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zu 1) In die Belege für den Monat August 2012 wurde Einsicht genommen; dabei werden zwei<br />
Rechnungen ( BKF und Batterierechnung ) erwähnt und festgestellt, dass die EDV Kosten doch<br />
hoch sind;<br />
zu 2) in das Eigentumsverzeichnis als auch in den Einzelnachweis mit EDV Ausdruck vom<br />
13.12.2012 wurde Einsicht genommen;<br />
zu 3) der Dienstpostenplan wird erläutert; in die zwei vorhandenen monatlichen Arbeitsnachweise<br />
(Stundenaufzeichnungen) der <strong>Gemeinde</strong>arbeiter Mayer Felix und Luipersbeck Ernst wurde in der<br />
Sitzung Einsicht genommen; nach Ansicht des Obmannes wurden diese Aufzeichnungen<br />
nachträglich für die Sitzung aufbereitet.<br />
Diese Unterstellung wird vom <strong>Gemeinde</strong>kassier entschieden zurückgewiesen und darauf verwiesen,<br />
dass in der Prüfungsausschusssitzung von einem solchen Vorwurf keine Rede war.<br />
Nach Ansicht des Obmannes sind die Aufzeichnungen nicht im Format A3 zu erstellen, sondern auf<br />
Karteikarten, um eine bessere und genauere Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.<br />
Dem widersprechen die <strong>Gemeinde</strong>räte Hetfleisch Johann und Stubits Christian, die auf ihrer<br />
Dienststelle ebenfalls Aufzeichnungen im A3 Format zu führen haben.<br />
zu 4) die aktuelle Rückstandsliste per 12.12.2012 zeigt, dass die Außenstände im vertretbaren<br />
Ausmaß vorhanden sind und es sich im überwiegenden Teil um dieselben Abgabepflichtigen<br />
handelt.<br />
Alle dem Prüfungsausschuss vorgelegten Unterlagen bilden einen integrierendenden Bestandteil der<br />
Niederschrift des Prüfungsausschusses.<br />
zu 3) Allfälliges:<br />
Unter diesem Tagesordnungspunkt werden nachstehende Informationen, Wortmeldungen<br />
weitergegeben bzw. Anfragen gestellt:<br />
A) <strong>Gemeinde</strong>jugendreferent, Neubestellung - Kenntnisnahme<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass Fr. LADOVITSCH Sabrina, St. Kathrein i.B. Nr. 71, ihre Funktion<br />
als <strong>Gemeinde</strong>jugendreferentin zurücklegt und daher nicht mehr ausübt.<br />
Er teilt dem <strong>Gemeinde</strong>rat mit, dass er daher Herrn HERICS Christoph, wohnhaft in St. Kathrein i.B.<br />
Nr. 42, zum neuen <strong>Gemeinde</strong>jugendreferenten bestellt.<br />
Der neue Jugendreferent hat sich nach Rücksprache bereit erklärt, diese Funktion auszuüben.<br />
Im § 4 des Bgld. Jugendförderungsgesetzes 2007 sind die Bestimmungen dazu ausgeführt. Im<br />
Absatz 3 wird festgehalten, dass die Bestellung oder die Abberufung durch Anschlag an der<br />
Amtstafel kundzumachen ist und mit Beginn der Kundmachung wirksam wird. Der Bürgermeister<br />
hat die Bestellung des <strong>Gemeinde</strong>jugendreferenten dem <strong>Gemeinde</strong>rat bei der nächsten Sitzung zur<br />
Kenntnis zu bringen.<br />
Das Amt der Bgld. Landesregierung, Landesjugendreferat, wird über die Neubestellung in Kenntnis<br />
gesetzt.<br />
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