Straßenerrichtung im Ortsteil St. Kathrein sind noch Restzahlungen<br />
erforderlich.<br />
1/710-777020: Der Güterweg am Radlingberg soll nach der Kanalerrichtung saniert und<br />
asphaltiert werden.<br />
1/742-757000: Für das LEADER Projekt „Weinidylle Tourismus“ des Verbandes „Weinidylle<br />
Südburgenland“ mit einer Laufzeit von 2011 bis 2013 leisten die Weinbaugemeinden<br />
den Eigenmittelanteil. Dieser beträgt im letzten Jahr 50 % der<br />
ursprünglichen Kosten.<br />
1/770- ……..: Im Hinblick auf die im Jahre 2014 stattfindenden Militärweltmeisterschaften<br />
im Orientierungslauf soll in der Halle <strong>Eisenberg</strong>/P. Instandhaltungs- und<br />
Sanierungsarbeiten vorgenommen werden.<br />
1/771-728020: Dieser Betrag ist für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zum Projekt<br />
„Weinwipfelweg“ samt Kostenerhebung vorgesehen.<br />
1/771-7570…: Die einzelnen Verschönerungsvereine erhalten eine Förderung von € 1,45 pro<br />
Einwohner. Zusätzlich erhält in 2013 der Verein in Edlitz eine Förderung in<br />
Höhe des jährlich eingehobenen Mitgliedsbeitrages.<br />
1/782-755000: Die Fa. Pree in Edlitz erhält lt. <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss eine Förderung für die<br />
Errichtung einer Waschanlage.<br />
1/782-775000: Der Zuschuss an die Infrastruktur KG beinhaltet auch die Darlehensannuität.<br />
1/810-720….: Die <strong>Gemeinde</strong> hat die Bürge und Zahlerhaftung für ein Darlehen des<br />
Wasserverbandes Südl. Bgld. I übernommen, welches in 2013 ausläuft.<br />
1/813-728000: Der Müllverband erhält für die Betriebsführung der Altstoffsammelstelle einen<br />
Kostenbeitrag.<br />
1/816-050010: Im Zuge des Kanalbaues am Weinberg <strong>Deutsch</strong>-<strong>Schützen</strong> sollen einige<br />
Straßenleuchten aufgestellt werden.<br />
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1/846-700010: Die Miete für eine freie Wohnung im Bauteil 2 Betreubares Wohnen ist hier<br />
veranschlagt.<br />
1/851-910000: Die vereinnahmten Kanalanschlussbeiträge für BA 08 D.-<strong>Schützen</strong> / Weinberg<br />
und BA 09 Edlitz / Radlingberg werden dem jeweiligen Bauvorhaben im ao.<br />
Haushalt zugeführt.<br />
Außerordentlicher Haushalt<br />
851010: Kanalbau BA08 <strong>Deutsch</strong>-<strong>Schützen</strong> / Weinberg<br />
Am Weinberg in <strong>Deutsch</strong>-<strong>Schützen</strong> wird ein Schmutzwasserkanal errichtet. Die Förderungsansuchen<br />
wurden seitens des Bundes und Landes positiv beurteilt, in 2013 soll der Bau bis auf die<br />
Wiederherstellungsarbeiten durchgeführt werden. Die Arbeiten werden in den Wintermonaten<br />
ausgeschrieben.<br />
Die Finanzierung erfolgt mit Bundes- und Landesmittel, den Kanalanschlussbeiträgen und durch ein<br />
Darlehen, welches bereits aufsichtsbehördlich genehmigt ist.<br />
851020: Kanalbau BA09 Edlitz / Radlingberg<br />
Die Arbeiten sind bis auf die Wiederherstellungsarbeiten abgeschlossen. Für die getätigten<br />
Zahlungen in 2012 sind die Förderungen durch EU, Bund und Land ausständig.<br />
In 2013 werden die Anschlussbeiträge vorgeschrieben und das Baulos fertiggestellt.<br />
Der Voranschlag selbst bildet einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses.<br />
