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zu 2) Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit<br />
zwischen dem Land Burgenland und der <strong>Gemeinde</strong> im<br />
Bereich Geoinformation; Vertragsabschluss.<br />
Auf Grund der EU-rechtlichen Rahmenbedingungen „INSPIRE 2007/2/EG“ müssen das Land und<br />
die <strong>Gemeinde</strong>n eigene Organisationen zur Erfüllung der daraus resultierenden<br />
Umsetzungsverordnungen schaffen.<br />
Der vorliegende Kooperationsvertrag hat zum Ziel die gesetzlichen Verpflichtungen der <strong>Gemeinde</strong>n/<br />
Städte über den Austausch und die Führung von digitalen geografischen Daten, welche sich u.a. aus<br />
der Richtlinie 2007/2/EG ( INSPIRE – Richtlinie ) ergeben, abzudecken. Es soll damit die rechtlich<br />
und organisatorisch beste sowie wirtschaftlich günstigste Grundlage für die Umsetzung der<br />
Verpflichtungen geschaffen werden.<br />
Die Kooperationsvereinbarung und ein dazu gehöriger Fragenkatalog (Schreiben des Amtes der<br />
Bgld. Landesregierung vom 20.11.2012, Zl. LAD-GS-P909-10000-12 ) wurden in Kopie jedem<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat mit der Einladung zugestellt.<br />
Auf eine Verlesung der Kooperationsvereinbarung wird daher verzichtet.<br />
Nachdem es nicht zielführend erscheint, dass das Land und jede einzelne der 171 <strong>Gemeinde</strong>n eine<br />
eigene Lösung erstellen und finanzieren, wurde mit den Burgenländischen <strong>Gemeinde</strong>bund, dem<br />
GVV Burgenland und dem Bgld. Städtebund gesprochen, um eine gemeinsame Lösung mit dem<br />
Land zu verwirklichen.<br />
Die zusätzlichen Aufwendungen, die für die Umsetzung der Richtlinien und Datenbereitstellungen<br />
nunmehr anfallen (Server Hardware, GIS – Software – Erweiterungen, Datenaufbereitungen und<br />
Personal) wurden erhoben und mit einer Aufteilung von je zur Hälfte für das Land Burgenland und<br />
den <strong>Gemeinde</strong>n / Städten vereinbart.<br />
Der aktuelle Jahresbeitrag für ein Jahr, berechnet nach der „Finanzkraft der <strong>Gemeinde</strong>n“ beträgt für<br />
die <strong>Gemeinde</strong> EUR 615,25.<br />
Daraus ergibt sich für das zweite Halbjahr 2012 ein Beitrag von EUR 307,63.<br />
Die Kooperationsvereinbarung wird im Sinne eines Rahmenvertrages zwischen dem Land<br />
Burgenland und den Bgld. <strong>Gemeinde</strong>n und Städten abgeschlossen.<br />
In der Vereinbarung sind unter nachfolgenden Punkten die wesentlichsten Inhalte angeführt:<br />
2. Gegenstand, Zweck und Ziele<br />
3. Organisation<br />
4. Finanzierung<br />
5. Rechte und Pflichten der Vertragspartner<br />
6. Sonstige Bestimmungen<br />
Die Vereinbarung tritt am Tag der Vertragsunterzeichnung in Kraft und wird auf<br />
unbestimmte Zeit (unbefristet) abgeschlossen.<br />
Das Land oder eine einzelnen <strong>Gemeinde</strong> können unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6<br />
Monaten zum 30.6. und 31.12. ohne Angabe von Kündigungsgründen das aus der Beitrittserklärung<br />
entstehende Vertragsverhältnis kündigen.<br />
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