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N I E D E R S C H R I F T<br />

aufgenommen bei der am DONNERSTAG, dem 20. Dezember 2012 um 18,30 Uhr im<br />

<strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Deutsch</strong> <strong>Schützen</strong>-<strong>Eisenberg</strong> stattfindenden Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates.<br />

Anwesend:<br />

Bürgermeister: Wachter Franz<br />

Vizebürgermeister: Weber Herbert<br />

<strong>Gemeinde</strong>räte: Ehrenhöfer Rudolf, Stubits Christian, Wiesler Markus, Poller Helmut, Hetfleisch<br />

Johann, Kopfensteiner Anita, Faulhammer Walter, Horvath Franz, Windisch Josef,<br />

Rabold Dietmar, Horvath Manfred, Wachter Peter, Supper Christian, DI Eberhardt<br />

Herbert, Schneider Erwin und Wiesler Paul.<br />

Weiter: die ehemaligen <strong>Gemeinde</strong>räte Palkovits Alfred, Paukovits Eduard, Pinter Friedrich und<br />

Poller Julius Helmut.<br />

Schriftführer: Schlaffer Berthold, OAR.<br />

Nicht anwesend: <strong>Gemeinde</strong>rat Dipl. Ing. Posch Gerhard, entschuldigt;<br />

Der Bürgermeister begrüßt die Erschienenen, stellt die ordnungsgemäße Einberufung der Sitzung<br />

und deren Beschlussfähigkeit fest. Die Einladungskurrende liegt vor.<br />

Zu Beglaubigern der heutigen Niederschrift werden die <strong>Gemeinde</strong>räte Poller Helmut und<br />

Horvath Franz bestellt.<br />

Die Verhandlungsniederschrift der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 26. November 2012 wurde den<br />

Fraktionen übermittelt und von den Beglaubigern ohne Einwendungen unterschrieben.<br />

FPÖ <strong>Gemeinde</strong>rat Wiesler Markus bringt zur genannten Niederschrift vor, dass die Niederschrift der<br />

Anfragebeantwortung zum Thema „Waschanlage“ nicht den Tatsachen entspricht. Der<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss vom 6.6.2007 wurde in der Sitzung nicht erwähnt. Bürgermeister Wachter<br />

habe lediglich die Aussage gemacht, dass er sich im Gegenstande erkundigen muss und das<br />

Protokoll nachlesen wird.<br />

Der Vorsitzende erklärt danach diese Niederschrift für genehmigt.<br />

Bevor der Vorsitzende auf die Tagesordnung übergeht, stellt Bürgermeister Wachter Franz den<br />

Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung gem. § 38 Abs. 2 der Bgld. <strong>Gemeinde</strong>ordnung:<br />

1) Kanalbau ABA 09 Edlitz / Radlingberg; Fördervertrag mit der Kommunalkredit Public<br />

Consulting GmbH – Annahmeerklärung.<br />

2) Prüfungsausschuss – Kontrollbericht vom 13. Dezember 2012.<br />

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Die mündlich vorgebrachten Anträge werden einstimmig angenommen und somit unter Punkt 4 und<br />

5 der heutigen Sitzung behandelt.<br />

Der Tagesordnungspunkt 4 laut Einladungskurrende „Ehrung der ehemaligen <strong>Gemeinde</strong>räte“ wird<br />

am Ende der Sitzung vorgenommen.<br />

Bürgermeister Wachter Franz geht nunmehr zur Tagesordnung über.<br />

Gegenstände:<br />

1) Kindergarten – Bedarfserhebung und Entwicklungskonzept 2012/2013.<br />

2) Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Land Burgenland und der<br />

<strong>Gemeinde</strong> im Bereich Geoinformation; Vertragsabschluss.<br />

3) Voranschlag 2013; Beschlussfassung.<br />

4) Kanalbau ABA 09 Edlitz / Radlingberg; Fördervertrag mit der Kommunalkredit Public<br />

Consulting GmbH – Annahmeerklärung.<br />

5) Prüfungsausschuss – Kontrollbericht vom 13. Dezember 2012.<br />

6) Allfälliges.<br />

A) <strong>Gemeinde</strong>jugendreferent, Neubestellung – Kenntnisnahme.<br />

B) Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung durch die PFÖ Fraktion; Pfarrer Kroiss Josef –<br />

Ernennung zum Ehrenbürger und Verleihung des Ehrenringes.<br />

C) Kriegerdenkmal <strong>Eisenberg</strong>/P; Bestandsjubiläum – Veranstaltung durch Kameradschaftsbund.<br />

D) Ehrung der ehemaligen <strong>Gemeinde</strong>räte.<br />

E) Weihnachtswünsche und Einladung.<br />

zu 1) Kindergarten – Bedarfserhebung und<br />

Entwicklungskonzept 2012/2013.<br />

Gemäß § 5 des Bgld. Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes 2009, Bgld. KBBG 2009, LGBl. Nr.<br />

7/2009, haben die <strong>Gemeinde</strong>n jährlich den zukünftigen Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen für den<br />

Zeitraum der nächsten drei Jahre zu erheben und auf dessen Basis ein Entwicklungskonzept<br />

festzulegen.<br />

Bis spätestens 31. Jänner jeden Jahres ist daher der Bedarf zu erheben.<br />

Bis spätestens 15. Feber jeden Jahres hat die <strong>Gemeinde</strong> auf Basis der Bedarfserhebung ein<br />

Entwicklungskonzept zu erstellen.<br />

Laut Erlass des Amtes der Bgld. Landesregierung, Abt. 2 – <strong>Gemeinde</strong>n und Schulen vom 5.12.2008,<br />