Dem <strong>Gemeinde</strong>rat wird nunmehr auch der Voranschlag 2013 für die <strong>Gemeinde</strong><br />
Infrastruktur KG wie folgt zur Kenntnis gebracht:<br />
Ordentlicher Haushalt:<br />
Einnahmen EUR 66.200,--<br />
Ausgaben EUR 66.200,--<br />
Diese Summe stellt auch den Gesamtvoranschlag dar, weil kein außerordentlicher Haushalt gegeben<br />
ist.<br />
ERLÄUTERUNGEN<br />
zu den einzelnen Voranschlagsposten<br />
Einnahmen:<br />
Hier handelt es sich in erster Linie um Kapitaltransferzahlungen und Mieteinnahmen von der<br />
<strong>Gemeinde</strong> für die von der KG angemieteten Objekte und den Rückersätzen für die Betriebsausgaben<br />
wie Strom, Heizung etc.<br />
2/010+872000: Der Betrag wird für die steuerliche Beratung aufgewendet.<br />
2/853+872000: Der Zuschuss der <strong>Gemeinde</strong> enthält auch die Beiträge der Darlehenstilgung.<br />
Ausgaben:<br />
1/853-………: Neben dem laufenden Betrieb des Komm´Zentrums ist auch die Darlehensannuität<br />
in den Voranschlagsbeträgen enthalten.<br />
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Die genauen Ansatzposten sind auch hier im Voranschlag enthalten.<br />
Der Voranschlag 2013 für die <strong>Gemeinde</strong> Infrastruktur KG wird mit den Gegenstimmen der<br />
FPÖ <strong>Gemeinde</strong>räte Wiesler Markus, Horvath Franz und Schneider Erwin vom <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
zur Kenntnis genommen.<br />
zu 4) Kanalbau ABA 09 Edlitz / Radlingberg;<br />
Fördervertrag mit der Kommunalkredit Public Consulting GmbH –<br />
Annahmeerklärung.<br />
Mit Schreiben vom 30.11.2012 – ha. eingegangen am 17.12.2012 – teilt das Bundesministerium für<br />
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft in 1012 Wien, Stubenring 1, mit, dass das<br />
Projekt „Abwasserbeseitigungsanlage BA 9 Edlitz im Burgenland – Radlingberg“ positiv beurteilt<br />
wurde und somit genehmigt ist.<br />
Die Kommunalkredit Public Consulting GmbH in 1092 Wien, Türkenstr. 9, als Abwicklungsstelle<br />
schließt mit der <strong>Gemeinde</strong> einen Förderungsvertrag, der innerhalb einer Frist von drei Monaten<br />
angenommen werden soll.<br />
Daher wurde auch beantragt, diesen Gegenstand auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung zu<br />
nehmen.<br />
Demnach ist ein Förderungsvertrag aufgrund des Umweltförderungsgesetzes, BGBl. Nr. 185/1993<br />
zwischen dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und<br />
Wasserwirtschaft als Förderungsgeber, vertreten durch die Kommunalkredit Public Consulting<br />
GmbH, und dem Förderungsnehmer <strong>Gemeinde</strong> <strong>Deutsch</strong> <strong>Schützen</strong>-<strong>Eisenberg</strong> anzuschließen.<br />
Gegenstand des Förderungsvertrages<br />
Gegenstand dieses Vertrages, Antragsnummer B201919, ist die Förderung der Maßnahme:<br />
Bezeichnung<br />
Abwasserbeseitigungsanlage BA 9 Edlitz i.B. – Radlingberg<br />
Funktionsfähigkeitsfrist 30.06.2014<br />
Die auf Vorschlag der Kommission für die Angelegenheiten der Wasserwirtschaft vom 28.11.2012<br />
vom Bundesminister DI Nikolaus Berlakovich mit Entscheidung vom 30.11.2012 gewährt wurde.<br />
Die beiliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil dieses<br />
Vertrages.<br />
Ausmaß und Auszahlung der Förderung<br />
