23.10.2013 Aufrufe

satzungen fischereivereins montafon - Fischereiverein Montafon

satzungen fischereivereins montafon - Fischereiverein Montafon

satzungen fischereivereins montafon - Fischereiverein Montafon

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

2. Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen.<br />

Außerordentliche Mitglieder sind solche, die die Vereinsarbeit vor allem durch Zahlung<br />

eines erhöhten Mitgliedsbeitrages fördern. Ehrenmitglieder sind Personen, die wegen<br />

besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden.<br />

§V<br />

Erwerb der Mitgliedschaft<br />

1. Mitglieder des Vereins können alle natürlichen Personen werden.<br />

2. Über die Aufnahme von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern entscheidet der<br />

Vorstand. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.<br />

3. Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstandes durch die<br />

Generalversammlung.<br />

4. Über schriftlichen Antrag kann jedes Mitglied auf unbestimmte Zeit als passives Mitglied<br />

zum halben Mitgliedsbeitrag ohne die im § VII 2. angeführten Rechte im Verein<br />

weitergeführt werden.<br />

§ VI<br />

Beendigung der Mitgliedschaft<br />

1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, freiwilligen Austritt, Streichung und Ausschluss,<br />

wobei das Mitglied keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits eingezahlter Beiträge hat.<br />

2. Der Austritt und Ruhendmeldung für das kommende Jahr kann jederzeit bis 31.12. des<br />

laufenden Jahres schriftlich oder mündlich an den Vorstand gemeldet werden.<br />

3. Die Streichung eines Mitgliedes kann der Vorstand vornehmen, wenn der Mitgliedsbeitrag<br />

einen Monat nach dem festgesetzten Stichtag nicht einbezahlt worden ist.<br />

4. Der Ausschluss eines Mitgliedes aus dem Verein kann vom Vorstand wegen<br />

a) grober Verletzung der Mitgliedspflichten<br />

b) Zuwiderhandlung gegen fischereipolizeiliche Vorschriften und die<br />

Vereinsbestimmungen<br />

c) unehrenhaften Verhaltens, dauernder Ruhestörung unter den Mitgliedern sowie<br />

Schädigung des Vereinsansehens verfugt werden.<br />

d) Ausgeschlossene Personen können nicht mehr aufgenommen werden.<br />

5. Die Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft kann aus den in Abs. 4. genannten Gründen von der<br />

Generalversammlung über Antrag des Vorstandes beschlossen werden.<br />

6. Bei Rücksichtnahme auf mildernde Umstände kann ein Entzug der Fischereiberechtigung auf<br />

bestimmte Dauer vom Vorstand verhängt werden.<br />

§ VII<br />

Rechte und Pflichten der Mitglieder<br />

1. Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Versammlungen und Veranstaltungen des Vereins<br />

2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!