Zl. 2-JS-A2462/1-2008, wird empfohlen, die Bedarfserhebung so rechtzeitig durchzuführen, dass das<br />

Entwicklungskonzept bereits im Dezember des Vorjahres gemeinsam mit dem Voranschlag des<br />

folgenden Jahres beschlossen werden kann.<br />

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Jedenfalls ist das Entwicklungskonzept vollinhaltlich der Landesregierung unverzüglich, spätestens<br />

jedoch bis 20. Feber jeden Jahres zur Kenntnis zu bringen. Das Entwicklungskonzept gilt<br />

gleichzeitig auch als Antrag für die Gewährung der Landesbeiträge.<br />

Die Bedarfserhebung für das Kindergartenjahr 2012/13 wurde mit dem geschätzten Bedarf an<br />

Kinderbetreuungsplätzen für die Jahre 2013/14, 2014/15 und 2015/16 erstellt. Eingebunden in die<br />

Bedarfserhebung wurde auch die <strong>Gemeinde</strong> Kohfidisch hinsichtlich der Anzahl für die<br />

gemeindeübergreifende Kinderkrippe.<br />

Im Entwicklungskonzept und Antrag gem. § 5 und 31 des Bgld. KBBG 2009 für das<br />

Kindergartenjahr 2012/13 sind die Öffnungszeiten, die Kosten für die Kinderbetreuungseinrichtung,<br />

das Personal mit Stundeneinteilung, die geschätzte Entwicklung samt Schlussfolgerungen angeführt.<br />

In der Kinderbetreuungseinrichtung wird der Betrieb mit einer (1) Kindergartengruppe geführt.<br />

Die alterserweiterte Kindergartengruppe wurde mit 31.8.2012 aufgelassen.<br />

Anstelle dieser Gruppe wird in der örtlichen Volksschule seit 1.9.2012 eine ganztägige Schulform<br />

mit schulischer Tagesbetreuung geführt. Mit Bescheid vom 19.10.2012, Zl. 2-JS-A1428/710-2012,<br />

wurde gemäß den §§ 7, 14 Abs. 5 und 31 Bgld. Pflichtschulgesetz 1995, LGBl. Nr. 36/1995 idF<br />

LGBl. Nr. 56/2011, die Führung einer ganztägigen Schulform mit getrennter Abfolge des<br />

Unterrichtsteiles und der Tagesbetreuung an der Volksschule <strong>Deutsch</strong>-<strong>Schützen</strong> bewilligt.<br />

Die Öffnungszeiten des Kindergartens sind von Montag bis Donnerstag von 7,30 Uhr bis 16,30 Uhr<br />

und am Freitag von 7,30 Uhr bis 16,00 Uhr.<br />

Mittagessen wird im Kindergarten angeboten und verabreicht, ebenso in der Volksschule.<br />

Der Lieferant für das Mittagessen hat sich geändert. Anstelle von Rosemaries Gasthaus in Bildein<br />

wird das Essen nun vom Gasthaus Buch in Eberau geliefert.<br />

Die Kindergartenleiterin Halper Barbara ist mit 31 Stunden Kinderbetreuungszeit vollbeschäftigt.<br />

Für die verlängerte Öffnungszeit ist Frau Latzko Paula von Mo – Do von 14,00 bis 16,30 und am Fr<br />

von 12,30 bis 16,00 Uhr selbstständig beschäftigt.<br />

Die gesamte wöchentliche Öffnungszeit im Kindergarten beträgt somit 44,5 Stunden.<br />

Die Kindergartenhelferin ist mit 28 Wochenstunden beschäftigt, das ist ein Beschäftigungsausmaß<br />

von 70 % und erfüllt die gesetzlichen Vorgaben.<br />

Die Aufstellung der Kosten für den Kindergartenbetrieb ergibt laut Rechnungsabschluss 2012 einen<br />

Abgang.<br />

Nach diesen Ausführungen wird auf Antrag des Vorsitzenden die Bedarfserhebung und das<br />

Entwicklungskonzept samt Antrag gemäß §§ 5 und 31 des Bgld. KBBG 2009 für das<br />

Kindergartenjahr 2012/2013 vom <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig zur Kenntnis genommen.<br />

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zu 2) Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit<br />

zwischen dem Land Burgenland und der <strong>Gemeinde</strong> im<br />

Bereich Geoinformation; Vertragsabschluss.<br />

Auf Grund der EU-rechtlichen Rahmenbedingungen „INSPIRE 2007/2/EG“ müssen das Land und<br />

die <strong>Gemeinde</strong>n eigene Organisationen zur Erfüllung der daraus resultierenden<br />

Umsetzungsverordnungen schaffen.<br />

Der vorliegende Kooperationsvertrag hat zum Ziel die gesetzlichen Verpflichtungen der <strong>Gemeinde</strong>n/<br />

Städte über den Austausch und die Führung von digitalen geografischen Daten, welche sich u.a. aus<br />

der Richtlinie 2007/2/EG ( INSPIRE – Richtlinie ) ergeben, abzudecken. Es soll damit die rechtlich<br />

und organisatorisch beste sowie wirtschaftlich günstigste Grundlage für die Umsetzung der<br />

Verpflichtungen geschaffen werden.<br />

Die Kooperationsvereinbarung und ein dazu gehöriger Fragenkatalog (Schreiben des Amtes der<br />

Bgld. Landesregierung vom 20.11.2012, Zl. LAD-GS-P909-10000-12 ) wurden in Kopie jedem<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat mit der Einladung zugestellt.<br />

Auf eine Verlesung der Kooperationsvereinbarung wird daher verzichtet.<br />

Nachdem es nicht zielführend erscheint, dass das Land und jede einzelne der 171 <strong>Gemeinde</strong>n eine<br />

eigene Lösung erstellen und finanzieren, wurde mit den Burgenländischen <strong>Gemeinde</strong>bund, dem<br />

