Leitfaden zum Vertrag - Gewerbliches Bildungszentrum Weinfelden
Leitfaden zum Vertrag - Gewerbliches Bildungszentrum Weinfelden
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<strong>Gewerbliches</strong> <strong>Bildungszentrum</strong> <strong>Weinfelden</strong><br />
Fachschaft Hauswirtschaft<br />
Brückenangebote Hauswirtschaft<br />
<strong>Leitfaden</strong><br />
Erläuterungen für den <strong>Vertrag</strong>sabschluss im Familienhaushalt / Grosshaushalt<br />
1. Dauer<br />
Die Praktika dauern ½ oder 1 Jahr.<br />
Bei 2 Praktika sind die Schülerinnen und Schülerin der Regel ein halbes Jahr in einem<br />
Familienhaushalt und ein halbes Jahr in einem Grosshaushalt.<br />
Die Verträge beginnen nach den Sommerferien und dauern bis <strong>zum</strong> administrativen<br />
Ende des Schuljahres, also bis zu den Sommerferien. Halbjahresverträge enden vor<br />
den Sportferien bzw. beginnen nach den Sportferien.<br />
2. Vermittlung der Praktikums-Orte<br />
Die Praktikums-Orte werden durch die Schule vermittelt und betreut.<br />
3. Betreuung im Praktikum<br />
Im Familien- wie auch im Grosshaushalt ist eine Person für die Betreuung und Koordination<br />
der Praktikantin/des Praktikanten zuständig. Diese ist auch die Ansprechperson<br />
für die Schule.<br />
4. <strong>Vertrag</strong><br />
Die Einzelheiten werden in einem von der BA-Schule ausgestellten <strong>Vertrag</strong> geregelt,<br />
der vom Praktikumsbetrieb, dem gesetzlichen Vertreter, der Schülerin/dem Schüler sowie<br />
von der BA-Schule (Fachschaft Hauswirtschaft) unterschrieben wird.<br />
5. Pflichten der Schule<br />
Vermittlung/ Die Schule vermittelt und betreut die Praktikumsstellen, berät bei<br />
Betreuung Differenzen und unterstützt bei Praktikumswechsel oder bei Auflösung<br />
eines Praktikumsverhältnisses.<br />
6. Pflichten der Praktikumsleiterin/des Praktikumsleiters<br />
Praktikumsbericht Die Praktikumsleiterin/der Praktikumsleiter füllt vor Ende des Praktikums<br />
einen Beurteilungsbogen aus, welcher mit der Praktikantin/dem<br />
Praktikanten besprochen wird. Es kann das Formular der<br />
Schule verwendet werden. Auf Wunsch der Praktikantin / des Praktikanten<br />
müssen auch für die Bewerbungsunterlagen Beurteilungen<br />
gemacht werden.<br />
7. Pflichten der Praktikantin/des Praktikant und der gesetzlichen Vertreter<br />
Schweigepflicht Die Praktikantin/der Praktikant hat Schweigepflicht bezüglich Vorkommnisse<br />
am Praktikums-Ort. Es gelten die Weisungen des Praktikum<br />
- Betriebes.<br />
<strong>Leitfaden</strong> <strong>zum</strong> <strong>Vertrag</strong> angepasst 2012 Erstelldatum Dezember 2007 Seite 1 von 2
Materialgeld Im Brückenangebot Thurgau werden Materialgelder bis Fr. 1'000.-<br />
erhoben. Da die BA-Schüler <strong>zum</strong> Teil in der Schule verpflegt werden,<br />
beträgt das Materialgeld für 1 bzw. 2 Schultage zwischen<br />
Fr. 700.- und Fr. 1'000.-. Dieser Betrag muss vom gesetzlichen Vertreter<br />
beglichen werden.<br />
8. Anstellungsbedingungen<br />
Dauer Der <strong>Vertrag</strong> wird für die Dauer des jeweiligen Praktikums ausgestellt.<br />
Arbeitszeit Die Arbeitszeit beträgt höchstens 9 Stunden (Jugendschutzverordnung).<br />
Präsenzzeit Im Familienhaushalt kann zur Arbeitszeit noch eine Präsenzzeit geregelt<br />
werden. Darunter sind die Essenszeiten zu verstehen. Werden<br />
alle Mahlzeiten am Praktikums-Ort eingenommen, können zusätzlich<br />
höchstens 1.5 Stunden zur Arbeitszeit gerechnet werden.<br />
Wird die Praktikantin/der Praktikant nur am Mittag verpflegt, wird in<br />
der Regel 0.5 Stunden Präsenzzeit gerechnet.<br />
Mittagstunde Ruhezeiten gelten nicht als Arbeitszeit. Die Schülerin/der Schüler<br />
hat freie Zeit und soll nicht zu Dienstleistungen (z.B. Kinderhüten)<br />
verpflichtet werden.<br />
Entschädigung Pro geleisteten Arbeitstag wird eine Entschädigung von Fr. 20.-<br />
ausbezahlt. An den Schultagen oder bei Krankheit besteht kein Anspruch<br />
auf Entschädigung. Es ist eine Spesenentschädigung. Eine<br />
Lohnzahlung darf aus versicherungstechnischen Gründen nicht erfolgen.<br />
Unfallversicherung Für die Versicherung bei Unfällen sorgt der Kanton.<br />
Krankenkasse Für die Krankenversicherung ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich.<br />
Ferien Während der <strong>Vertrag</strong>sdauer der Brückenangebote (Schuljahresbeginn<br />
- Schuljahresschluss) sind 7 Wochen Schulferien eingeplant.<br />
Die Schülerin/der Schüler hat Anrecht auf mindestens 5 Wochen<br />
Ferien. Die restlichen 2 Wochen können für Schnuppertage oder<br />
Kompensation von Schnuppertagen verwendet werden.<br />
<strong>Leitfaden</strong> <strong>zum</strong> <strong>Vertrag</strong> angepasst 2012 Erstelldatum Dezember 2007 Seite 2 von 2