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Neue Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum Energiesteuerrecht ...

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Sachverhalt Sachverhal<br />

Ein Mineralölh Mineral lhändler ndler hatte für f r mehrere Lieferungen keine Kaufpreiszahlungen<br />

erhalten. Er mahnte, setzte eine Zahlungsfrist, erhob erfolgreich erfolgreich<br />

Klage und<br />

veranlasste Vollstreckungsmaßnahmen. Vollstreckungsma nahmen. Diese blieben aber ohne Erfolg. Zum<br />

Auffinden seines plötzlich pl tzlich verschwundenen Schuldners und <strong>des</strong> Geschäftsf Gesch ftsführers hrers<br />

schaltete er einen Detektiv ein. Nachdem insgesamt elf Versuche, den<br />

Geschäftsf Gesch ftsführer hrer zu verhaften, gescheitert waren, setzte er die Vollstreckung<br />

Vollstreckung<br />

erfolglos gegen den Schuldner fort, der jedoch nach Mitteilung <strong>des</strong> <strong>des</strong><br />

Gerichtsvollziehers lediglich eine Briefkastenadresse unterhielt. unterhielt<br />

Als später sp ter über ber das Vermögen Verm gen <strong>des</strong> Schuldners doch noch ein Insolvenzverfahren<br />

eröffnet er ffnet wurde, erhielt der Mineralölh Mineral lhändler ndler davon zunächst zun chst keine Kenntnis und<br />

versäumte vers umte folglich die zur Forderungsanmeldung gesetzte Frist.<br />

Deshalb hat das HZA seinen Antrag auf Vergütung Verg tung der im Kaufpreis enthaltenen<br />

Mineralölsteuer Mineral lsteuer abgelehnt, obwohl sich der Händler H ndler darauf berief, dass Nachteile<br />

für r die Verwirklichung seines Kaufpreisanspruches durch die verfristete verfristete<br />

Anmeldung nicht entstanden seien.

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