11.10.2013 Aufrufe

Fachspezifischer Anhang zur Ordnung für die Magisterprüfung

Fachspezifischer Anhang zur Ordnung für die Magisterprüfung

Fachspezifischer Anhang zur Ordnung für die Magisterprüfung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Die Prüfungsordnung enthält nur <strong>die</strong> obligatorischen Leistungs- bzw. Prüfungsnachweise.<br />

Bei der Anmeldung <strong>zur</strong> Zwischenprüfung sind <strong>die</strong> Teilnahmenachweise <strong>für</strong> insgesamt<br />

18 Semesterwochenstunden vorzulegen.<br />

<strong>Fachspezifischer</strong> <strong>Anhang</strong><br />

<strong>zur</strong> <strong>Ordnung</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Magisterprüfung</strong> an der Universität Bremen<br />

<strong>für</strong> das Fach Arbeitswissenschaft<br />

als Nebenfach<br />

vom 17.6.1996<br />

§ 1 Grundlegende Orientierung<br />

Das Studium der fachübergreifend sozialwissenschaftlichen Arbeitswissenschaft befaßt sich<br />

mit Analysen, Theorien und Gestaltungsansätzen menschlicher Arbeit in modernen<br />

Gesellschaften. Die Arbeitswissenschaft hat das Ziel, über <strong>die</strong> Abwendung von Schäden und<br />

Beeinträchtigungen hinaus Entfaltungs- und Partizipationschancen der Menschen in der<br />

Arbeit zu fördern.<br />

§ 2 Geltungsbereich<br />

Dieser fachspezifische <strong>Anhang</strong> <strong>zur</strong> <strong>Ordnung</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Magisterprüfung</strong> an der Universität<br />

Bremen (MPO) vom 15. März 1995 (Brem. ABI.1996 S. 19) regelt auf deren Grundlage das<br />

Studium des Fachs Arbeitswissenschaft als Nebenfach im Rahmen des Magisterstudiums.<br />

§ 3 Stu<strong>die</strong>nvoraussetzungen<br />

Neben den allgemeinen Zugangsvoraussetzungen sind <strong>für</strong> das Studium des Nebenfachs<br />

Arbeitswissenschaft keine besonderen Stu<strong>die</strong>nvoraussetzungen nachzuweisen.<br />

§ 4 Fächerkombination<br />

(1) Das Nebenfach Arbeitswissenschaft kann mit jedem anderen im Rahmen des Magisterstudiums<br />

an der Universität Bremen angebotenen Haupt- oder Nebenfach unter Berücksichtigung<br />

von § 3 Abs. 2 MPO und der jeweiligen Bestimmungen <strong>die</strong>ser Fächer über mögliche<br />

Fächerkombinationen kombiniert werden.<br />

(2) Empfohlen wird <strong>die</strong> Kombination mit dem Fach Soziologie.<br />

§ 5 Gliederung und Umfang des Studiums<br />

Der zeitliche Gesamtumfang der <strong>für</strong> den erfolgreichen Abschluß des Nebenfachstudiums<br />

erforderlichen Lehrveranstaltungen im Pflicht- und Wahlpflichtbereich beträgt höchstens 36<br />

Semesterwochenstunden (SWS) sowie weitere Lehrveranstaltungen nach freier Wahl. Das<br />

Studium im Nebenfach ist in das Grundstudium, das 18 SWS umfaßt und mit der Zwischenprüfung<br />

abgeschlossen wird, und das Hauptstudium, das 18 SWS umfaßt und mit der<br />

<strong>Magisterprüfung</strong> endet, unterteilt.<br />

§ 6 Inhalte und Ziele des Studiums<br />

(1) Das Fach Arbeitswissenschaft wird an der Universität Bremen in drei fachbezogenen<br />

Stu<strong>die</strong>nschwerpunkten/Praxisfeldern<br />

1. Arbeit und Gesundheit,<br />

2. Arbeit und soziale Beziehungen,<br />

3. Arbeit und Technik,<br />

sowie in dem fachbegleitenden Stu<strong>die</strong>nschwerpunkt Praxisreflexion/Handlungskompetenz<br />

stu<strong>die</strong>rt.<br />

(2) In den drei fachbezogenen Stu<strong>die</strong>nschwerpunkten/Praxisfeldern sind <strong>die</strong> Stu<strong>die</strong>nangebote<br />

jeweils vier Bereichen zugeordnet. Die Bereiche entsprechen Handlungsfeldern und<br />