GVV Burgenland und dem Bgld. Städtebund gesprochen, um eine gemeinsame Lösung mit dem<br />

Land zu verwirklichen.<br />

Die zusätzlichen Aufwendungen, die für die Umsetzung der Richtlinien und Datenbereitstellungen<br />

nunmehr anfallen (Server Hardware, GIS – Software – Erweiterungen, Datenaufbereitungen und<br />

Personal) wurden erhoben und mit einer Aufteilung von je zur Hälfte für das Land Burgenland und<br />

den <strong>Gemeinde</strong>n / Städten vereinbart.<br />

Der aktuelle Jahresbeitrag für ein Jahr, berechnet nach der „Finanzkraft der <strong>Gemeinde</strong>n“ beträgt für<br />

die <strong>Gemeinde</strong> EUR 615,25.<br />

Daraus ergibt sich für das zweite Halbjahr 2012 ein Beitrag von EUR 307,63.<br />

Die Kooperationsvereinbarung wird im Sinne eines Rahmenvertrages zwischen dem Land<br />

Burgenland und den Bgld. <strong>Gemeinde</strong>n und Städten abgeschlossen.<br />

In der Vereinbarung sind unter nachfolgenden Punkten die wesentlichsten Inhalte angeführt:<br />

2. Gegenstand, Zweck und Ziele<br />

3. Organisation<br />

4. Finanzierung<br />

5. Rechte und Pflichten der Vertragspartner<br />

6. Sonstige Bestimmungen<br />

Die Vereinbarung tritt am Tag der Vertragsunterzeichnung in Kraft und wird auf<br />

unbestimmte Zeit (unbefristet) abgeschlossen.<br />

Das Land oder eine einzelnen <strong>Gemeinde</strong> können unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6<br />

Monaten zum 30.6. und 31.12. ohne Angabe von Kündigungsgründen das aus der Beitrittserklärung<br />

entstehende Vertragsverhältnis kündigen.<br />

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Das Vertragsverhältnis kann jederzeit durch einvernehmliche Erklärung der Vertragspartner<br />

aufgelöst werden.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat gibt einstimmig die nachstehende Erklärung zur Kooperationsvereinbarung<br />

über die Zusammenarbeit zwischen dem Land Burgenland und den <strong>Gemeinde</strong>n im Bereich<br />

Geoinformation:<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Deutsch</strong> <strong>Schützen</strong>-<strong>Eisenberg</strong> schließt hiermit, unter Verweis auf den<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss vom 20. Dezember 2012, die Kooperationsvereinbarung über die<br />

Zusammenarbeit zwischen dem Land Burgenland und den <strong>Gemeinde</strong>n im Bereich<br />

Geoinformation ab.<br />

Die vorliegende Kooperationsvereinbarung bildet einen integrierenden Bestandteil dieses<br />

Beschlusses.<br />

Das Amt der Bgld. Landesregierung, Landesamtsdirektion wird über diesen Beschluss schriftlich in<br />

Kenntnis gesetzt.<br />

zu 3) Voranschlag 2013; Beschlussfassung.<br />

Der Voranschlagsentwurf 2013 war durch zwei Wochen, das ist in der Zeit vom 05. Dezember 2012<br />

bis einschließlich 19. Dezember 2012 im <strong>Gemeinde</strong>amt während der Amtsstunden zur öffentlichen<br />

Einsicht aufgelegt.<br />

Nach den Bestimmungen der Bgld. <strong>Gemeinde</strong>ordnung wurde jeder im <strong>Gemeinde</strong>rat vertretenen<br />

Fraktion ein Voranschlagsentwurf übermittelt.<br />

Zum Voranschlagsentwurf wurde innerhalb der Auflagefrist keine Erinnerung eingebracht.<br />

Der Höchstbetrag des Kassenkredites für das Haushaltsjahr 2013, der zur rechtzeitigen Leistung<br />

von Ausgaben der ordentlichen Gebarung in Anspruch genommen werden darf, wird mit<br />

einstimmigem Beschluss des <strong>Gemeinde</strong>rates mit EUR 250.000,-- (zweihundertfünfzigtausend<br />

Euro) festgesetzt. Der Kassenkredit ist spätestens mit Ende des Finanzjahres zurückzuzahlen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt, ebenfalls einstimmig, für das Jahr 2013<br />

folgenden Dienstpostenplan zu erstellen:<br />

Öffentlich-rechtliche Bedienstete ( Beamte ):<br />

<strong>Gemeinde</strong>amt:<br />

1 Dienstposten der Verw. Gr. B, DKl. VII/4,<br />

Medizinische Bereichsversorgung: 1 Dienstposten für den <strong>Gemeinde</strong>arzt, Dj. 26-30;<br />

Vertragsbedienstete:<br />

<strong>Gemeinde</strong>amt: 1 Dienstposten VB I Entl. Gr. c/13 ( Besch.Ausmaß 51,25 % ),<br />

1 Dienstposten VB I Entl. Gr. d/12 ( Besch.Ausmaß 58,12 % );<br />

1 Dienstposten VB II Entl. Gr. p3/19;<br />

1 Dienstposten VB II Entl. Gr. p5/2 ( Besch.Ausmaß 17,5 % );<br />

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Volksschule: 1 Dienstposten VB II Entl. Gr. p5/2 ( Besch. Ausmaß 25 %);<br />

