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Tätigkeiten mit Zytostatika - Gewerbeaufsichtsamt - Bayern

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Abbildung 5: Innerbetrieblicher Transport von<br />

<strong>Zytostatika</strong>lösungen<br />

Welche Vorschriften gelten für die Entsorgung von<br />

<strong>Zytostatika</strong> und <strong>Zytostatika</strong>-Abfällen?<br />

Die Entsorgung ist durch die örtlichen Behörden geregelt. Auf<br />

die „Richtlinie über die ordnungsgemäße Entsorgung von<br />

Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes“ der<br />

Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) wird hingewiesen.<br />

Grundsätzlich gilt, dass <strong>Zytostatika</strong> und da<strong>mit</strong> kontaminierte<br />

Abfälle vor fremdem Zugriff geschützt der Abfallverbrennung<br />

zugeführt werden.<br />

Im Allgemeinen gilt:<br />

• Abfälle <strong>mit</strong> <strong>Zytostatika</strong>restmengen sowie <strong>mit</strong> Stammlösungen<br />

kontaminierte Abfälle sind gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung<br />

(AVV) unter Abfallschlüssel (AS)<br />

18 01 08 als gefährlicher Abfall zu entsorgen.<br />

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