Gestaltungsräumen und betreffen:


1. das Individuum/<strong>die</strong> Persönlichkeit,<br />

2. den Betrieb/<strong>die</strong> Organisation,<br />

3. Gesellschaft/Politik,<br />

4. Umwelt/Ökologie.<br />

(3) Ziel des Studiums ist <strong>die</strong> Befähigung der Stu<strong>die</strong>renden zu selbständiger, fachbezogener<br />

und fachübergreifender wissenschaftlicher Arbeit in den oben genannten Praxisfeldern und<br />

Handlungsräumen. Die Inhalte im Grund- und Hauptstudium schließen <strong>die</strong> differenzierte<br />

Analyse geschlechtsspezifischer Aspekte in der arbeitswissenschaftlichen Theorie und Praxis<br />

ein.<br />

(4) Im Grundstudium werden allgemeine Grundlagen der Arbeitswissenschaft und Schlüsselbegriffe<br />

sowie Kernprobleme in den vier Stu<strong>die</strong>nschwerpunkten vermittelt.<br />

(5) Das Hauptstudium <strong>die</strong>nt dem Erwerb vertiefter und spezieller Kenntnisse von Theorien,<br />

Analysemethoden und Gestaltungsinstrumenten in den Stu<strong>die</strong>nschwerpunkten.<br />

§ 7 Formen der Prüfungsvoraussetzungen<br />

(1) Prüfungsvoraussetzungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Zulassung <strong>zur</strong> Zwischenprüfung und <strong>zur</strong><br />

<strong>Magisterprüfung</strong> sind Nachweise der erfolgreichen Teilnahme an Lehrveranstaltungen und<br />

Leistungsnachweise.<br />

(2) Nachweise der erfolgreichen Teilnahme können in folgenden Formen erbracht werden:<br />

1. schriftliches Kurzreferat und Präsentation in der Lehrveranstaltung,<br />

2. Thesenpapier mit Erläuterung in der Lehrveranstaltung,<br />

3. problematisierendes oder themenbezogenes Protokoll,<br />

4. Bearbeitung und Präsentation von Übungsaufgaben.<br />

(3) Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme wird nicht benotet.<br />

(4) Leistungsnachweise können in folgenden Formen erbracht werden:<br />

1. schriftliches Referat mit mündlichem Vortrag,<br />

2. schriftliche Hausarbeit.<br />

(5) Die Leistungsnachweise gehen nicht in <strong>die</strong> Zwischen- und <strong>Magisterprüfung</strong> ein. Die<br />

erbrachten Leistungen sind mit „bestanden“ oder mit „nicht bestanden“ zu bewerten.<br />

§ 8 Fachliche Zulassungsvoraussetzungen <strong>zur</strong> Zwischenprüfung<br />

Zur Zwischenprüfung im Nebenfach Arbeitswissenschaft kann nur zugelassen werden, wer<br />

einen Nachweis der erfolgreichen Teilnahme im Rahmen der „Allgemeinen Grundlagenveranstaltung“<br />

sowie insgesamt zwei Leistungsnachweise aus „Grundveranstaltungen“ zu zwei der<br />

folgenden Stu<strong>die</strong>nschwerpunkte erbracht hat:<br />

1. Arbeit und Gesundheit,<br />

2. Arbeit und soziale Beziehungen,<br />

3. Arbeit und Technik.<br />

§ 9 Art und Umfang der Zwischenprüfung<br />

(1) Die Zwischenprüfung im Nebenfach Arbeitswissenschaft besteht aus einer 30-minütigen<br />

mündlichen Prüfung in einem Stu<strong>die</strong>nschwerpunkt nach § 8.