Volksschule, schul.<br />

Tagesbetreuung 1 Dienstposten Verw.Gr. l2b1/17 ( Besch. Ausmaß 89 %);<br />

Kindergarten:<br />

1 Dienstposten Verw.Gr. l2b1/19 – Kindergartenleiterin;<br />

1 Dienstposten freier Vereinbarung - Kindergärtnerin<br />

1 Dienstposten VB I Entl.Gr. d/5 ( Besch.Ausmaß 70 % );<br />

1 Dienstposten VB II Entl. Gr. p5/2 Besch.Ausmaß 25 % );<br />

Halle <strong>Eisenberg</strong>/P.: 1 Dienstposten VB II Entl. Gr. p5/2 ( Besch.Ausmaß 17,5 % );<br />

Kläranlage:<br />

1 Dienstposten VB II Ent. Gr. p3/7;<br />

Sonstige Bedienstete:<br />

<strong>Gemeinde</strong>amt: 3 Dienstposten n. freier Vereinbarung ( Saisonarbeiter auf Zeitablauf );<br />

Nach Beantwortung einiger Anfragen und Vorbringen einzelner Budgetansätze bringt der<br />

Vorsitzende den gesamten Voranschlagsentwurf zur Abstimmung.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt mit den Gegenstimmen der FPÖ <strong>Gemeinde</strong>räte Wiesler Markus,<br />

Horvath Franz und Schneider Erwin, den Voranschlag für das Haushaltsjahr 2013 wie folgt<br />

festzusetzen:<br />

Ordentlicher Haushalt:<br />

Einnahmen EUR 1,616.100,--<br />

Ausgaben EUR 1,616.100,--<br />

Außerordentlicher Haushalt:<br />

Einnahmen EUR 671.500,--<br />

Ausgaben EUR 671.500,--<br />

Gesamtvoranschlag 2013:<br />

Einnahmen EUR 2,287.600,--<br />

Ausgaben EUR 2,287.600,--<br />

Der Voranschlagsquerschnitt ergibt ein negatives Maastricht Ergebnis von EUR – 1.300,--.<br />

BESCHLÜSSE und ERLÄUTERUNGEN<br />

zu den einzelnen Voranschlagsgruppen und -posten<br />

Einnahmen:<br />

Ordentlicher Haushalt<br />

2/010+817020: Die Post AG leistet für die Führung der Postservicestelle im <strong>Gemeinde</strong>amt<br />

je nach erbrachter Leistung eine monatliche Entschädigung.<br />

2/010+864010: Für die Saisonarbeiter wird in 2013 wiederum eine geringfügige Förderung<br />

durch das AMS erwartet.<br />

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2/031+817000: Die Kosten für Flächenwidmungsplanänderungen werden auf die<br />

Gesuchwerber umgelegt.<br />

2/211010+8…: Seit September 2012 wird in der Volksschule eine schulische Tagesbetreuung<br />

anstelle der alterserweiterten Kindergartengruppe gehalten.<br />

Die Einnahmen aus Elternbeiträge, Verpflegungskosten und Landesbeitrag<br />

sind gesondert vom Volksschulbetrieb ausgewiesen.<br />

Der Beitrag der Eltern beträgt bis 10 Tage € 33,--, ab dem 11 Tag pro Tag<br />

€ 4,--; maximal jedoch € 66,-- im Monat.<br />

2/259+817…..: Von den einzelnen Jugendgruppen wird in 2013 kein Stromkostenersatz eingehoben.<br />

Damit erfolgt eine Gleichstellung mit den örtlichen Seniorengruppen.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Hetfleisch Johann findet diesen Umstand bedenklich und ersucht eingehend die<br />

Stromkosten für die einzelnen Jugendhäuser verstärkt zu kontrollieren.<br />

2/240+817000: Die Einnahmen für das Mittagessen der Kinder sind hier veranschlagt.<br />

2/528+872000: Die <strong>Gemeinde</strong>n Bildein und Eberau leisten für die Neuerrichtung der<br />

Tierkörpersammelstelle aliquot einen Beitrag.<br />

2/710+298000: Das gebundene Sparbuch, welches im Jänner 2013 ausläuft, wird aufgelöst<br />

und für den Wegebau verwendet.<br />

2/710+817…..: Die Jagdausschüsse in den einzelnen Ortsteilen leisten für die Instandhaltung<br />

der Güterwege einen Beitrag.<br />

2/710+861…..: Für die Güterwegbaulose in Edlitz und St. Kathrein wird eine Landesförderung<br />

gewährt.<br />

2/770+824…..: Die Mieteinnahmen für die Halle in <strong>Eisenberg</strong>/P. und dem Komm´Zentrum<br />

sind hier veranschlagt.<br />

2/810+817…..: Die einzelnen Wassergenossenschaften leisten einen Beitrag zum Darlehen,<br />

welches in 2013 nunmehr zur Gänze rückgezahlt ist.<br />

2/846+824…..: Die Mieten für die drei <strong>Gemeinde</strong>wohnungen und den Heizkostenersatz sind<br />

hier ausgewiesen.<br />

Einstimmiger Beschluss:<br />

Gemäß dem <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss vom 22.12.2005 werden die Mieten jährlich nach dem<br />

Verbraucherpreisindex angepasst.<br />

Die Mieten werden daher ab 1.1.2013 wie folgt neu festgesetzt:<br />

Taschler Martin<br />

Reidinger Heribert<br />

Wolf Manfred<br />

<strong>Deutsch</strong>-<strong>Schützen</strong> 185, neu € 210,-- monatl.inkl.MWSt. (205,-- alt);<br />

<strong>Deutsch</strong>-<strong>Schützen</strong> 185, neu € 210,-- monatl.inkl.MWSt. (205,-- alt);<br />

Edlitz i.B. 40, neu € 134,-- monatl. inkl. MWSt. ( 131,-- alt).<br />

2/851+850…..: Die Kanalanschlussgebühren sind hier veranschlagt. Die Beiträge für<br />

