Tätigkeiten mit Zytostatika - Gewerbeaufsichtsamt - Bayern
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Einleitung<br />
Die Zahl der <strong>Zytostatika</strong>therapien steigt ständig. Sie werden<br />
zunehmend - vor allem bei jüngeren Patienten - auch ambulant<br />
durchgeführt. Dadurch hat sich der Kreis der <strong>Zytostatika</strong>exponierten<br />
deutlich vergrößert. Dieses Merkblatt<br />
wendet sich an die Verantwortlichen bestehender und neu zu<br />
planender Arbeitsplätze für die Zubereitung und die Verabreichung<br />
von <strong>Zytostatika</strong> in der medizinischen Versorgung<br />
sowie an alle, die Umgang <strong>mit</strong> <strong>Zytostatika</strong> haben. Es fasst die<br />
wesentlichen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und<br />
zur Gewährleistung einer einwandfreien Arznei<strong>mit</strong>telqualität<br />
zusammen. Grundsätzlich gelten diese Schutzmaßnahmen<br />
auch bei <strong>Tätigkeiten</strong> <strong>mit</strong> anderen krebserzeugenden<br />
erbgutverändernden und reproduktionstoxischen Arznei<strong>mit</strong>teln.<br />
Abbildung 1: Ambulante Applikation von <strong>Zytostatika</strong> in einer<br />
onkologischen Tagesklinik<br />
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