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zu 2) Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit<br />

zwischen dem Land Burgenland und der <strong>Gemeinde</strong> im<br />

Bereich Geoinformation; Vertragsabschluss.<br />

Auf Grund der EU-rechtlichen Rahmenbedingungen „INSPIRE 2007/2/EG“ müssen das Land und<br />

die <strong>Gemeinde</strong>n eigene Organisationen zur Erfüllung der daraus resultierenden<br />

Umsetzungsverordnungen schaffen.<br />

Der vorliegende Kooperationsvertrag hat zum Ziel die gesetzlichen Verpflichtungen der <strong>Gemeinde</strong>n/<br />

Städte über den Austausch und die Führung von digitalen geografischen Daten, welche sich u.a. aus<br />

der Richtlinie 2007/2/EG ( INSPIRE – Richtlinie ) ergeben, abzudecken. Es soll damit die rechtlich<br />

und organisatorisch beste sowie wirtschaftlich günstigste Grundlage für die Umsetzung der<br />

Verpflichtungen geschaffen werden.<br />

Die Kooperationsvereinbarung und ein dazu gehöriger Fragenkatalog (Schreiben des Amtes der<br />

Bgld. Landesregierung vom 20.11.2012, Zl. LAD-GS-P909-10000-12 ) wurden in Kopie jedem<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat mit der Einladung zugestellt.<br />

Auf eine Verlesung der Kooperationsvereinbarung wird daher verzichtet.<br />

Nachdem es nicht zielführend erscheint, dass das Land und jede einzelne der 171 <strong>Gemeinde</strong>n eine<br />

eigene Lösung erstellen und finanzieren, wurde mit den Burgenländischen <strong>Gemeinde</strong>bund, dem<br />

GVV Burgenland und dem Bgld. Städtebund gesprochen, um eine gemeinsame Lösung mit dem<br />

Land zu verwirklichen.<br />

Die zusätzlichen Aufwendungen, die für die Umsetzung der Richtlinien und Datenbereitstellungen<br />

nunmehr anfallen (Server Hardware, GIS – Software – Erweiterungen, Datenaufbereitungen und<br />

Personal) wurden erhoben und mit einer Aufteilung von je zur Hälfte für das Land Burgenland und<br />

den <strong>Gemeinde</strong>n / Städten vereinbart.<br />

Der aktuelle Jahresbeitrag für ein Jahr, berechnet nach der „Finanzkraft der <strong>Gemeinde</strong>n“ beträgt für<br />

die <strong>Gemeinde</strong> EUR 615,25.<br />

Daraus ergibt sich für das zweite Halbjahr 2012 ein Beitrag von EUR 307,63.<br />

Die Kooperationsvereinbarung wird im Sinne eines Rahmenvertrages zwischen dem Land<br />

Burgenland und den Bgld. <strong>Gemeinde</strong>n und Städten abgeschlossen.<br />

In der Vereinbarung sind unter nachfolgenden Punkten die wesentlichsten Inhalte angeführt:<br />

2. Gegenstand, Zweck und Ziele<br />

3. Organisation<br />

4. Finanzierung<br />

5. Rechte und Pflichten der Vertragspartner<br />

6. Sonstige Bestimmungen<br />

Die Vereinbarung tritt am Tag der Vertragsunterzeichnung in Kraft und wird auf<br />

unbestimmte Zeit (unbefristet) abgeschlossen.<br />

Das Land oder eine einzelnen <strong>Gemeinde</strong> können unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6<br />

Monaten zum 30.6. und 31.12. ohne Angabe von Kündigungsgründen das aus der Beitrittserklärung<br />

entstehende Vertragsverhältnis kündigen.<br />

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