D.-<strong>Schützen</strong>/Weinberg und Edlitz/Radlingberg werden dem ao. Haushalt<br />

zugewiesen.<br />

Ausgaben:<br />

1/010-500000: Anlässlich des 35-jährigen Dienstjubiläums wird die gesetzliche Zuwendung<br />

gewährt.<br />

1/010-581010: Für die <strong>Gemeinde</strong>vertragsbediensteten wurde eine Abfertigungsversicherung<br />

abgeschlossen.<br />

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1/163-7740…: Die einzelnen Ortsfeuerwehren erhalten für die selbstständige Betriebsführung<br />

einen Beitrag, der sich aus einem Sockelbetrag und nach der Einwohnerzahl<br />

des Ortsteiles zusammensetzt.<br />

1/211-…….: Auf diesem Ansatz ist der Aufwand für den Volksschulbetrieb veranschlagt.<br />

1/211010-…: Der Aufwand für die schulische Tagesbetreuungsform ist hier ausgewiesen.<br />

1/212-720000: In dem Beitrag sind neben den Leistungen für den Pflichtsprengel Kohfidisch<br />

auch Beiträge an andere <strong>Gemeinde</strong>n ( z.B. Eberau ) enthalten.<br />

1/240-523000: Die Kindergärtnerin für die verlängerte Öffnungszeit ist selbstständig<br />

versichert und erhält pro Arbeitsstunde eine festgelegte Entschädigung.<br />

1/240-728010: Die Kosten für das Mittagessen an den Gastwirt sind hier angeführt.<br />

1/262-………: Die angeführten Vereine erhalten eine Förderung im Jahre 2013 wie<br />

ausgewiesen.<br />

1/461-768000: Die Ansiedlungsförderungen laut Richtlinien sind hier veranschlagt.<br />

1/461-768010: An jene Gesuchwerber, die vom Land Burgenland einen Heizkostenzuschuss<br />

erhalten, wird ein Betrag von € 30,-- zusätzlich durch die <strong>Gemeinde</strong> geleistet.<br />

1/528-614000: Die Tierkörpersammelstelle in Höll ist desolat und wird neu hergestellt.<br />

1/612-611,728: In diesen Posten sind alle Instandhaltungs-, Mäh- und Winterdienstarbeiten<br />

enthalten.<br />

1/690-775000: Der <strong>Gemeinde</strong>anteil für das „Jugendtaxi“ und den Gutscheinen „Senioren 60<br />

plus“ sind hier veranschlagt.<br />

1/690-778000: Die <strong>Gemeinde</strong> leistet an die Studierenden mit Hauptwohnsitz in der <strong>Gemeinde</strong><br />

50 % des Tickets für das öffentl. Verkehrsmittel am Studienort nach den<br />

Richtlinien des Landes als Kostenbeitrag.<br />

1/710-002030: Die Gartengasse in <strong>Eisenberg</strong>/P. wird neu gestaltet und hergestellt.<br />

1/710-002050: Für die Straßenerrichtung im Ortsteil St. Kathrein sind noch Restzahlungen<br />

erforderlich.<br />

1/710-777020: Der Güterweg am Radlingberg soll nach der Kanalerrichtung saniert und<br />

asphaltiert werden.<br />

1/742-757000: Für das LEADER Projekt „Weinidylle Tourismus“ des Verbandes „Weinidylle<br />

Südburgenland“ mit einer Laufzeit von 2011 bis 2013 leisten die Weinbaugemeinden<br />

den Eigenmittelanteil. Dieser beträgt im letzten Jahr 50 % der<br />

ursprünglichen Kosten.<br />

1/770- ……..: Im Hinblick auf die im Jahre 2014 stattfindenden Militärweltmeisterschaften<br />

im Orientierungslauf soll in der Halle <strong>Eisenberg</strong>/P. Instandhaltungs- und<br />

Sanierungsarbeiten vorgenommen werden.<br />

1/771-728020: Dieser Betrag ist für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zum Projekt<br />

„Weinwipfelweg“ samt Kostenerhebung vorgesehen.<br />

1/771-7570…: Die einzelnen Verschönerungsvereine erhalten eine Förderung von € 1,45 pro<br />

Einwohner. Zusätzlich erhält in 2013 der Verein in Edlitz eine Förderung in<br />

Höhe des jährlich eingehobenen Mitgliedsbeitrages.<br />

1/782-755000: Die Fa. Pree in Edlitz erhält lt. <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss eine Förderung für die<br />

Errichtung einer Waschanlage.<br />

1/782-775000: Der Zuschuss an die Infrastruktur KG beinhaltet auch die Darlehensannuität.<br />

1/810-720….: Die <strong>Gemeinde</strong> hat die Bürge und Zahlerhaftung für ein Darlehen des<br />

Wasserverbandes Südl. Bgld. I übernommen, welches in 2013 ausläuft.<br />

1/813-728000: Der Müllverband erhält für die Betriebsführung der Altstoffsammelstelle einen<br />

Kostenbeitrag.<br />

1/816-050010: Im Zuge des Kanalbaues am Weinberg <strong>Deutsch</strong>-<strong>Schützen</strong> sollen einige<br />

Straßenleuchten aufgestellt werden.<br />

Seite 8 von 14


1/846-700010: Die Miete für eine freie Wohnung im Bauteil 2 Betreubares Wohnen ist hier<br />

veranschlagt.<br />

1/851-910000: Die vereinnahmten Kanalanschlussbeiträge für BA 08 D.-<strong>Schützen</strong> / Weinberg<br />

und BA 09 Edlitz / Radlingberg werden dem jeweiligen Bauvorhaben im ao.<br />

Haushalt zugeführt.<br />

Außerordentlicher Haushalt<br />

851010: Kanalbau BA08 <strong>Deutsch</strong>-<strong>Schützen</strong> / Weinberg<br />

