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Frequently Asked Questions (FAQ) M.Sc. Wirtschaftspsychologie an ...

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2.5 Deutsch-Kenntnisse<br />

Bildungsausländer, also Studienbewerber, die ihre Hochschulzug<strong>an</strong>gsberechtigung<br />

nicht <strong>an</strong> einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen vor Beginn<br />

eines Studiums <strong>an</strong> der Universität Bremen den Nachweis erbringen, dass sie die für<br />

die erfolgreiche Teilnahme <strong>an</strong> den Lehrver<strong>an</strong>staltungen erforderlichen deutschen<br />

Sprachkenntnisse besitzen (sprachliche Studierfähigkeit). Dies k<strong>an</strong>n durch eine/n der<br />

folgenden Prüfungen/Tests nachgewiesen werden.<br />

• „Test Deutsch als Fremdsprache“ (TestDaF), i.d.R. Niveaustufe 4<br />

• „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzug<strong>an</strong>g“ (DSH) – Niveaustufe<br />

DSH 2 oder DSH 3<br />

• Zentrale Oberstufenprüfung<br />

• Kleines oder großes Deutsches Sprachdiplom<br />

• Deutsches Sprachdiplom 2<br />

2.6 Zulassungsbeschränkung<br />

Seit dem Wintersemsester 2010/11 besteht für den Studieng<strong>an</strong>g<br />

<strong>Wirtschaftspsychologie</strong> eine Zulassungsbeschränkung nach Zahl der Studienplätze.<br />

In der Regel werden pro Wintersemester ca. 50 Studien<strong>an</strong>fänger zugelassen. Über<br />

die Aufnahme entscheidet die Auswahlkommission.<br />

Zur den Kriterien siehe Punkt 2.3 Eing<strong>an</strong>gstest.<br />

3.Weitere Fragen zur Aufnahme<br />

BA-Studium noch nicht abgeschlossen<br />

Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie mindestens 130 CP in Ihrem Bachelor-<br />

Studium erreicht haben. Wenn dies aus dem Tr<strong>an</strong>script of Records ersichtlich ist,<br />

wäre dieser Nachweis ausreichend. Erfüllt die Bewerbung die weiteren<br />

Aufnahmevoraussetzungen nach § 1 der Aufnahmeordnung, k<strong>an</strong>n die Zulassung<br />

unter der Bedingung erfolgen, dass alle Studien- und Prüfungsleistungen für den<br />

ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss gemäß Absatz c und d spätestens<br />

zwei Wochen nach Lehrver<strong>an</strong>staltungsbeginn des Masterstudieng<strong>an</strong>gs erbracht<br />

werden. Siehe Semester-/Vorlesungszeiten der Universität Bremen.<br />

Die Urkunden und Zeugnisse sind bis spätestens zum 31. Dezember desselben Jahres<br />

nachzureichen.<br />

Diplom-Abschluss<br />

Sie müssen lediglich einen Nachweis erbringen, dass Ihr Diplom mit mindestens 180<br />

Credit Points zu bewerten ist.<br />

Fachhochschul-Abschluss<br />

Zwischen den Kreditpunkten einer Fachhochschule und einer Universität wird nicht<br />

unterschieden. Sie sollten Ihre Bewerbung, wenn möglich, Unterlagen beilegen, aus<br />

denen die staatliche Anerkennung der Fachhochschule und die Akkreditierung des<br />

Studieng<strong>an</strong>gs zu entnehmen sind.<br />

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