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Tätigkeiten mit Zytostatika - Gewerbeaufsichtsamt - Bayern

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Einleitung<br />

Die Zahl der <strong>Zytostatika</strong>therapien steigt ständig. Sie werden<br />

zunehmend - vor allem bei jüngeren Patienten - auch ambulant<br />

durchgeführt. Dadurch hat sich der Kreis der <strong>Zytostatika</strong>exponierten<br />

deutlich vergrößert. Dieses Merkblatt<br />

wendet sich an die Verantwortlichen bestehender und neu zu<br />

planender Arbeitsplätze für die Zubereitung und die Verabreichung<br />

von <strong>Zytostatika</strong> in der medizinischen Versorgung<br />

sowie an alle, die Umgang <strong>mit</strong> <strong>Zytostatika</strong> haben. Es fasst die<br />

wesentlichen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und<br />

zur Gewährleistung einer einwandfreien Arznei<strong>mit</strong>telqualität<br />

zusammen. Grundsätzlich gelten diese Schutzmaßnahmen<br />

auch bei <strong>Tätigkeiten</strong> <strong>mit</strong> anderen krebserzeugenden<br />

erbgutverändernden und reproduktionstoxischen Arznei<strong>mit</strong>teln.<br />

Abbildung 1: Ambulante Applikation von <strong>Zytostatika</strong> in einer<br />

onkologischen Tagesklinik<br />

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