Am Weinberg in <strong>Deutsch</strong>-<strong>Schützen</strong> wird ein Schmutzwasserkanal errichtet. Die Förderungsansuchen<br />

wurden seitens des Bundes und Landes positiv beurteilt, in 2013 soll der Bau bis auf die<br />

Wiederherstellungsarbeiten durchgeführt werden. Die Arbeiten werden in den Wintermonaten<br />

ausgeschrieben.<br />

Die Finanzierung erfolgt mit Bundes- und Landesmittel, den Kanalanschlussbeiträgen und durch ein<br />

Darlehen, welches bereits aufsichtsbehördlich genehmigt ist.<br />

851020: Kanalbau BA09 Edlitz / Radlingberg<br />

Die Arbeiten sind bis auf die Wiederherstellungsarbeiten abgeschlossen. Für die getätigten<br />

Zahlungen in 2012 sind die Förderungen durch EU, Bund und Land ausständig.<br />

In 2013 werden die Anschlussbeiträge vorgeschrieben und das Baulos fertiggestellt.<br />

Der Voranschlag selbst bildet einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses.<br />

Dem <strong>Gemeinde</strong>rat wird nunmehr auch der Voranschlag 2013 für die <strong>Gemeinde</strong><br />

Infrastruktur KG wie folgt zur Kenntnis gebracht:<br />

Ordentlicher Haushalt:<br />

Einnahmen EUR 66.200,--<br />

Ausgaben EUR 66.200,--<br />

Diese Summe stellt auch den Gesamtvoranschlag dar, weil kein außerordentlicher Haushalt gegeben<br />

ist.<br />

ERLÄUTERUNGEN<br />

zu den einzelnen Voranschlagsposten<br />

Einnahmen:<br />

Hier handelt es sich in erster Linie um Kapitaltransferzahlungen und Mieteinnahmen von der<br />

<strong>Gemeinde</strong> für die von der KG angemieteten Objekte und den Rückersätzen für die Betriebsausgaben<br />

wie Strom, Heizung etc.<br />

2/010+872000: Der Betrag wird für die steuerliche Beratung aufgewendet.<br />

2/853+872000: Der Zuschuss der <strong>Gemeinde</strong> enthält auch die Beiträge der Darlehenstilgung.<br />

Ausgaben:<br />

1/853-………: Neben dem laufenden Betrieb des Komm´Zentrums ist auch die Darlehensannuität<br />

in den Voranschlagsbeträgen enthalten.<br />

Seite 9 von 14


Die genauen Ansatzposten sind auch hier im Voranschlag enthalten.<br />

Der Voranschlag 2013 für die <strong>Gemeinde</strong> Infrastruktur KG wird mit den Gegenstimmen der<br />

FPÖ <strong>Gemeinde</strong>räte Wiesler Markus, Horvath Franz und Schneider Erwin vom <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

zur Kenntnis genommen.<br />

zu 4) Kanalbau ABA 09 Edlitz / Radlingberg;<br />

Fördervertrag mit der Kommunalkredit Public Consulting GmbH –<br />

Annahmeerklärung.<br />

Mit Schreiben vom 30.11.2012 – ha. eingegangen am 17.12.2012 – teilt das Bundesministerium für<br />

Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft in 1012 Wien, Stubenring 1, mit, dass das<br />

Projekt „Abwasserbeseitigungsanlage BA 9 Edlitz im Burgenland – Radlingberg“ positiv beurteilt<br />

wurde und somit genehmigt ist.<br />

Die Kommunalkredit Public Consulting GmbH in 1092 Wien, Türkenstr. 9, als Abwicklungsstelle<br />

schließt mit der <strong>Gemeinde</strong> einen Förderungsvertrag, der innerhalb einer Frist von drei Monaten<br />

angenommen werden soll.<br />

Daher wurde auch beantragt, diesen Gegenstand auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung zu<br />

nehmen.<br />

Demnach ist ein Förderungsvertrag aufgrund des Umweltförderungsgesetzes, BGBl. Nr. 185/1993<br />

zwischen dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und<br />

Wasserwirtschaft als Förderungsgeber, vertreten durch die Kommunalkredit Public Consulting<br />

GmbH, und dem Förderungsnehmer <strong>Gemeinde</strong> <strong>Deutsch</strong> <strong>Schützen</strong>-<strong>Eisenberg</strong> anzuschließen.<br />

Gegenstand des Förderungsvertrages<br />

Gegenstand dieses Vertrages, Antragsnummer B201919, ist die Förderung der Maßnahme:<br />

Bezeichnung<br />

Abwasserbeseitigungsanlage BA 9 Edlitz i.B. – Radlingberg<br />

Funktionsfähigkeitsfrist 30.06.2014<br />

Die auf Vorschlag der Kommission für die Angelegenheiten der Wasserwirtschaft vom 28.11.2012<br />

vom Bundesminister DI Nikolaus Berlakovich mit Entscheidung vom 30.11.2012 gewährt wurde.<br />

Die beiliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil dieses<br />

Vertrages.<br />

Ausmaß und Auszahlung der Förderung<br />

Für das beschriebene Vorhaben betragen:<br />

der vorläufige Fördersatz 8,00 %<br />

die vorläufigen förderbaren Investitionskosten EUR 300.000,--<br />

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die vorläufige Pauschale für Anlagenteile EUR 25.326,--<br />

die vorläufige Pauschale für Einbautenkoordination EUR 3.618,--<br />

Die Gesamtförderung im vorläufigen Nominalen von EUR 52.944,-- wird in Form von<br />

