Tätigkeiten mit Zytostatika - Gewerbeaufsichtsamt - Bayern
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Abbildung 5: Innerbetrieblicher Transport von<br />
<strong>Zytostatika</strong>lösungen<br />
Welche Vorschriften gelten für die Entsorgung von<br />
<strong>Zytostatika</strong> und <strong>Zytostatika</strong>-Abfällen?<br />
Die Entsorgung ist durch die örtlichen Behörden geregelt. Auf<br />
die „Richtlinie über die ordnungsgemäße Entsorgung von<br />
Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes“ der<br />
Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) wird hingewiesen.<br />
Grundsätzlich gilt, dass <strong>Zytostatika</strong> und da<strong>mit</strong> kontaminierte<br />
Abfälle vor fremdem Zugriff geschützt der Abfallverbrennung<br />
zugeführt werden.<br />
Im Allgemeinen gilt:<br />
• Abfälle <strong>mit</strong> <strong>Zytostatika</strong>restmengen sowie <strong>mit</strong> Stammlösungen<br />
kontaminierte Abfälle sind gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung<br />
(AVV) unter Abfallschlüssel (AS)<br />
18 01 08 als gefährlicher Abfall zu entsorgen.<br />
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