Für das beschriebene Vorhaben betragen:<br />
der vorläufige Fördersatz 8,00 %<br />
die vorläufigen förderbaren Investitionskosten EUR 300.000,--<br />
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die vorläufige Pauschale für Anlagenteile EUR 25.326,--<br />
die vorläufige Pauschale für Einbautenkoordination EUR 3.618,--<br />
Die Gesamtförderung im vorläufigen Nominalen von EUR 52.944,-- wird in Form von<br />
Investitionszuschüssen ausbezahlt.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt einstimmig nachstehende Annahmeerklärung:<br />
Der Förderungsnehmer <strong>Gemeinde</strong> <strong>Deutsch</strong> <strong>Schützen</strong>-<strong>Eisenberg</strong> erklärt die vorbehaltslose<br />
Annahme des Förderungsvertrages vom 30.11.2012, Antragsnummer B201919, betreffend die<br />
Gewährung eines Investitionszuschusses für die Abwasserbeseitigungsanlage BA 9 Edlitz im<br />
Burgenland – Radlingberg.<br />
Der Förderungsnehmer bestätigt die Aufbringung der Finanzierung gemäß nachstehender<br />
Aufstellung sowie der dafür erforderlichen Beschlussfassungen:<br />
• Anschlussgebühren EUR 17.056,--<br />
• Landesmittel EUR 60.000,--<br />
• Bundesmittel EUR 52.944,--<br />
• Restfinanzierung EUR 170.000,--<br />
Förderbare Gesamtinvestitionskosten EUR 300.000,--<br />
Diese Annahmeerklärung wird der Kommunalkredit Public Consulting GmbH übermittelt.<br />
zu 5) Prüfungsausschuss;<br />
Kontrollbericht vom 13. 12.2012.<br />
Infolge Beschlussunfähigkeit des Prüfungsausschusses am 28. November 2012 wurde gem. § 41<br />
Abs. 2 der Bgld. GO zur Sitzung am 13.12.2012 eingeladen, in der nachstehende<br />
Tagesordnungspunkte behandelt wurden:<br />
1) <strong>Gemeinde</strong>gebarung – Monat August 2012<br />
2) Überprüfung des Eigentümerverzeichnisses per 30. Sept. 2012<br />
3) Überprüfung des Dienstpostenplanes; Personalaufwand – Aufgabenerfüllung<br />
4) Aktuelle Rückstandsliste per 30. Sept. 2012<br />
Das Ergebnis der Prüfung wurde in einer Niederschrift festgehalten, die vom Obmann und dem<br />
Prüfungsausschussmitglied Supper Christian als Beglaubiger unterschrieben ist. Schriftliche<br />
Stellungnahmen des Bürgermeisters und des <strong>Gemeinde</strong>kassiers zur Prüfungsniederschrift liegen<br />
nicht vor.<br />
Der Obmann des Prüfungsausschusses, <strong>Gemeinde</strong>rat Horvath Franz gibt einen kurzen mündlichen<br />
Bericht dazu:<br />
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zu 1) In die Belege für den Monat August 2012 wurde Einsicht genommen; dabei werden zwei<br />
Rechnungen ( BKF und Batterierechnung ) erwähnt und festgestellt, dass die EDV Kosten doch<br />
hoch sind;<br />
zu 2) in das Eigentumsverzeichnis als auch in den Einzelnachweis mit EDV Ausdruck vom<br />
13.12.2012 wurde Einsicht genommen;<br />
zu 3) der Dienstpostenplan wird erläutert; in die zwei vorhandenen monatlichen Arbeitsnachweise<br />
(Stundenaufzeichnungen) der <strong>Gemeinde</strong>arbeiter Mayer Felix und Luipersbeck Ernst wurde in der<br />
Sitzung Einsicht genommen; nach Ansicht des Obmannes wurden diese Aufzeichnungen<br />
nachträglich für die Sitzung aufbereitet.<br />
Diese Unterstellung wird vom <strong>Gemeinde</strong>kassier entschieden zurückgewiesen und darauf verwiesen,<br />