Investitionszuschüssen ausbezahlt.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt einstimmig nachstehende Annahmeerklärung:<br />

Der Förderungsnehmer <strong>Gemeinde</strong> <strong>Deutsch</strong> <strong>Schützen</strong>-<strong>Eisenberg</strong> erklärt die vorbehaltslose<br />

Annahme des Förderungsvertrages vom 30.11.2012, Antragsnummer B201919, betreffend die<br />

Gewährung eines Investitionszuschusses für die Abwasserbeseitigungsanlage BA 9 Edlitz im<br />

Burgenland – Radlingberg.<br />

Der Förderungsnehmer bestätigt die Aufbringung der Finanzierung gemäß nachstehender<br />

Aufstellung sowie der dafür erforderlichen Beschlussfassungen:<br />

• Anschlussgebühren EUR 17.056,--<br />

• Landesmittel EUR 60.000,--<br />

• Bundesmittel EUR 52.944,--<br />

• Restfinanzierung EUR 170.000,--<br />

Förderbare Gesamtinvestitionskosten EUR 300.000,--<br />

Diese Annahmeerklärung wird der Kommunalkredit Public Consulting GmbH übermittelt.<br />

zu 5) Prüfungsausschuss;<br />

Kontrollbericht vom 13. 12.2012.<br />

Infolge Beschlussunfähigkeit des Prüfungsausschusses am 28. November 2012 wurde gem. § 41<br />

Abs. 2 der Bgld. GO zur Sitzung am 13.12.2012 eingeladen, in der nachstehende<br />

Tagesordnungspunkte behandelt wurden:<br />

1) <strong>Gemeinde</strong>gebarung – Monat August 2012<br />

2) Überprüfung des Eigentümerverzeichnisses per 30. Sept. 2012<br />

3) Überprüfung des Dienstpostenplanes; Personalaufwand – Aufgabenerfüllung<br />

4) Aktuelle Rückstandsliste per 30. Sept. 2012<br />

Das Ergebnis der Prüfung wurde in einer Niederschrift festgehalten, die vom Obmann und dem<br />

Prüfungsausschussmitglied Supper Christian als Beglaubiger unterschrieben ist. Schriftliche<br />

Stellungnahmen des Bürgermeisters und des <strong>Gemeinde</strong>kassiers zur Prüfungsniederschrift liegen<br />

nicht vor.<br />

Der Obmann des Prüfungsausschusses, <strong>Gemeinde</strong>rat Horvath Franz gibt einen kurzen mündlichen<br />

Bericht dazu:<br />

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zu 1) In die Belege für den Monat August 2012 wurde Einsicht genommen; dabei werden zwei<br />

Rechnungen ( BKF und Batterierechnung ) erwähnt und festgestellt, dass die EDV Kosten doch<br />

hoch sind;<br />

zu 2) in das Eigentumsverzeichnis als auch in den Einzelnachweis mit EDV Ausdruck vom<br />

13.12.2012 wurde Einsicht genommen;<br />

zu 3) der Dienstpostenplan wird erläutert; in die zwei vorhandenen monatlichen Arbeitsnachweise<br />

(Stundenaufzeichnungen) der <strong>Gemeinde</strong>arbeiter Mayer Felix und Luipersbeck Ernst wurde in der<br />

Sitzung Einsicht genommen; nach Ansicht des Obmannes wurden diese Aufzeichnungen<br />

nachträglich für die Sitzung aufbereitet.<br />

Diese Unterstellung wird vom <strong>Gemeinde</strong>kassier entschieden zurückgewiesen und darauf verwiesen,<br />

dass in der Prüfungsausschusssitzung von einem solchen Vorwurf keine Rede war.<br />

Nach Ansicht des Obmannes sind die Aufzeichnungen nicht im Format A3 zu erstellen, sondern auf<br />

Karteikarten, um eine bessere und genauere Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.<br />

Dem widersprechen die <strong>Gemeinde</strong>räte Hetfleisch Johann und Stubits Christian, die auf ihrer<br />

Dienststelle ebenfalls Aufzeichnungen im A3 Format zu führen haben.<br />

zu 4) die aktuelle Rückstandsliste per 12.12.2012 zeigt, dass die Außenstände im vertretbaren<br />

Ausmaß vorhanden sind und es sich im überwiegenden Teil um dieselben Abgabepflichtigen<br />

handelt.<br />

Alle dem Prüfungsausschuss vorgelegten Unterlagen bilden einen integrierendenden Bestandteil der<br />

Niederschrift des Prüfungsausschusses.<br />

zu 3) Allfälliges:<br />

Unter diesem Tagesordnungspunkt werden nachstehende Informationen, Wortmeldungen<br />

weitergegeben bzw. Anfragen gestellt:<br />

A) <strong>Gemeinde</strong>jugendreferent, Neubestellung - Kenntnisnahme<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass Fr. LADOVITSCH Sabrina, St. Kathrein i.B. Nr. 71, ihre Funktion<br />

als <strong>Gemeinde</strong>jugendreferentin zurücklegt und daher nicht mehr ausübt.<br />

Er teilt dem <strong>Gemeinde</strong>rat mit, dass er daher Herrn HERICS Christoph, wohnhaft in St. Kathrein i.B.<br />

Nr. 42, zum neuen <strong>Gemeinde</strong>jugendreferenten bestellt.<br />

Der neue Jugendreferent hat sich nach Rücksprache bereit erklärt, diese Funktion auszuüben.<br />

Im § 4 des Bgld. Jugendförderungsgesetzes 2007 sind die Bestimmungen dazu ausgeführt. Im<br />

Absatz 3 wird festgehalten, dass die Bestellung oder die Abberufung durch Anschlag an der<br />

