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Leitfaden zum Vertrag - Gewerbliches Bildungszentrum Weinfelden

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<strong>Gewerbliches</strong> <strong>Bildungszentrum</strong> <strong>Weinfelden</strong><br />

Fachschaft Hauswirtschaft<br />

Brückenangebote Hauswirtschaft<br />

<strong>Leitfaden</strong><br />

Erläuterungen für den <strong>Vertrag</strong>sabschluss im Familienhaushalt / Grosshaushalt<br />

1. Dauer<br />

Die Praktika dauern ½ oder 1 Jahr.<br />

Bei 2 Praktika sind die Schülerinnen und Schülerin der Regel ein halbes Jahr in einem<br />

Familienhaushalt und ein halbes Jahr in einem Grosshaushalt.<br />

Die Verträge beginnen nach den Sommerferien und dauern bis <strong>zum</strong> administrativen<br />

Ende des Schuljahres, also bis zu den Sommerferien. Halbjahresverträge enden vor<br />

den Sportferien bzw. beginnen nach den Sportferien.<br />

2. Vermittlung der Praktikums-Orte<br />

Die Praktikums-Orte werden durch die Schule vermittelt und betreut.<br />

3. Betreuung im Praktikum<br />

Im Familien- wie auch im Grosshaushalt ist eine Person für die Betreuung und Koordination<br />

der Praktikantin/des Praktikanten zuständig. Diese ist auch die Ansprechperson<br />

für die Schule.<br />

4. <strong>Vertrag</strong><br />

Die Einzelheiten werden in einem von der BA-Schule ausgestellten <strong>Vertrag</strong> geregelt,<br />

der vom Praktikumsbetrieb, dem gesetzlichen Vertreter, der Schülerin/dem Schüler sowie<br />

von der BA-Schule (Fachschaft Hauswirtschaft) unterschrieben wird.<br />

5. Pflichten der Schule<br />

Vermittlung/ Die Schule vermittelt und betreut die Praktikumsstellen, berät bei<br />

Betreuung Differenzen und unterstützt bei Praktikumswechsel oder bei Auflösung<br />

eines Praktikumsverhältnisses.<br />

6. Pflichten der Praktikumsleiterin/des Praktikumsleiters<br />

Praktikumsbericht Die Praktikumsleiterin/der Praktikumsleiter füllt vor Ende des Praktikums<br />

einen Beurteilungsbogen aus, welcher mit der Praktikantin/dem<br />

Praktikanten besprochen wird. Es kann das Formular der<br />

Schule verwendet werden. Auf Wunsch der Praktikantin / des Praktikanten<br />

müssen auch für die Bewerbungsunterlagen Beurteilungen<br />

gemacht werden.<br />

7. Pflichten der Praktikantin/des Praktikant und der gesetzlichen Vertreter<br />

Schweigepflicht Die Praktikantin/der Praktikant hat Schweigepflicht bezüglich Vorkommnisse<br />

am Praktikums-Ort. Es gelten die Weisungen des Praktikum<br />

- Betriebes.<br />

<strong>Leitfaden</strong> <strong>zum</strong> <strong>Vertrag</strong> angepasst 2012 Erstelldatum Dezember 2007 Seite 1 von 2


Materialgeld Im Brückenangebot Thurgau werden Materialgelder bis Fr. 1'000.-<br />

erhoben. Da die BA-Schüler <strong>zum</strong> Teil in der Schule verpflegt werden,<br />

beträgt das Materialgeld für 1 bzw. 2 Schultage zwischen<br />

Fr. 700.- und Fr. 1'000.-. Dieser Betrag muss vom gesetzlichen Vertreter<br />

beglichen werden.<br />

8. Anstellungsbedingungen<br />

Dauer Der <strong>Vertrag</strong> wird für die Dauer des jeweiligen Praktikums ausgestellt.<br />

Arbeitszeit Die Arbeitszeit beträgt höchstens 9 Stunden (Jugendschutzverordnung).<br />

Präsenzzeit Im Familienhaushalt kann zur Arbeitszeit noch eine Präsenzzeit geregelt<br />

werden. Darunter sind die Essenszeiten zu verstehen. Werden<br />

alle Mahlzeiten am Praktikums-Ort eingenommen, können zusätzlich<br />

höchstens 1.5 Stunden zur Arbeitszeit gerechnet werden.<br />

Wird die Praktikantin/der Praktikant nur am Mittag verpflegt, wird in<br />

der Regel 0.5 Stunden Präsenzzeit gerechnet.<br />

Mittagstunde Ruhezeiten gelten nicht als Arbeitszeit. Die Schülerin/der Schüler<br />

hat freie Zeit und soll nicht zu Dienstleistungen (z.B. Kinderhüten)<br />

verpflichtet werden.<br />

Entschädigung Pro geleisteten Arbeitstag wird eine Entschädigung von Fr. 20.-<br />

ausbezahlt. An den Schultagen oder bei Krankheit besteht kein Anspruch<br />

auf Entschädigung. Es ist eine Spesenentschädigung. Eine<br />

Lohnzahlung darf aus versicherungstechnischen Gründen nicht erfolgen.<br />

Unfallversicherung Für die Versicherung bei Unfällen sorgt der Kanton.<br />

Krankenkasse Für die Krankenversicherung ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich.<br />

Ferien Während der <strong>Vertrag</strong>sdauer der Brückenangebote (Schuljahresbeginn<br />

- Schuljahresschluss) sind 7 Wochen Schulferien eingeplant.<br />

Die Schülerin/der Schüler hat Anrecht auf mindestens 5 Wochen<br />

Ferien. Die restlichen 2 Wochen können für Schnuppertage oder<br />

Kompensation von Schnuppertagen verwendet werden.<br />

<strong>Leitfaden</strong> <strong>zum</strong> <strong>Vertrag</strong> angepasst 2012 Erstelldatum Dezember 2007 Seite 2 von 2

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