dass in der Prüfungsausschusssitzung von einem solchen Vorwurf keine Rede war.<br />
Nach Ansicht des Obmannes sind die Aufzeichnungen nicht im Format A3 zu erstellen, sondern auf<br />
Karteikarten, um eine bessere und genauere Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.<br />
Dem widersprechen die <strong>Gemeinde</strong>räte Hetfleisch Johann und Stubits Christian, die auf ihrer<br />
Dienststelle ebenfalls Aufzeichnungen im A3 Format zu führen haben.<br />
zu 4) die aktuelle Rückstandsliste per 12.12.2012 zeigt, dass die Außenstände im vertretbaren<br />
Ausmaß vorhanden sind und es sich im überwiegenden Teil um dieselben Abgabepflichtigen<br />
handelt.<br />
Alle dem Prüfungsausschuss vorgelegten Unterlagen bilden einen integrierendenden Bestandteil der<br />
Niederschrift des Prüfungsausschusses.<br />
zu 3) Allfälliges:<br />
Unter diesem Tagesordnungspunkt werden nachstehende Informationen, Wortmeldungen<br />
weitergegeben bzw. Anfragen gestellt:<br />
A) <strong>Gemeinde</strong>jugendreferent, Neubestellung - Kenntnisnahme<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass Fr. LADOVITSCH Sabrina, St. Kathrein i.B. Nr. 71, ihre Funktion<br />
als <strong>Gemeinde</strong>jugendreferentin zurücklegt und daher nicht mehr ausübt.<br />
Er teilt dem <strong>Gemeinde</strong>rat mit, dass er daher Herrn HERICS Christoph, wohnhaft in St. Kathrein i.B.<br />
Nr. 42, zum neuen <strong>Gemeinde</strong>jugendreferenten bestellt.<br />
Der neue Jugendreferent hat sich nach Rücksprache bereit erklärt, diese Funktion auszuüben.<br />
Im § 4 des Bgld. Jugendförderungsgesetzes 2007 sind die Bestimmungen dazu ausgeführt. Im<br />
Absatz 3 wird festgehalten, dass die Bestellung oder die Abberufung durch Anschlag an der<br />
Amtstafel kundzumachen ist und mit Beginn der Kundmachung wirksam wird. Der Bürgermeister<br />
hat die Bestellung des <strong>Gemeinde</strong>jugendreferenten dem <strong>Gemeinde</strong>rat bei der nächsten Sitzung zur<br />
Kenntnis zu bringen.<br />
Das Amt der Bgld. Landesregierung, Landesjugendreferat, wird über die Neubestellung in Kenntnis<br />
gesetzt.<br />
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B) Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung durch die FPÖ Fraktion; Pfarrer Kroiss Josef –<br />
Ernennung zum Ehrenbürger und Verleihung des Ehrenringes<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Wiesler Markus stellt gemäß § 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
namens der FPÖ Fraktion den Antrag, nachstehenden Gegenstand auf die Tagesordnung zu setzen:<br />
„Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Deutsch</strong> <strong>Schützen</strong>-<strong>Eisenberg</strong> möge beschließen:<br />
Kroiss Josef, wohnhaft in 7474 <strong>Deutsch</strong>-<strong>Schützen</strong> 79, zum Ehrenbürger zu ernennen und als<br />
sichtbares Zeichen den Ehrenring zu verleihen.<br />
Begründung:<br />
Kroiss Josef ist mit September 2012 40 Jahre als Seelsorger in der Pfarre <strong>Deutsch</strong>-<strong>Schützen</strong> tätig.<br />
Im Jahr 2013, am 13. Feber, begeht Kroiss Josef seinen 70. Geburtstag.<br />
Für seine besondere Verdienste sollte ihm aus diesem Anlass die Ehrenbürgerschaft und als<br />
sichtbares Zeichen der Ehrenring verliehen werden.“<br />