(2) Gegenstand der mündlichen Prüfung sind Themen aus zwei der folgenden Bereiche:<br />

1. Individuum/Persönlichkeit,<br />

2. Betrieb/Organisation,<br />

3. Gesellschaft/Politik,<br />

4. Umwelt/Ökologie.<br />

Das Prüfungsgebiet Praxisreflexion/Handlungskompetenz wird immer systematisch<br />

mitgeprüft.<br />

(3) Wenn <strong>die</strong> Prüfungsvoraussetzungen erbracht sind, kann <strong>die</strong> mündliche Prüfung nach § 15<br />

Abs. 4 MPO zum Ende des 3. Fachsemesters abgelegt werden.<br />

(4) Die Themen der Leistungsnachweise müssen sich hinreichend von den Prüfungsthemen<br />

unterscheiden.<br />

§ 10 Fachliche Zulassungsvoraussetzungen <strong>zur</strong> <strong>Magisterprüfung</strong><br />

(1) Zur <strong>Magisterprüfung</strong> im Nebenfach Arbeitswissenschaft kann nur zugelassen werden, wer<br />

<strong>die</strong> Zwischenprüfung im Nebenfach Arbeitswissenschaft bestanden hat und insgesamt zwei<br />

Leistungsnachweise in Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums aus zwei der nachfolgenden<br />

Stu<strong>die</strong>nschwerpunkte erbracht hat:<br />

1. Arbeit und Gesundheit,<br />

2. Arbeit und soziale Beziehungen,<br />

3. Arbeit und Technik.<br />

(2) Über <strong>die</strong> Wahl <strong>die</strong>ser Leistungsnachweise muß sichergestellt werden, daß, verteilt über<br />

das gesamte Studium, in jedem der drei Stu<strong>die</strong>nschwerpunkte zumindest ein<br />

Leistungsnachweis erbracht wird.<br />

§ 11 Art und Umfang der <strong>Magisterprüfung</strong><br />

(1) Die <strong>Magisterprüfung</strong> im Nebenfach Arbeitswissenschaft besteht aus einer Teilprüfung in<br />

einem Stu<strong>die</strong>nschwerpunkt nach § 10 Abs.1. Sie umfaßt zwei Prüfungsleistungen, <strong>die</strong> in Form<br />

einer prüfungsrelevanten Stu<strong>die</strong>nleistung nach Maßgabe von § 7 MPO und in Form einer<br />

mündlichen Prüfung von 30 Minuten Dauer abzulegen sind.<br />

(2) Die prüfungsrelevante Stu<strong>die</strong>nleistung in dem gewählten Stu<strong>die</strong>nschwerpunkt kann als<br />

theoretische oder empirische Arbeit angelegt sein und in folgenden Formen erbracht werden:<br />

1. schriftliches Referat mit mündlichem Vortrag,<br />

2. schriftliche Hausarbeit.<br />

(3) Gegenstand der mündlichen Prüfung sind Themen aus zwei der folgenden Bereiche:<br />

1. Individuum/Persönlichkeit,<br />

2. Betrieb/Organisation,<br />

3. Gesellschaft/Politik,<br />

4. Umwelt/Ökologie.<br />

Das Prüfungsgebiet Praxisreflexion/Handlungskompetenz wird in der mündlichen Prüfung<br />

immer systematisch mitgeprüft.<br />

(4) Die Noten der beiden Prüfungsleistungen gehen zu je 50 v.H. in <strong>die</strong> Fachnote des Nebenfaches<br />

Arbeitswissenschaft ein.<br />

(5) Die Themen der Leistungsnachweise müssen sich hinreichend von den Prüfungsthemen<br />

unterscheiden.


§ 12 Übergangsregelung<br />

Über <strong>die</strong> Anerkennung von im Stu<strong>die</strong>nelement Arbeitswissenschaft erbrachter Prüfungs- und<br />

Stu<strong>die</strong>nleistungen entscheidet der Prüfungsausschuß auf Vorschlag des Prüfers oder der<br />

Prüferin.<br />

§ 13 Inkrafttreten<br />

Dieser fachspezifische <strong>Anhang</strong> <strong>zur</strong> <strong>Ordnung</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Magisterprüfung</strong> an der Universität<br />

Bremen tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 1995 in Kraft.<br />

Bremen, den 9. August 1996 Der Senator <strong>für</strong> Bildung,<br />

Wissenschaft, Kunst und Sport<br />

Bitte beachten Sie auch <strong>die</strong> Stu<strong>die</strong>nempfehlungen <strong>für</strong> das Magisterstudium.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!