Amtstafel kundzumachen ist und mit Beginn der Kundmachung wirksam wird. Der Bürgermeister<br />

hat die Bestellung des <strong>Gemeinde</strong>jugendreferenten dem <strong>Gemeinde</strong>rat bei der nächsten Sitzung zur<br />

Kenntnis zu bringen.<br />

Das Amt der Bgld. Landesregierung, Landesjugendreferat, wird über die Neubestellung in Kenntnis<br />

gesetzt.<br />

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B) Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung durch die FPÖ Fraktion; Pfarrer Kroiss Josef –<br />

Ernennung zum Ehrenbürger und Verleihung des Ehrenringes<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Wiesler Markus stellt gemäß § 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

namens der FPÖ Fraktion den Antrag, nachstehenden Gegenstand auf die Tagesordnung zu setzen:<br />

„Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Deutsch</strong> <strong>Schützen</strong>-<strong>Eisenberg</strong> möge beschließen:<br />

Kroiss Josef, wohnhaft in 7474 <strong>Deutsch</strong>-<strong>Schützen</strong> 79, zum Ehrenbürger zu ernennen und als<br />

sichtbares Zeichen den Ehrenring zu verleihen.<br />

Begründung:<br />

Kroiss Josef ist mit September 2012 40 Jahre als Seelsorger in der Pfarre <strong>Deutsch</strong>-<strong>Schützen</strong> tätig.<br />

Im Jahr 2013, am 13. Feber, begeht Kroiss Josef seinen 70. Geburtstag.<br />

Für seine besondere Verdienste sollte ihm aus diesem Anlass die Ehrenbürgerschaft und als<br />

sichtbares Zeichen der Ehrenring verliehen werden.“<br />

Der Vorsitzende teilt vorweg mit, dass seiner Ansicht nach die Ernennung zum Ehrenbürger und<br />

Verleihung des Ehrenringes an Herrn Pfarrer Kroiss Josef seitens der <strong>Gemeinde</strong> nicht vertretbar ist.<br />

In seiner mehr als 40 jährigen Tätigkeit in der <strong>Gemeinde</strong> konnte nie eine gemeinsame Arbeitsbasis<br />

für die Interessen der <strong>Gemeinde</strong> mit seinen Vorgängern als Bürgermeister geschaffen werden.<br />

Zusätzlich ist das <strong>Gemeinde</strong>leben gestört und gespalten; er tätigt diese Aussagen im Bewusstsein,<br />

dass vielleicht der bevorstehende Weihnachtsfrieden dadurch gestört sein wird.<br />

Der Antrag wird nunmehr einstimmig auf die Tagesordnung gesetzt.<br />

Vizebürgermeister Weber Herbert bringt umgehend den Abänderungsantrag ein, diesen<br />

Tagesordnungspunkt ruhig und sachlich vorzubereiten und in der nächsten Sitzung zu behandeln.<br />

Dieser Abänderungsantrag wird mit den drei Gegenstimmen der FPÖ <strong>Gemeinde</strong>räte<br />

angenommen.<br />

C) Kriegerdenkmal <strong>Eisenberg</strong> a.d.P.; Bestandsjubiläum – Veranstaltung durch<br />

Kameradschaftsbund<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Schneider Erwin, zugleich Obmann des Kameradschaftsbundes <strong>Eisenberg</strong> a.d.P., teilt<br />

mit, dass das Kriegerdenkmal in <strong>Eisenberg</strong> a.d.P. im Jahre 2013 das 90 – jährige Bestandsjubiläum<br />

begeht.<br />

Aus diesem Anlass hat der Kameradschaftsbund eine Veranstaltung beim Kriegerdenkmal, das der<br />

<strong>Gemeinde</strong> gehört, geplant.<br />

Seitens der <strong>Gemeinde</strong> besteht dagegen kein Einwand.<br />

D) Ehrung der ehemaligen <strong>Gemeinde</strong>räte<br />

Der Vorsitzende überreicht nun gemeinsam mit Vizebürgermeister Weber Herbert den anwesenden<br />

ausgeschiedenen <strong>Gemeinde</strong>räten eine Urkunde und das Ehrenzeichen, welches der <strong>Gemeinde</strong>rat in<br />

der Sitzung am 7.11.2012 beschlossen hat.<br />

Er bedankt sich für die vielen Jahre der Mitarbeit zum Wohle der <strong>Gemeinde</strong> als <strong>Gemeinde</strong>rat bzw. in<br />

den verschiedensten örtlichen Vereinen und Organisationen.<br />

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Das Ehrenzeichen in Gold erhalten die ehemaligen <strong>Gemeinde</strong>räte Palkovits Alfred, Paukovits<br />

Eduard, Pinter Friedrich und Poller Julius Helmut.<br />

Herr Horvath Franz ist entschuldigt; ihm wird das Ehrenzeichen in Bronze zum gegebenen späteren<br />

Zeitpunkt überreicht.<br />

E) Weihnachtswünsche und Einladung<br />

Bürgermeister Wachter Franz bedankt sich Ende der Sitzung für die Mitarbeit im Jahre 2012. Er<br />

wünscht geruhsame, friedliche Weihnachten und ein erfolgreiches, vor allem gesundes Jahr 2013.<br />

Anschließend an die Sitzung sind alle Anwesenden und die <strong>Gemeinde</strong>bediensteten zu einem<br />

Weihnachtsessen ins Restaurant Wachter – Wieslers Ratschen eingeladen.<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, beendet Bürgermeister Wachter Franz die heutige<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung.<br />

Sitzungsende: 19,25 Uhr<br />

Der Bürgermeister: Der Schriftführer: Die Beglaubiger:<br />

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