Der Vorsitzende teilt vorweg mit, dass seiner Ansicht nach die Ernennung zum Ehrenbürger und<br />
Verleihung des Ehrenringes an Herrn Pfarrer Kroiss Josef seitens der <strong>Gemeinde</strong> nicht vertretbar ist.<br />
In seiner mehr als 40 jährigen Tätigkeit in der <strong>Gemeinde</strong> konnte nie eine gemeinsame Arbeitsbasis<br />
für die Interessen der <strong>Gemeinde</strong> mit seinen Vorgängern als Bürgermeister geschaffen werden.<br />
Zusätzlich ist das <strong>Gemeinde</strong>leben gestört und gespalten; er tätigt diese Aussagen im Bewusstsein,<br />
dass vielleicht der bevorstehende Weihnachtsfrieden dadurch gestört sein wird.<br />
Der Antrag wird nunmehr einstimmig auf die Tagesordnung gesetzt.<br />
Vizebürgermeister Weber Herbert bringt umgehend den Abänderungsantrag ein, diesen<br />
Tagesordnungspunkt ruhig und sachlich vorzubereiten und in der nächsten Sitzung zu behandeln.<br />
Dieser Abänderungsantrag wird mit den drei Gegenstimmen der FPÖ <strong>Gemeinde</strong>räte<br />
angenommen.<br />
C) Kriegerdenkmal <strong>Eisenberg</strong> a.d.P.; Bestandsjubiläum – Veranstaltung durch<br />
Kameradschaftsbund<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Schneider Erwin, zugleich Obmann des Kameradschaftsbundes <strong>Eisenberg</strong> a.d.P., teilt<br />
mit, dass das Kriegerdenkmal in <strong>Eisenberg</strong> a.d.P. im Jahre 2013 das 90 – jährige Bestandsjubiläum<br />
begeht.<br />
Aus diesem Anlass hat der Kameradschaftsbund eine Veranstaltung beim Kriegerdenkmal, das der<br />
<strong>Gemeinde</strong> gehört, geplant.<br />
Seitens der <strong>Gemeinde</strong> besteht dagegen kein Einwand.<br />
D) Ehrung der ehemaligen <strong>Gemeinde</strong>räte<br />
Der Vorsitzende überreicht nun gemeinsam mit Vizebürgermeister Weber Herbert den anwesenden<br />
ausgeschiedenen <strong>Gemeinde</strong>räten eine Urkunde und das Ehrenzeichen, welches der <strong>Gemeinde</strong>rat in<br />
der Sitzung am 7.11.2012 beschlossen hat.<br />
Er bedankt sich für die vielen Jahre der Mitarbeit zum Wohle der <strong>Gemeinde</strong> als <strong>Gemeinde</strong>rat bzw. in<br />
den verschiedensten örtlichen Vereinen und Organisationen.<br />
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Das Ehrenzeichen in Gold erhalten die ehemaligen <strong>Gemeinde</strong>räte Palkovits Alfred, Paukovits<br />
Eduard, Pinter Friedrich und Poller Julius Helmut.<br />
Herr Horvath Franz ist entschuldigt; ihm wird das Ehrenzeichen in Bronze zum gegebenen späteren<br />
Zeitpunkt überreicht.<br />
E) Weihnachtswünsche und Einladung<br />
Bürgermeister Wachter Franz bedankt sich Ende der Sitzung für die Mitarbeit im Jahre 2012. Er<br />
wünscht geruhsame, friedliche Weihnachten und ein erfolgreiches, vor allem gesundes Jahr 2013.<br />
Anschließend an die Sitzung sind alle Anwesenden und die <strong>Gemeinde</strong>bediensteten zu einem<br />
Weihnachtsessen ins Restaurant Wachter – Wieslers Ratschen eingeladen.<br />
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, beendet Bürgermeister Wachter Franz die heutige<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung.<br />
Sitzungsende: 19,25 Uhr<br />
Der Bürgermeister: Der Schriftführer: Die Beglaubiger:<br />
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