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Das Vertragsverhältnis kann jederzeit durch einvernehmliche Erklärung der Vertragspartner<br />

aufgelöst werden.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat gibt einstimmig die nachstehende Erklärung zur Kooperationsvereinbarung<br />

über die Zusammenarbeit zwischen dem Land Burgenland und den <strong>Gemeinde</strong>n im Bereich<br />

Geoinformation:<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Deutsch</strong> <strong>Schützen</strong>-<strong>Eisenberg</strong> schließt hiermit, unter Verweis auf den<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss vom 20. Dezember 2012, die Kooperationsvereinbarung über die<br />

Zusammenarbeit zwischen dem Land Burgenland und den <strong>Gemeinde</strong>n im Bereich<br />

Geoinformation ab.<br />

Die vorliegende Kooperationsvereinbarung bildet einen integrierenden Bestandteil dieses<br />

Beschlusses.<br />

Das Amt der Bgld. Landesregierung, Landesamtsdirektion wird über diesen Beschluss schriftlich in<br />

Kenntnis gesetzt.<br />

zu 3) Voranschlag 2013; Beschlussfassung.<br />

Der Voranschlagsentwurf 2013 war durch zwei Wochen, das ist in der Zeit vom 05. Dezember 2012<br />

bis einschließlich 19. Dezember 2012 im <strong>Gemeinde</strong>amt während der Amtsstunden zur öffentlichen<br />

Einsicht aufgelegt.<br />

Nach den Bestimmungen der Bgld. <strong>Gemeinde</strong>ordnung wurde jeder im <strong>Gemeinde</strong>rat vertretenen<br />

Fraktion ein Voranschlagsentwurf übermittelt.<br />

Zum Voranschlagsentwurf wurde innerhalb der Auflagefrist keine Erinnerung eingebracht.<br />

Der Höchstbetrag des Kassenkredites für das Haushaltsjahr 2013, der zur rechtzeitigen Leistung<br />

von Ausgaben der ordentlichen Gebarung in Anspruch genommen werden darf, wird mit<br />

einstimmigem Beschluss des <strong>Gemeinde</strong>rates mit EUR 250.000,-- (zweihundertfünfzigtausend<br />

Euro) festgesetzt. Der Kassenkredit ist spätestens mit Ende des Finanzjahres zurückzuzahlen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt, ebenfalls einstimmig, für das Jahr 2013<br />

folgenden Dienstpostenplan zu erstellen:<br />

Öffentlich-rechtliche Bedienstete ( Beamte ):<br />

<strong>Gemeinde</strong>amt:<br />

1 Dienstposten der Verw. Gr. B, DKl. VII/4,<br />

Medizinische Bereichsversorgung: 1 Dienstposten für den <strong>Gemeinde</strong>arzt, Dj. 26-30;<br />

Vertragsbedienstete:<br />

<strong>Gemeinde</strong>amt: 1 Dienstposten VB I Entl. Gr. c/13 ( Besch.Ausmaß 51,25 % ),<br />

1 Dienstposten VB I Entl. Gr. d/12 ( Besch.Ausmaß 58,12 % );<br />

1 Dienstposten VB II Entl. Gr. p3/19;<br />

1 Dienstposten VB II Entl. Gr. p5/2 ( Besch.Ausmaß 17,5 % );<br />

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