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Preisliste für die Beteiligung von privaten Jägerinnen und Jägern

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Für gestrecktes, aber nicht freigegebenes Schalenwild kann durch <strong>die</strong> Jagdleitung ein um<br />

bis zu 100 % erhöhtes Erlegungsentgelt festgesetzt werden. Zahlungen an<br />

Hegegemeinschaften <strong>für</strong> Fehlabschüsse hat der nicht geführte Erleger in eigener<br />

Verantwortung zu begleichen.<br />

Bei Gemeinschaftsjagden kann durch <strong>die</strong> Revierleitung vorab <strong>für</strong> Trophäenträger (excl.<br />

Keiler) eine Ermäßigung des Erlegungsentgeltes um 50 % festgesetzt werden.<br />

Trophäen <strong>von</strong> notwendigerweise zu erlegendem schwerkranken Schalenwild können vom<br />

Erleger zu 50% des regulären Erlegungsentgeltes erworben werden oder verbleiben im<br />

Eigentum der SHLF.<br />

Kontakt<br />

Schleswig-Holsteinische Landesforsten (AöR)<br />

Memellandstraße 15<br />

24537 Neumünster<br />

T_+49 (0) 4321/5592-132/-133<br />

F_+49 (0) 4321/5592-190<br />

www.forst-sh.de

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